Enthärter

Unter E. versteht man umgangssprachlich chemische Substanzen, welche die härtebildenden Calcium- und Magnesiumionen des Wassers (Wasserhärte) zu binden vermögen, was Voraussetzung für optimal ablaufende Wasch- und Reinigungsprozesse ist.

Diese Härtebildner spielen eine Rolle bei der Schmutzhaftung, und sie behindern die schmutzlösende Wirkung von Tensiden, z.B. durch Bildung unlöslicher Verbindungen (bekanntester Fall ist die Ausfällung von Kalkseifen).

Es werden zwei Prinzipien bei E. realisiert:

  • 1. Die Bindung über Ionenaustauscher. Sie geschieht entweder im Rahmen einer vorgeschalteten Wasseraufbereitung mittels synthetisch-organischer Austauscherharze oder durch anorganische Festkörper mit Schicht- oder Käfigstrukturen, in denen bewegliche Natriumionen gegen die Härtebildner ausgetauscht werden können.

    Der erste Fall ist technisch in Spülmaschinen, aber auch bei der gewerblichen Wäscherei verwirklicht, während in Haushalts-Waschmaschinen E. der zweiten Art Einsatz finden, und zwar weltweit fast ausschließlich als Zeolith A, das Rezepturbestandteil pulverförmiger Waschmittel ist und im Gegensatz zu den stationären Austauscherharzen nach jeder Wäsche ins Abwasser gespült wird.

  • 2. Das andere E.-Prinzip wird durch Komplexbildner repräsentiert. Bekanntester Vertreter ist das Phosphat, welches aber wegen der Eutrophierungs-Problematik weltweit immer mehr durch Phosphatersatzstoffe wie Citrat und Nitrilotriacetat substituiert wird. Zeolith A und die Komplexbildner gehören zu den sog.

    Gerüststoffen, einer der wichtigsten Wirkstoffgruppen in Wasch- und Reinigungsmitteln.
    Neben dieser engeren Bedeutung als Wirkstoff steht der Begriff E. aber auch für eine Produktgattung, die insbesondere im Zusammenhang mit den Baukastenwaschmitteln zunehmende Bedeutung erlangt.

    Solche konfektionierten E. bestehen in der Regel aus mehreren E.-Wirkstoffen, nämlich Zeolith A, Citrat und Polycarboxylat. Daneben finden sich häufig geringere Mengen an Tensiden sowie Silikate, Soda und Glaubersalz. Wobei größere Anteile von letzterem wegen unnötiger Abwasserbelastung abzulehnen sind.

    Grundsätzlich sind E. als ökologisch sinnvoll einzustufen, erlauben sie doch, in hartem Wasser den Verbrauch an Waschmitteln mit ihren problematischeren Inhaltsstoffen einzuschränken (Ausnahme: Kompaktwaschmittel). Der Absatz von E. lag 1991 in alten und neuen Bundesländern mit 145 Mio DM um 10% höher als im Vorjahr, also entgegen dem Trend eines eher stagnierenden Wasch- und Reinigungsmittelmarktes.

Autor: KATALYSE Institut

Entkeimung

Abtötung aller lebenden Mikroorganismen sowie ihrer Ruhestadien (Sporen). Sie wird auch Sterilisation genannt und sollte nicht mit Desinfektion verwechselt werden.

Laborübliche Sterilisationsmethoden sind:
- Feuchte Hitze: im Dampfdrucktopf (Autoklav) werden durch eine 10- 30minütige Einwirkung von 120 Grad C bei einem Druck von 1,9 at sowohl die lebenden Mikroorganismen (Pilze, Bakterien usw.) als auch deren Sporen abgetötet.
- Trockene Hitze: im Trockensterilisator sind zur Erreichung des gleichen Effekts höhere Temperaturen (ca. 160-180 Grad C) erforderlich.
- Filtration: wird zur E. von hitzeempfindlichen Substanzen angewandt.
- Chemische Sterilisation: z.B. durch Begasung mit Ethylenoxid.
- Bestrahlung: gebräuchlich ist die E. mit UV-, Röntgen- oder Gammastrahlung. In Deutschland wird letztere nur zur E. von z.B. Laborgeräten, Verbandsmaterial usw. eingesetzt. In anderen Ländern (z.B. Niederlande) ist die Bestrahlung von Lebensmitteln erlaubt.
Für viele Zwecke begnügt man sich mit einer Teilentkeimung (Pasteurisation), bei der nur die lebenden Mikroorganismen abgetötet werden.

Autor: KATALYSE Institut

Entlaubungsmittel

Als E. (Herbizide) werden Pflanzenschutzmittel bezeichnet, die zur Entblätterung und damit zum Absterben der Pflanzen führen.}

Einst zur Ernteerleichterung z.B. im Tomaten-, Baumwoll- oder Sojaanbau entwickelt, bestand im Zweiten Weltkrieg bei den USA die Absicht, durch E. die Reisfelder der Japaner zu vernichten. Der Abwurf der Atombomben und das nachfolgende schnelle Kriegsende verhinderten jedoch die Ausführung dieser Pläne.

In Vietnam erinnerte man sich dieser Taktik wieder, um durch Abwurf von E. im Dschungel verborgene Guerillastellungen aufzuspüren und die Nahrungsmittelversorgung der Vietnamesen zu zerstören. Insgesamt wurden von den Amerikanern zehn verschiedene Erntevernichtungs- und E. eingesetzt.

Dabei handelte es sich meist um Gemische aus Estern von Dichlorphenoxyessigsäure(2,4-) und Trichlorphenoxyessigsäure(2,4,5-), die unter ihren militärischen Farbcodes als Agent Orange, Agent Purple, Agent Pink etc. traurige Berühmtheit erlangten. In Vietnam wurden über 40 Mio l Herbizide versprüht, davon zu etwa 60% Ester des 2,4,5-T, bei dessen Herstellung das Seveso-Dioxin 2,3,7,8-TCDD (Dioxine und

Furane) entsteht. Auf diese Weise wurden über Vietnam über 150 kg Dioxine freigesetzt (Seveso: 300 g!).

Neben den katastrophalen Folgen für Flora und Fauna - noch heute sind weite Flächen Vietnams ökologische Wüsten - schlugen die E. auch auf den Menschen zurück. Die Aufnahme von 2,4-D und 2,4,5-T führt zu Krämpfen, Lähmungen, Bewußtlosigkeit und sogar zum Tod durch Atemlähmung (MAK-Wert: jeweils 10 mg/m3).

Das Dioxin verursacht bis in die heutigen Tage hinein sowohl bei amerikanischen Veteranen als auch bei der vietnamesischen Bevölkerung Krebserkrankungen und schreckliche Mißbildungen bei Neugeborenen. In den 70er Jahren verklagten 15.000 Vietnam-Veteranen die Herstellerfirmen der E. auf Schadensersatz, der ihnen zwar 1984 gewährt wurde, doch die vietnamesische Bevölkerung geht bis heute leer aus.

Autor: KATALYSE Institut

Entropie

Zentraler Begriff der Wärmelehre (2. und 3. Hauptsatz). E. ist ein Maß für die "Unordnung" eines Systems und legt damit die Richtung natürlicher Prozesse (und damit der Zeit) fest.

Diese verlaufen in abgeschlossenen (d.h. kein Materie- und Energieaustausch mit der Umgebung) Systemen stets so, daß die E. und damit die "Unordnung" zunimmt.
Beispiel: Verdunstet ein Wassertropfen, trennen sich die im Tropfen enthaltenen Wassermoleküle voneinander und bilden ein Gas, sie verteilen sich, so weit es geht, im zur Verfügung stehenden Raum (Unordnung). Demgegenüber tritt es niemals auf, daß sich Wassermoleküle unter gleichen Bedingungen "von selbst" wieder alle in einem Tropfen zusammenfinden (Ordnung).
Je größer die E. eines Systems ist, in desto mehr verschiedenen Anordnungen gleicher Energie kann das System vorliegen (im Gas können sich die Moleküle freier bewegen als in der Flüssigkeit). Und desto weniger weiß man über das System, weil es nicht möglich ist zu sagen, in welcher der zahlreichen Anordnungen es gerade vorliegt. Die E. kann daher als "negative Information" interpretiert werden.

Autor: KATALYSE Institut

Entsalzung

Umkehrosmose, Ionenaustauscher, Elektrodialyse

Autor: KATALYSE Institut

Entstickung

Rauchgasentstickungsanlagen

Autor: KATALYSE Institut

Emissionskataster

Darstellung sämtlicher Emissionen aus Kraftwerken, Verkehr, Industrie, Gewerbe und Haushaltungen für bestimmte Gebiete, vorläufig für Ballungsräume.

Nach Vorgabe der meteorologischen Bedingungen werden hieraus Immissionswerte für das Gebiet errechnet sowie die mittleren Häufigkeiten für deren Auftreten abgeschätzt. E. können als Entscheidungshilfe bei Planungen von Projekten dienen (Genehmigungsverfahren). Man spricht auch von Abwasser-Emmissionen oder Geruchskataster (Olfaktometrie).

 

Autor: KATALYSE Institut

Energie

Als Energie wird die Fähigkeit eines Systems bezeichnet, Arbeit zu leisten. Verschiedene Formen von Energie sind: Wärme, chemische, mechanische und elektrische Energie, die sich ineinander umwandeln lassen.

Einsatz und Umwandlung von Energie - ungenau als Energie-Verbrauch bezeichnet - sind Voraussetzung für den Ablauf sämtlicher Lebensfunktionen. Die Energie der Nahrung wird in Wachstum, Körperwärme und Bewegung umgesetzt. Energie wird gebraucht für die Befriedigung wichtiger Bedürfnisse: Raumwärmebedarf (Heizung), Warmwasserbereitung, Transport (Verkehr). Schließlich ist die gesamte industrielle Produktion nur durch den Einsatz von Energie möglich.

Energie ist heute zu einem der wichtigsten Produktionsfaktoren und zu einer der wichtigsten Quellen von Umweltbelastungen geworden (s.u.)
Weltenergieverbrauch: Bis ins 18. Jahrhundert war

Holz weltweit der wichtigste Energie-Träger. Durch die Nutzung von Kohle wurde die Industrialisierung ermöglicht, gleichzeitig stieg in den Industrieländern der Energie-Verbrauch an. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich infolge des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Bevölkerungszunahme der Energie-Verbrauch sowohl stark erhöht als auch in seiner Struktur gewandelt.

Erdöl und später Erdgas gewannen gegenüber der Kohle stark an Bedeutung. Von den regenerativen Energiequellen spielen bislang nur Biomasse (

Holz) und Wasserkraft eine Rolle. Der Weltenergieverbrauch betrug 1989 356 ExaJoule (EJ), die sich wie folgt aufteilten: Kohle 28%, Erdöl 38%, Erdgas 20%, Kernenergie (Kernkraftwerk) 6%, Wasserkraft 2% und Biomasse 7%. Erfaßt man neben den sog. kommerziellen Energie-Trägern auch (noch) kostenfreie Energie-Träger wie Brennholz, so liefern Biomasse und Wasserkraft 28% der verbrauchten Energie.

In der Dritten Welt deckt die Biomasse sogar 35% des gesamten Energie-Verbrauchs. Die Menschen in den verschiedenen Teilen der Welt sind sehr unterschiedlich mit Energie versorgt. Den vielen Menschen, die unter Energie-Mangel leiden, steht eine kleine Zahl von Menschen gegenüber, die einen hohen Energie-Verbrauch aufweisen: 25% der Weltbevölkerung verbraucht 75% der Weltprimär-Energie. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch eines Nordamerikaners liegt um das 5fache über dem Weltdurchschnitt und sogar um das 22fache über dem Verbrauch eines Afrikaners. Prognosen nach wird der Weltenergiebedarf zukünftig infolge weiteren Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums gerade in der Dritten Welt stark anwachsen, was, solange der Großteil der Energie aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe und

Holz gewonnen wird, zu immensen Umweltrisiken führen wird (Treibhauseffekt).

Deshalb, und wegen der zur Neige gehenden Energiereserven, ist ein Umschwenken auf regenerative Energiequellen Gebot der Stunde.
BRD: Nach dem Zweiten Weltkrieg ist der Primärenergieverbrauch der BRD stark angewachsen, von 4.100 PJ im Jahr 1950 auf 11.092 PJ im Jahr 1973. Während die Kohle 1950 noch ca. 90% der Primär-Energie lieferte, waren es 1973 nur noch 31%. Gleichzeitig konnte das in großen Mengen billig zur Verfügung stehende Erdöl seinen Anteil von ca. 5% (1950) auf 55% (1973) ausdehnen.

Seit der Ölpreiskrise 1973 stagniert der Primärenergieverbrauch trotz weiteren Wirtschaftswachstums. Ursachen sind der sparsamere und rationellere Einsatz von Energie (rationelle Energienutzung) und eine Umstrukturierung der Industrie von einer Energie- und rohstoffintensiven (z.B. Stahlerzeugung) hin zu einer mehr technologie- und dienstleistungsorientierten Industrie.
Bei der Beschreibung des Energie-Verbrauchs treten folgende Größen auf: Das Energie-Aufkommen ist die Gesamt-Energie aller im Land geförderten und importierten Energie-Träger.

Daraus erhält man nach Abzug von Export und Bunkerung den

  • Primärenergieverbrauch, d.h. die tatsächlich im Land verbrauchte Energie. Hiervon wird ein großer Teil in
  • Sekundär-Energie, z.B. Benzin, Heizöl, Strom oder Brikett umgewandelt.
    Bei der Umwandlung treten hohe Verluste, vor allem in Kraftwerken als Abwärme, auf. Die gesamte dem Endverbraucher zur Verfügung stehende Energie heißt
  • End-Energie; sie enthält neben der Sekundär-Energie noch die ohne weitere Umwandlung nutzbare Primär-Energie (z.B. Steinkohle oder Importstrom). 60% der End-Energie werden zur Wärmegewinnung eingesetzt (Heizung, Warmwasserbereitung).
  • Nutz-Energie entspricht dem Energie-Bedarf des Endverbrauchers z.B. an Wärme, Licht oder Kraft. Auch bei der Umwandlung von End- in Nutz-Energie beim Verbraucher treten weitere Verluste auf, z.B. bei der Heizung oder beim Auto, so daß von der eingesetzten Primär-Energie insgesamt vom Verbraucher nur ca. 30% genutzt werden (Wirkungsgrad).

Der Bereich Energie-Gewinnung und -Nutzung ist für einen Großteil der Umweltbelastungen verantwortlich (Externe Kosten).
Förderung: Braunkohle, Steinkohle, Uran;
Nutzung und Umwandlung: Kraftwerk (Kohlekraftwerk, Kernkraftwerk), Verkehr, Heizung, Treibhauseffekt, Saurer Regen, Waldsterben.

Eine Verringerung von Energie-Verbrauch und Umweltbelastung läßt sich z.B. durch folgende Maßnahmen erzielen: Reduzierung des Raumwärmbedarfs (Wärmedämmung, Niedrigenergiehaus, Fenster), umweltfreundliche Heizungssysteme (Fernwärme, Brennwertkessel), Zurückdrängen des Individualverkehrs zugunsten öffentlicher Verkehrsmittel (Verkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Schienenverkehr), Reduzierung von Stromanwendungen im Bereich Heizung und Warmwasserbereitung (Strom, Elektrospeicherheizung), Verringerung der Verluste bei der Stromerzeugung (Strom, Kraft-Wärme-Kopplung, Blockheizkraftwerk, Kombikraftwerk), Nutzung industrieller Abwärme und verstärkter Einsatz regenerativer Energiequellen.

Autor: KATALYSE Institut

Emission

Die Abgabe von Stoffen, Energien und Strahlen an die Umgebung durch eine bestimmte Quelle wird als Emission bezeichnet. Häufig handelt es sich dabei um die Abgabe von Schadstoffen bzw. Schadenergien.

Dabei können Schadstoffe in Rauchgasen, Abluft, Abwasser und in festen oder flüssigen Abfällen enthalten sein. Schadenergien können in Form von Lärm, Erschütterungen, Radioaktivität (Kernkraftwerk, Wiederaufarbeitung, Brennstoffkreislauf), Mikrowellen, Elektrosmog etc. in festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen übertragen werden. Emissionen sind dabei immer auf eine bestimmte Quelle bezogen, z.B. eine Industrieanlage, ein bestimmtes Produkt (z.B. Verpackung, Mineralwolle, Auto) etc. Die Verhinderung bzw. die Minimierung von Emissionen ist Hauptziel im nachsorgrnden Umweltschutz (End of pipe), da hier, im Gegensatz zum Immissionsschutz, nicht die Wirkung von Umweltbelastungen, sondern deren Ursache direkt bekämpft wird.

Autor: KATALYSE Institut

Emissionsfaktor

E. gibt das Verhältnis eines bestimmten Schadstoffs zu einer bestimmten Ausgangsgröße an.

 

In der Verbrennungstechnik wird der E. üblicherweise als Masse Schadstoff pro Masse eingesetzten Brennstoffs angegeben.
(Emission)

Autor: KATALYSE Institut

Endosulfan

Stark giftiges Insektizid aus der Stoffgruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe (z.B. Compo Tannenschutz, Parasiten-Staub, Thiodan).

Kontakt- und Fraßgift gegen beißende und saugende Insekten, äußerst fischgiftig, akute Toxizität gegenüber Säugetieren und Menschen mäßig hoch, doch chronische Toxizität über das Anreicherungspotential gegeben.

Autor: KATALYSE Institut

Elemente

Sammelbezeichnung für Grundstoffe, aus denen sich alle chemischen Stoffe (Chemikalien) zusammensetzen, oder Grundkörper, von denen eine Wirkung ausgeht.

Beispiele für E.: chemische E., galvanische E. (Galvanik), Brenn-E. (Kernkraftwerk), Photo-E. (Solarzellen).

Autor: KATALYSE Institut

EDTA

Abkürzung für Ethylendiamintetraessigsäure.
Als organischer Komplexbildner reagiert E. mit Metallionen zu stabilen Verbindungen, wodurch das Lösungsverhalten der Metallverbindungen deutlich beeinflußt wird.

Die Anwendung ist entsprechend vielseitig und reicht von der Metall- und Galvanotechnik über Foto-, Textil- und Kosmetikindustrie bis hin zum Einsatz in Wasch- und Reinigungsmitteln und in der Medizin.
E. ist chemisch eng verwandt mit NTA (Nitrilotriacetat), dem als Phosphatersatzstoff umfangreiche Studien gewidmet wurden.

Im Zuge dieser Untersuchungen wurde man erst darauf aufmerksam, daß E. bisher nahezu unbemerkt in Oberflächengewässern vorhanden war. Weitergehende Arbeiten ermittelten, daß etwa 10mal mehr E. in Gewässern gefunden wird als NTA. Seine Komplexierungseigenschaften, die eine erhöhte Löslichkeit und Remobilisierung sedimentgebundener Metalle bewirken, sind stärker als beim NTA.

Gleichzeitig ist die biologische Abbaubarkeit im Gegensatz zum NTA schlecht. Bei der Diskussion um Phosphatersatzstoffe ist daher E. unbedingt mit einzubeziehen, zumal E. schon lange vor NTA in Waschmitteln verwendet wurde. Sein Einsatz diente dabei der Stabilisierung von Bleichmitteln.

Autor: KATALYSE Institut

Edaphon

Bodenorganismen

Autor: KATALYSE Institut

E605

Parathion

Autor: KATALYSE Institut

Europäisches Umweltrecht

Das sog. supranationale (d.h. dem nationalen Recht vorgehende) Umweltrecht umfaßt neben den einschlägigen EG-Vertragsnormen das sog. sekundäre Gemeinschaftsrecht im Sinne des Art. 189 EWGV bzw. Art. 161 EAGV.

Dabei ist die Art und Weise der Umsetzung (z.B. in Gestalt von Gesetzen, Verordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften) den Einzelstaaten anheimgestellt.

Zahlreiche Gebiete des Umweltrechts sind europarechtlich präformiert und weitgehend durchnormiert (z.B. Wasserrecht, Luftreinhalterecht, Chemikalienrecht (Chemikaliengesetz), Gentechnikrecht (Gentechnikgesetz), Recht der Industrieabfälle, Abfallrecht (Abfallgesetz) u.a.m.). Hier muß neben dem nationalen Recht das EG-Recht mit herangezogen werden.

Gegen Deutschland, das sich als Vorreiter im europäischen Umweltschutz darstellt, sind derzeit noch 24 Verfahren wegen Nicht- oder nicht rechtzeitiger Umsetzung europäischen Rahmenrechts anhängig, in einem 25. Fall kam es bereits zur Verurteilung.

Lit.: L.Gündling,B.Weber (Hrsg.): Dicke Luft in Europa, Heidelberg 1988; B.Krems-Hemesath: Bundesdeutsches Umweltrecht - Vorbild für Europa? Oldenburg 1990

Autor: KATALYSE Institut

Europa-Norm

Umweltnormen der EG

Autor: KATALYSE Institut

Europa-Abgastest

Gemäß neuer EG-Richtlinie müssen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis in den EG-Mitgliedstaaten je nach Fahrzeugtyp folgende Emissionen laut E. geprüft werden:

die durchschnittliche Auspuffemissionen nach einem Kaltstart, dieKohlenmonoxidemissionen bei Leerlauf, die Gasemissionen aus dem Kurbelgehäuse, die Verdunstungsemissionen (Betankungsverlust) und die Dauerhaltbarkeit der emissionsmindernden Bauteile (Katalysator, Sekundärluftzuführung, Abgasrückführung).

Diese letzte Prüfung, eine Alterungsprüfung über 80.000 km, wird auf einer Prüfstrecke, auf der Straße oder auf einem Rollenprüfstand durchgeführt.
Der E. umfaßt erstmals auch einen Test, der den Fahrbedingungen außerhalb geschlossener Ortschaften gerecht wird.

Autor: KATALYSE Institut

EU-Umweltzeichen

Das EU-Umweltzeichen wurde 1993 in der Europäischen Union eingeführt.

Über die Vergabekriterien entscheidet EU-Kommission. Über die jeweilige Vergabe entscheiden nationale Jurys, an der neben Vertretern der Industrie und des Handels auch die Umwelt- und Verbraucherverbände beteiligt sind. Die EU-Kommission behält sich jedoch ein Vetorecht vor.

Das EU-Umweltzeichen soll zukünftig die nationalen Zeichen ersetzen, die aus Sicht der EU-Kommission eine Form der Wettbewerbsverzerrung darstellen.

Ob die Flut von mehr oder weniger seriösen Umweltzeichen (vom Grünen Punkt bis zum Ökotextilsiegel) Einhalt geboten werden kann, erscheint vorerst sehr fraglich.

Autor: KATALYSE Institut

EU Ministerrat

Der M. ist das wichtigste gesetzgebende Organ der Europäischen Union und erfüllt im Rechtsetzungsprozess der EU gemäß Artikel 145-163 des EWG-Vertrags verschiedene Aufgaben.

      1. Entscheidung der von der Kommission vorbereiteten Rechtsakte
      2. Übertragung von Durchführungskompetenzen an die EU-Kommission.

Als M. treten die fünfzehn Regierungschefs der Mitgliedstaaten zweimal im Jahr auf Einladung der jeweiligen EU-Präsidentschaft zusammen (EU-Gipfel).
Hier werden strategische Linien der Gemeinschaftspolitik und Vertragsänderungen vorgezeichnet. Als M. (oder nur Rat) beschließen die zwölf Ressortminister je nach Vertragslage turnusgemäß entweder einstimmig oder mit "qualifizierter Mehrheit" (etwa 2/3 der Stimmen, wobei sich das Stimmengewicht nach der Größe des Mitgliedstaates richtet).
Für Entscheidungen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes ist der Rat der fünfzehn Umweltminister der EU (Umweltrat) zuständig.
Die Entscheidungskompetenz des M. gibt der EU noch immer das Gepräge einer intergouvernementalen Regierungskonferenz.

Autor: KATALYSE Institut

Emissionsgrenzwerte für Kfz

Die Schadstoffe aus Kfz sind in verschiedenen Ländern gesetzlich begrenzt, wobei die in Europa geltenden Grenzwerte den strengeren Vorschriften in den USA und Japan lange hinterherhinkten und eine Einigung auf europäischer Ebene sich äußerst schwierig gestaltete.

Nach jahrelangem Tauziehen hat der Umweltministerrat der EG am 20.12.1990 eine neue, sogenannte "konsolidierte" Richtlinie verabschiedet, die das gesamte bisherige "Regelwerk" aus zahlreichen Einzelvorschriften ersetzt und die in einer zusammenhängenden Richtlinie alle Anforderungen an die Schadstoffemissionen bei Pkw stellt und für alle Pkw unabhängig von der Größe die gleichen Grenzwerte festlegt (vgl. Tab.).

Sie treten für die Typprüfung am 1.7.1992 und für das Inverkehrbringen neuer Serienfahrzeuge am 1.1.1993 in Kraft (Europa Abgastest). Eine weitere Grenzwertverschärfung, über deren Grenzwerte der Rat bis zum 31.12.1993 entscheiden soll, soll 1996 in Kraft treten. Die Grenzwerte verlangen den Einsatz des geregelten Drei-Wege-Katalysators.

Bei Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge über 3,5 t) ist die europäische Abgasgesetzgebung noch schleppender in Gang gekommen als bei Pkw. Die erste einschlägige EG-Richtlinie 88/77/EWG stammt aus dem Jahre 1988 und ist, soweit es das Inverkehrbringen von neuen Fahrzeugen betrifft, erst am 1.10.1990 in Kraft getreten (vgl. Tab.). Die Kommission hat im Juni 1990 einen Vorschlag zu einer Fortschreibung der erwähnten Richtlinie vorgelegt, für den aber noch kein gemeinsamer Standpunkt im Umweltrat gefunden ist.

Die Entscheidung, ob 1996/97 der Partikelwert 0,15 oder 0,3 g/kWh beträgt, soll nach dem Vorschlag der Kommission 1994 fallen und von der Entwicklung der Rußfiltertechnik abhängig gemacht werden (Partikelfilter). Kritisiert wird auch die Grenzwertfestsetzung in g/kWh, die bei höheren Leistungen höhere Emissionen zuläßt.

Für die Abgasemissionen von Motorrädern gibt es noch keine EG-Vorschriften. DieEG-Kommission hat den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, der die Übernahme der ECE-R40/01-Regelung, die viele EG-Mitgliedstaaten - so auch Deutschland - national eingeführt haben, als verbindliche EG-Vorschrift vorsieht.

Lit.: Kemper: Minderung der Emissionen im Straßenverkehr durch technische und betriebliche Maßnahmen, Bonn 1991

Autor: KATALYSE Institut

Emissionsgrenzwerte

Höchstwerte für die rechtlich zulässige Schadstoffabgabe an die Umwelt, zumeist in Gewichts- oder Volumenanteilen definiert (z.B. in TA Luft).

Zur Kontrolle ihrer ständigen Einhaltung müssen enge Meßintervalle (Minuten- bis Tageswert) festgelegt werden. E. sollen Umweltschäden im Einwirkungsbereich der Quelle verhindern. Sie sind oft Kompromisse zwischen den Gesichtspunkten Umweltschutz, Stand der Technik und Kosten vonUmweltschutzinvestitionen. Da E. nur die einzelne Quelle, nicht aber die Zahl der Quellen im Einwirkungsbereich begrenzen, müssen sie um räumliche Immissionswerte ergänzt werden.

Autor: KATALYSE Institut

EMAS

Beim europäischen Umwelt-Audit, das bereits 1993 beschlossen wurde und ursprünglich vor allem gewerblichen Unternehmen offenstand, handelt es sich um ein freiwilliges einheitliches System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, oder auf englisch "Eco-Management and Audit Scheme", daher die häufig zu lesende Abkürzung E..

Mit der neuen Verordnung wird der Kreis der Teilnahmeberechtigten erweitert. An "EMAS II" kann sich jede Organisation beteiligen, die ihren betrieblichenUmweltschutz verbessern möchte. Organisation ist dabei sowohl als Unternehmen, Handwerks- oder Gewerbebetrieb zu verstehen als auch als Einrichtung der öffentlichen Hand wie die Kommunen. An E. können zukünftig alle Organisationen teilnehmen, die Ihren betrieblichen Umwelt verbessern möchten. Es gibt keine Einschränkungen auf Branchen oder rechtliche Gegebenheiten. Damit ist eine Angleichung an die entsprechende Formulierung in der DIN EN ISO 14001.

Zur Teilnahme am europäischen Öko-Audit müssen Organisationen ihre Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Umwelt überprüfen und auf dieser Basis ein Umweltmanagementsystem schaffen. Alle Organisationen, die am E. teilnehmen, haben regelmäßig für die Öffentlichkeit eine Umwelterklärung zu erstellen, die von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter überprüft werden muss (Auditierung).

Nach positivem Befund durch den Gutachter wird die Organisation bei der Industrie- und Handelskammer in das EMAS-Register eingetragen und darüber hinaus im Amtsblatt der EG veröffentlicht. Die Novelle der gemeinschaftlichen Öko-Audit-Verordnung ermöglicht es den registrierten Teilnehmern an dieser Umweltprüfung teilzunehmen und sich durch ein Logo zu erkennen zu geben. Dieses neue Zeichen wird die bisher verwendete, aber wenig bekannte und öffentlichkeitswirksame Teilnahmeerklärung ersetzen.

Das Logo bezeugt also umweltbewusstes Verhalten eines Unternehmens, es ist jedoch nicht zu verwechseln mit einer Umwelt-Produktkennzeichnung wie etwa der "Umwelt-Engel" auf der Warenverpackung. Die eingetragenen Organisationen dürfen ein Zeichen verwenden, welches werblich eingesetzt werden darf. Das Zeichen darf in Verbindung mit Umweltinformationen und dem Zusatz "validierte Information" verwendet werden.

Die Einführung des Logos ist Teil der Bemühungen der Europäischen Union, E. attraktiver zu gestalten und das System besser den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen anzupassen. Die im deutschen Umweltgutachterausschuss (UGA) vertretenen Interessengruppen haben beschlossen, in einer Gemeinschaftsaktion zur Bekanntmachung des neuen Öko-Siegels beizutragen.

Die Novelle verweist v.a. auf die Norm ISO 14001, darüber hinaus müssen die folgenden Punkte behandelt werden:

  • Einhaltung von Rechtsvorschriften ("legal compliance"), d.h. die relevanten Umweltvorschriften müssen identifiziert werden und für deren Einhaltung muß gesorgt werden.
  • Das Umweltmanagementsysteme muß sich am tatsächlichen betrieblichen Umweltschutz orientieren.
  • Es besteht eine Verpflichtung zum offenen Dialog mit externen, interessierten Stellen

Bei Überarbeitung der E. wurden die Erfahrungen in den verschiedenen Ländern mit der bisherigen Version sowie die Erfahrungen der ISO 14001 berücksichtigt. In mehreren umfassendenProjekten wurden seitens der Kommission der Veränderungsbedarf und die Veränderungswünsche aller Beteiligten ermittelt. Diese sind in den Entwurf eingeflossen.

Die wesentlichen Änderungen der E. lassen sich wie folgt zusammenfassen: ·

  • Starke Anlehnung an die EN ISO 14001
  • Öffnung für alle Organisationen, Verzicht auf die Standortbegrenzung
  • Einbeziehung der Mitarbeiter
  • Jährliche validierte Umwelterklärungen erforderlich
  • Leistungen im Umweltschutz ("performance") müssen konkretisiert werden
  • Internationale Abstimmung der Akkreditierungs- und Zulassungsstellen wird mittels "peer reviews" verbessert
  • Die Informationen zu eingetragenen Standorten und Umweltgutachtern werden häufiger aktualisiert
  • Es wird ein neues Zeichen eingeführt, mit dem die eingetragenen Organisationen werben dürfen (Ersatz der bisherigen Regelung)
  • Deregulierungen für registrierte Organisationen angestrebt· Die Werbung für E. soll seitens der Mitgliedsstaaten und der Kommission verstärkt werden
  • Die Kommission will für einen besseren Informationsaustauschzwischen den Mitgliedsstaaten sorgen (durch Einführung neuer, regelmäßiger Gremien)
  • Die Umweltbetriebsprüfung soll auch immer die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften überprüfen ("compliance audit")
  • Die Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen sind nicht mehr von den Organisationen frei wählbar, sondern die Leitlinien der Kommission sind zu berücksichtigen

Autor: KATALYSE Institut