Giessfieber

Metalldampffieber.

Durch Einatmen von feinem Metallrauch (Metalle), besonders von Zinkrauch (Zink) bei Messingguß, aber auch von anderen Nichteisenmetallen, kann es zu vorübergehendem Fieberanstieg mit allgemeinem Krankheitsgefühl und Reizungen der Atemwege kommen.

Autor: KATALYSE Institut

Giftnotrufzentralen

Bei Vergiftungsfällen sind in jedem Fall fachkundige Auskünfte einzuholen.

Je schneller die richtige Hilfeleistung erfolgt, um so geringer ist die Giftwirkung. Fast alle G. erteilen rund um die Uhr Auskünfte zur Ersten Hilfe oder schlagen eine Einweisung in die Klinik vor. Zur richtigen Beurteilung des Vergiftungsfalls benötigen die G. Antworten auf die vier "W"-Fragen: Welches Gift wurde eingenommen, wann wurde es eingenommen, wieviel davon und von wem (Kind oder Erwachsener, evt. Alter und Gewicht)?

Autor: KATALYSE Institut

Giftung

Im Organismus werden Fremdsubstanzen umgewandelt.

I.d.R. entstehen bei dieser Biotransformation ungiftigere Abbauprodukte (Metabolite). Umgekehrt kann aber auch durch G. aus einer ungiftigen Substanz eine giftige gebildet werden. Beispiele dafür sind die im Organismus ablaufenden Reaktionen von z.B. Parathion (E 605, zunächst ungiftig) zu Paraxon (im menschlichen Körper ein starkes Gift), Methanol über Formaldehyd zu Ameisensäure.

Autor: KATALYSE Institut

Gewerbeaufsichtsamt

Staatliche technische Fachbehörde mit, meist organisatorisch getrennten, Zuständigkeitsbereichen für Arbeits- und Umweltschutz, vor allem Immissionsschutz (Bundesimmissionsschutzgesetz, Störfallverordnung).

Hier liegt der Schwerpunkt auf der Anlagenüberwachung (Begehungen, Kontrollen, Messungen, Umsetzung von verschärften oder neu geschaffenen Umweltvorschriften) sowie bei der technischen Begutachtung neuer Projekte (Genehmigungsverfahren). G. haben ein außerordentlich breit gefächertes und anspruchsvolles Aufgabenspektrum. Zum Kernbereich des Immissionsschutzes gehören der Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit seinen derzeit 17 Verordnungen, darunter die Störfall-Verordnung, die Großfeuerungsanlagen- und die Gefahrstoffverordnung, Genehmigungsverfahren nach 4 und 15 BImSchG, Emissionsüberwachung, Überwachung von Anlagenstillegungen, Smog-Warndienst, Ausarbeitung von Emissionsminderungsplänen (z.B. für Dioxine aus Müllverbrennungsanlagen, Aufklärung der Bevölkerung über den Betrieb von Kleinfeuerungen, Baumaschinen, Rasenmähern, Kettensägen sowie Beratung der Wirtschaft über die geltenden finanziellen Immissionsschutzförderprogramme usw. Seit neuerem gehört auch die Aufgabe der "Abfallerzeugungsüberwachung" zu den Aufgaben der G.. In ihrer Funktion als Ordnungsbehörde können die G. Stillegung, Nachrüstung und Sanierung von Anlagen selbständig verfügen.

Autor: KATALYSE Institut

Gewebefilter

Der G. ist eine Anlage zur Abscheidung von Stäuben aus dem Rauchgas.

 

Das Rauchgas durchströmt ein Filtergewebe (z.B. Polytetrafluorethylen). Auf der Anströmseite des G. bleiben die Staubpartikel haften; es baut sich ein Filterkuchen auf. Durch den Filterkuchen wird eine hohe Abscheidung der Stäube aus dem Rauchgas erreicht. In zeitlichen Abständen wird der Filterkuchen entfernt. G. besitzen eine noch bessere Reinigungswirkung als Elektrofilter, jedoch auch einen höheren Energiebedarf. Im Gegensatz zum Elektrofilter werden beim G. besonders gut die Feinstäube (Staub) zurückgehalten; mit dem G. lassen sich generell Reingasstaubgehalte von unter 10 mg/m3 Rauchgas erreichen, während die Großfeuerungsanlagenverordnung für Kohlekraftwerke bei Neuanlagen einen Grenzwert von 50 mg/m3 zuläßt.
Rauchgasentstaubungsanlage, Filter

Lit.: Umweltbundesamt: Luftreinhaltung 1981, Entwicklung - Stand - Tendenzen, Materialien zum 2. Immissionsschutzbericht der Bundesregierung, Berlin 1981

Autor: KATALYSE Institut

Gemeinlastprinzip

Das Verursacherprinzip wird dort durchbrochen, wo die Kosten der Umweltbelastung vom Produkt losgelöst und der Allgemeinheit angelastet werden.

Dies ist v.a. dann der Fall, wenn Schäden für die Umwelt keinem individuellen Verursacher zuzurechnen sind (Verursacher ist nicht (mehr) festzustellen, es müssen akute Notstände beseitigt werden). Diese Verlagerung der Kosten für Umweltschäden auf die Allgemeinheit führt leicht dazu, daß nicht die Verursacher für die Umweltschäden aufkommen müssen, wodurch Marktverzerrungen entstehen: Produkte und Leistungen, die die Umwelt belasten, werden zu billig angeboten, was zu einer größeren Nachfrage nach diesen Produkten führen kann. Das G. wird in der Praxis aus politischer Rücksichtsnahme z.B. von Landesregierungen auf bekannte Großverschmutzer (Braunkohle, Großchemie) angewendet. G. und Kooperationsprinzip sind in der Umweltrechtswirklichkeit von Industriestaaten die Regel, das Verursacherprinzip kommt dagegen äußerst selten zum Vollzug.
Umweltpolitik, Bundesimmissionsschutzgesetz

Autor: KATALYSE Institut

Gemengelagen

G. werden generell beschrieben als Gebiete mit sich gegenseitig erheblich behindernden bzw. störenden Nutzungen. Derartige Nutzungskonflikte resultieren vornehmlich aus dem engen räumlichen Nebeneinander gewerblich/industriell genutzter Flächen einerseits und schutzbedürftiger Nutzungen (z.B. Wohnbebauung) andererseits.

Art und Ausmaß einer G.-Problematik sind von Fall zu Fall verschieden.
Die mit G. häufig einhergehenden Umweltbelastungen liegen zum einen im Bereich der direkten Gefährdung der Wohnbevölkerung durch Luftverunreinigung, Lärmbelästigung (TA Lärm), Geruchsbelästigung (Olfaktometrie) oder verstärktes Verkehrsaufkommen (Verkehr). Darüber hinaus können in G. in unterschiedlichem Maße Probleme der Bodenbelastung, der Gewässerverunreinigung Gewässerschutz), mikroklimatische Änderungen aufgrund hoher Abwärmeabgaben und hoher Überbauungsgrad sowie Defizite hinsichtlich einer wohnungsnahen Frei- und Grünflächenversorgung eine Rolle spielen. Möglichkeiten der Verbesserung der Umweltqualität in G. sind prinzipiell:
- Vorsorge durch eine störungsarme Nutzungsordnung von Wohnen, Gewerbe, Industrie, Verkehr und Freiflächen im Rahmen der Bauleitplanung,
- emissionsreduzierende Maßnahmen beim Verursacher (z.B. Einbau von Filtern zur Minderung des Schadstoffausstoßes, lärmmindernde Maßnahmen etc.),
- passive Schutzmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnumwelt (z.B. Schallschutzfenster (Schallschutzbauten), Bepflanzungen).
Die Bereinigung von Nutzungskonflikten in G. z.B. durch Betriebsverlagerung ist aus Kostengründen nur in Einzelfällen möglich. Das vorhandene städtebauliche und immissionsschutzrechtliche Instrumentarium zur Verbesserung der Umweltqualität in G. ist äußerst umfangreich, wird jedoch von den Kommunen nur sehr zurückhaltend angewendet. Fehlende Kenntnis vorhandener Möglichkeiten, Entschädigungsfragen, aber gerade auch die politische Brisanz möglicher Maßnahmen sind hierfür ursächlich.

Autor: KATALYSE Institut

Generation

Der Begriff Generation bezeichnet die Geschlechterfolge (Eltern, Kinder, Enkel usw.), hat aber auch viele andere Bedeutungen, wie beispielsweise:

  • Die durchschnittliche Lebenszeit eines Menschens
  • Entwicklung von Tier- und Pflanzenarten
  • Stand in der Entwicklung von technischen Geräten (z.B. Computer)

Autor: KATALYSE Institut

Gerüststoffe

Auch Builder. Wichtige Bestandteile von Wasch- und Reinigungsmitteln, welche die Wasserhärte mindern, die Tenside bei der Reinigung unterstützen und die Wiederanlagerung (Redeposition) des abgelösten Schmutzes verhindern sollen.

In dieser Hinsicht ideal verhält sich das Phosphat. Dessen massenhafter Einsatz in Waschmitteln seit Anfang der 60er Jahre führte mit zur Überdüngung (Eutrophierung) von Oberflächengewässern, weshalb in den letzten Jahren weltweit Einschränkungen des Phosphat-Gehaltes verfügt wurden (Phosphathöchstmengenverordnung in der BRD) bzw. in der Diskussion sind. Die Funktion des Phosphats wird dabei ganz oder teilweise von Phosphatersatzstoffen übernommen. Die meisten G. sind wie das Phosphat Komplexbildner. Dagegen gehört das Natriumaluminiumsilikat Zeolith A, der heute meistbenutzte G. in Pulverwaschmitteln, von seiner Wirkungsweise zu den Ionenaustauschern. Da die bisher bekannten Phophatersatzstoffe für sich allein dem Phosphat als G. unterlegen sind, werden in modernen Pulverwaschmitteln heute G.-Kombinationen eingesetzt, nämlich meist Zeolith A, Polycarboxylate, Soda und teilweise auch Citrat. Im Ausland, insb. wo Einsatzbeschränkungen für Phosphat bis hin zum Verbot (Schweiz und Norwegen) existieren, findet auch Nitrilotriacetat (NTA) breite Anwendung.

Autor: KATALYSE Institut

Gesetz vom Minimum

Das G. (Liebig, 1840) besagt, daß das Auftreten und die Häufigkeit einer Art in einem bestimmten Lebensraum von demjenigen Nährstoff bestimmt wird, der für den Organismus essentiell ist und dessen Gehalt im Mangelbereich (Minimum) liegt.

In natürlichen, unbelasteten Gewässern ist z.B. nur eine sehr geringe Phosphatkonzentration vorhanden, die die Vermehrung der Lebewesen, wie z.B. Algen, begrenzt. Gelangt Phosphat durch Einleitung (z.B. Abwasser) in die Gewässer, so verliert es seine Rolle als Minimumfaktor, und es kommt zu einer sprunghaften Vermehrung der Algen (Eutrophierung).

Autor: KATALYSE Institut

Gasturbine

G. sind erdgas- oder (seltener) leichtölgefeuerte rotierende Verbrennungsmaschinen, die bei hohen Drehzahlen betrieben werden. In der reinen Stromerzeugung erreichen moderne G. Wirkungsgrade von 35-38% (mit Hilfe des neuen Intercooled Steam Injection-Prinzips sogar 45%).

Aufgrund der hohen Abgastemperaturen bieten sich G. zur Abwärmenutzung an. Vor allem in den USA werden daher heute zahlreiche G. in Kraft-Wärme-Kopplung (Cogeneration) betrieben. Die Abwärme wird dabei vor allem zur Wassererhitzung und zur Dampferzeugung (Prozeßdampf, Kombikraftwerk) genutzt. Dabei sind Gesamtwirkungsgrade von 80-90% erreichbar. Im Vergleich zu Kondensations-Kraftwerken sind G. als kompakter und flexibler einzuschätzen. Einheiten mit hoher Betriebsverläßlichkeit sind heute in Größen typisch zwischen 1 und 100 MW erhältlich und daher auch für dezentrale Energieversorgung geeignet.
Obwohl G. im Erdgas-Betrieb wegen des schwefelarmen Brennstoffes nur geringe Mengen Schwefeldioxid emittieren, fördern die hohen Verbrennungstemperaturen die Bildung von Stickoxiden. Je nach gesetzlichen Auflagen werden zur Stickoxidminderung heute Verbrennungsmodifikationen, Wasser/Dampfeinspritzung oder selektiv katalytische/thermische Reduktionsverfahren eingesetzt. Die letzteren erfordern, aufgrund des hohen Sauerstoffüberschusses im Abgas, die Zugabe von Reduktionsmitteln wie z.B. Ammoniak.
Im unteren Leistungsbereich stellen Blockheizkraftwerke eine Konkurrenztechnologie zur G. dar.

Autor: KATALYSE Institut

GAU

Abk. für größter anzunehmender Unfall, auch: Auslegestörfall.

Der G. ist der größte technische Störfall, für den die Sicherheitseinrichtungen eines Kernkraftwerks ausgelegt sind. Dem Konzept nach ist der G. durch automatisch arbeitende Sicherheitssysteme beherrschbar und eine radioaktive Belastung der Umwelt, die über den zulässigen Grenzwerten (Strahlenschutz) liegt, vermeidbar. Für einen Leichtwasserreaktor (Kernkraftwerk) ist der G. der Bruch einer Hauptkühlleitung. Ein solcher Bruch unterbricht die notwendige Kühlung des Reaktorkerns (Kernreaktor), ohne die ein Verbiegen, Bersten und Schmelzen der Brennstäbe (Brennelement), verbunden mit hohen radioaktiven Abgaben, unvermeidbar ist. Um dies zu verhindern, werden zum Abschalten des Reaktors Abschaltstäbe zwischen die Brennstäbe gefahren und zur Abfuhr der Nachzerfallswärme das mehrfach ausgelegte Notkühlsystem in Betrieb gesetzt. Kritiker befürchten, daß das Notkühlsystem nicht in allen Fällen funktioniert und auch bei beherrschtem G. über den Grenzwerten liegende radioaktive Abgaben an die Umwelt möglich sind.
Der denkbar größte, nicht mehr beherrschbare Unfall, bei dem es zum Schmelzen des Reaktorkerns kommt, heißt Super-G.:
Setzt im obigen Fall die Notkühlung nicht ein, kann der gesamte Reaktorkern innerhalb weniger Minuten die Temperatur von über 1.000 Grad erreichen und schließlich bei 2.000 bis 3.000 Grad C schmelzen. Knallgasexplosionen infolge der Freisetzung von Wasserstoff können den Sicherheitsbehälter beschädigen. Nach einer Stunde hat im schlimmsten Fall der einige 100 t schwere, geschmolzene Kern alle Schutzeinrichtungen durchdrungen und sinkt in den Erdboden ein. Beim Schmelzen und Eindringen in den Boden werden große Mengen radioaktiver Substanzen an Luft und Wasser abgegeben. Der Super-G. und seine verheerenden Folgen können auch durch das Bersten des Reaktordruckbehälters (Berstschutz), Sabotage, Erdbeben, Kriegseinwirkung oder Flugzeugabstürze ausgelöst werden.
Wahrscheinlichkeit für das Auftreten des Super-G.: Nach der deutschen Risikostudie von 1979 (Phase A) ist alle 10.000 Reaktorjahre ein Kernschmelzunfall mit radioaktiver Belastung der Umwelt zu erwarten, allerdings nur alle 1 Mio Reaktorjahre ein Kernschmelzunfall mit mehreren akuten Todesfällen (akute Strahlenschäden). Kritiker bezweifeln diese Zahlen und weisen auf zahlreiche methodische Fehler und Ungenauigkeiten der Studie hin. Sie rechnen alle 1.000 Reaktorjahre mit einem Kernschmelzen und alle 11.000 Reaktorjahre mit einem Kernschmelzen, begleitet vom Austritt großer Mengen Radioaktivität und akuten Todesfällen, d.h., beim Betrieb von derzeit weltweit ca. 300 Kernkraftwerken ist durchschnittlich alle 30 Jahre ein schwerer Unfall mit zahlreichen Todesfällen zu erwarten.
Auswirkungen des Super-G.: Die deutsche Risikostudie nimmt beim schlimmsten Unfallablauf 15.000 akute Todesfälle und 100.000 Spätschäden (somatische Strahlenschäden) an, während Kritiker von ca. 300.000 Todesfällen (einschließlich Toten infolge von Spätschäden) und jahrzehntelanger Verseuchung ganzer Landstriche ausgehen. Einig ist man sich darüber, daß der schwerste Unfall beim Schnellen Brüter weitaus größere Folgen haben wird als beim hier betrachteten Leichtwasserreaktor.
Die 1989 von der Geaells{h~Ft für Reaktorsicherheit vorgelegte Deutsche gisikostudie Phase B kommt zu dem Ergebnis, daß schwere Unfälle mit radioaktiver Belastung der Umwelt nur noch alle 33.000 Reaktorjahre zu erwarten seien. Kritiker vom Öko-Institut Darmstadt halten dies für Augenwischerei. Die Wahrscheinlichkeit für besonders schwere Unfälle sei sogar höher als in der ersten Studie. Außerdem zeige die Studie, daß bei schweren Unfällen die Freisetzung großer Mengen Radioaktivität sehr viel schneller vonstatten gehe als bislang angenommen. Allgemein wird kritisiert, daß in Phase B keinerlei Unfallfolgerechnungen durchgeführt wurden.
Schwerste bisherige Kernkraftwerksunfälle: 1986 Super-G. im russischen Kernkraftwerk Tschernobyl. 1979 Fast-Super-G. im US-Kernkraftwerk Three Mile Island bei Harrisburg.

Autor: KATALYSE Institut

Gedächtnistraining

Trainingsübungen für das Lang- und Kurzzeitgedächtnis, die spielerisch und informativ sein können und das Speichern von Sinneseindrückungen verbessern.

Sinneseindrücke werden im sensorischen Speicher für ¼ bis 2 Sekunden aufbewahrt. Die Information wird danach entweder gelöscht oder an das Kurzzeitgedächtnis weitergegeben. Im Kurzzeitgedächtnis wird die Information verschlüsselt und für etwa eine ½ Minute festgehalten. Maximal sieben Informationen können gleichzeitig aufgenommen werden.

Nach einer begrenzten Zeit wird die Information entweder gelöscht oder in das Langzeitgedächtnis weiter geleitet. Gelangt eine Information in das Langzeitgedächtnis, wird sie auf Dauer festgehalten. Dieser Speicher gilt als das eigentliche Gedächtnis. Im Langzeitgedächtnis verankerte Informationen können nach einer gewissen Zeit - wenn sie über längere Zeit nicht benötigt wurde - ins Unterbewusstsein absinken.

Sie kann aber auch lebenslang der bewussten Erinnerung zugänglich bleiben. Die Aufnahmefähigkeit des Langzeitgedächtnisses ist fast unbegrenzt. Was gespeichert wird, hängt stark von unseren Gefühlen ab sowie von der Art, wie wir die Informationen vernetzen. Deshalb ist es wichtig, dass wir alles, was wir uns merken möchten, mit Bildern, Tönen, Gerüchen, Geschmäckern oder besser noch mit lebendigen Geschichten und Ereignissen verknüpfen.

Autor: KATALYSE Institut

Gefahrensymbole

G. sind seit 1955 international eingeführte Warenzeichen zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.

Die G. sind in schwarzem Aufdruck auf orangegelbem Untergrund anzubringen und müssen eine zur Verpackung angemessene Größe haben. Die Mindestgröße beträgt 1 cm2. Zu dem G. gehört ein Buchstabe und eine Gefahrenbezeichnung.

Autor: KATALYSE Institut

Gefahrguttransporte

Der Transport gefährlicher Güter wird durch umfangreiche nationale und internationale Vorschriften geregelt.

Die internationalen Bestimmungen sind in den nationalen Vorschriften berücksichtigt. In Deutschland sind dies die Gefahrgutverordnungen für Straße, Eisenbahn, See- und Binnenschiffahrt (GGVS, GGVE, GGVSee, GGVBinSch). Die jeweiligen Gefahrgutverordnungen regeln den Transport von giftigen, explosiven, entzündbaren und anderen gefährlichen Substanzen - dazu gehören Heizöl, Sprengstoff, genau definierte Chemikalien und radioaktive Materialien (Radioaktivität). Zusätzlich sind seit dem 1.10.1991 alle Betriebe, die mehr als 50 t Gefahrgut im Jahr verpacken, verladen oder transportieren, dazu verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu beschäftigen, der über die Einhaltung der zahlreichen Vorschriften zu wachen hat.
Die Gefahrgutverordnungen teilen die gefährlichen Güter in 15 Klassen ein (s. Tab).
Die GGVS schreibt für G. u.a. eine besondere Kennzeichnungspflicht der Fahrzeuge, nach Stoffen differenzierte Unfallmerkblätter, Beförderungspapiere mit den notwendigen Informationen und Gefahrzettel vor. Darüber hinaus dürfen besonders gefährliche Güter nur auf der Straße befördert werden, wenn eine Beförderung auf dem Wasser- oder Schienenweg nicht möglich ist und die Bundesbahn oder eine Wasser- und Schiffahrtsdirektion dies schriftlich bescheinigt.
Insgesamt wurden in der BRD 1988 135 Mio t Gefahrgut transportiert, davon 38% auf Binnenwasserstraßen, 28% auf der Schiene und 34% im Straßenfernverkehr. Dazu kommen ca. 200 Mio t im Straßengüternahverkehr. Die Gesamtmenge entspricht etwa 10% des gesamten Güterverkehrs-Aufkommens in Deutschland. Besonders stark zugenommen haben in der Vergangenheit die G. auf der Straße. Im Straßenverkehr gab es 1989 ca. 60 Unfälle, bei denen G. beteiligt waren.
Die in Deutschland stationierten Truppen der Nato-Staaten sind ausdrücklich von den Bestimmungen der Gefahrgutverordnungen ausgenommen, sofern sie zur Beförderung gefährlicher Güter truppeneigene Fahrzeuge verwenden und ihre eigenen Vorschriften entweder gleichwertige oder höhere Sicherheitsanforderungen stellen.
Andere Vorschriften, die den Transport umweltgefährdender Güter betreffen, bleiben von den Gefahrgutverordnungen unberührt. Dazu gehören u.a. das Atomgesetz, das Abfallgesetz, das Chemikaliengesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und die Druckbehälterverordnung.

Autor: KATALYSE Institut

Gelbkreuz

Bezeichnung aus dem Ersten Weltkrieg; bezieht sich auf die Markierung der Munition mit farbigen Kreuzen für die unterschiedlichen Klassen chemischer Kampfstoffe.
Hautkampfstoffe

Autor: KATALYSE Institut

Gasherd

G. weisen gegenüber Elektroherden eine Reihe von Vorteilen auf: in Sekundenschnelle volle Leistung, stufenlose und schnelle Brennerregulierung, fehlende Nachwärme, alle Topfarten verwendbar und v.a. einen geringeren Primärenergieverbrauch (Energie).

Der Elektroherd schneidet in der Öko-Bilanz insb. wegen der hohen Umwandlungsverluste und Schadstoffemissionen bei der Stromerzeugung (Kraftwerk) schlechter ab.
Trotzdem nutzen nur ca. 4% der 10 Mio Haushalte (alte Bundesländer), die an ein Erdgasnetz angeschlossen sind, Gas zum Kochen. 1,2 Mio der jährlich in den alten Bundesländern produzierten Elektroherde stehen ganze 90.000 G. gegenüber, woraus sich auch der höhere Anschaffungspreis der G. ergibt. Die Betriebskosten des G. liegen jedoch günstiger als beim Elektroherd. Auch Haushalte ohne Gasanschluß können mit Hilfe von Flüssiggas und angepaßten Düsen G. nutzen.
Durch die zwangsläufig unvollständige Verbrennung des Erd- oder Flüssiggases entstehen gesundheitsschädliche Verbrennungsprodukte; von Bedeutung ist vor allem Formaldehyd. Es ist deshalb darauf zu achten, daß ein genügender Luftaustausch mit der Außenluft gewährleistet ist (Lüften), was in der Küche meist der Fall ist. Besondere Vorsicht ist bei der Inbetriebnahme von Neugeräten angebracht: Die Wärmedämmung der G. enthält in vielen Fällen als Bindemittel Formaldehyd, das beim ersten Aufheizen eines neuen G. in großen Mengen rauchend frei wird. Gut Lüften!

Autor: KATALYSE Institut

Gaspendel

Gasrückführ-Zapfpistole

Autor: KATALYSE Institut

GAIA

Die G.-Hypothese begreift das gesamte Spektrum lebender Materie auf der Erde, von den Tieren und Pflanzen bis zu den Mikroorganismen, als G., als untrennbare, komplexe Einheit, die in der Lage ist, ihre Umgebung so zu beeinflussen, daß sie den Bedürfnissen des Lebens entspricht.

So wird nach der G.-Hypothese die Atmosphäre der Erde und die Kreisläufe ihrer Elemente im wesentlichen durch die Biosphäre aktiv erhalten und reguliert. Die Erde wird quasi als ein Riesenorganismus aufgefaßt.
Die G.-Theorie gründet auf James E. Lovelock und versucht, das kybernetische System G. und die Einflüsse des Menschen auf G. besser zu verstehen. Seit der industriellen Revolution haben die Menschen die wesentlichen biochemischen Zyklen der Erde entscheidend verändert (Emissionen, Treibhauseffekt, Ozonabbau, Waldsterben, Wüste) und damit das komplexe Gleichgewicht G. gestört.

Autor: KATALYSE Institut

Füllhalter

F. enthalten meistens blaue oder schwarze Tinte.

Blaue Tinte enthält Triarylmethan-Farbstoff (3%), Monoazofarbstoff (2%), Glycerin (2%), Zucker (2%), Phenol (0,3%), Formaldehyd (0,6%), anionische Tenside (0,7%), Schwefelsäure (0,2%) und Wasser. Schwarze Tinte enthält zusätzlich Oxalsäure (0,03%) und Eisen-II-Sulfat (0,6%) Durch verschluckte Tinte ist eine Vergiftung unwahrscheinlich.
Oft wird für nachfüllbare F. auch Tusche verwendet. Sie besteht aus ca. 6% Farbstoff, 1,5% Schellack, 5,5% Gelatine, 1% Phenol und 86% Wasser. Als Farbstoffe werden eingesetzt: Ruß, Mono- und Polyazofarbstoffe, Phtalocyaninfarbstoffe, Di- und Triarylmethanfarbstoffe. Vergiftungen durch Tusche sind nicht bekannt.

Lit.: J.Velvart: Toxikologie der Haushaltsprodukte, Stuttgart 1989

Autor: KATALYSE Institut

Fußbodenbehandlungsmittel

F. umfasst eine Gruppe mit einer hohen Vielfalt von Produkten mit divergierendem Leistungsprofil und unterschiedlicher Umweltrelevanz.

F. besitzen neben ihrer Reinigungskraft auch mehr oder weniger große Pflegewirkung. Das Verhältnis zwischen diesen beiden Aspekten variiert je nach Produkttyp sehr stark, und es bestehen fließende Übergänge. Je nach Anforderung reicht die Spanne von F., die starke Reinigungs-, aber keine Pflegewirkung erzielen, bis hin zu B., die nur pflegen, aber kaum reinigen.

Während die Reinigung durch Seife und andere Tenside, Gerüststoffe und Lösemittel erbracht wird, stehen als Pflegekomponenten wiederum die Seife, Polymere sowieso synthetische und natürliche Wachse zur Auswahl.

Als Polymere stehen meist Polyacrylate (Polyacrylharze), aber auch CoPolymere des Styrol und die strapazierfähigen Polyurethane zur Verfügung.

Als Wachse sind natürliche auf Basis nachwachsender Rohstoffe Carnaubawachs geeignet. Üblicherweise werden jedoch synthetische und solche aus fossilen quellen eingesetzt, nämlich Paraffine, Polyethylene, Mikro- und Montauwachse. B. weisen zum Teil erhebliche Lösemittelgehalte auf, z.B. bei den Bohnerwachsen bis zu 90 Prozent (Benzin), wodurch es zu starker Innenraumluftbelastung und Explosionsgefahr kommen kann. Wässrige B.-Systeme sind jedoch keineswegs weniger problematisch. Insbesondere Die sogenannten Selbstglanzemulsionen, welche unverdünnt aufgebracht werden und strapazierfähige sowie festhaftende Pflegefilme erzeugen, können z.T. schwer abbaubare Substanzen enthalten. Diese Pflegefilme erfordern die gelegentliche Anwendung aggressiver Grundreiniger.

Während die Selbstglanzemulsionen praktisch ausschließlich pflegend wirken, verfügen sogenannte Wischglanzmittel auch noch über eine gewisse Reinigungskraft. Sie werden zum Filmaufbau unverdünnt und zur Unterhaltsreinigung verdünnt im Wischwasser angewandt (daher auch die Bezeichnung als Mehrzweckemulsionen). Ihre Zusammensetzung ähnelt bis auf den höheren Tensidgehalt der von Selbstglanzemulsionen, demnach ist auch hier mit dem Abbau stark haftender, verschmutzter Pflegefilme zu rechnen.

Noch stärkere Betonung erfährt der Reinigungsaspekt in den Wischpflegemitteln mit wässerlöslichen Polymeren oder den Wischwachsen. Auch manche dieser F. bewirken noch den unerwünschten Filmkrustenaufbau. Ganz vermieden wird dieser Nachteil und die damit verbundene Grundreiniger-Anwendung allerdings in den Seifenreinigern (Allzweckreiniger), welche in der Regel durchaus akzeptable F. darstellen.

Allerdings empfiehlt sich immer ein Blick auf die Produktdeklaration, denn es können z.B. problematische Gerüststoffe, wie die Komplexbildner Phosphat und EDTA zugegen sein.

Autor: KATALYSE Institut