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Weitergehende Abwasserreinigung
(3. Reinigungsstufe) Verfahren der Abwasserreinigung , die zusätzlich zu den heute üblichen mechanischen und biologischen Reinigungsstufen eingesetzt werden, um weitere Schadstoffe aus dem Abwasser zu entfernen.
Ziel der W. ist neben der Fällung düngender Phosphor- und Stickstoffverbindungen(Eutrophierung) die Abscheidung schwer abbaubarer Verbindungen, die als CSBanalytisch erfaßt werden.
Auch Ammoniumverbindungen sollten eliminiert werden, da sie im Vorfluter Sauerstoff verbrauchen und als Fischgift wirken können. Die genannten Stoffe bleiben bei der mechanisch-biologischen Reinigung im Abwasser und gelangen somit in den Vorfluter, also in Bäche oder Flüsse.
Besonders im Einzugsbereich von Seen (z.B. Bodensee) hat man daher dieKläranlagen mit einer chemischen Fällungsstufe ausgerüstet. In Ostdeutschland sind derzeit noch sehr wenig Kläranlagen mit einer W. ausgerüstet. In Westdeutschland verfügen derzeit 16,2% aller Kläranlagen über eine W..
Von diesen 1.434 Kläranlagen dienen 235 der Phosphat-Fällung, 428 derNitrifikation , 221 der Nitrifikation und Denitrifikation. Um eine W. überflüssig zu machen, wäre es jedoch das beste, diese Stoffe möglichst überhaupt nicht ins Abwasser zu leiten.
Autor: KATALYSE Institut
Wasserwerk
siehe Trinkwasseraufbereitung.
Autor: KATALYSE Institut
Wasserverschmutzung
siehe Gewässerbelastung.
Autor: KATALYSE Institut
Wasserverbrauch
siehe Trinkwasserverbrauch.
Autor: KATALYSE Institut
Wassersparen
Wasser ist unser kostbarstes Lebensmittel und es ist in jedem Fall sinnvoll und wirkt kostensenkend.
In Haushalten kann Wasser durch bewussten Umgang eingespart werden:
- Benutzung des Gemüsewaschwassers zum Blumengießen
- Anschaffung wassersparender Wasch- und Spülmaschinen
- Wassersparsets für die Toilettenspülung
- Regenwassernutzung
Getrennte Brauch- und Trinkwassersysteme in Neubauten haben sich bisher aufgrund der hohen Kosten und hygienischer Bedenken seitens des Gesetzgebers nicht durchgesetzt. Die Industrie hat ihren Wasserbedarf in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich durch die Installation interner Wasserkreisläufe und effektiver Einsparmaßnahmen verringert.
W. ist v.a. deshalb notwendig, weil jeder Liter Wasser, bevor er sich Trinkwassernennen darf mehr oder weniger aufwendig aufbereitet werden muss und diese Aufbereitung heute bereits einen großen Anteil am Wasserpreis hat. Der hoheWasserverbrauch in Ballungszentren hat auch eingreifende ökologische Folgen durch die Absenkung des Grundwassers werden ökologisch wertvolle Gebiete gefährdet oder zerstört.
Das Abwasser wird meist in einer aufwendigen Kläranlage gereinigt, auch diese Behandlung treibt den Wasserpreis erheblich in die Höhe.
Autor: KATALYSE Institut
Wasserleitung
Man unterscheidet zwischen Trink- und Abwasserleitungen (Trinkwasser, Abwasser).
In der Trinkwasserversorgung wird in der Zuleitung vom Wasserwerk bis zu den Häusern als Material Gußeisen, auch zementausgeschleudertes Gußeisen,PVC und Zementrohr (z.T.Asbestzement) verwandt. In den Hausanschlußleitungen und der Hausinstallation kommen Materialien wieKupfer, verzinkter Stahl, Gußeisen sowie verschiedene Kunststoffe (Polyethylen (PE), Polypropylen und PVC) zum Einsatz. Bis 1960 wurden vielfach Bleirohre eingebaut.
Die Wahl des Rohrleitungsmaterials sollte sich stark an der Wasserbeschaffenheit orientieren (z.B. pH-Wert, Kalkgehalt, Nitratgehalt), denn chemische Reaktionen zwischen Wasserinhaltsstoffen und Rohrmaterial können die Trinkwasserqualität negativ beeinflussen. Als Material für Abwasserrohre werden verschiedeneKunststoffe (PE und PVC), Gußeisen oder Steinzeug verwendet.
Autor: KATALYSE Institut
Wasserkreislauf
Die Wasservorräte (Gesamtmenge ca. 1,35 Mrd m3) der Erde stehen über den W., der letztlich durch die Wärmestrahlung der Sonne angetrieben wird (Globalstrahlung), miteinander im Fließgleichgewicht.
97,5% des Gesamtwasservorrats ist in den Meeren gespeichert, die restlichen 2,5% entfallen einerseits auf Süßwasser (hier größtenteils als Eis festgelegt) und andererseits zu 0,001% auf in derAtmosphäre zirkulierenden Wasserdampf.
Der größte Teil des Wassers verdunstet dabei über der Meeresoberfläche und geht als Regenwasser vornehmlich auf Landgebieten nieder. Die Bilanz zwischen Meer und Land wird durch den ober- und unterirdischen Rückfluß zum Meer wieder ausgeglichen. Dieser Rückfluß kann als regenerative Energiequelle (Wasserkraft) zur Energiegewinnung genutzt werden.
Aktives Leben ist unbedingt an einen bestimmten Wassergehalt gebunden (Landlebewesen bestehen zu 45-95% aus Wasser). Wasser ist also unverzichtbare Ressource. Nutzt der Mensch Wasser für sich, greift er in diesen Kreislauf mehr oder weniger stark ein.
Autor: KATALYSE Institut
Wasserkraft
Wasserkraft gehört zu den regenerativen Energiequellen. Genutzt wird die kinetische und potentielle Energie des Wassers an Flüssen, Schleusen, Gezeitenkraftwerken und Staudämmen (Talsperren).
In vielen Fällen stellt die Wasserkraftnutzung eine wertvolle erneuerbare und v.a. konkurrenzlos billige Energiequelle dar. Wasserkraftwerke erweisen sich aufgrund fehlender Emissionen gegenüber Kraftwerken mit fossilen Energieträgern (Kohle, Erdöl, Gas) und Kernkraftwerken als ökologisch sehr vorteilhaft. Wasserkraft hat v.a. in den skandinavischen Ländern und der Schweiz einen größen Anteil am staatlichen Energiemix.
Während sich kleine und mittlere Anlagen i.d.R. problemlos in bestehendeÖkosysteme integrieren lassen, treten bei Großprojekten von bis zu einigen tausend Megawatt Leistung oft schwerwiegende ökologische und soziale Folgen auf.
In den Entwicklungsländern stellt die Nutzung der Wasserkraft mit ca. 45 Prozent Anteil noch vor Erdöl die wichtigste Stromquelle dar und soll weiter stark ausgebaut werden. Ein Paradebeispiel für den ökologisch bedenklichen Ausbau der Wasserkraft ist Brasilien (größtes Wasserkraftwerk der Welt Itaipu mit 12.600 MW). Hier soll die Verdopplung der Kraftwerkskapazität v.a. durch den Bau gigantischer zusätzlicher Wasserkraftwerke erzielt werden.
Die Folgen sind Zwangsumsiedlungen, oft verbunden mit Verelendung (weltweit mußten bereits Millionen von Menschen Staudämmen weichen), Verlust fruchtbaren Ackerlands im Staugebiet und fehlender Eintrag fruchtbarer Schlämme auf Ackerland unterhalb des Staudamms, Gefahr des Umkippens der Stauseen, Behinderung von Fischwanderungen und Rückgang des Fischfangs, Schaffung optimaler Nährböden für eine Vielzahl von Erregern (Darminfektionen) und Brutgebiete für Moskitos (Malaria), Grundwasseranstieg (Versumpfung) und lokale Klimaveränderungen.
Besonders problematisch sind Staudämme im Regenwald, die aufgrund ihrer geringen Tiefe extrem große Waldflächen überfluten und damit zerstören (Flächenbedarf: Regenerative Energiequellen). Der unter Wasser verrottende Urwald setzt große Mengen Methan (Treibhauseffekt) und Schwefelwasserstoff frei.
Neben Brasilien stellen riesige Staudämme v.a. in Kanada, in China und im Mittleren Osten (hier kommen Wasserverluste durch Verdunstung hinzu) ökologisch bedenkliche Wasserkraftnutzungen dar.
In Europa finden wir Wasserkraftwerke v.a. in gebirgigen Lagen, wo sie hohe Leistung bei geringem Flächenbedarf erbringen. Problematisch ist aber auch hier u.U. die Zerstörung seltener Biotope (Artensterben).
In Westdeutschland ist Wasserkraft nur noch wenig ausbaufähig, wenn v.a. in kleinen und mittleren Anlagen. Die systematische Reaktivierung von kleinen und mittleren Anlagen (die z.T. wegen ungünstiger Einspeisebedingungen stillgelegt worden waren) sowie die Sanierung und Modernisierung bestehender Anlagen könnte den Anteil der Wasserkraft an der Stromversorgung ökologisch vorteilhaft auf etwa 6 Prozent steigern. Aufgrund der Einspeisevergütungen können nun auch kleine Anlagen in der Regel wirtschaftlich betrieben werden.
Potential: Regenerative Energiequellen
Autor: KATALYSE Institut
Wasserhaushalt des Waldes
Die Wasserbilanz eines Waldes hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Der Anteil des Kronendurchlasses (das Wasser, das direkt durch die Lücken im Kronendach auf den Waldboden fällt) ist abhängig vom Baumalter, der Baumart und der Waldstruktur: Laubbäume 57-78%, Nadelbäume 70-80% bei Starkregen, bei Schwachregen 15-20%.
Die Interception ist der Teil des Niederschlages, der von Blättern, Nadeln und Ästen zunächst zurückgehalten wird. Sie beträgt je nach Baumart und Jahreszeit 10-40%. Davon verdunstet ein Teil, bevor er zu Boden gelangt, ein Teil tropft ab, ein Teil fließt am Stamm zuBoden. Der Niederschlag, der zu Bodenkommt, fließt zu einem geringen Teil oberirdisch ab oder verdunstet wieder.
Der größte Teil sickert in den Boden, wird dort gefiltert, von den Bäumen aufgenommen oder fließt unterirdisch hangabwärts oder ins Grundwasser . Der W. unterscheidet sich wesentlich vom W. des Freilandes, nicht nur wegen des Einflusses des Kronendachs, sondern auch wegen der tiefen Durchwurzelung des Bodens und seiner großen Wasserspeicherkapazität.
Durch seine hohe Interception und Speicherfähigkeit verhindert der Wald Hochwasser, in Trockenzeiten liefert er eine gleichmäßige Wassermenge. Er hat also eine ausgleichende, regulierende und reinigende Wirkung, die durch dieImmissionsschäden und Rodungen im tropischen Regenwald akut gefährdet ist.
Autor: KATALYSE Institut
Wasserhärte
Die W. ist ein Maß für den Gehalt an gelösten natürlich vorkommenden Calcium- und Magnesiumverbindungen im Wasser.
Diese Mineralstoffe bewirken eine Stabilisierung des pH-Wertes und eine Geschmacksverbesserung des Wassers. Beim Erhitzen über 50-60 Grad C fällt die sog. Carbonathärte, der Anteil der W., der aus der Lösung von Kalkstein stammt, aus. Dies führt zur Verkalkung der Heizstäbe von Waschmaschinen und Kaffeemaschinen. Die Ablagerungen können durch Säuren, z.B. Essig- oder Zitronensäure, wieder aufgelöst werden. Seife verbindet sich mit Calcium und Magnesium zur unlöslichen Kalkseife ("Grauschleier") und wird dadurch unwirksam.
Häufiger als die offiziellen Angaben der W. in Millimol pro l (mmol/l) wird die Bezeichnung Deutsche Härtegrade (früher Grad dH, heute Grad d) verwendet. 1 Grad dH entspricht 18 mg/l Kalk. Nach Waschmittelgesetz werden je 7 Härtegrade zu einem Härtebereich zusammengefaßt (s. Tab).
Die Wasserversorgungsunternehmen müssen einmal jährlich den Härtebereich des verteilten Trinkwassers mitteilen. Entsprechende Dosiervorschriften müssen auf den Waschmittelpackungen angegeben werden.
Wegen der gesundheitlichen Bedeutung der W. darf Trinkwasser nicht unter 1,5 mmol/l entsprechend 8,4 Grad dH enthärtet werden. Im Haushalt wird meist mit Ionenaustauschern enthärtet. Diese müssen mit Kochsalz regeneriert werden und belasten damit das Abwasser.
Gleichzeitig erhöht sich die Natriumkonzentration im Trinkwasser.
Lit.: KATALYSE e.V.: Das Wasserbuch, Köln 1990
Autor: KATALYSE Institut
Wasserenthärtung
Wasseraufbereitungsverfahren zur Verminderung der Wasserhärte.
Die W. erfolgt durch Fällungsverfahren(Fällung) oder Ionenaustauscher. ImWasserwerk sind Ionenaustauscher, die mit Natriumionen (Natrium) regeneriert werden müssen, seit der Neufassung derTrinkwasserverordnung verboten. Das gängigste Verfahren zur zentralen W. ist die sog. Entcarbonisierung.
Dabei wird dem Wasser das stark basische Calciumhydroxid (gelöschter Kalk) zugesetzt. Dadurch erhöht sich der pH-Wert, und das im Wasser gelöste Calciumfällt zusammen mit dem zugegebenen als Calciumkarbonat (Kalk) im Verhältnis 1:1 aus. Der anfallende Feststoff (als Schlamm oder feste Kügelchen) stammt also je zur Hälfte aus dem zudosierten und dem natürlichen Calciumgehalt des Wassers.
In Haushalten werden zunehmend Ionentauscher und Dosieranlagen zur W. eingesetzt. Dosieranlagen verzögern durch Zusatz von Phosphat- und/oder Silikatverbindungen die Ausfällung von Calcium- und Magnesiumverbindungen bzw. sollen dafür sorgen, daß diese nicht als Stein, sondern als Schlamm ausfallen.
Wasser in den Härtebereichen I bis III bedarf grundsätzlich keiner W.. Eine W. ist allenfalls in höheren Härtebereichen zu technischen Zwecken (z.B. Waschmaschine) erforderlich. Gesundheitlich sind die härtebildenden Salze sogar förderlich.
Autor: KATALYSE Institut
Wasserdesinfektion
siehe Chlorung, Ozonierung , UV-Strahlung, Trinkwasseraufbereitung.
Autor: KATALYSE Institut
Wasserdampfdiffusion
siehe Diffusionswiderstand.
Autor: KATALYSE Institut
Wasserbücher
Die Bewirtschaftung von Gewässern (dazu zählt auch das Grundwasser) bedarf laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer behördlichen Erlaubnis, die widerrufen werden kann, oder einer Bewilligung (nicht widerrufbarer Rechtstitel).
Die jeweils zuständigen Wasserbehörden führen dazu W., in denen diese Wasserrechte eingetragen werden (dazu gehört sowohl die Förderung als auch die Wiedereinleitung von Brauch- und Abwässern).
Autor: KATALYSE Institut
Wasserbehörden
In der Verantwortung der W. liegt der Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Landeswassergesetze (LWG).
In den größeren Bundesländern, z.B. Nordrhein-Westfalen (NRW), gibt es einen dreistufigen Verwaltungsaufbau, bestehend aus dem zuständigen Ministerium (in NRW das Ministerium fürUmwelt, Raumordnung undLandwirtschaft - MURL) als oberster W., den Regierungspräsidien als obere W. und den unteren W. (Landkreis, -rat, kreisfreie Stadt). Andere Länder haben eine abweichende Verwaltungsorganisation.
Auf der regionalen Ebene arbeiten als technische Fachbehörden zur Beratung der unteren W. die Wasserwirtschaftämter (in NRW "Staatliche Ämter für Wasser und
Abfall" - StÄWA), die für die Wassergewinnung, Abwassereinleitungen und wasserbaulichen Maßnahmen zuständig sind. Das Landesamt für Wasser und
Abfall(LWA) ist die übergeordnete Behörde der StÄWA. Es erfüllt landesweit die o.g. Aufgaben einschließlich der Grund- und Oberflächenwasserüberwachung .
Die Qualität des Trinkwassers überwachen die Gesundheitsämter. In Fragen überregionaler Bedeutung oder bei der Zuständigkeit mehrerer Wasserwirtschaftsämter greifen die Regierungspräsidien ein. Langfristige Planungen oder Entscheidungen werden von den zuständigen Länderministerien getroffen, denen die Landesanstalten für Umweltschutz zuarbeiten.
Der Bund hat nach Artikel. 75 Nr. 4 GG nur eine Rahmenkompetenz in der Gesetzgebung (WHG), die die Länder mit Hilfe der Landeswassergesetze ausfüllen müssen. Beraten wird das Bonner Umweltministerium vom Umweltbundesamt oder anderen Bundesanstalten.
Autor: KATALYSE Institut
Wasseraufbereitung
siehe Trinkwasseraufbereitung.
Autor: KATALYSE Institut
Wasser
Wasser ist eine Verbindung von zwei Wasserstoff- und einem Sauerstoffatom. Die Bezeichnung Wasser wird v.a. für den flüssigen Aggregatzustand verwendet, im festen, also gefrorenen Zustand wird es Eis genannt, im gasförmigen Zustand Wasserdampf Wasser bedeckt rund 2/3 der Erdoberfläche und befindet sich in einem ständigen Kreislauf.
Die wirtschaftliche Entwicklung und der Wohlstand eines Landes hängt eng mit seinen Wasserressourcen zusammen, da diese zur Energiegewinnung und der industriellen Produktion als Kühl-, Transport-, Lösungs- und
Reinigungsmittel eingesetzt werden.
Deutschland gehört mit etwa 300 Mrd. m3 Niederschlag zu den wasserreichsten Regionen der Welt. Von dieser Niederschlagsmenge verdunstet rund 60 Prozent. 40 Prozent fließt als Oberflächenwassser ab oder bereichert die Grundwasservorräte. Aufgrund des reichhaltigen Vorkommens von Wasser in Deutschland wurde es bis weit in die sechziger Jahre hinein als beliebig verfügbar angesehen.
Die vielen Nutzungen führen zu Wasserbelastungen durch Schadstoffe (z.B. Nitrat, Pestizide, Herbizide, Schwermetalle usw.) und zur Erwärmung bei der Nutzung als Kühlwasser. Neben dem Oberflächenwasser ist auch das Grundwasser v.a. durch den Einsatz von Düngern und Pestiziden in der Landwirtschaft und intensiver Tierhaltung (Gülle, Tierarzneimittel, Hormone) erheblich gefährdet.
Eine nachhaltige Wasserwirtschaft hat nicht nur die Erhaltung einer hohen Wasserqualität zum Ziel, sondern v.a. dem Wassserhaushalt möglichst wenig Wasser zu entziehen und damit die Wasserressourcen zu schonen.
Autor: KATALYSE Institut
Umkippen
Umgangssprachliche Bezeichnung für übermäßiges Algenwachstum (Eutrophierung) bzw. Schadstoffüberbelastung eines Gewässers.
Autor: KATALYSE Institut
Widerspruchsverfahren
Das W. ist die regelmäßig zu durchlaufende Vorstufe zu einer verwaltungsgerichtlichen Klage, etwa gegen Genehmigungen und kann u.U. schon erfolgreich sein.
Es ist in den 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt.
Autor: KATALYSE Institut
Wasserhaushaltsgesetz
Das W. (WHG) in der Fassung von 1986 (BGBl. I S. 1529) regelt als Rahmengesetz des Bundes die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers.
Dabei hat jede vermeidbare Beeinträchtigung zu unterbleiben, nachteilige Veränderungen der Eigenschaften des Wassers sind zu verhüten, und eine sparsame Verwendung des Wassers ist anzustreben (1a). Alle Handlungen, die schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeiführen können (3), bedürfen einer Genehmigung (2).
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis (7) oder einer Bewilligung (8) besteht nicht. Diese ist zu versagen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit, insb. die Trinkwasserversorgung, gefährdet wird (6). Jede Abwassereinleitung muß bestimmten Mindestanforderungen genügen. Dabei werden in denen von der Bundesregierung erlassenen Verwaltungsvorschriften (Rahmen-AbwasserVwV, 2.-48. AbwVwV) die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde gelegt.
Die Anforderungen an das Einleiten von gefährlichen Stoffen müssen dem Stand der Technik genügen. Alte Wasserrechte können gegen Entschädigung aufgehoben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt eine Entschädigung (15). Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden (19). Für Anlagen zum Befördern von, und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gelten besondere Vorschriften (19a-l).
Eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung verpflichtet den Inhaber zur Duldung der behördlichen Überwachung (21). In größeren Anlagen muß ein Gewässerschutzbeauftragter bestellt werden. Wer die Beschaffenheit des Wassers so verändert oder Inhaber einer Anlage ist, die unbeabsichtigt die Beschaffenheit des Wassers verändert, so daß einem anderen dadurch Schaden entsteht, ist zum Schadensersatz verpflichtet (Gefährdungshaftung).
Während die (unverbindlichen) wasserwirtschaftlichen Rahmenpläne großräumig die wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse sichern sollen (36), stellen die Länder (behördenverbindliche) kleinräumige Bewirtschaftungspläne auf mit dem Ziel, die Nutzungserfordernisse und den Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts in Einklang zu bringen ( 36 b).
Autor: KATALYSE Institut
Waschmittelgesetz
Mit der Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG; 1987) wurde versucht, das alte W. von 1975 an die erhöhten Anforderungen des heutigen Gewässerschutzes anzupassen.
Bei unverändert hohem Verbrauch an Wasch- und Reinigungsmitteln in Westdeutschland (21 kg pro Kopf im Jahre 1988) wird der Minimierung des Chemikalieneinsatzes Vorrang eingeräumt. So dürfte eine der wichtigsten Änderungen gegenüber dem alten W. die ab dem 1.1.1988 geltende Verpflichtung zur Angabe der Ergiebigkeit eines Waschmittels auf der Packung sein. Diese Maßnahme führte dazu, daß die Hersteller aus Wettbewerbsgründen ihre i.d.R. überzogenen Dosierungsempfehlungen nach unten korrigierten. Erweitert wurde auch der Gültigkeitsbereich des W.. So werden jetzt erstmals auch die Weichspüler vom W. erfaßt.
In der zugehörigen Tensidverordnung sind Mindestanforderungen bezüglich der Abbaubarkeit (Abbau) von Tensiden aufgestellt. Neben der bereits obligatorischen Abgabe der Rahmenrezepturen beim Umweltbundesamt (UBA) können die Hersteller zu weitergehenden Angaben, z.B. betreffs der Umweltverträglichkeit der Inhaltsstoffe, verpflichtet werden. Außerdem erhält jetzt jedes Produkt eine achtstellige Anmeldenummer. Weiterhin regelt das W. Verpackung, Kennzeichnung und die von der Wasserhärte abhängigen Dosierungsempfehlungen. Den Wasserversorgungsunternehmen wird die regelmäßige Bekanntgabe der Wasserhärte an ihre Abnehmer auferlegt.
Das W. behält sich die Möglichkeit der Einschränkung oder des Verbots von Produkten vor, wenn sie Gewässer, Trinkwasserversorgung oder Abwasserreinigung beeinträchtigen. Doch bleiben in der Neufassung des W. diese Eingriffstatbestände so vage formuliert, daß die bisherige Praxis der freiwilligen Vereinbarung zwischen Umweltministerium und zuständigen Industrieverbänden offensichtlich schärferen gesetzlichen Regelungen vorgezogen wird.
Autor: KATALYSE Institut
Waldgesetz
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft vom 2.5.1975, zuletzt geändert am 27.7.1984 (Bundeswaldgesetz, BWaldG).
Das BWaldG ist, wie sich bereits in der Überschrift zeigt, kein reines Umweltschutzrecht, es umfaßt auch wirtschaftsverwaltungsrechtliche Bestimmungen. Nach dem Gesetzeszweck soll der Wald insb. wegen seines wirtschaftlichen Nutzens, wegen seiner Bedeutung für die Umwelt ( Klima , Wasserhalt, Reinhaltung der Luft, Bodenfruchtbarkeit, Landschaftsbild, Agrar- und Infrastruktur) sowie der Erholung der Bevölkerung erhalten, erforderlichenfalls gemehrt und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung gesichert werden (Waldfunktionen).
Bedeutsam ist der Nachhaltigkeitsgrundsatz, der sich inzwischen in weiteren Bereichen des Umweltrechts ebenfalls durchgesetzt hat. Danach darf der Wald als Bodenfrucht nur in dem Umfang genutzt werden, der dem natürlichen Zuwachs entspricht.
Das Bundes-W. enthält außerdem u.a. Regelungen zur forstlichen Rahmenplanung, über wirtschaftliche Zusammenschlüsse, Förderung der Forstwirtschaft durch staatliche Zuschüsse.
Naturschutz und Forstrecht müssen sich v.a. auf dem Sektor der räumlichen Planung gegeneinander abstimmen, hier kommt es zu Rückkopplungen und Verzahnungen. Nach 8 Bundes-W. sind bei Planungsvorhaben die Belange des Waldes besonders zu berücksichtigen. Hier findet sich eine partielle Umweltverträglichkeitsprüfung, die sich speziell auf den Abwägungsfaktor Wald bezieht und die Waldverträglichkeit öffentlicher Vorhaben sicherstellen will. Im Zeichen großflächiger Waldschäden (Waldschadenserhebung), die zum Zeitpunkt des Erlasses des Bundes-W. noch nicht sichtbar waren, sind weite Regelungsbereiche faktisch obsolet geworden.
Autor: KATALYSE Institut
Weißbuch der Umweltverbände für eine europäische Umweltpolitik
Vor dem Hintergrund der Analyse der negativen ökologischen Folgen eines gemeinsamen Binnenmarktes haben die Umweltverbände in Europa einen Maßnahmenkatalog (Weißbuch) entwickelt, dessen Umsetzung notwendig ist, um den ökologischen Fehlentwicklungen in einem gemeinsamen Europaentgegenzusteuern.
Das W. wurde Anfang 1991 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Umweltverbände fordern die Umsetzung des Leitbildes der "nachhaltigen Entwicklung". Dazu sind Konzepte für eine Energiewende (Energie), eine Verkehrswende (Verkehr), eine agrarpolitische (Agrarpolitik) Wende, Konzepte fürAbfallvermeidung und Chemiewende sowie Konzepte für für eine Regionalpolitik undTourismus (Freizeit und Umwelt) notwendig.
So fordern die Umweltverbände u.a. eine Verminderung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 und ein Halbierung bis zum Jahr 2030 bei einem möglichst schnellen Ausstieg aus der Atomenergie.
Die Umweltverbände fordern von der EG-Kommission ein 5. Umweltaktionsprogramm (Umweltaktionsprogramme der EG), in das die Kritik und die Vorstellungen des W. einfließen und welches die vorgeschlagenen Maßnahmen politisch realisiert.
Autor: KATALYSE Institut
Wiederaufarbeitung
In der Wiederaufarbeitungs-Anlage werden abgebrannte Brennelemente von Kernkraftwerken mechanisch zerkleinert und in Salpetersäure aufgelöst, um dann durch chemische Prozesse das im Kernkraftwerk entstandene Plutonium und das noch verwertbare Uran vom übrigen Atommüll abzutrennen (Brennstoffkreislauf).
Zusätzlich werden in kleinen Mengen Stoffe für Industrie und Medizin abgetrennt (Cobaltbombe, Cäsium-137, Nuklearmedizin). Beim Zerschneiden und Auflösen werden alle radioaktiven (Radioaktivität) Gase und flüchtigen Substanzen, die bis dahin im Brennstoff und von den Brennstabhüllen festgehalten wurden, schlagartig freigesetzt. Große Teile der Prozesse müssen aufgrund der hohen
Strahlenbelastung vollautomatisch hinter meterdicken Betonwänden ablaufen (Abschirmung). Filteranlagen sollen verhindern, daß größere Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen. Eine 100%ige Rückhaltung ist prinzipiell ausgeschlossen. Sinn der Wiederaufarbeitung ist die Gewinnung des hochgiftigen Plutoniums, das ausschließlich mit Hilfe der Wiederaufarbeitung zu erhalten ist. Damit ist die Wiederaufarbeitung Schlüsseltechnologie für Plutoniumumlauf, schnellen Brüter und Atomwaffenbau. In geringen Mengen kann Plutonium auch in normalen Kernkraftwerken als Spaltstoff (Kernspaltung) eingesetzt werden (Mischoxid(MOX)-Brennelemente). Zur alleinigen Rückgewinnung von Uran 235 ist Wiederaufarbeitung unwirtschaftlich. Durch die Plutoniumabtrennung wird die Aktivität des verbleibenden Atommülls um den Faktor 3-5 verringert. Jedoch ist sein Volumen durch die Wiederaufarbeitung erheblich vergrößert und seine Handhabbarkeit erschwert: Aus 1 m3 abgebrannter Brennelemente werden: 0,9 m3 verglaster hochaktiver Atommüll, 6 m3 Brennelementhüllen, 37 m3 Tritium, 45 m3 leichtaktiver und 62 m3 mittelaktiver Atommüll.
Umweltbelastung: Wiederaufarbeitungs-Anlagen haben von allen Anlagen im Brennstoffkreislauf die höchsten radioaktiven Abgaben im Normalbetrieb.
Bei der Wiederaufarbeitung gelangen, auf dieselbe Brennstoffmenge bezogen, erheblich größere Mengen radioaktiver Substanzen in die Umwelt als beim Betrieb eines Kernkraftwerks. Eine Wiederaufarbeitungs-Anlage, die den Brennstoff von 15 Kernkraftwerken aufarbeitet, gibt bis zum Faktor 4.500 mehr Krypton, Tritium, Iod und Plutonium an die Umwelt ab. Eine besondere Gefahr geht von Plutonium aus; kommerzielle Wiederaufarbeitung-Anlagen haben typische Plutoniumumsätze von einigen tausend kg/Jahr. In Sellafield (England) sind seit Inbetriebnahme mindestens 15 kg Plutonium über das Abwasser in die Irische See geleitet worden.
Arbeiter: Arbeiter in Wiederaufarbeitung-Anlagen sind hohen Strahlenbelastungen von einigen mSv/Jahr (Sievert) ausgesetzt (Somatische Strahlenschäden, Kernkraftwerk). In besonders verseuchten Bereichen werden nukleare Tagelöhner eingesetzt. In der Wiederaufarbeitungs-Anlage Sellafield wiesen Arbeiter bis zu 600fach erhöhte Plutoniumbelastungen der Lunge auf, verglichen mit der englischen Normalbevölkerung. Eine Studie des renommierten Epidemiologen Martin J. Gardner zeigte in der Umgebung von Sellafield eine erhöhte Leukämie-Rate bei Kindern sowie einen Zusammenhang zwischen der Erhöhung und der Strahlenbelastung der in der Wiederaufarbeitung-Anlage arbeitenden Väter. Nach diesen Ergebnissen führte die Bestrahlung der Keimzellen, d.h. die Mutation der Spermien, zu Leukämiefällen bei Kindern (Genetische Strahlenschäden).
Mögliche Störfälle: Lecks in Lagertanks, Versagen der Kühlsysteme zur Abfuhr der Nachzerfallswärme, Lösungsmittelbrände, Knallgasexplosionen infolge Zersetzung von Wasser durch radioaktive Strahlung und Nuklearexplosionen (Kritikalitätsunfälle) durch Zustandekommen einer kritischen Masse von Plutonium (Kernspaltung). Je nach Störfallablauf werden verschiedene Mengen an Radioaktivität freigesetzt. Im Extremfall ist mit mehreren Mio Toten und der Langzeitverseuchung riesiger Landflächen zu rechnen. Störfallauslöser können neben technischen Pannen Sabotageakte und Flugzeugabstürze sein.
Anlagen: Nach dem endgültigen "Aus" für die in Bayern geplante Wiederaufarbeitungs-Anlage in Wackersdorf im Jahre 1989 wird der deutsche Atommüll in La Hague (Frankreich), Sellafield (England) und Dounreay (Schottland) aufgearbeitet. Allein ein Drittel des in La Hague aufgearbeiteten Brennstoffs stammt aus Westdeutschland. Deutsche Energieversorgungsunternehmen wollen auch in Zukunft auf eine deutsche Wiederaufarbeitungs-Anlage verzichten und sich statt dessen v.a. an der französischen Anlage finanziell beteiligen.
Brennstoffkreislauf, Strahlenschäden
Autor: KATALYSE Institut
