Bauplatz

Der Standort eines Hauses beeinflusst das individuelle Wohlbefinden, das von verschiedenen äußeren Faktoren abhängig ist.

Geländeform, Vegetation, Wasserflächen, Sonneneinstrahlung u.v.m. üben einen wesentlichen Einfluß auf das regionale und lokale Klima aus. Daneben gelten geologische Abnormalitäten wie Störfelder von Wasseradern (Wünschelrute) und geologische Bruchzonen, die zu erhöhten Radon-Emissionen führen können, aber auch Umweltbelastungen wie Lärm, Schadstoffe in Luft und Boden als bestimmend für eine Entscheidung. Auch das soziale Umfeld ist fester Bestandteil für die Wahl des geeigneten B..

Autor: KATALYSE Institut

Bauphysik

Die B. beschreibt die ein Bauwerk beeinflussenden physikalischen Phänomene

Die Phänomene sind: Schall (Schalldämmung, Schallschutz, Schallschutz in Gebäuden, Schallschutzfenster), Wärme (Wärmedämmstoffe, Wärmedämmung, k-Wert, Wärmeschutzverglasung, Wärmeschutzverordnung, Wärmetransport, Infrarotstrahlung), Feuchte (Dampfsperre, Diffusion, Diffusionswiderstand: Hygroskopisch, Kapillare Leitfähigkeit, Sorptionsvermögen, Taupunkt), Licht (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Halogenlampen, Glühbirnen) und Brand (Brandschutz).

Diese Phänomene können in den Räumen eines Bauwerkes, in den Bauteilen selbst und auch außerhalb der Bauwerke auftreten und müssen bei der Planung und Konstruktion berücksichtigt werden.

Lit.:P.Lutz u.a.: Lehrbuch der Bauphysik, Stuttgart 1989

Autor: KATALYSE Institut

Bauökologie

Unter B. versteht man die Berücksichtigung ökologischer Aspekte beim Bauen, so dass durch die Bautätigkeit und die verwendeten Materialien möglichst geringe Eingriffe in die Naturkreisläufe vorgenommen werden, d.h. Luft, Wasser und Boden möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Wichtige Kriterien der B. sind daher die Ressourcenschonung, geringe oder keine Schadstoffbelastung und möglichst geringer Energieverbrauch bei der Herstellung, Transport und Nutzung der verwendeten Materialien sowie die Wiederverwendbarkeit bzw. Recycling der Rohstoffe und Materialien nach ihrer Nutzung.

Die B. betrachtet die Kette vom Rohstoff über Herstellung, Nutzung bis zur Entsorgung des Baumaterials hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs, der Umweltbelastung, der Flächenversiegelung u.a.

Die B. strebt an, alle Umweltbelastungen möglichst gering zu halten und für die Nutzungsphase eine Langlebigkeit der Materialien zu gewährleisten, ein hohes Niveau des Wohlbefindens für den Nutzer zu erreichen sowie eine Wiederverwertung der Materialien zu ermöglichen. Ökologisches Bauen berücksichtigt schon bei der Planung einen möglichst geringen Eingriff in die Umwelt.

Für ökologische Baumaßnahmen bestehen keine starren Vorgaben, vielmehr soll ein an die örtlichen Gegebenheiten und die individuellen Nutzungsbedürfnisse abgestimmtes Gesamtkonzept erstellt werden, das das ökologische Optimum darstellt.

Grundsätzlich nicht verwendet werden für Umwelt und Gesundheit belastende Stoffe. Darüber hinaus soll durch die Art der Konstruktion und der verwendeten Materialien ein gesundes Raumklima geschaffen und schädliche Ausdünstungen während der Nutzungsphase vermieden werden. Auch der Schall- und Wärmeschutz müssen optimiert sein. Das erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Medizin, Hygiene, Toxikologie, Chemie, Verfahrens- und Haustechnik, Bau- und Werkstoffkunde und der Energieberatung. siehe auch Baubiologie.

Lit.: Gerd Zwiener: Ökologisches Baustoff-Lexikon; C.F. Müller Verlag Heidelberg 1994; Schulze Darup, Burkhard: Bauökologie, Bauverlag Wiesbaden, Berlin 1996

Autor: KATALYSE Institut

Bauleitplanung

Man unterscheidet im öffentlichen Baurecht zwischen dem auf Länderebene in Bauordnungen geregelten Bauordnungsrecht und dem auf Bundesebene im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Bauplanungsrecht.

Im Rahmen des Bauplanungsrechtes wird durch die Gemeinde festgelegt, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf und welche Art und welches Maß der baulichen Nutzung für ein bebaubares Grundstück zulässig ist. Dies geschieht i.d.R. durch die Aufstellung von Bauleitplänen. Aufgabe der B. ist nach 1 Abs.1 BauGB, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind nach 1 Abs.1 der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan.

Autor: KATALYSE Institut

Baugesetzbuch (BauGB)

Das B. (BauGB), seit 1.7.1987 in Kraft, fasst die beiden Bundesgesetze über das Städtebaurecht, also das Bundesbaugesetz und das Städtebaugesetz, zusammen.

Im materiellen Recht wie im Bereich des Verfahrensrechts enthält es für die Gemeinden wichtige Erleichterungen. Die kommunale Selbstverwaltung und gemeindliche Planungshoheit werden durch das Gesetz gestärkt (Bebauungsplan). Neue Grundlagen werden für die Bauleitplanung, deren Aufstellung und Bestandskraft festgelegt. Das gemeindliche Vorverkaufsrecht wird vereinfacht.

Die Zulässigkeit von Vorhaben wird neu geregelt. Ebenso ergeben sich Neuerungen im Erschließungs- und Sanierungsrecht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen stadtentwicklungspolitischer Entscheidungen wird durch die Gemeinde und nicht mehr durch Sonderbehörden vorgenommen.

Lit.: Deutscher Bundestag, Das neue B., Bonn 1986

Autor: KATALYSE Institut

Baubiologie

Die Baubiologie ist die Lehre von der ganzheitlichen Beziehung zwischen Lebewesen in der Wohn-Umwelt.

Der Schwerpunkt liegt bei der Baubiologie auf ganzheitlich im Sinne von umfassend oder integral. Ganzheitlich bringt das schöpferische Prinzip der Vollkommenheit, Reife und Freiheit zum Ausdruck. Erst in den letzten drei Jahrzehnten, in denen zunehmend der negative Einfluss künstlicher Baumaterialien und Versorgungssysteme sowie die Nachteile zeitsparender Bautechniken erkannt wurden, begann man dem gesunden, menschengerechten Bauen wieder Wert zu zuerkennen.

Häufig wird daher in der Baubiologie vom Raum/Gebäude als der "Dritten Haut" des Menschen gesprochen (1. Haut, 2. Kleidung). Einige der durch die Baubiologie gewonnenen Erkenntnisse sind naturwissenschaftlich nicht verifiziert. Die subjektive Erfahrung spielt bei der Baubiologie eine große Rolle, da z.B. Baustoffe oder die Raumgestaltung nicht allein objektiv beurteilt werden können.

Autor: KATALYSE Institut

Bauberater kdR

Trotz fortschreitender wissenschaftlicher Erkenntnisse steigt die Anzahl vermeidbarer Baumängel und Schäden kontinuierlich. Neuere Veröffentlichungen zeigen, dass beispielsweise mehr als die Hälfte aller modernen Wohnungen von Schimmel betroffen sind.

Zusätzliche chemische Belastungen setzen den Menschen immer mehr zu und Elektrosmog und Lärm bringen dann oftmals das "Fass zum überlaufen". Wie erkenne ich gebäudebedingte Erkrankungen, die damit im Zusammenhang stehenden Bauschäden, chemischen Raumluftbelastungen oder strahlungstechnischen Felder? Zur erfolgreichen Sanierung und Vermeidung von Schäden ist ein Verständnis der Ursachen und Zusammenhänge unabdingbar.

Hierzu wurden die Bauberater kdR ins Leben gerufen. Die AKADEMIE FÜR NACHHALTIGES BAUEN (ANB) bietet einen Lehrgang mit Abschluss an, der die praktische Hilfestellung bei (gesundheitsorientierten) Neubauvorhaben oder bei der Sanierung von Bauschäden oder Wohngiften im Focus hat.

Im Schulungsprogramm werden Fachvorträge und Lehrgänge angeboten, die sich individuell an Handwerker, aber auch an Architekten und Ingenieure sowie an Sonstige am Bau Beteiligte richten.
Das Ziel der Lehrgänge besteht darin, unter Berücksichtigung der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten die Motivation des Handwerkers und die Qualität seiner Arbeit zu steigern und damit zu seiner Existenzsicherung beizutragen.

Die Zunahme der Bauschäden und Schimmelproblematik eröffnet den Bauakteuren neue Beratungsfelder durch entsprechende Qualifizierung. Ziel ist es, den Ruf des Bauberaters kdR bekannt zu machen. Durch fachliche Kompetenz soll dessen Autorität bei der Bauberatung und der Materialauswahl gefestigt werden.

Die Vergabe des Zertifikates ist als eine Zusatzqualifikation und Weiterbildung gedacht. Diese Zusatzqualifikation wird durch die DGUHT (Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie) und die ARGE kdR (Arbeitsgemeinschaft, kontrollierte deklarierte Rohstoffe) unterstützt und nach deren Richtlinien und Qualitätsgrundlagen gestaltet.

Die Lizenz muss jedes Jahr durch die Teilnahme an einem Praxisseminar verlängert werden. Die Praxisseminare finden verteilt in ganz Deutschland statt, wobei einige Hersteller eng eingebunden werden. Bauberater kdR werden in diesem Konzept des Empfehlungsmarketings weiterempfohlen.

Autor: KATALYSE Institut

Balsamterpentinöl

Flüchtiger Bestandteil von Balsamen. Gemische von Kohlenwasserstoffen, Estern und Alkoholen, die meist stark duften.

Durch Einschneiden bestimmter Bäume und Abdestillation vom zurückbleibenden Kolophonium wird B. gewonnen. Viele medizinische Verwendungen sind bekannt. Darüber hinaus gibt es eine große Zahl von technischen Verwendungszwecken als Lösemittel in Farben, Schuhpflegemitteln, Wachsen und Polituren. Die Zusammensetzung kann je nach Herkunftsgebiet stark variieren.

Autor: KATALYSE Institut

Autonomes Haus

Die Idee des A. beruht darauf, mittels der Naturelemente Erde-Wasser-Luft-Feuer die Ver- und Entsorgung eines Hauses weitestgehend im Kreislauf zu organisieren.

I.d.R. muss lediglich Brennstoff zugeführt und anfallender separierter
Abfall zur Weiternutzung abgegeben werden. Auch um die Kosten, die mit denen eines konventionell erstellten Wohnhauses vergleichbar sind, zu reduzieren, sollte eine einfache Konstruktion gewählt, Selbstbau ermöglicht und örtlich verfügbare Naturstoffe hinzugezogen werden. Zur Realisierung eines A. werden folgende Systeme verwendet: Solaranlage, Solararchitektur, Wärmedämmung, Niedrigenergiehaus, Wintergärten, Wärmepumpe, Regenwassernutzung, Komposttoilette, Pflanzenkläranlagen, Gartenteich

Autor: KATALYSE Institut

Asbestsanierung

Aufgrund der von Asbestprodukten in Gebäuden ausgehenden Gesundheitsgefährdung sind in vielen Fällen Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Nach Schätzungen müssen allein in den alten Bundesländern ca. 200.000 Gebäude auf Asbest untersucht werden, um die Sanierungsdringlichkeit festzustellen. Die Sanierungskosten werden mit ca. 60 Mrd DM beziffert. In der Asbest-Richtlinie werden drei grundsätzliche Sanierungsverfahren genannt: Entfernen (Methode 1); Beschichten (Methode 2); räumliche Trennung (Methode 3).

Mit Abstand bevorzugt wird das Entfernen des Asbestproduktes, weil es als einzige der zulässigen Methoden eine endgültige Problemlösung darstellt. Beim Abriß eines Gebäudes müssen auch beschichtete oder räumlich getrennte Asbestprodukte vorher sachgerecht entfernt werden. Die Vorgehensweise bei Asbestsanierungen, insbesondere der Schutz des Sanierungspersonals und der Nutzer asbestbelasteter Räume, wird im wesentlichen durch die
TRGS 519 und die Asbest-Richtlinie geregelt.

    Zentrale Kriterien für Asbestsanierungen sind:

  • Sanierungsarbeiten müssen als in sich geschlossenes Konzept vom Beginn der Arbeiten bis zur Entsorgung der Abfälle entsprechend den geltenden Regelungen geplant werden (Sanierungskonzept).
  • Sanierungsarbeiten dürfen nur von speziell dafür ausgerüsteten und geschulten Firmen (u.a. Sachkundenachweis) durchgeführt werden.
  • Sanierungsarbeiten sind vorher bei der Gewerbeaufsicht anzumelden.
  • Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, daß Asbestfasern nicht frei werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist (Minimierungsgebot).
  • Im Anschluß an die Sanierungsarbeiten schwachgebundener Asbestprodukte ist eine Raumluftmessung erforderlich (Ausnahme: "Arbeiten minderen Umfangs"). Nur bei Unterschreitung der in den Verordnungen genannten Konzentrationswerte darf der Raum wieder genutzt werden.
  • Asbesthaltiger
    Abfall muß sachgerecht transportiert und entsorgt werden.
    Elektrospeicherheizung

Autor: KATALYSE Institut

Asbestersatz

Asbest ist aufgrund seiner vielfältigen Eigenschaften und der daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten einmalig.

Kein anderes Produkt ist daher in der Lage, Asbest in allen Einsatzbereichen zu ersetzen. Bei zahlreichen Verwendungen von Asbest ist die Faserform das entscheidende technische Produktmerkmal, so daß als Ersatzstoffe insbesondere faserförmige Materialien in Frage kommen. Dies sind grundsätzlich synthetische anorganische und organische sowie natürliche anorganische und organische Faserstoffe.

Anorganische Faserstoffe sind z.B. textile und nichttextile Glasfasern (
Glaswolle, Gesteinswolle, Schlackenwolle, keramische Wolle, Kohlenstoffasern, Metallwollen, s.a. Mineralwolle). Zu den organischen Faserstoffen zählen Polyacrylnitril, Polyvinylalkohole, Polyolefine, Polytetrafluorethylen und Polyamidfasern. Als Ersatz für Asbest in Faserzementprodukten werden Polyacrylnitril- und Polyvinylalkohol-Fasern verwendet.

Vom gesundheitlichen Gesichtspunkt (krebserzeugende Wirkung) kommt den geometrischen Abmessungen und der Auflösbarkeit der Fasern im biologischen Gewebe die größte Bedeutung zu. Bei bestimmten Keramikfasern (insbesondere für den industriellen Ofenbau) wird ein ähnlich hohes krebserzeugendes Potential vermutet wie bei Asbest. Andere Faserstoffe wie z.B. Künstliche Mineralfasern stehen im Verdacht Krebs auslösen zu können (Mineralwolle).

Autor: KATALYSE Institut

Asbest

A. ist ein natürliches Erdgestein und wird seit mindestens 2.000 Jahren für vielfältige Zwecke verwendet. Asbestprodukte dienten in Gebäuden und Geräten als Brand- und Isolierschutz.

A. wurde in mehr als 3.000 Produkten verarbeitet. Die Hauptanwendungen lassen sich drei Bereichen zuordnen:

  • Spritzasbest mit A.-Gehalten von über 60 Prozent. Hierbei sind die Asbestfasern meist lose gebunden, so dass sie leicht freigesetzt werden können.
  • Asbestzementprodukte mit einem A.-Gehalt von unter 15 Prozent, wobei die Fasern fest in die Zementmatrix eingebunden sind.
  • Asbesthaltige Platten mit einem A.-Gehalt zwischen 15 und 60 Prozent

Erst 1979 wurde Spritzasbest und 1989 die Verwendung aller Asbestmaterialien verboten. Ein beruflicher Kontakt mit A. kommt nur noch bei Abbruch, Sanierungs und Instandsetzungsarbeiten in Frage, diese dürfen nur von nach
TRGS 519 geschulten Personal mit entsprechender Schutzausrüstung durchgeführt werden.

Die A.-Produktion betrug 1976 weltweit 5,2 Mio t. Davon entfielen 94 Prozent auf die A.-Sorte Chrysotil, 4 Prozent auf Krokydolith und Prozent auf Amosit. A. vereinigen in sich eine einzigartige Kombination begehrter technischer Eigenschaften. A. ist chemisch beständig, unbrennbar, verspinnbar, verrottungsfest, mechanisch fest, gut in anorganische und organische Bindemittel einzubinden und besitzt ein gutes Isoliervermögen.

Wichtigste Anwendungsbereiche waren in Deutschland (1975): A.-Zementprodukte (A.-Verbrauch 130.000 t), Fußbodenbeläge (mehr als 14.000 t), Textilien (14.000 t), Leichtbauplatten (10.000 t), bauchemische Produkte (10.000 t) sowie Brems- und Kupplungsbeläge (9.000 t).

In vielen größeren Gebäuden, die vor 1982 errichtet wurden, ist mit A.-Produkten zu rechnen. Typische Anwendungen im privaten Bereich sind A.Pappen oder -platten an hölzernen Heizkörperverkleidungen oder A.-haltige Wärmedämmstoffe, Dichtungen oder Schnüre an Herden, Öfen, Kaminen und Schornsteinen, Brandschutzklappen, Elektrospeicherheizungen und Cushion-Vinyl-Fußbodenbeläge. In den neuen Bundesländern wurden in zahlreichen Wohnungen schwachgebundene A.-Platten verwendet.

Heute findet man in der Außenluft in Straßennähe 50-150 Fasern/m3 und in der Nähe von verwitternden Asbestzementplatten an Häusern Maximalwerte bis 1.000 F./m3. Die Raumluft enthält in der Regel weniger als 100 F./m3, dies gilt auch beim Betrieb einwandfreier Nachtspeicheröfen.

Treten Faserkonzentrationen von 1.000 F./m3 und mehr auf müssen die Gebäude aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes sofort geschlossen werden. Nach der Sanierung von Gebäuden gilt als Richtwert eine maximale Faserkonzentration von 500 F./m3.
Der Richtwert für A.-Fasern im Trinkwasser liegt bei 10.000 F./Liter.

Die krebserzeugende Wirkung ist seit mehr als 60 Jahren in der Arbeitsmedizin bekannt. Etwa Zweidrittel aller heute anerkannten Arbeitserkrankungen gehen auf A.zurück. A. ist daher in der Gruppe III A 1 eingestuft (MAK-Liste). In Tierversuchen hat sich herausgestellt, dass Fasern mit einer Länge von < 2 µm nicht kanzerogen wirken, die stärkste krebsauslösende Wirkung Fasern von einer Länge von ca. 8 µm und einem Durchmesser von 0,25 µm aufwiesen.

Autor: KATALYSE Institut

Antifoulingfarben

Mit Bioziden ausgerüstete Lacke zur Beschichtung von Booten, um den Bewuchs mit Algen und Muscheln zu verhindern.

V.a die darin enthaltenen zinnorganischen Verbindungen haben in der Vergangenheit zum Absterben ganzer Muschelzuchten geführt. Nach freiwilliger Vereinbarung wurden weniger giftige Stoffe eingesetzt.

Autor: KATALYSE Institut

Anstrichstoffe

Mittel zur Beschichtung von Oberflächen (Holz, Metall, Mauerwerk, Tapete usw.), die zum Schutz oder zur Verschönerung beschichtet werden.

A. setzen sich aus Filmbildnern, die wiederum aus Bindemitteln mit Weichmachern bestehen, Pigmenten oder Farbstoffen und Lösemitteln zusammen. Anstrichfarben sind Kunststoff- oder Naturharzdispersionsfarben, Kalk- oder Caseinfarben, um Mauern, Putz oder Tapeten anzustreichen. Der entstehende Anstrich ist matt oder leicht glänzend und für Wasser und Gase mehr oder weniger durchlässig.

Ölfarben, Öllack und Kunststofflack ergeben eine dichte, abwaschbare Oberfläche und verhindern ein natürliches Atmen der Oberfläche. Dispersionsfarben enthalten nur 1% Lösemittel und Dispersionslack bis zu 10%. Die meisten anderen Lacke enthalten bis zu 50% Lösemittel, obwohl alle Oberflächen mit A. auf wäßriger Basis beschichtet werden könnten.

Autor: KATALYSE Institut

Amphibol-Asbest

Allgemeine Bezeichnung von Mineralen der Amphibol-Gruppe (Asbest).

Die fünf kommerziellen A.-Sorten sind Grunerit (Handelssorte Amosit, auch Braunasbest, Verwendung als Spritzasbest, Faserlänge 0,4-4 mycrom, Faserdurchmesser der Fibrille (FdF) 60-90 nm), Riebeckite (Handelssorte Krokydolith, auch Blauasbest oder Kapasbest, Faserlänge 0,2-17 mycrom, FdF 60-90 nm, Haupteinsatzgebiete: Spritzasbest für Brandschutz an Stahlträgern und in Asbestzementprodukten), Anthophyllite (FdF 60-90 nm), Tremolit (FdF 60-90 nm), Actinolith (FdF 60-120 nm).

A. neigen im Vergleich zu Chrysotil-Asbest nicht so sehr zur Zerfaserung, sondern eher zur Bildung von Faserbündeln und -blöcken. Sie sind (in geringem Maße) elastisch biegsam und eher spröde. A. sind im Gegensatz zu Chrysotil vergleichsweise säurebeständig; beide verhalten sich in alkalischen Medien sehr beständig.

Die Fasern aller Asbestarten sind in der Lage, sich durch Längsspaltung immer weiter aufzuteilen. Aufgrund des sehr hohen gesundheitsgefährdenden Potentials der A. (insb. Amosit und Krokydolith) wurde mit Neufassung der Gefahrstoff-Verordnung der TRK-Wert für A. ausgesetzt. Für Sanierungsarbeiten gilt ein TRK-Wert von 50.000 Fasern/m3 und eine Auslöseschwelle von 12.500 Fasern/m3.

Autor: KATALYSE Institut

Allergie

Spezifische Änderung der Immunitätslage im Sinne einer krankmachenden Überempfindlichkeit.

Allergien können sich in allen Organen manifestieren, am häufigsten sind jedoch Haut und Schleimhäute betroffen, die Grenzflächen an denen sich die Auseinandersetzung des Individuums mit seiner Umwelt zunächst unmittelbar abspielt. Den allergischen Krankheitserscheinungen geht eine Sensibilisierung mit einem an sich harmlosen Umweltstoff, dem Allergen, voraus.

Allergene sind Antigene im Sinne der immunologischen Reaktion, also meist Proteine oder kleine Moleküle, die an Proteine gebunden sind (Immunsystem). Bei Allergikern reagiert das Immunsystem auf Substanzen, die gewöhnlich keine übertriebenen Immunreaktionen auslösen, mit besonders starker Bildung der allergiespezifischen Immunglobulin E (IgE)-Antikörper.

Diese IgE-Antikörper sind an sogenannte Mastzellen gebunden, welche prall mit chemischen Botenstoffen, den Mediatoren, gefüllt sind. Trifft nach erfolgter Sensibilisierung wieder das gleiche Allergen auf einen dafür spezifischen IgE-Antikörper, so wird die allergische Reaktion ausgelöst.

Die "Brückenbildung", die das Allergen zwischen zwei IgE-Antikörpern hervorruft ist für die Mastzelle das Signal die entzündungsfördernden Substanzen, z.B. Histamin, freizusetzen. Histamin bewirkt u.a. eine Erweiterung der Blutgefäße und erhöht die Durchlässigkeit des Gewebes, so dass dieses anschwillt. Histamin ist auch für die juckenden Hautausschläge verantwortlich.

Die Vielzahl der von den Mastzellen und auch von den basophilen Granulocyten (Klasse der weißen Blutkörperchen) ausgeschütteten Mediatoren wie z.B. Histamin und Prostaglandine (=Gewebshormone) bewirken die allergischen Symptome. Die klinische Erscheinungsform ist von der Art des betroffenen Organs abhängig.

Man unterscheidet: Inhalationsallergien (Heuschnupfen, Asthma, Neurodermitis), Ingestionsallergien (Nahrungsmittelallergien, Urtikaria = Nesselsucht, Neurodermitis), exogene Allergien (Kontaktekzem auf der Haut) und Injektionsallergien (nach Medikamentengabe, auch anaphylaktischer Schock). Es gibt inzwischen auch Hinweise, dass immer mehr Menschen allergische Reaktionen aufweisen.

Die allergischen Symptome werden in vier Klassen eingeteilt:
Typ 1, die allergische Sofortreaktion: Symptomkomplex: Heuschnupfen, Asthma bronchiale, Urtikaria, Nahrungs- und Insektengiftallergien, Neurodermitis.
Typ 2-4: Medikamentenallergie, Serumkrankheit, Arthritis, Kontaktekzeme u.v.a. Pseudoallergien sind Überempfindlichkeitsreaktionen, die gleiche Symptome wie Allergien hervorrufen, aber über einen nicht immunologischen Mechanismus ablaufen, z.B. Überempfindlichkeiten auf Arzneimittel.

Therapie: In erster Linie Vermeidung des Allergens, falls dieses bekannt ist. Wohnraumsanierung bei Hausstauballergie; Hyposensibilisierung, d.h. es werden zunehmend größere Dosen des Allergens gespritzt oder oral verabreicht, wodurch eine zeitlich begrenzte Toleranz erreicht wird. Antihistaminika, die verhindern, dass die Mediatoren ihre Wirkung entfalten können; Mastzellblocker, Glukocorticoide, z.B. Cortison.

Alternative Behandlungsmethoden gewinnen immer mehr an Bedeutung: Klimakur, Diäten, Akupunktur, homöopathische Arzneien, Phytomedizin, um nur einige zu nennen. Zunehmend wird auch Psychotherapie angewendet, denn auch die aktuelle psychische Befindlichkeit kann die Reizschwelle für Allergene verändern. Manchmal kann eine Innenraumsanierung eine Verbesserung der Allergiesymptomatik bringen. In mehreren Studien sind Zusammenhänge zwischen der Häufigkeit von Allergien und der Schadstoffbelastung in Innenräumen nachgewiesen worden.

Insgesamt sind in der Frage nach Korrelationen zwischen Allergiehäufigkeit und Luftverschmutzung, Trinkwasserverseuchung oder Exposition gegenüber einer Vielzahl synthetisch hergestellter Substanzen erst vorläufige Ergebnisse erzielt worden. Dass schädigende Umwelteinflüsse die Funktionstüchtigkeit des Immunsystems beeinträchtigen und damit den Allergien Vorschub leisten, scheint sich jedoch immer mehr zu bestätigen.

Prophylaxe: Bei erblich vorbelasteten Säuglingen kann der IgE-Spiegel im Nabelschnurblut der Neugeborenen bestimmt werden. Ist dieser erhöht, so kann man in den ersten Lebensmonaten versuchen, die Umgebung möglichst allergenarm zu halten. Dies bedeutet: möglichst langes ausschließliches Stillen (vier bis sechs Monate), Fernhalten von Hausstaub, Tierhaaren, Blütenstaub und Tabakrauch. Kinder, die zwischen Januar und April geboren sind bekommen 30 Prozent häufiger eine Blütenstauballergie als solche, die erst im Juni oder später geboren werden.

Das Risiko, eine Allergie auszubilden, hängt von der Anzahl und dem Verwandtschaftsgrad der an allergieerkrankten Familienmitgliedern ab. Zeigen beide Elternteile keine Allergie, so liegt die Allergie-Häufigkeit der Kinder bei 12,5 Prozent. Ist ein Elternteil Allergiker, so erhöht sich die Häufigkeit auf 20 Prozent. Sind beide Elternteile Allergiker, erkranken 43 Prozent der Kinder an Allergien.

Atopie, Neurodermitis, Asthma, Immunsystem, Nahrungsmittelallergie, Lebensmittelzusatzstoffe, Konservierungsstoffe, Hausstauballergie

Lit.: F. und E. Diel: Allergien, Düsseldorf 1990; J., Ring: Angewandte Allergologie, München 1991

Autor: KATALYSE Institut

Alkydharzlack

Zumeist lösemittelhaltige Lacke oder Lasuren und Grundierungen, die durch chemische Umsetzung von Leinöl oder Rizinusöl mit Dicarbonsäuren hergestellt werden.

A. können hoch feststoffhaltig, mit höchstens 15% Lösemittel hergestellt werden und so das Das deutsche Umweltzeichen (Blauer Umweltengel)ist aus einer Initiative der Umweltminister von Bund und Ländern vor mehr als 25 Jahren mit dem Ziel der Förderung und Kennzeichnung umweltfreundlicher Produkte entstanden. Umweltzeichen erhalten. A. sind Produkte hoher Qualität mit einem hohen Anteil nachwachsender Rohstoffe. Sie sind als Grundierung auch für die anschließende Beschichtung mit Naturharzen geeignet.

Autor: KATALYSE Institut

Acryllackdispersionsfarben

Lacke, Lasuren und Grundierungen, die Polyacrylatkunststoffe oder Methylacrylate als Bindemittel enthalten. Aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften lassen sich diese Bindemittel gut in Wasser verteilen (dispergieren) oder, wenn es sich um flüssige Kunstharztropfen handelt, in Wasser emulgieren.

Dazu sind nur geringe Lösemittelmengen notwendig (1-10%), um die Mischung verarbeitbar zu machen, während konventionelle Alkydharzlacke bis zu 50% Lösemittel enthalten können. Um die aus Anstrichstoffen insgesamt freigesetzten 400.000 t Lösemittel zu reduzieren, wurden ab 1988 lösemittelarme Acryllacke, die weniger als 10% Lösemittel beinhalteten, mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet.

Bisher werden nur ca. 20.000 t lösemittelarme Acryllacke und -lasuren umgesetzt, im Vergleich zu 470.000 t lösemittelreichen Lacken. Prinzipiell gibt es technisch keine Hindernisse, alle Lackanwendungen langfristig auf wäßrige Systeme umzustellen. Inzwischen gibt es Acrylat-Alkydharzgemische, die in wäßrigen Dispersionen verarbeitet werden können, wie auch Dispersionen mit Naturharzen als Bindemittel.
Nachteilig wirken sich ein hoher technischer Aufwand, hoher Primärenergiebedarf und die Tatsache, daß meist synthetische Rohstoffe verwendet werden, aus.

Autor: KATALYSE Institut

Acrylatharz

Umgangssprachliche Kurzform für Synthesefasern und Kunstharze aus Polyacrylnitril, Polyacrylat und Polymethacrylat.

Früher aus Kohle und Kalk über Acethylen und Blausäure zum Acrylnitril umgesetzt, das weiter polymerisiert wurde. Heute auch über Acrylsäure und deren Ester hergestellt.

Autor: KATALYSE Institut

Absorber

Der Absorber ist ein Bestandteil in einem Solarkollektor. Es handelt sich um ein Blech, welches mit einer schwarzen Spezialbeschichtung versehen ist, es wird auch allgemein als Wärmetauscher bezeichnet.

Der Absorber nimmt die einfallende Solarstrahlung auf und gibt sie als thermische Energie an den Solarkreislauf ab. Um den Übergang der aufgenommenen Energie mit geringen Verlusten an den Solarkreislauf zu ermöglichen, sind Rohrleitungen mit einem Wärmeträgermedium eingearbeitet, die an den Vor- und Rücklauf des Solarkreislaufes angeschlossen sind.

Der Begriff Absorber bezeichnet auch Materialien (Blei, Beton etc.), die ionisierende Strahlung absorbieren.

Autor: KATALYSE Institut

100.000-Dächer-Programm

Das 100.000-Dächer-Programm ist ein Bundesförderprogramm, welches zinsverbilligte Kredite für Solarstromanlagen bietet. Es wurde bereits Anfang 1999 von der rot-grünen Regierung mit dem Ziel eingeführt, 100.000 Solarstromanlagen bis zum Jahr 2004 zu fördern. Die mit der Durchführung des Programms betraute Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt diese zinsverbilligten Kredite für Solarstromanlagen an private wie gewerbliche Antragsteller.

Im August 2001 erreichet das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm der Bundesregierung einen neuen Antragsrekord. Die 100 Megawatt-Grenze wurde überschritten. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat zum 01.01.1999 das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm gestartet und die Bedingungen zum 24.05.2000 überarbeitet. Demnach werden Solarstrom-Anlagen, ab einer Leistung von 1kWpeak, mit einem zinsverbilligtem Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Die Abwicklung erfolgt direkt über die Hausbank.

Die Einspeisevergütung für Solarstrom beträgt seit dem 01.04.2000 - Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz,
EEG - 0,99 DM je Kilowattstunde Solarstrom. Die Vergütung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Dies gilt auch für Anlagen, die vor dem 01.04.2000 errichtet wurden. Die Vergütung für Neuanlagen, die ab dem 01.01.2002 errichtet werden, sinkt um 5 %/kWh pro Jahr.

Das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm (HTDP) der Bundesregierung hat im September die 100-Megawatt-Grenze an geförderten Solaranlagen überschritten. Gleichzeitig verzeichnete die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen neuen Antragsrekord für das laufende Jahr: Im August gingen 2.166 Anträge auf einen Kredit aus dem HTDP ein. Noch Anfang 2001 hatte die Antragszahl bei rund 600 pro Monat gelegen. Diese Zahlen gab die KfW in Frankfurt/Main bekannt.

Bislang genehmigte die KfW in diesem Jahr etwa 50 Megawatt Solarstromanlagen. Die in 2001 vorgesehenen Finanzmittel über 65 Megawatt (MW) dürften damit vor Jahresende ausgeschöpft werden.

Ab 2002 verringern sich die Vergütungen für Solarstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem zweiten Förderprogramm der Bundesregierung für Photovoltaik. Anlagenbetreibern, die erst in 2002 ans Netz gehen, müssen die Energieversorger dann nur noch 94 Pfennig pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom statt wie bislang 99 Pfennig bezahlen. Die Einspeisevergütung kann nach wie vor mit Darlehen aus dem HTDP kombiniert werden.

Die Kreditsatz im HTDP liegt bei einem effektiven Jahreszins von 1,91%. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler und mittelständische Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte. Sie erhalten bis zu 12.825 Mark Darlehen pro Kilowattpeak Solarstrom. Werden andere öffentliche Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen in Form von Förderkrediten, Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt, vermindert sich der Finanzierungsanteil des Darlehens um diesen Betrag.
Private wie gewerbliche Antragsteller für Anlagen bis zu einer Leistung von 5 KWp (KWp = Kilowatt Peak, ist die höchste Nennleistung, die diese Anlage nach Herstellerangabe erreichen kann) werden einen Förderkredit über 100 Prozent der Investitionssumme bekommen.

Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Flächen ab einer neu installierten Spitzenleistung von ca. 1 kWp. Mitfinanziert werden die gesamten Investitionskosten einschließlich der Wechselrichter, der Installationskosten, der Kosten für Messeinrichtungen sowie der Planungskosten. Ausgeschlossen von der Förderung sind Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen. Wird zum Zeitpunkt der Bewilligung für den erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom eine Vergütung gewährt, die über der Mindestvergütung für Solarstrom nach dem
EEG liegt, so werden auch dort keine Darlehen für Maßnahmen gewährt.

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Plastikfolie

siehe Kunststoff, Polyethylen, PVC, Gartenteich.

Autor: KATALYSE Institut

Glas

Glas ist ein anorganisches Schmelzprodukt, das sich, ohne merklich zu kristallisieren, abkühlen lässt und erstarrt.

Die Rohstoffe für die Glasherstellung sind Sand (70 Prozent), Kalkstein/Dolomit, Feldspat und Soda. Für diese Materialien sind sowohl in Deutschland als auch weltweit ausreichend Ressourcen vorhanden. Auch die flächendeckenden Altglas-Sammlungen sind inzwischen zu einer guten Rohstoffquelle bei der Herstellung bestimmter Glassorten v.a. farbiger Gläser geworden. Je nach Glas-Sorte und Verwendungszweck sowie Herstellungsverfahren variiert die Zusammensetzung der Rohstoffe und Zusätze. Die Erzeugnisse der Glasindustrie bestehen aus Flachglas (Fenster), Glasfasern, Mineralwolle), Schaumglas und Hohlglas. Letzteres umfasst vor allem die Kategorie Behälter-Glas (z.B. Flaschen), die etwa 2/3 der gesamten Glasproduktion ausmacht.

Autor: KATALYSE Institut

Bauschutt

Unter B. fasst man Bodenaushub, Straßenaufbruch und Baustellenabfälle zusammmen.

B. besteht aus mineralischen Stoffen und beinhaltet alle Abfälle, die während und durch eine Baumaßnahme anfallen, wie Beton, Fliesen und Keramik, Mörtel, Putz und Rigips, Steine und Ziegel. Zu B. zählen nur Aushub, Steine oder Ziegelschutt; Kunststoffe,

Holz, Papier usw. müssen als
Abfall gesondert entsorgt werden. Der mineralische Bauschutt wird meist in geeigneten Anlagen zerkleinert und der Wiederverwendung beispielsweise im Straßenbau zugeführt.

B. ist hauptsächlicher Beansprucher von knappem Deponieraum. In den nächsten Jahren wird sich dieser Trend durch den immensen Sanierungsbedarf in den neuen Bundesländern noch verstärken.

Um die Mengen zu verringern, müssen Bemühungen zu B.-Vermeidung und -recycling dringend verstärkt werden. Möglichkeiten hierzu sind:

  • Wahl möglichst langlebiger Baustoffe und Konstruktionen,
  • Einsatz wiederverwendbarer Baustoffe und Bauteile,
  • Entwicklung geeigneter Recyclingverfahren (Recycling).

Bisher wird B. als Untergrundmaterial im Straßenbau und sofern es sich um reinen Bodenaushub handelt, zu Schüttung von Lärmschutzwänden und zur Rekultivierung von Auskiesungsflächen verwendet.

B. kann Schadstoffe enthalten, die eine Gefahrenquelle bei der Entsorgung bzw. Verwertung darstellen. Fensterrahmen aus PVC vergrößern den Eintrag von Chlor in die Müllverbrennung und sind Ursachen für die Entstehung von Dioxinen und Furanen. Reste von Farben und Lacken können aus Deponien ausgewaschen werden und das Grundwasser gefährden.

Damit B.überhaupt recycelt und Schadstoffe aus dem B. ferngehalten werden können, muss direkt auf der Baustelle eine möglichst sortenreine Trennung stattfinden. Dies ist nur möglich, wenn bereits bei der Planung eines Gebäudes darauf geachtet wird, dass möglichst einfache Konstruktionen mit geringer Materialvielfalt und einfach trennbaren Schichten sowie weniger umweltgefährdene Stoffe eingesetzt werden.

Autor: KATALYSE Institut