Widerspruchsverfahren

Das W. ist die regelmäßig zu durchlaufende Vorstufe zu einer verwaltungsgerichtlichen Klage, etwa gegen Genehmigungen und kann u.U. schon erfolgreich sein.

Es ist in den 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in T - Z, Umweltrecht, W.