Ionenaustauscher

I. sind feste Substanzen, an die bestimmte Ionen gebunden sind.

In einer Lösung enthaltene Ionen können dann gegen eine entsprechende Menge der am I. gebundenen Ionen ausgetauscht werden. Grundgerüst des I. ist ein hochpolymerer Stoff. Starke Verbreitung finden I. in der Elektroindustrie, in der Lebensmittelindustrie und im Haushalt zur Wasserenthärtung (Wasserhärte, Waschmaschine).

Jede Spülmaschine enthält einen I., der zur Enthärtung die Calcium- und Magnesiumionen des kalkhaltigen Wassers gegen die im I. gebundenen Natriumionen austauscht. Bei Verwendung zu Trinkwasserzwecken ist starkes Keimwachstum auf den I. sowie die Abgabe geringer Mengen gesundheitsbedenklicher Stoffe problematisch. Zudem werden die Gewässer durch die Regeneration mit Kochsalz stark belastet.

Anlagen in der Industrie müssen mit großen Mengen Salzsäure und Natronlauge regeneriert werden. Trinkwasser darf nicht unter 1,5 mmol/l (8,4 Grad d; Wasserhärte) enthärtet werden und für Natrium muß ein Grenzwert von 150 mg/l eingehalten werden.

Siehe auch: Ionen, Kochsalz, Natronlauge

Autor: KATALYSE Institut

Hydrolyse

Allgemeine Bezeichnung für die Umsetzung einer chemischen Verbindung mit Wasser.

Verfahren zum Kunststoffrecycling. Mit Hilfe der H. lassen sich Kunststoffe wie z.B. Polyurethane aufspalten; nach Zerkleinerung und Erhitzen auf 300 Grad C werden die Kunststoffe unter Zugabe von Wasserdampf zerlegt. Das Verfahren ist allerdings für die meisten Kunststoffsorten (Polyolefine, PVC) ungeeignet. Gewonnene Substanzen sind derzeit nur für minderwertige Produkte einsetzbar.

Siehe auch: Wasser, Recycling

Autor: KATALYSE Institut

Human Genome Projekt

Mit dem H. wurde die gesamte DNA-Sequenz der Menschen entschlüsselt, ähnlich wie zuvor die DNA-Sequenz von Fadenwürmern und Hefen entschlüsselt wurde. Die DNA-Moleküle sind die verdrehten, doppelsträngigen Sequenzen von vier Basen, aus denen jeder der 46 Chromosomen zusammengesetzt ist, die im Kern jeder menschlichen Körperzelle enthalten sind.

Das menschliche Genom besteht aus etwa drei Milliarden Paaren von Basen. Das H. wäre nicht durchführbar gewesen ohne die Fortschritte der Computertechnologie, die es ermöglichte, die Milliarden Basen aufzuzeichnen, zu katalogisieren, zu suchen und zu analysieren. Die Zusammenarbeit zwischen Biologie und Informationstechnologie hat zur Entstehung eines neuen Wissenschaftsgebietes geführt, das sich Bioinformatik nennt. Damit ließen sich die Gensequenzen weitgehend automatisch ermitteln.

Das H. wurde von der US-amerikanischen und anderen Regierungen finanziert und vorzeitig im Juni 2000 abgeschlossen. Dies war vor allem auf die Konkurrenz zwischen den von den Regierungen geförderten H. und ähnlichen Bemühungen des amerikanischen biotechnologischen Privatunternehmens Celera Genomics zurückzuführen. Am Ende wurde das humane Genom zweimal sequenziert.

Die größte Überraschung war, dass die bisherige Annahme der Wissenschaftler, dass Menschen mehr als 100.000 Gene in ihren Zellen brauchen, um alle biologischen Aufgaben erfüllen zu können, widerlegt wurde. Nach der Offenlegung des Genoms wird gerade mal von etwas mehr als 30.000 menschlichen Genen ausgegangen.

Zu 99 Prozent haben Genom-Forscher aus sechs Ländern das Erbgut des Menschen entziffert. Die Endversion der Abfolge aller drei Mrd. DNA-Bausteine im menschlichen Erbgut ist das Resultat von 15 Jahren Arbeit und das Ergebnis wurde am 15. April 2003 in Washington präsentiert

Die Befürworter des H. erhoffen sich bahnbrechende Informationen über eine Vielzahl von Krankheiten wie Krebs oder Diabetes. Kritiker befürchten den genetisch "gläsernen" Menschen, der entsprechend seiner genetischen Anlagen für bestimmte Krankheiten oder psychische Defekte "sortiert", nur in bestimmten Berufen eingesetzt oder genetisch behandelt wird.

Autor: KATALYSE Institut

Glashütten

In G. werden als Luftschadstoffe Schwefeldioxid (aus dem Schwefelgehalt des Brennstoffs sowie dem Gehalt des Rohstoffs an Natriumsulfat), Stickoxide (aufgrund der hohen Temperaturen der Luft in den Schmelzwannen), Fluoride (je nach Glassorte und Rohstoff, Fluor), Chloride (je nach Chloridgehalt des Rohstoffs, Chlor) sowie Stäube ausgestoßen. Der ausgestoßene Staub enthält bei Sondergläsern erhebliche Anteile an Schwermetallen (Blei).

In mehreren Projekten im Rahmen des Altanlagensanierungsprogramms der Bundesregierung wurden die Emissionen von G. durch folgende Maßnahmen deutlich gesenkt:

  • Schwefeldioxid: Umstellung von fossil auf elektrisch beheizte Glaswannen;
  • Stickoxide: Umstellung der Feuerungsanlage von Luft- auf Sauerstoffbetrieb;
  • Staub: Durch wirksame Entstaubung konnten Reingasstaubgehalte von unter 20 mg/m3 Abgas erreicht werden;
  • Fluoride: Die Fluoridgehalte der Abgase konnten gleichzeitig durch Verwendung fluoridarmer Rohstoffe unter 5 mg/m3 gehalten werden. Dieser Stand der Technik von 5 mg/m3 wurde in die TA Luft 1986 übernommen.

Siehe auch: Glas, Schwefeldioxid, Stickoxide, Fluoride, Staub, Stickoxide

Autor: KATALYSE Institut

Giesserei

G. stoßen Geruchsstoffe (Olfaktometrie) und Stäube aus. Für die Geruchsemissionen aus der Kernmacherei haben sich Biofilter zur Reinigung bewährt.

Die TA Luft 1986 begrenzt die Emissionen organischer Stoffe aus der Kernmacherei (in der die Gußformen hergestellt werden), insbesondere die geruchsintensiven Amine auf 10 mg/m3, sowie Emissionen an organischen Stoffe aus der G. auf 50 mg/m3 Abluft (als Gesamtkohlenstoff).

Die Staubemissionen werden für Anlagen zum Erschmelzen von Stahl oder Gußeisen auf 20 bzw 50 mg/m3 (je nach Art der Öfen), für Nichteisenmetall-G. auf 20 mg/m3 begrenzt (10 in Bleihütten).

Siehe auch: Olfaktometrie, Stäube, Biofilter

Autor: KATALYSE Institut

Gerberei

Siehe Textilindustrie.

Autor: KATALYSE Institut

Galvanisieren

Im engeren Sinn wird unter G. die elektrochemische Oberflächenbehandlung von Metallen verstanden.

Die Galvanik (Metallindustrie), d.h. das elektrolytische Abscheiden von metallischen dünnen Schichten, wird zum Zweck der Veredlung von Oberflächen sowie zum Schutz vor Korrosion (Korrosionsschutz) angewandt. Kritisch sind die in den beim G. verwendeten Bädern anfallenden Metall-, Salz-, und Säurerückstände. Aus den Rückständen können in vielen Fällen Wertstoffe zurückgewonnen werden.

Siehe auch: Metallindustrie, Korrosion, Abwasser, Abwasserabgabengesetz

Autor: KATALYSE Institut

Formaldehyd

Die "Allround-Chemikalie" F. (chemische Formel: HCHO oder CH2O) ist ein wasserlösliches, sehr reaktionsfreudiges, säuerlich-stechend riechendes Gas.

Es gehört zur Gruppe der Aldehyde und kommt meist in 35 %iger wäßriger Lösung als Formalin in den Handel. F. ist als Grundstoff für industrielle Synthesen von großer wirtschaftlicher Bedeutung, u.a. weil es leicht polymerisierbar und daher gut als Ausgangsstoff für Kunststoffe geeignet ist.

In Deutschland werden rund 600.000 Tonnen/Jahr hergestellt. F. wird in zahlreichen Produkten wie Kunststoffen, Spanplatten, Textilien, Leder, Kleb- und Schaumstoffen, Kosmetika und Körperpflegemitteln, Farben, Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt. In der Medizin wird F. zur Desinfektion, Sterilisation und Konservierung verwendet. Die Chemikalienverbotsverordnung schreibt vor, dass Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel mit mehr als 0,1 % F. sowie Textilien mit mehr als 0,15 % gekennzeichnet werden müssen.

F. entsteht auch als Nebenprodukt bei fast allen Verbrennungsprozessen (v.a. bei Holzfeuerstätten) und ist sowohl in Abgasen von Autos und Gasbrennern als auch im Tabakrauch zu finden. Die natürliche Konzentration von F. in kontinentaler Reinluft liegt bei etwa 0,001 ppm, für Belastungsgebiete ergeben sich durchschnittliche Konzentrationen von etwa 0,01 ppm.

Der Einsatz von F. in Baustoffen und als Inhaltsstoff in Harnstoff-Formaldehyd-Harzleimen bei der Herstellung von Möbeln, Spanhölzern, Tischlerplatten, Sperrhölzern und sonstigen Holzwerkstoffen sind die häufigste Ursache für die Schadstoffbelastung in Innenräumen. Auch säurehärtende Lacke und UF-Ortsschäume können zur F.-Belastung beitragen. V.a. in Innenräumen sind F.-Belastungen gesundheitlich relevant, meist werden F.-Konzentrationen von 30-80 µg/m3 in Innenräumen gemessen.

In Abhängigkeit von den Emissionsquellen können auch bis zu 3.000 µg/m3 erreicht werden. Zwei Zigaretten erhöhen in einem 30 m3 großen Wohnraum die F.-Konzentration um bis zu 100 µg/m3. Zur Begrenzung der max. zulässigen Konzentration in Innenräumen wurde 1997 vom Bundesgesundheitsamt ein Richtwert von 0,1 ppm bzw. 0,12 mg/m3 empfohlen. Zur Umsetzung dieser Empfehlung wurden u.a. Richtlinien zur Klassifizierung von Spanplatten (E1, E2 usw.) hinsichtlich ihrer F.-Abgabe erarbeitet.

F. ist in der MAK-Liste unter Abschnitt III-B „Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential“ aufgeführt. Der MAK-Wert ist auf 0,5 ppm bzw. 0,6 mg/m3 festgesetzt. Die karzinogene Wirkung von F. wurde in Tierversuchen bei Ratten und Mäusen bei hohen Konzentrationen nachgewiesen. Bei Bakterien, Insekten und bestimmten Pflanzen sowie menschlichen
Zellkulturen ließen sich mutagene Wirkungen nachweisen. Ein Risiko der Fruchtschädigung ist bei Einhaltung des MAK-Wertes nicht zu befürchten (MAK-Liste Abschnitt C). Da Untersuchungen bei empfindlichen Personen bereits eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens ab 0,05 ppm aufzeigen, erscheint eine Herabsetzung der Richtwerte dringend notwendig.

Die Geruchsschwelle (stechend) von F. liegt bei 60 µg/m3. Erste körperliche Reaktionen bei einer F.-Belastung können schon ab 0,03 ppm auftreten und äußern sich in Augen- und Schleimhautreizungen (Schwellung der Nasenschleimhäute, Hustenreiz), weiter können Atembeschwerden und unspezifische Symptome wie Unwohlsein und Kopfschmerzen auftreten. Längerfristig kann F. allergische Reaktionen gegen andere Substanzen begünstigen ("Promotoreffekt"). Allergien durch F. entstehen nur bei direktem Kontakt mit flüssigem F. (Formalin ) und zählt zu den häufigsten Berufsallergenen und kann eine allergische Kontaktdermatitis (Typ IV) und einen Kontakturtikaria (Typ I) auslösen.

Autor: KATALYSE Institut

Feuerverzinken

Eintauchen von größeren Eisen- oder Stahlteilen in geschmolzenes Zink zum Herstellen von 0,04-0,1 mm dicker Schutzüberzüge gegen Korrosion.

ur Verbesserung der Beständigkeit der Überzüge werden der Schmelze geringe Mengen Kupfer beigegeben. Eine andere Möglichkeit ist das galvanische Verzinken (Galvanik). Rund 50% der deutschen Zinkproduktion werden zum Verzinken verwendet.
Beim F. werden Säurenebel, Salznebel und gasförmige anorganische Clorverbindungen freigesetzt. 10 mg/m3 staubförmige Emissionen und 20 mg/m3 gasförmige Clorverbindungen dürfen im Abgas nicht überschritten werden.

Lit.: TA Luft 1986

Siehe auch: Zink, Korrosion, Galvanik

Autor: KATALYSE Institut

Färberei

Siehe Textilindustrie.

Autor: KATALYSE Institut

Fällung

Durch die F. (s. Abb.) werden in Wasser gelöste Stoffe durch Zusätze geeigneter Suzbstanzen ganz oder teilweise in einen unlöslichen Zustand überführt.

Die entstehenden F.-Produkte können in Form von Kristallen, Flocken oder Tröpfchen durch geeignete physikalische Verfahren (Sedimentation, Filtration, Flockung) abgeschieden werden. Die F. ist im Bereich der Abwasserreinigung eine übliche Methode zur Verminderung der im Wasser gelösten Phosphate (Eutrophierung) mittels Eisen- und Aluminiumsalzen.

Dabei muß z.B. Eisen-III-Chlorid im Überschuß zugegeben werden, so daß im Ablauf eine hohe Eisensalzkonzentration vorhanden ist, die 0,2 mg Eisen/l Wasser aber nicht überschreiten darf.

Siehe auch: Wasser, Sedimentation, Filtration, Flockung

Autor: KATALYSE Institut

Expositionsszenario

Ein Expositionsszenario nach REACh Art. 3, Nr. 37 ist die „Zusammenstellung von Bedingungen, mit denen dargestellt wird, wie der Stoff hergestellt oder während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur die Exposition von Mensch und Umwelt beherrscht oder den nachgeschalteten Anwendern zu beherrschen empfiehlt. Diese Expositionsszenarien können ein spezifisches Verfahren oder eine spezifische Verwendung oder gegebenenfalls verschiedene Verfahren oder Verwendungen abdecken.“

Relevante Expositionsszenarien sind dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) beizufügen, wo Stoffsicherheitsbeurteilungen gemäß den Registrierungsanforderungen durchgeführt werden.

Ein Expositionsszenario enthält folgende Strukturelemente:

  • Name des Prozesses oder der Tätigkeit
  • Szenariobeschreibung
  • Maximal verwendete Menge pro Zeiteinheit (z. B. maximale Einsatzmengen, maximale Einsatzdauer und Einsatzhäufigkeit, Temperatur, pH usw., Charakteristika und Dimensionen der Umgebung)
  • Produktspezifikation (wenn die Substanz als Teil einer Zubereitung geliefert wird, müssen Informationen über den Gehalt, die Form usw. gegeben werden)
  • Empfohlene Risikomanagementmaßnahmen (RMM)
  • Verweis (wer für die Erstellung des Expositionsszenarios verantwortlich ist)
  • Datum (der Erstellung oder Überarbeitung)

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA)

Die mit REACh befasste Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) soll eine einheitliche Anwendung auf Gemeinschaftsebene gewährleisten und wird die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Vorgaben von REACh umsetzen. Ihr Standort ist Helsinki.

Die ECHA besteht aus einem Direktor, der von einem Sekretariat unterstützt wird, einem Verwaltungsrat, verschiedenen Ausschüssen und einer Widerspruchskammer.

Sekretariat
Alle Aufgaben, die die ECHA nach den Titeln II (Registrierung von Stoffen), III (Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche), VI (Bewertung) und VII (Zulassung) der REACh-Verordnung zu erledigen hat, sind durch das Sekretariat abzuarbeiten. Daneben muss das Sekretariat die Stoff-Datenbank aufbauen und warten und sich um die Bereitstellung der technischen und wissenschaftlichen Leitlinien zur Durchführung der Verordnung kümmern.

Verwaltungsrat
Umfasst 38 Mitglieder, die sich jeweils aus einem Vertreter der Mitgliedsstaaten sowie sechs Vertretern der Kommission, drei Vertretern interessierter Kreise und zwei Vertretern, die durch das EU-Parlament ernannt wurden, zusammensetzen.
Die Tätigkeit im Verwaltungsrat ist auf vier Jahre mit der Option auf weitere vier Jahre begrenzt.
Die Entscheidungen des Verwaltungsrats haben mit 2/3 Mehrheit zu erfolgen; er beruft den Direktor.
Der Verwaltungsrat berichtet jährlich über die Tätigkeit der Agentur und legt das Arbeitsprogramm für das nächste Jahr fest. Er entscheidet über den Haushalt sowie über die internen Regeln und Verfahren der Agentur. Der Verwaltungsrat beruft die Mitglieder und den Vorsitzenden der Widerspruchskammer.

Direktor
Wird vom Verwaltungsrat für fünf Jahre nach öffentlicher Ausschreibung berufen.
Er leitet die Europäische Chemikalienagentur, erstellt den jährlichen Bericht über die Tätigkeit der Agentur zur Vorlage beim Verwaltungsrat und entwirft den Arbeitsplan für das kommende Jahr sowie eines langfristigen Arbeitsprogramms.

Die Ausschüsse
Jeder Mitgliedstaat kann Bewerber für die Ausschüsse benennen.
Der Verwaltungsrat beruft die Mitglieder, wobei jeweils mindestens ein Mitglied aber max. zwei Mitglieder pro Mitgliedstaat ernannt werden dürfen.

Widerspruchskammer
Entscheidungen der Agentur nach Artikel 9 (Ausnahme von der allgemeinen Registrierungspflicht für produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung), Artikel 20 (Pflichten der Agentur in Hinblick auf die Registrierung), Artikel 27 (Kostenteilung), Artikel 30 (Gemeinsame Nutzung von Daten aus Versuchen) und Artikel 51 (Dossierbewertung) kann widersprochen werden.
Widersprüche haben innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe einer Entscheidung zu erfolgen und sind gebührenpflichtig. Innerhalb von 30 Tagen ist über den Widerspruch zu entscheiden. Entscheidungen der Widerspruchskammer können beim Europäischen Gerichtshof angefochten werden bzw. könnte hier auch Untätigkeitsklage erhoben werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.gisbau.de
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

ELINCS

ELINCS ist eine Europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe;European List of Notified Chemical Substances.

ELINCS enthält zurzeit ungefähr 2.700 Stoffe und wird ständig erweitert, wenn den zuständigen Behörden das Inverkehrbringen eines neuen Stoffes gemeldet wurde.

Hier geht es zur ELINCS-Liste.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

EINECS

EINECS ist die Abkürzung für European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances. Dies ist das Verzeichnis der sogenannten Altstoffe, das von der EU 1998 angelegt wurde um das Gefährdungspotential chemischer Stoffe zu ermitteln und ein um zunächst Neustoffe zu überprüfen. Sie enthält etwa 100.000 Substanzen, die der Verordnung 793/93 unterliegen.

Die EINECS-Nummer wird für Substanzen in ihrer wasserfreien Form als auch in ihrer Hydratform genutzt, eine Differenzierung erfolgt dagegen häufig mit verschiedenen CAS-Nummern.

Die EINECS-Nummer umfasst eine siebenstellige Zifferfolge XXX-XXX-X.
Polymere müssen nicht im EINECS, sondern in der Liste No-longer-polymers (NLP) gemeldet werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Dünnsäure

Als D. wird die etwa 20%ige Schwefelsäure bezeichnet, die auch Schwermetalle und halogenierte Kohlenwasserstoffe enthält und als Abfallprodukt u.a. bei der Herstellung von Farbstoffen und des weißen Pigments Titandioxid entsteht.

Bis 1989 wurde der größte Teil der anfallenden D. in der Nordsee verklappt (Abfallbeseitigung auf See), was seit 1990 verboten ist. Ob durch die D.-Verklappung ökologische Folgen eintraten, ist umstritten, da die Nordsee auch durch zahlreiche andere Belastungsquellen verunreinigt war. Beobachtungen im Verklappungsgebiet, darunter das vermehrte Auftreten von Zellwucherungen bei Plattfischen konnten jedoch nicht in einen direkten Zusammenhang mit D.-Verklappung gebracht werden.

Nach Protestaktionen von Umweltverbänden entwickelte die Bayer AG ein Recyclingverfahren für D., das es ermöglicht die enthaltene Schwefelsäure zurückzugewinnen. In einer Verwertungskaskade wird nunmehr D. durch Eindampfen konzentriert, mit Frischsäure bzw. Oleum („rauchender Schwefelsäure“) versetzt und wieder im Produktionsprozess eingesetzt. Das Filtersalz, das die Begleitelemente als Sulfate enthält, wird geröstet und das dabei entstehende Schwefeldioxid in den Schwefelkreislauf eingeschleust. Die beim Rösten entstehenden Metalloxide werden zur weiteren Verarbeitung gelagert.(FW)

Autor: KATALYSE Institut

DNEL

Derived No Effect Level (Aufnahmedosis pro Zeit bzw. Atemluftkonzentration), abgeleitetes Null-Effekt-Niveau; Expositionshöhe, unterhalb derer der Stoff zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führt (Schwellenwert Gesundheit).

Der DNEL ist die Expositionskonzentration eines Stoffes, bei der keine gesundheitsschädliche Wirkung für den Menschen besteht.
Der Wert berechnet sich aus dem niedrigsten validen Wirkwert in Kombination mit bestimmten Sicherheitsfaktoren. Da die Expositionen für verschiedene Personengruppen (z.B. gewerblicher Anwender wie Handwerker und Verbraucher; schwangere Frauen; Jugendliche) unterschiedlich sind, wird es mehrere DNEL-Werte für einen Stoff in Abhängigkeit der Verwendungs- und Expositionskategorien geben.
Aus der gemessenen oder geschätzten Konzentration eines Stoffes am Arbeitsplatz, in der Umwelt oder beim Verbraucher bezüglich des DNEL-Werts wird das Risikoverhältnis RCR (Risk Characterisation Ratio) bestimmt. Ist das Risikoverhältnis kleiner gleich 1, dann kann angenommen werden, dass das Risiko bei dem Umgang mit dem Stoff angemessen kontrolliert wird. Ist das Risikoverhältnis größer 1, dann liegt ein hohes Risiko vor und der Schutz beim Umgang mit dem Stoff muss verbessert werden. Das kann z.B. andere Schutzmaßnahmen, Verbot von bestimmten Verwendungen bedeuten.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Stand: 14. Februar 2012

Autor: KATALYSE Institut

Desinfektion

Unter D. versteht man die Abtötung oder weitgehende Reduzierung der Zahl von Erregern übertragbarer Krankheiten.

Eine Infektion soll dadurch verhindert werden. Die Praxis steht diesem Ziel entgegen, denn viele Krankheitserreger sind resistent gegenüber D.-Maßnahmen. In privaten Haushalten ist eine D. vollkommen überflüssig und nutzlos. Sie muß dort nur auf amtsärztliche Anweisung hin erfolgen, wenn Bewohner unter einer meldepflichtigen Infektionskrankheit leiden.

Siehe auch: Ozonierung, UV-Strahlung, Chlorung

 

Autor: KATALYSE Institut

Dekontamination

Beseitigung einer radioaktiven, biologischen oder chemischen Verunreinigung von Personen, Organismen, Böden und Sachen.

Dekontamination erfolgt häufig mit Hilfe von Detergentien, Adsorption und Komplexbildnern.

Siehe auch: Tschernobyl, Kontamination

Autor: KATALYSE Institut

De-inking-Verfahren

Unter De-inken versteht man das chemisch-physikalische Entfernen der im Altpapier enthaltenen Druckfarben.

Dieser Prozeßabschnitt dient dazu, den Weißgrad des Altpapierstoffs zu erhöhen - ca. 70% des gesamten Farbstoffs werden entfernt. Hierfür setzt man eine Reihe von Chemikalien (Natronlauge (Natriumhydroxid), Wasserstoffperoxid, Wasserglas, Tenside, Komplexbildner) ein. Unterschieden werden beim De-inking-Prozeß folgende Verfahrensschritte: Auflösen des Papiers, Entfernen von Fremdstoffen und Abtrennen der Druckfarben.
Zwei unterschiedliche D. sind zum Abtrennen der Druckfarben gebräuchlich.

- Beim Flotationsverfahren wird das Altpapier in einer wäßrigen, alkalischen Lösung aufgeschlagen. Unter gleichzeitigem Rühren wird Luft eingeblasen. Die Farbstoffanteile werden so an die Oberfläche getragen, abgetrennt und auf eine deponiefähige Konzentration eingedickt. Die anfallende Flüssigkeit wird in den geschlossenen Kreislauf zurückgeführt. Dieses Verfahren hat sich aufgrund geringer Stoffverluste (7-10%) und geschlossenem Wasserkreislauf in der BRD durchgesetzt.

- Beim Auswaschverfahren werden die Druckfarben nach dem Aufschlagen des Altpapiers mitsamt der Flotte abgetrennt. Dies führt zu hohen Stoffverlusten (10-20%) und einem hohen Wasserverbrauch.
Um den Gehalt der unerfreulichen Reststoffe im De-inking-Schlamm zu verringern, ist und sollte der Einsatz möglichst leicht entfernbarer Druckfarben die Forderung der Altpapieraufbereiter sein.

Siehe auch: Altpapier

Autor: KATALYSE Institut

Cracken

Siehe: Raffinerie, Naphtha, Kunststoffherstellung, Testbenzin

Autor: KATALYSE Institut

CMR-Stoffe

CMR-Stoffe sind Stoffe mit cancerogener (krebserzeugender), mutagener (erbgutverändernder) oder reproduktionstoxischer (fruchtschädigender) Wirkung.

Sie werden in drei Kategorien eingestuft:

  • Kategorie 1: Wirkung beim Menschen nachgewiesen
  • Kategorie 2: Eindeutige Befunde im Tierversuch
  • Kategorie 3: Verdachtsmomente liegen vor

Die generelle Anforderung an Bauprodukte ist, dass sie praktisch keine cancerogenen, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffe emittieren sollen.

Stoffe mit mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften sowie Stoffe mit möglicher cancerogener Wirkung (EU-Klasse 3) werden im Rahmen des Konzeptes für NIK-Werte geprüft. Die Summe aller nach drei Tagen gemessenen Cancerogene (der EU-Klasse 1 und 2 ) darf danach 10 µg/m³ (0,01 mg/m³) nicht übersteigen. 

Das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) in Dortmund veröffentlicht die CMR-Liste. Diese enthält:

  • Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach
    TRGS 905 und TRGS 906, bei denen nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis von einer krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Wirkung für die Beschäftigten auszugehen ist, und die in Anhang I der RL 67/548/EWG noch nicht aufgeführt sind,
  • Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach TRGS 905 und TRGS 906, bei denen nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis von einer krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Wirkung für die Beschäftigten auszugehen ist, für die aber in Anhang I der RL 67/548/EWG abweichende Einstufungen aufgeführt sind,
  • Stoffe gemäß Anhang I der RL 67/548/EWG, soweit sie nicht abweichend in der TRGS 905 aufgeführt sind.

Die Liste ist eine nationale Ergänzung zu Anhang I der RL 67/548/EWG; beide Listen sind zu beachten. Die nationalen Bewertungen durch die TRGS 905 bzw. TRGS 906 erfolgen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz, so dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen kann.

Siehe auch: NIK-Werte

Autor: KATALYSE Institut

Chlorchemie

Die C. und ihre chlororganischen Verbindungen (Chlorierte Kohlenwasserstoffe, CKW) stehen seit Jahren im Rampenlicht der Umwelt- und Gesundheitsdiskussion, seitdem der Präsident des Umweltbundesamtes, v. Lersner, vor 10 Jahren die Vermutung des Sippenverdachts bzgl. der Gefährlichkeit von chlororganischen Verbindungen äußerte.

Die gesamte C. ist an sich lediglich ein Abfallprodukt der Natronlaugenherstellung (Natriumhydroxid), bei der große Mengen Chlor anfallen, die in irgendeiner Weise entsorgt werden müssen.

Der Chlor-Verbrauch beträgt in Westdeutschland gegenwärtig ca. 3,5 Mio t. 2/3 der Chlor-produzierenden Alkali-Chlorid-Elektrolyseanlagen arbeiten weltweit nach dem Quecksilber-freisetzenden Amalgamverfahren. Ein Großteil der Chlormenge geht als "Abfallprodukte" in Form von Salzen verloren oder muß als chlororganische Verbindungen im Bereich organische Lösemittel weitervermarktet werden.

Quantitativ ist PVC als "Chlorentsorgungspfad" vorherrschend, was weniger problematisch wäre, wenn PVC stärker im Kreislauf geführt werden könnte, was für viele Produkte nicht möglich ist und für andere Schadstoffe-enthaltenden Produkte auch nicht anzustreben ist. Nach PVC wichtigste Einsatzbereiche sind Propylenoxid und chlorierte Lösemittel (z.B. Tetrachlorethen, auch PER genannt).

Durch die in vielen Kommunen und Bundesländern geführten Diskussion über den begrenzten Ausstieg aus der PVC-Verwendung könnte mittelfristig über den Ausstieg aus der C. nachgedacht werden.

Autor: KATALYSE Institut