Die Bewirtschaftung von Gewässern (dazu zählt auch das Grundwasser) bedarf laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einer behördlichen Erlaubnis, die widerrufen werden kann, oder einer Bewilligung (nicht widerrufbarer Rechtstitel).
Die jeweils zuständigen Wasserbehörden führen dazu W., in denen diese Wasserrechte eingetragen werden (dazu gehört sowohl die Förderung als auch die Wiedereinleitung von Brauch- und Abwässern).
Autor: KATALYSE Institut