Abkürzung für Maximale Immissionskonzentration, worunter man nach VDI-Definition diejenigen Konzentrationen von festen, flüssigen und gasförmigen Luftverunreinigungen versteht, die nach heutigen Wissensstand im allgemeinen für Mensch, Pflanze, Tier und Sachgüter bei Einwirkung von bestimmter Dauer als unbedenklich gelten.
Ein Individualschutz durch die MIK-Werte wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Die von der VDI-Komission für eine Reihe von Einzelschadstoffen erarbeiteten MIK-Werte (in mg/m3 Luft, in ppm, bei Stäuben in g/m3) sind als Richtwerte im Gegensatz zu den MAK-Werten ohne rechtliche Bedeutung (bis auf die MIK-Werte der TA-Luft). Unterschieden wird zwischen Konzentrationen bei dauernder (MIKD) und bei kurzfristiger MIKK) Belastung.
Zentrale Bedeutung bei den MIK-Werten geniesst die Definition der nachteiligen Wirkungen, worunter letztlich nur Wirkungen von Schadstoffen verstanden werden, die zu Krankheiten oder Leistungsbeeinträchtigungen bzw. bei landwirtschaftlichen Objekten zu Wertminderung führen. MIK-Werte gelten somit nicht für den Schutz von Öko-Systemen und beachtet zum Beispiel keinen erhöhten Bleichgehalt im Blut des Menschen. Mit biochemischen Wirkungen, solange dadurch kein Krankheitswert entsteht.
Dieses Grenzkriterium kann nicht für die Allgemeinbevölkerung mit besonders schutzwürdigen Individuen wie Kindern, Schwangeren, alten Menschen und Allergikern zur Bewertung herangezogen werden. Ebenso reagieren Organismen bereits bei wesentlich geringeren Konzentrationen mit Blockierung des Fortpflanzungsverhaltens oder mit Flucht, was mittelfristig zum Zusammenbruch von Ökosystemen führt.
Während MIK-Werte in der Regel um den Faktor 20 unter den MAK-Werten liegen, sollten Konzentrationen von Schadstoffen in der Innenraumluft in etwa 1/400stel bis 1/500stel der MAK-Konzentration betragen.
Nach TA-Luft gültige MIK-Werte: Immissionsgrenzwerte; Exemplarische MIK-Werte im Vergleich: Maximale Raumluftkonzentration.
Autor: KATALYSE Institut