Pyrethroide

P. sind Insektizide, die in ihrer Molekülstruktur dem aus Chrysanthemenblüten gewonnenen Pyrethrum synthetisch nachgebaut sind.

In Deutschland existieren für P. keine MAK-Werte. Der ADI-Wert beträgt 0,01-0,05 mg/kg .
P. wirken v.a. auf das Nervensystem und verursachen Übererregbarkeit, Muskelkrämpfe, Erschöpfung, Lähmungen, Störung der Empfindungen, krümmende Bewegungen von Rumpf und Gliedmaßen u.a. und gleichen in ihrer Wirkung DDT und
Lindan. V.a. Permethrin und einige andere Wirkstoffe verursachen eine Erhöhung organspezifischer Tumore. Die Symptome akuter Vergiftung zeigen Schwindel, Übelkeit, Schwächegefühl und Kopfschmerzen.
Die LD50 bei Ratten mit bei oraler Zufuhr liegt bei Pyrethrin bei 340 mg/kg, von Deltamethrin bei 100 mg/kg, Cypermethrin bei 300 mg/kg und von Permethrin bei 2000 mg/kg.
Die chronischen Wirkungen sind nicht abschätzbar.

P. werden in allen Bereichen der Landwirtschaft, außer im Vorratsschutz eingesetzt. Wenige Hersteller haben mit P. inzwischen einen Anteil von 25 Prozent des Umsatzes des weltweiten Insektizidmarktes eingenommen. In Deutschland werden jährlich rund 100 Tonnen P., aus dem mehrere 100 Millionen Liter sprühfertige Sprühlösung hergestellt werden, in der Landwirtschaft (Obst- und Gemüsebau, Hopfen-, Sonder- und Unterglaskulturen) ausgebracht.

Auch im Haushalt kommen P. zum Einsatz in Form von Insektensprays, Mittel gegen Schaben, Ausrüstungen von Textilien usw. So wurden im Staub von Innenräumen Konzentrationen von 1 bis 700 mg/kg gefunden, die geforderte Staubkontamination nach Dekontamination liegt bei 1 mg/kg.

Autor: KATALYSE Institut

Polystyrol

Der Massen-Kunststoff P. (Kennzeichnung: PS) wird durch Polymerisation aus Styrol (Vinylbenzol) hergestellt.

P. ist glasklar, hochglänzend, aber auch hart und spröde und wird für die Produktion durchsichtiger Verpackungen (Lebensmittelverpackungen, Schaugläser, Filmspulen, Einweggeschirr usw.) aller Art verwendet. Um seine Eigenschaften zu verbessern werden zahlreiche Additive eingesetzt.

Besondere Bedeutung kommt P. in Form von Schaumstoff (Styropor) als Isolationsmaterial und in stoßfesten Verpackungen zu.

Ein besonderes Problem stellten lange die Treibgase für die Aufschäumung des Styropors dar, die bei der Entsorgung in die Atmosphäre freigesetzt werden.

Expandiertes P. (EPS) wird als homogenes Schaumstoffgefüge vernetzt und durch Einsatz von Flammschutzmitteln (Baustoffklasse B1) als Dämmstoff im Baubereich eingesetzt. Es besitzt eine sehr gute Wärmedämmung, ist fäulnisresistent und preisgünstig, jedoch ist der Primärenergieeinsatz sehr hoch.

Weltweit beträgt die jährliche Produktionsmenge einige Millionen Tonnen P.

Autor: KATALYSE Institut

Polymerisation

Chemische Reaktionsform, bei der sich mehrere Monomere in der Weise miteinander verbinden, daß das kettenförmige oder hochvernetzte Endprodukt, das Polymerisat, ein Vielfaches der eingesetzten Monomere darstellt (Kunststoffe).

Autor: KATALYSE Institut

Polykondensation

Chemische Reaktionsform, bei der viele Monomere unter Abspaltung kleiner Moleküle (Wasser, Kohlendioxid etc.) sich zu einem Polymer zusammenlagern (Kunststoffe).

Autor: KATALYSE Institut

Polyaddition

Chemische Reaktionsform, bei der durch Anlagerung (Addition) der Monomere aneinander das Polymer gebildet wird.

Siehe auch: Kunststoffe

Autor: KATALYSE Institut

PNEC

PNEC heißt Predicted No Effect Concentration (Konzentration in einem Umweltmedium) und ist die abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration, d.h. die Konzentration eines Stoffes in einem bestimmten Umweltmedium, bei der voraussichtlich keine Schadwirkung auftritt.

Dieser Wert bezeichnet eine aus den ökotoxikologischen Prüfungen abgeleitete, errechnete Stoffkonzentration in einem Umweltkompartiment. Bei Überschreiten dieser Konzentrationen können schädliche Wirkungen auf Organismen nicht ausgeschlossen werden (=Schwellenwert Umwelt).

Zur Berechnung der PNEC wird aus den ökotoxikologischen Daten der NOEC (No Observed Effect Level Concentration; NOEC ist die höchste Prüfkonzentration, bei der im Vergleich zu einer Kontrolle ohne Prüfsubstanz innerhalb eines angegebenen Expositionszeitraums keine statistisch signifikante Wirkung vorliegt. Es ist die maximale nicht wirksame Dosis.) abgeleitet.
Dieser Wert wird je nach den vorliegenden Daten (nur akute Ökotoxizitätsdaten, chronische Ökotoxizitätsdaten, etc.) dividiert durch einen Extrapolationsfaktor. D.h. der PNEC beträgt ein Tausendstel bis ein Zehntel des NOEC.

Im Rahmen der Registrierung von Stoffen gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr.1907/2006, für die ein Stoffsicherheitsbericht erstellt wird, muss der PNEC bestimmt werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007 

Autor: KATALYSE Institut

Phthalsaeureester

P. sind hauptsächlich farblose, geruchlose, in Wasser unlösliche Flüssigkeiten, die technisch durch Umsetzung von Phthalsäure (oder -anhydrid) mit Alkoholen gewonnen werden.

P. werden als Wirkstoff in Insektenvertreibungsmitteln (DEP), als Trägerflüssigkeit in Pflanzenschutzmitteln, Kosmetika, Parfümen und Deodorants, in Munition und zur Vergällung von Alkohol eingesetzt. Hauptverwendung der P. als Weichmacher in der Kunststoffindustrie (v.a. für PVC), ebenso als Komponenten in Farben und Lacken.

In technischen Prozessen finden sie sich als fettfreie Schmiermittel, Lösemittel, Schaumverhütungsmittel, synthetische Fasern, Folien und Lackharze und vor allem in der Herstellung von Weich-PVC wie Folien, Fußbodenbeläge, Schaumtapeten, Kunstleder, Kabel, Beschichtungen, Schläuche, Profile und Pasten.

P. sind wasserunlösliche, schwer flüchtige Flüssigkeiten, die chemisch und photochemisch stabil und gut polymerlöslich sind. Umweltrelevant sind Dimethylphthalat (DMP), Diethylphthalat (DEP), Diisobutylphthalat (DIBP), n-Butylbenzylphthalat (BBP), Di-2-(ethyl-hexyl-)phthalat (DEHP), Di-n-octylphthalat (DOP), Diisononylphthalat (DINP) und Diisodecylphthalat (DIDP).

Der Hauptaufnahmepfad für P. sind Lebensmittel, die in phthalathaltigen Verpackungen (Kunststofffolien) verkauft werden. Bei Kindern kann es durch das Kauen von Spielzeug aus Weich-PVC zur Aufnahme von P. kommen. Dies ist als kritisch anzusehen, da die wenigstens P. ausreichend toxikologisch untersucht sind. P. werden mit dem Blut im ganzen Körper verteilt, hohe Konzentrationen finden sich in Leber, Niere und Fettgeweben. In Kurzzeittest konnten im Tierversuch mit Nagerzellen durch DEHP in Vorstadien von Krebszellen überführt werden. Die krebserzeugende Wirkung von DEHP auf die Leber gilt im Tierversuch als gesichert.

P. zählen zu den Stoffen mit nachweislich hormonähnlicher Wirkung, wodurch verzögerte, schleichende Schäden auftreten können, deren Auslösung – wie bei allen Stoffen mit hormonähnlicher Wirkung - nur schwer auf P. zurückzuführen ist.

Bei der Herstellung von P. treten gravierende Abwasser- und Abgasprobleme auf. Insbesondere werden Kohlenmonoxid, Para-Xylol und Methanol emittiert.

Der MAK-Wert von Phthalsäureanhydrid beträgt 5 mg/m3. Bei mit P. in Berührung kommenden Arbeitern wurden schwere Haut- und Schleimhautreizungen, chronische
Bronchitis und allergische Asthma-Erkrankungen verzeichnet. Die akute Toxizität der P. selber ist gering, mögliche karzinogene Wirkung beim Menschen ist nicht nur wegen der wirtschaftlichen Bedeutung umstritten, bei manchen Tierarten jedoch sicher. In der Natur werden P. sehr schwer abgebaut (Abbau). Die aus Fußbodenbelägen ausgewaschenen Phthalatweichmacher gelangen mit dem Abwasser in Kläranlagen (Abwasserreinigung), wo sie sich fast vollständig im Klärschlamm ansammeln. Es ist anzunehmen, daß sich die mehreren Millionen Tonnen Phthalate, die bisher weltweit produziert worden sind, noch weitgehend unverändert in der Natur befinden.

Autor: KATALYSE Institut

Phenole

Phenole finden Verwendung als Lösemittel und zur Herstellung von Antioxidantien, Phenolharzen, und Weichmachern. Früher wurden sie wegen ihrer bakteriostatischen Wirkung in Desinfektionsmitteln, Seifen und Kosmetika eingesetzt, was teilweise heute mit Beschränkungen noch erlaubt ist.

Phenole sind als giftig und in die Wassergefährdungsklasse 2 eingestuft. Phenole wirken stark ätzend auf der Haut und wird perkutan gut resorbiert. Beim Einatmen der Dämpfe können folgende Symptome auftreten: Schleimhautreizungen, Atemlähmung, Delirien und Herzstillstand. Eine chronische Exposition über die Atemluft kann zu Nervenstörungen und Nierenschädigung führen. Chronischer Hautkontakt führt zur Kontaktdermatitis.

Die wichigsten Phenolverbindungen:

Resorcin
Mindergiftes Phenol, enthalten in Spezialklebern der Holzindustrie, Zwischenprodukten bei Farbstoffen, in Formaldehydharzen als Haftvermittler bei der Kautschukherstellung und kosmetischen Mitteln (z.B. Haarfarben).
MAK-Wert: 10 ppm = 45 mg/m3, LD50 ca. 12 Gramm.

Brenzcatechin
Mindergiftiges Phenol, das als Entwickler in der Fototechnik, als Desinfektionsmittel, Antioxidans und Ausgangsstoff für Arzneimittel, Farbstoffe, Reichstoffe eingesetzt wird. Kommt natürlicherweise in Buchenholz-Harz vor und kann Hautreizungen und Sensiblisierungen auslösen.

Kresole
Giftiges Phenol, das früher vor allem als Desinfektionsmittel in Kresol-Seifenlösungen verwendet wurde. Kresole sind ein Grundstoff für die Herstellung von Herbiziden, Phenolplasten (Kunstharzen) und Härter für Epoxidharze.
MAK-Wert: 5 ppm = 22 mg/m3
Einatmen der Dämpfe führt zu Reizungen der Augen und Atemwege, bei höheren Konzentrationen Wirkungen auf das zentrale Nervensystem (Lähmungen) sowie später eintretenden Leber- und Nierenschädigung.

Hydrochinon
Mindergiftiges Phenol, das für photografische Entwickler, Antioxidans bei Kunststoffen und in Kosmetika eingesetzt wird. Im Tierversuch wirkte Hydrochinon krebserregend und wurde in die MAK-Liste III A2 eingestuft, Genotoxizität ist ebenfalls nachgewiesen, daher als erbgutverändernd eingestuft.

2-Biphenylol
Mindergiftiges Phenol, das als Desinfektionsmittel in Seifen und als fungistatitisches Konservierungsmittel auf den Schalen von Zitrusfrüchten (E 231/E232) eingesetzt wird. Schalen der entsprechenden Früchte dürfen nicht verzehrt werden. Sensiblisierungen durch Biphenylol sind möglich.

4-Biphenylol
Reizendes (Haut und Atemwege) Phenol, das in Holzkonservierungsmitteln, Antioxidans für Fette und Öle, Saatbeizmittel und Carrier bei Textilfärbungen.

Phloroglucin
Zwischenprodukt bei der Synthese von Flüssigkristallen, Arzneimitteln, Kunststoffen, Frischehaltemittel für Blumen

Pyrogallol
Mindergiftiges Phenol in Haarfärbemitteln (inzwischen verboten) und Gerbstoff für Leder.

Dinitroorthokresol
Wird als Insektizid und Herbizid eingesetzt und war das erste synthetische Pflanzenschutzmittel (Gelböl) gegen Überwinterungsstadien von Schädlingen. Hinweise auf erbgutverändernde Wirkungen liegen vor, sind aber noch nicht ausreichen dfür eine Einstufung als erbgutverändernd beim Menschen. Hautresorption ist möglich, Symptome zeigen sich in Erregung, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Koliken, Schweißausbrüche, Fieber, Atemnot sowie Herzrhythmusstörungen.

Autor: KATALYSE Institut

Phase-in-Stoff

Ein Phase-in-Stoff ist nach REACh Art. 3, Nr. 20: „Stoff, der mindestens einem der folgenden Kriterien entspricht:
a) der Stoff ist im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) aufgeführt,

b) der Stoff wurde in der Gemeinschaft oder in den am 1. Januar 1995 oder am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Ländern hergestellt, vom Hersteller oder Importeur jedoch in den 15 Jahren vor Inkrafttreten dieser Verordnung nicht mindestens einmal in Verkehr gebracht, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann dies durch Unterlagen nachweisen;

c) der Stoff wurde in der Gemeinschaft oder in den am 1. Januar 1995 oder am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Ländern vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung vom Hersteller oder Importeur in Verkehr gebracht und galt als angemeldet im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 67/548/EWG, entspricht jedoch nicht der Definition eines Polymers nach der vorliegenden Verordnung, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann dies durch Unterlagen nachweisen.“

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

PBT-Stoff

Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind; Stoffe, die keinem natürlichen Abbau unterliegen, sich in Lebewesen anreichern und allgemein giftig sind.

Erfüllt ein Stoff die im Folgenden aufgeführten Kriterien für Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität, dann wird er gemäß REACH-Verordnung als PBT-Stoff identifiziert:

Persistent

  • Halbwertszeit in Meerwasser >60 Tage oder 
  • Halbwertszeit in Süßwasser oder Flussmündungen >40 Tage oder
  • Halbwertszeit in Meeressediment > 180Tage oder 
  • Halbwertszeit in Süßwasser- od. Flussmündungssediment > 120 Tage oder
  • Halbwertszeit im Boden > 120 Tage

Bioakkumulierbar

  • Biokonzentrationsfaktor > 2000

Toxisch

  • NOEC (=No Observed Effect Level Concentration) (Meeres- oder Süßwasserlebewesen) < 0,01 mg/l oder 
  • krebserzeugend (Kategorie 1,2), mutagen (Kategorie 1,2) oder 
  • fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1,2,3) oder 
  • andere chronische Toxizitäten mit Einstufung T, R48 oder Xn, R48

NOEC ist die höchste Prüfkonzentration, bei der im Vergleich zu einer Kontrolle ohne Prüfsubstanz innerhalb eines angegebenen Expositionszeitraums keine statistisch signifikante Wirkung vorliegt. Es ist die Konzentration, bei der kein schädigender Effekt mehr beobachtbar ist.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

 

Stand: 27. Februar 2012

Autor: KATALYSE Institut

Organische Verbindungen

Chemische Verbindungen werden unterteilt in anorganische und Organische Verbindungen.

Die Trennungslinie ist unscharf und teilweise willkürlich. Vereinfacht ausgedrückt sind alle chemischen Verbindungen, die Kohlenstoff (Kohlendioxid, Carbonate, Carbide und Metallcyanide) enthalten O.. Der Begriff O. wird in Zusammenhang mit Emissionen oft mit Kohlenwasserstoffen gleichgesetzt.

Zu den anorganischen Verbindungen zählen z.B. Metallverbindungen bzw. Salze, Nichtmetalloxide wie Schwefel- und Stickoxide, Säuren wie Salz-, Schwefel-, Phosphor- oder Salpetersäure.
Es sind etwa 7 Mio. O. bekannt, von denen ca. 2 Mio. zu den Aromaten gehören. Etwa 90% der produzierten organischen Chemikalien werden aus Erdöl hergestellt. Demgegenüber stehen ca. 100.000 anorganische Verbindungen.

Von umweltmedizinischer Bedeutung sind v.a. die flüchtigen O.; sie werden auch als VOC (volatile organic compounds) bezeichnet und stellen mit bis zu 80 Substanzen (meist als Lösemittel eingesetzt) Innenraumschadstoffbelastungen aus Teppichböden, Möbellacken, Spanplatten usw. dar. Als Vorsorgewert wird derzeit davon ausgegangen, dass ein Wert von 0,3 mg/m3 TVOC nicht überschritten werden sollte.

Autor: KATALYSE Institut

Non-Phase-in-Stoffe

Stoffe, die nicht durch die Definition eines Phase-in-Stoffes beschrieben werden.

In erster Linie sind dies Stoffe, für die eine Anmeldung vorgelegt wurde und die nach der Richtlinie 67/548/EWG in Verkehr gebracht werden durften, oder auch Stoffe, die erstmals in Verkehr gebracht werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
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AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

NLP-Liste

Die NLP-Liste ist eine Liste mit derzeit 702 Stoffen, die gemäß der geltenden Definition in der EU nicht mehr als Polymere definiert werden. Die Abkürzung steht für "No-longer-polymer"-Liste (Nicht-mehr-Polymer-Liste).

Seitdem es eine genauere Definition des Begriffes "Polymer" im Chemikalienrecht gibt, sind dadurch einige Stoffe, die bis dahin als Polymere galten, nicht länger als solche anzusehen (daher: No-longer Polymers).

Neben Stoffen, die eine EINECS- oder ELINCS-Kennzeichnung haben, wurde daher eine weitere Liste für No-Longer Polymers (Nicht-länger Polymere) eingerichtet.
Für die Stoffe dieser Liste wurden "No-Longer Polymer-Nummern" vergeben. Diese Nummer ist siebenstellig vom Typ XXX-XXX-X. Die Liste beginnt mit 500-001-0.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
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AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Neustoffe

Neustoffe sind alle Chemikalien, die nach 1981 auf den Markt gebracht wurden (aufgelistet in der Europäischen Liste der angemeldeten chemischen Stoffe - ELINCS).

Die Anmeldepflicht ist abhängig von der Menge des hergestellten Stoffes.
Es sind Informationen z.B. zur Toxokinetik oder schädlichen Wirkungen bei der Verwendung vorzulegen.
Alle Stoffe, die nicht in der EINECS-Liste erfasst sind und erstmals nach dem 18.09.1981 in den Verkehr gebracht wurden, werden als "neue Stoffe" oder "Neustoffe" bezeichnet und in der ELINCS-Liste (European List of New Chemical Substances) geführt.

Ab dem 1.6.2008 entfällt die Neustoffanmeldung, da Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen, die in Mengen von mindestens einer Tonne pro Jahr und pro Hersteller bzw. Importeur hergestellt/importiert werden, im Rahmen der REACH-Verordnung registrierungspflichtig werden.
Die bis dahin angemeldeten Neustoffe gelten als registriert und erhalten bis zum 1.12.2008 eine Registrierungsnummer. Wenn für diese Stoffe aufgrund des Produktions- bzw. Importvolumens nach REACH mehr Daten erforderlich sind als nach der Neustoffanmeldung, müssen diese zusätzlichen Daten nachgeliefert werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
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Nachgeschalteter Anwender (NA)

Nachgeschaltete Anwender sind nach REACh Art. 3, Nr. 13: „Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender. Ein aufgrund des Artikels 2 Absatz 7 Buchstabe c ausgenommener Reimporteur gilt als nachgeschalteter Anwender.“

Eine wesentliche Pflicht für den nachgeschalteten Anwender ist es, so mit den chemischen Stoffen oder Zubereitungen umzugehen, dass von diesen kein Risiko ausgeht. Für gefährliche Stoffe erhält er ein Sicherheitsdatenblatt (sicherer Umgang mit dem Stoff, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Entsorgung, Verwendung) vom Lieferanten.

Alle Informationen zum sicheren Umgang mit dem Stoff, den dieser von seinem Lieferanten mit dem Sicherheitsdatenblatt erhalten oder auch selbst ausgearbeitet hat, muss er an seine Kunden weitergeben, damit diese ebenfalls die notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Auch für Stoffe, die kein Sicherheitsdatenblatt benötigen, weil sie weder als gefährlich eingestuft sind noch die so genannten PBT- oder vPvB-Kriterien erfüllen, müssen auf Wunsch zumindest Informationen für einen sicheren Umgang bereitgestellt werden.

Verfügt der nachgeschaltete Anwender aus eigener Erfahrung im Umgang mit dem Stoff über Informationen, die dem Hersteller die Registrierung des Stoffes erleichtern, so kann er ihm diese zur Verfügung stellen bzw. von seinen Kunden an den Lieferanten weiterleiten. Informationen, welche die Einstufung des Stoffes beeinflussen, müssen sogar weitergeleitet werden. Dies gilt auch für Informationen, die der nachgeschaltete Anwender erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten hat.

Ist die vom nachgeschalteten Anwender gewünschte Verwendung des Stoffes nicht im Sicherheitsdatenblatt aufgezählt und er möchte diese auch nicht dem Hersteller mitteilen oder aber der Hersteller rät von der Verwendung ab, so ist der nachgeschaltete Anwender unter Umständen verpflichtet, selbst einen Stoffsicherheitsbericht zu schreiben. Der Bericht muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Ebenso muss eine Mitteilung an die Agentur gemacht werden (Identität des Stoffes, Verwendung). Kommt der nachgeschaltete Anwender bei der Ausarbeitung seines Stoffsicherheitsberichtes in Bezug auf die Einstufung des chemischen Stoffes auf ein anderes Ergebnis als der Hersteller, so muss dieser die Agentur und den Hersteller darüber informieren.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007 

Autor: KATALYSE Institut

Naturfarben

Die Naturfarbenherstellung ist ein Teilbereich der "Sanften Chemie", die unter anderem nur Rohstoffe pflanzlicher und mineralischer Herkunft verwendet, wie zum Beispiel Pflanzenfarben, Harze, Wachse, etherische Öle, Balsame, Alkohole, natürliche Duftstoffe und andere.

Mit jahrtausendealter Erfahrung, über die der Mensch im Umgang mit Pflanzen verfügt, ist er in der Lage, giftige Pflanzen und Inhaltsstoffe bei der Auswahl zu meiden. Pflanzenrohstoffe sind regenerierbar, weil sie im Gegensatz zu allen Rohstoffen auf Erdölbasis unbegrenzt nachwachsen können (Nachwachsende Rohstoffe).
Die gewonnenen Pflanzenrohstoffe werden bis zum Endprodukt so wenig wie möglich verändert, was neben dem Strukturerhalt sehr viel an Energie einspart, keine giftigen Abfälle, sondern nur kompostierbare Reststoffe produziert, die in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden können ( Recycling).
Mittlerweile gibt es für die meisten konventionellen Oberflächenbehandlungsmittel wie Dispersionsfarben, Lacke und Klebstoffe "sanfte" Alternativen auf pflanzlicher Basis, die den Vorteil haben, den Charakter der zu behandelnden Oberfläche bei der Produktauswahl mit zu berücksichtigen, statt diesen einfach zuzudecken.

Siehe auch: etherische Öle, Alkohole, Duftstoffe

Autor: KATALYSE Institut

Naturdämmstoffe

Naturmaterialien wurden bereits vor Jahrhunderten zum Dämmen von Gebäuden eingesetzt. Erst mit der Industrialisierung wurden sie mehr und mehr durch neue Massenprodukte aus fossilen Rohstoffen wie Glas- oder Steinwolle und Polystyrol ersetzt.

 

Allein in Deutschland wurden im Jahr 2001 etwa 29 Mio. m³ Dämmstoffe zur Schall- und Wärmedämmung eingesetzt. Ihre Basis sind fast ausschließlich fossile Rohstoffe. Dabei sind ihre Nachteile bekannt: sie sind energieaufwändig in der Herstellung, nur bedingt recyclebar und in ihren Auswirkungen auf die Gesundheit umstritten.

 

Dämmstoffe aus der Natur sind in ihrer bautechnischen Qualität den herkömmlichen Produkten wie Mineralwolle oder Polystyrol absolut ebenbürtig. Durch ihre klaren Vorteile in puncto Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit sind sie die erste Wahl:

  • bei der Herstellung von Dämmstoffen aus Mineralwolle wird etwa zehnmal soviel Energie verbraucht wie bei Hanf- oder Zellulose-Dämmplatten,
  • nachwachsende Rohstoffe besitzen die Fähigkeit, teilweise bis zu 30 Prozent des eigenen Gewichts an Feuchtigkeit aufzunehmen und wieder abzugeben,
  • sie tragen maßgeblich zu einem ausgeglichenen, angenehmen Raumklima bei,
  • mit einer Dämmung aus Zellulose oder Holzfaserplatten ein sommerlicher Wärmeschutz erreicht wird, mit dem schlaflose Nächte in überhitzen Räumen unter dem Dach der Vergangenheit angehören,
  • mit einem Wärmedämmverbundsystem aus Holzfaser- oder Korkplatten eine Fassade saniert werden kann, die nicht nur aus ökologisch empfehlenswertem Material besteht, sondern daneben einen hervorragenden Schallschutz erzielt und unerwünschtes Algenwachstum reduziert.
    Die wichtigsten nachwachsenden Rohstoffe, die als Dämmstoffe eingesetzt werden können sind: Flachs, Kokos, Schafwolle, Hanf, Kork, Schilfrohr, Holzfasern, Miscanthus (Chinaschilf), Stroh, Holzspäne, Roggen und Zellulose.

    Im Rahmen des Markteinführungsprogramms "Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen" werden natürliche Dämmstoffe seit Juli 2003 durch das Bundesverbraucherschutzministerium (BMVEL) gefördert. Gemeinsam mit den Herstellern sind diese Produkte in einer sogenannten "Positivliste" aufgeführt. Zudem sind die Produkte nach ihrer Zugehörigkeit zur jeweiligen Förderkategorie gekennzeichnet.

    Unterschieden werden die Kategorie I und II:

    • Zu I gehören Dämmstoffe, die durch natureplus® zertifiziert sind und über das Gütesiegel verfügen. Die Förderhöhe liegt bei 40 Euro/m³, der Förderantrag muss eine Mindestmenge von 5 m³ umfassen.
    • Zu II gehörende Produkte verfügen nicht über das natureplus® - Gütesiegel, erfüllen aber dennoch die allgemeinen Anforderungen entsprechend des Markteinführungsprogramms. Bei ihnen beträgt die Förderhöhe 30 Euro/m³, auch in diesem Fall muss pro Antrag eine Mindestmenge von 5 m³ vorliegen.

    Ein weiterer wesentlicher Aspekt sind die technischen Eigenschaften und damit die geeigneten Einsatzbereiche der Naturdämmstoffe, die ebenfalls in der Liste erläutert sind. Für den Bauherrn und potenziellen Antragsteller, der unter einer Vielzahl von Schall- und Wärmeisolierungen auswählen muss, wird so die Entscheidung für den richtigen Dämmstoff erleichtert.
    Quellen: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), Gülzow und Kompetenzzentrum für Bauen mit Nachwachsenden Rohstoffen (KNR), Münster

Siehe auch Stichworte: Transparente Wärmedämmung, Wärmedämmstoffe und Wärmedämmung.

 

Autor: KATALYSE Institut

Nahwärme

siehe: Fernwärme, Blockheizkraftwerk, Sonnenkollektoren

Autor: KATALYSE Institut

Straßenbau

Die Belastung des deutschen Fernstraßennetzes ist in zunehmendem Maße kritisch. Je nach unterstelltem Szenario wird bis 2015 ein weiteres Verkehrswachstum
von 52 bis 60 Prozent prognostiziert.

Der Ausbau des Fernstraßennetzes ist grundsätzlich originäre Staatsaufgabe; die Bundesinvestitionen in Fernstraßen betragen 4,6 Mrd./Jahr auf Bundesebene.
Etwa ein Drittel der Einnahmen des Straßenverkehrs fließen wieder in die Straßeninfrastruktur zurück.

Der Straßengüterverkehr soll nun bald durch die Einführung einer streckenabhängigen Autobahngebühr für schwere Lkw, welche die bisherige Autobahnvignette ersetzt, ab März 2005 Einnahmen von ca. 3,4 Mrd. € p.a. erzielen. Abzüglich der bisherigen Vignetteneinnahmen von ca. 450 Mio. €/Jahr und von ca. 300 Mio. € p.a., die als Kompensation für das Transportgewerbe vorgesehen sind, bedeutet dies für die LKW-Nutzer zusätzliche Kosten von etwa 2,65 Mrd. € jährlich.

Während die Speditionen protestieren sieht etwa der BUND grundsätzlich keinen weiteren Neu- und Ausbaubedarf für das Bundesfernstraßennetz. Im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätspolitik sollten die knappen Investitionsmittel statt in
Straßenbau auf die Sanierung der vorhandenen Verkehrswege, ein umfassendes Lärmschutzprogramm und den zügigen Ausbau der umweltgerechten Verkehrsmittel
konzentriert werden.

Der Bau neuer Autobahnen im Verkehrwegeplan 2003 ist aufgrund der hohen Eingriffsintensität und der verkehrlichen Wirkungen abzulehnen. Umweltpolitisch und auch verkehrlich sinnvoller ist sind ggf. die Optimierung und der teilweise Ausbau des untergeordneten Straßennetzes. Der Ausbau der bestehenden Autobahnkapazitäten hat zwar eine vergleichsweise geringe Eingriffsintensität und bringt für die Anwohner aufgrund der Rechtslage ggf. eine Verbesserung des Lärmschutzes mit sich, ist jedoch verkehrspolitisch kontraproduktiv, da damit die Konkurrenzfähigkeit des Verkehrsträgers Schiene weiter geschwächt wird.

Generell abgelehnt werden vom BUND Projekte

  • mit einer durchschnittlichen Belastung von unter 10.000

    Kfz pro 24 Stunden (kein verkehrlicher Bedarf, insbesondere bei hohem oder sehr hohem Umweltrisiko)

  • parallel zu einem geplanten Ausbau der Autobahn (auch bei mehr als 5 km Entfernung von der Autobahn)

In den BVWP sollten nur verkehrs- und umweltpolitisch sinnvolle Projekte eingestuft werden. Der Nutzen-Kosten-Faktor bietet für diese Einstufung nur eine grobe Orientierung zur Einschätzung des verkehrlichen Nutzens und der
Umweltauswirkungen eines Projektes. Für die Bedarfseinstufung der Straßenbauprojekte müssen die Ergebnisse der gesamtwirtschaftlichen Bewertung in Verbindung mit den Ergebnissen der Raumwirksamkeitsanalyse und der Umweltrisikoeinschätzung differenziert interpretiert werden.

Mit der Einstufung eines Projektes in den vordringlichen Bedarf sollte außerdem nur über den verkehrlichen Handlungsbedarf im jeweiligen Planungsraum, nicht aber die generelle Bauwürdigkeit eines Projektes in der zu Grunde gelegten Dimensionierung entschieden werden. Die optimale Lösung des jeweiligen Verkehrsproblems im Sinne einer integrierten Verkehrsplanung muss in den folgenden Planungsstufen unter Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten ermittelt werden (Raumordnungsverfahren mit SUP, Planfeststellungsverfahren mit UVP).

Autor: KATALYSE Institut

Stiftung Ökologie & Landbau (SÖL)

Die Stiftung Ökologie & Landbau (SÖL) wurde 1962 gegründet.
Ziel der Stiftungsaktivität ist, den ökologischen Landbau zu fördern und zu unterstützen. Die SÖL setzt sich mit den Auswirkungen der ökologischen Landwirtschaft auf Boden, Wasser und Klima auseinander und stellt den Biolandbau mit seinen regionalen Vermarktungsstrukturen als wichtiges alternatives Konzept für die derzeitige Agrarpolitik dar.

Sie fungiert dabei durch Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Informationen als "Informationsdrehscheibe". Im Bundesprogramm Ökolandbau werden von der SÖL mehrere Projekte betreut.

Aktuelle Aktivitäten der SÖL:/liste}

  • Seminarbauernhof Gut Hohenberg
  • Publikationen zum ökologischen Landbau
  • Koordination des Erfahrungs- und Erkenntnissaustausches
  • Beratung (Rundbrief, Seminare)
  • Erfahrungsaustausch zwischen Studentengruppen
  • Forschung(Wissenschaftstagungen)
  • zwischen Institutionen
  • Forschung für die Praxis (Projekt Ökologische Bodenbewirtschaftung,Projekt Weierhof)
  • Öffentlichkeitsarbeit (Projekttage, Öko-Markttage Bad Dürkheim)
  • Dokumentation (Bibliothek, Archiv)
  • Fördertätigkeit (Karl-Werner-Kieffer-Preis,Stiftungsprofessur Ökologische Lebensmittelqualität und Ernährungskultur
    Die Stiftung gibt vier mal jährlich die Zeitschrift „Ökologie & Landbau“, sowie den „SÖL- Berater- Rundbrief“ (€ 14 pro Jahr) heraus.

    Kontakt:
    Stiftung Ökologie & Landbau
    Weinstraße Süd 51
    67098 Bad Dürkheim
    www.soel.de

 

 

Autor: KATALYSE Institut

Schwesterchromatid-Austausch

Schwesterchromatiden sind die beiden gleichartigen DNA-Stücke, die in diesem Stadium des Zellzyklus parallel angeordnet sind.

Während dieser Phase kann ein Austausch von ganzen, mehr oder weniger großen Chromosomenstücken stattfinden. Einerseits weil die DNA-Stränge nahe beieinander liegen und andererseits weil die DNA-Moleküle von Enzymen auseinander gezogen werden, um für die neu entstehende Zelle verdoppelt zu werden, wobei es zu Spannungen im Molekül kommt. An diesen offenen Stellen, den Replikationsgabeln, finden die Überkreuzungen der Chromosomenstücke statt (crossing over). Dabei kommt es – auch unter natürlichen Bedingungen – zu Strangbrüchen, die vom Reparatursystem der Zelle wieder geflickt werden. Bei der Reparatur kann es passieren, dass „falsche“ Stücke zusammengefügt werden. Dadurch erhält die DNA neue Eigenschaften, ein normaler Vorgang in der Evolution. Es kommt auch zu Vernetzungen (cross-linking) der DNA-Moleküle, was zur Hemmung oder gar dem Verlust der DNA-Funktion führen kann. Die Vernetzungen sind wieder feste kovalente chemische Bindungen, die nicht leicht zu lösen sind.

Im Labor werden zur Erhöhung der Strangbruchraten Chemikalien eingesetzt wie z. B. Mitomycin C (seit langem gut bekannt als Auslöser von Schwesterchromatid-Austauschen) oder Phytohämagglutinin (eine Substanz aus Bohnen, die menschliche Blutzellen verklumpen –  agglutinieren – lässt und Lymphozyten zur Teilung anregt), um die Stabilität bzw. Anfälligkeit vom Chromosomen zu testen. Der Schwesterchromatid-Austausch-Test ist eine gängige Methode zur Charakterisierung der Chromosomeneigenschaften. Außer mutagenen Chemikalien kann auch ionisierende Strahlung (Röntgen- und UV-Strahlung) zu Strangbrüchen und Schwesterchromatid-Austausch führen. Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob auch hoch- und niederfrequente Felder solche Auswirkungen haben können. Viele Experimente sprechen dafür.

Nach der gängigen Vorstellung kann jeder Eingriff in die DNA-Struktur eine Entartung von Zellen zur Folge haben. Entartung bedeutet, dass Wachstum, Funktion und Absterben einer Zelle nicht mehr den eigentlichen Regeln.

Autor: KATALYSE Institut

SAR-Wert

Der SAR-Wert (spezifische Absorptionsrate) ist ein Maß für die in Lebewesen oder Gegenstände eingedrungene elektromagnetische Strahlung. Die Einheit dafür ist Watt pro Kilogramm Körpergewebe (W/kg).

Die Eindringtiefe hängt von der Wellenlänge und der Beschaffenheit des Materials ab. Er gibt also an, wie viel im Körpergewebe oder von anderen Materialien aufgenommen (absorbiert) wird. Strahlung, die in Materie eindringt, kann dort Auswirkungen haben. Die bekannteste Wirkung ist z. B. die Erzeugung von Wärme (thermischer Effekt). Dieser Effekt wird beim Mikrowellenherd ausgenutzt. Neben dem thermischen Effekt gibt es die athermischen Effekte, die bei Strahlungsdichten unterhalb der so genannten thermischen Schwelle auftreten. Diese Effekte sind z. B. Radikalbildung, Veränderung von Eigenschaften der Zellmembranen und der Hirnströme (
EEG).

Die Strahlung verteilt sich in Körpergewebe nicht gleichmäßig, denn jede Gewebeart hat eine andere Absorptionsfähigkeit. Stark wasserhaltiges Gewebe absorbiert stärker als wasserarmes. Zudem werden die Strahlen an Organgrenzen gebeugt oder reflektiert, so dass es einerseits Bereiche gibt, in denen eine geringere Strahlungsdichte vorhanden ist, und andererseits kann es zu „hot spots“ kommen.

Handys müssen so konstruiert werden, dass sie einen Grenzwert von 2 W/kg, gemittelt über 10 g Körpergewebe, bei maximaler Leistung einhalten. Das Messverfahren dafür ist genau festgelegt. Überprüft wird die Einhaltung des Grenzwertes an einem mit Flüssigkeit gefüllten Kunstkopf, der die Verhältnisse im menschlichen Kopf darstellen soll. Natürlich kann ein Kopf aus Kunststoff nicht die wahren Verhältnisse am lebendigen Körper repräsentierten.

Beim Telefonieren mit dem Handy wird meistens der Grenzwert unterschritten, weil das Gerät nur selten mit maximaler Leistung sendet, dank der automatischen Leistungsregelung. Trotzdem kann es bei langen Telefongesprächen zur Erwärmung des Gewebes am Kopf kommen.

Die heute auf dem Markt angebotenen Handys unterscheiden sich stark bezüglich der SAR-Werte. Darauf sollte man beim Kauf achten. Informationen dazu bekommt man z. B. unter www.handywerte.de.

Autor: KATALYSE Institut

Riffe

Abhängig von ihrer Form, der Entfernung zur Küste und ihrer Entstehungsgeschichte können Korallenriffe verschiedenen Rifftypen zugeordnet werden:

Saumriffe
Saumriffe beginnen mehr oder weniger direkt an der Küste und wachsen von dort seewärts weiter. Wie weit sie sich ins Meer erstrecken hängt vor allem davon ab, wie steil der Meeresboden abfällt. Sie sind der häufigste und weltweit verbreiteste Rifftyp. Die Riffe im Roten Meer gehören zum Beispiel fast ausschließlich diesem Typ an.

Plattformriffe
Dieser Rifftyp kann überall dort entstehen, wo das Wasser flach genug für Korallen ist und andere ökologische Bedingungen ihr Wachstum zulassen. Große Plattformriffe können im Lauf der Zeit Atollen sehr ähnlich werden, wenn sich in ihrem Zentrum eine Lagune einsenkt. In diesem Fall spricht man von Pseudoatollen, da sie eine andere Entstehungsgeschichte als die eigentlichen Atolle haben (s.u.).

Barriereriffe
Barriereriffe sind von der Küste durch eine tiefe und breite Lagune getrennt. Für ihre Entstehung sind geologische Absenkungsprozesse des Untergrunds oder größere Anstiege des Meeresspiegels nötig. Die größten Barriereriffe der Welt sind das Great Barrier Reef Australiens und das Barriereriff vor Belize.

Atolle
Atolle bestehen aus einem ringförmigen Riffkranz, der eine Lagune umschließt. Der Riff-Außenhang fällt manchmal mehrere tausend Meter steil ab. Für die Entstehung von Atollen ist das Absinken einer Insel notwendig. Dieser Rifftyp ist vor allem in der Südsee und auf den Malediven häufig zu finden.

Durch die Abhängigkeit der Korallen von warmem Wasser findet man Korallenriffe in relativer Nähe des Äquators. Dass die Grenze des Riffvorkommens nicht überall den gleichen Abstand zum Äquator hat, liegt an den großen Meeresströmen. So verdanken beispielsweise die weit im Norden gelegenen Bermudas ihre Korallenriffe dem warmen Golfstrom. Der kalte Humboldt-Strom verhindert dagegen das Wachstum hermatypischer Korallen an weiten Teilen der Pazifikküste Südamerikas.

Quelle und Text von Gerd Haegele, freier Mitarbeiter der Zoologischen Staatssammlung München und Autor der CD-ROM:

Korallenriffe - ein Lebensraum und seine Bewohner
Habitat Verlag Gerd Haegele
+49 (0)89-52 38 90 37
www.habitat-verlag.de
info@gerd-haegele.de
ISBN: 3-9809516-0-X
Anzahl Abbildungen: 1800 Unterwasser-Fotografien plus Grafiken und Animationen
Preis: 24,80 €;

Hier gelangen Sie zu unserer Rezension der CD-ROM

Hier können Sie die CD-ROM Korallenriffe - ein Lebensraum und seine Bewohner
direkt bestellen: www.habitat-verlag.de

Autor: KATALYSE Institut

Remobilisierung

Zurückführen einer fest gebundenen chemischen Verbindungsform eines Stoffes (z.B. Schwermetall) in eine weniger stark gebundene oder lösliche Form.

Die R. ist in folgenden Bereichen relevant:

  • Im Boden können Stoffe, die in löslicher oder leicht austauschbarer Bindungsform vorliegen, von Pflanzen oder Bodenorganismen aufgenommen und akkumuliert (Bioakkumulation) und in tiefere Bodenschichten oder ins Grundwasser verlagert werden (Bodenaustauscher, Bodenbelastung).
  • In Gewässersedimenten kann die R. zu einer Erhöhung der Konzentration eines Stoffes im Wasser führen (EDTA).
  • Auch im menschlichen Körper liegen Stoffe in mehr oder weniger stark gebundener Form vor und Mobilisierungsvorgänge führen zum Transport in andere Organe oder zur Erhöhung der Konzentration eines Stoffes in Blut oder Urin.

Autor: KATALYSE Institut