Das 100.000-Dächer-Programm ist ein Bundesförderprogramm, welches zinsverbilligte Kredite für Solarstromanlagen bietet. Es wurde bereits Anfang 1999 von der rot-grünen Regierung mit dem Ziel eingeführt, 100.000 Solarstromanlagen bis zum Jahr 2004 zu fördern. Die mit der Durchführung des Programms betraute Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt diese zinsverbilligten Kredite für Solarstromanlagen an private wie gewerbliche Antragsteller.
Im August 2001 erreichet das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm der Bundesregierung einen neuen Antragsrekord. Die 100 Megawatt-Grenze wurde überschritten. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat zum 01.01.1999 das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm gestartet und die Bedingungen zum 24.05.2000 überarbeitet. Demnach werden Solarstrom-Anlagen, ab einer Leistung von 1kWpeak, mit einem zinsverbilligtem Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Die Abwicklung erfolgt direkt über die Hausbank.
Die Einspeisevergütung für Solarstrom beträgt seit dem 01.04.2000 - Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz,
EEG - 0,99 DM je Kilowattstunde Solarstrom. Die Vergütung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Dies gilt auch für Anlagen, die vor dem 01.04.2000 errichtet wurden. Die Vergütung für Neuanlagen, die ab dem 01.01.2002 errichtet werden, sinkt um 5 %/kWh pro Jahr.
Das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm (HTDP) der Bundesregierung hat im September die 100-Megawatt-Grenze an geförderten Solaranlagen überschritten. Gleichzeitig verzeichnete die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen neuen Antragsrekord für das laufende Jahr: Im August gingen 2.166 Anträge auf einen Kredit aus dem HTDP ein. Noch Anfang 2001 hatte die Antragszahl bei rund 600 pro Monat gelegen. Diese Zahlen gab die KfW in Frankfurt/Main bekannt.
Bislang genehmigte die KfW in diesem Jahr etwa 50 Megawatt Solarstromanlagen. Die in 2001 vorgesehenen Finanzmittel über 65 Megawatt (MW) dürften damit vor Jahresende ausgeschöpft werden.
Ab 2002 verringern sich die Vergütungen für Solarstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem zweiten Förderprogramm der Bundesregierung für Photovoltaik. Anlagenbetreibern, die erst in 2002 ans Netz gehen, müssen die Energieversorger dann nur noch 94 Pfennig pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom statt wie bislang 99 Pfennig bezahlen. Die Einspeisevergütung kann nach wie vor mit Darlehen aus dem HTDP kombiniert werden.
Die Kreditsatz im HTDP liegt bei einem effektiven Jahreszins von 1,91%. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler und mittelständische Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte. Sie erhalten bis zu 12.825 Mark Darlehen pro Kilowattpeak Solarstrom. Werden andere öffentliche Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen in Form von Förderkrediten, Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt, vermindert sich der Finanzierungsanteil des Darlehens um diesen Betrag.
Private wie gewerbliche Antragsteller für Anlagen bis zu einer Leistung von 5 KWp (KWp = Kilowatt Peak, ist die höchste Nennleistung, die diese Anlage nach Herstellerangabe erreichen kann) werden einen Förderkredit über 100 Prozent der Investitionssumme bekommen.
Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Flächen ab einer neu installierten Spitzenleistung von ca. 1 kWp. Mitfinanziert werden die gesamten Investitionskosten einschließlich der Wechselrichter, der Installationskosten, der Kosten für Messeinrichtungen sowie der Planungskosten. Ausgeschlossen von der Förderung sind Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen. Wird zum Zeitpunkt der Bewilligung für den erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom eine Vergütung gewährt, die über der Mindestvergütung für Solarstrom nach dem
EEG liegt, so werden auch dort keine Darlehen für Maßnahmen gewährt.
Autor: KATALYSE Institut