Anhörung

Verfahrensschritt im Rahmen eines Gesetzgebungsprozesses zur Information der beratenden und entscheidenden Gremien.

Umwelt- und Verbraucherverbände werden zu offiziellen A. des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesverbraucherministeriums als auch des Bundesgesundheitsministeriumsgeladen.

Die A. bieten nicht nur die Möglichkeit, eigene Argumente vorzutragen, sondern sie werden häufig zum Anlaß für eine öffentliche Stellungnahme der Verbände genutzt.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A, A - F, Umweltrecht.