Asbestsanierung

Aufgrund der von Asbestprodukten in Gebäuden ausgehenden Gesundheitsgefährdung sind in vielen Fällen Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Nach Schätzungen müssen allein in den alten Bundesländern ca. 200.000 Gebäude auf Asbest untersucht werden, um die Sanierungsdringlichkeit festzustellen. Die Sanierungskosten werden mit ca. 60 Mrd DM beziffert. In der Asbest-Richtlinie werden drei grundsätzliche Sanierungsverfahren genannt: Entfernen (Methode 1); Beschichten (Methode 2); räumliche Trennung (Methode 3).

Mit Abstand bevorzugt wird das Entfernen des Asbestproduktes, weil es als einzige der zulässigen Methoden eine endgültige Problemlösung darstellt. Beim Abriß eines Gebäudes müssen auch beschichtete oder räumlich getrennte Asbestprodukte vorher sachgerecht entfernt werden. Die Vorgehensweise bei Asbestsanierungen, insbesondere der Schutz des Sanierungspersonals und der Nutzer asbestbelasteter Räume, wird im wesentlichen durch die
TRGS 519 und die Asbest-Richtlinie geregelt.

    Zentrale Kriterien für Asbestsanierungen sind:

  • Sanierungsarbeiten müssen als in sich geschlossenes Konzept vom Beginn der Arbeiten bis zur Entsorgung der Abfälle entsprechend den geltenden Regelungen geplant werden (Sanierungskonzept).
  • Sanierungsarbeiten dürfen nur von speziell dafür ausgerüsteten und geschulten Firmen (u.a. Sachkundenachweis) durchgeführt werden.
  • Sanierungsarbeiten sind vorher bei der Gewerbeaufsicht anzumelden.
  • Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, daß Asbestfasern nicht frei werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist (Minimierungsgebot).
  • Im Anschluß an die Sanierungsarbeiten schwachgebundener Asbestprodukte ist eine Raumluftmessung erforderlich (Ausnahme: "Arbeiten minderen Umfangs"). Nur bei Unterschreitung der in den Verordnungen genannten Konzentrationswerte darf der Raum wieder genutzt werden.
  • Asbesthaltiger
    Abfall muß sachgerecht transportiert und entsorgt werden.
    Elektrospeicherheizung

Autor: KATALYSE Institut

Asbestersatz

Asbest ist aufgrund seiner vielfältigen Eigenschaften und der daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten einmalig.

Kein anderes Produkt ist daher in der Lage, Asbest in allen Einsatzbereichen zu ersetzen. Bei zahlreichen Verwendungen von Asbest ist die Faserform das entscheidende technische Produktmerkmal, so daß als Ersatzstoffe insbesondere faserförmige Materialien in Frage kommen. Dies sind grundsätzlich synthetische anorganische und organische sowie natürliche anorganische und organische Faserstoffe.

Anorganische Faserstoffe sind z.B. textile und nichttextile Glasfasern (
Glaswolle, Gesteinswolle, Schlackenwolle, keramische Wolle, Kohlenstoffasern, Metallwollen, s.a. Mineralwolle). Zu den organischen Faserstoffen zählen Polyacrylnitril, Polyvinylalkohole, Polyolefine, Polytetrafluorethylen und Polyamidfasern. Als Ersatz für Asbest in Faserzementprodukten werden Polyacrylnitril- und Polyvinylalkohol-Fasern verwendet.

Vom gesundheitlichen Gesichtspunkt (krebserzeugende Wirkung) kommt den geometrischen Abmessungen und der Auflösbarkeit der Fasern im biologischen Gewebe die größte Bedeutung zu. Bei bestimmten Keramikfasern (insbesondere für den industriellen Ofenbau) wird ein ähnlich hohes krebserzeugendes Potential vermutet wie bei Asbest. Andere Faserstoffe wie z.B. Künstliche Mineralfasern stehen im Verdacht Krebs auslösen zu können (Mineralwolle).

Autor: KATALYSE Institut

Asbest

A. ist ein natürliches Erdgestein und wird seit mindestens 2.000 Jahren für vielfältige Zwecke verwendet. Asbestprodukte dienten in Gebäuden und Geräten als Brand- und Isolierschutz.

A. wurde in mehr als 3.000 Produkten verarbeitet. Die Hauptanwendungen lassen sich drei Bereichen zuordnen:

  • Spritzasbest mit A.-Gehalten von über 60 Prozent. Hierbei sind die Asbestfasern meist lose gebunden, so dass sie leicht freigesetzt werden können.
  • Asbestzementprodukte mit einem A.-Gehalt von unter 15 Prozent, wobei die Fasern fest in die Zementmatrix eingebunden sind.
  • Asbesthaltige Platten mit einem A.-Gehalt zwischen 15 und 60 Prozent

Erst 1979 wurde Spritzasbest und 1989 die Verwendung aller Asbestmaterialien verboten. Ein beruflicher Kontakt mit A. kommt nur noch bei Abbruch, Sanierungs und Instandsetzungsarbeiten in Frage, diese dürfen nur von nach
TRGS 519 geschulten Personal mit entsprechender Schutzausrüstung durchgeführt werden.

Die A.-Produktion betrug 1976 weltweit 5,2 Mio t. Davon entfielen 94 Prozent auf die A.-Sorte Chrysotil, 4 Prozent auf Krokydolith und Prozent auf Amosit. A. vereinigen in sich eine einzigartige Kombination begehrter technischer Eigenschaften. A. ist chemisch beständig, unbrennbar, verspinnbar, verrottungsfest, mechanisch fest, gut in anorganische und organische Bindemittel einzubinden und besitzt ein gutes Isoliervermögen.

Wichtigste Anwendungsbereiche waren in Deutschland (1975): A.-Zementprodukte (A.-Verbrauch 130.000 t), Fußbodenbeläge (mehr als 14.000 t), Textilien (14.000 t), Leichtbauplatten (10.000 t), bauchemische Produkte (10.000 t) sowie Brems- und Kupplungsbeläge (9.000 t).

In vielen größeren Gebäuden, die vor 1982 errichtet wurden, ist mit A.-Produkten zu rechnen. Typische Anwendungen im privaten Bereich sind A.Pappen oder -platten an hölzernen Heizkörperverkleidungen oder A.-haltige Wärmedämmstoffe, Dichtungen oder Schnüre an Herden, Öfen, Kaminen und Schornsteinen, Brandschutzklappen, Elektrospeicherheizungen und Cushion-Vinyl-Fußbodenbeläge. In den neuen Bundesländern wurden in zahlreichen Wohnungen schwachgebundene A.-Platten verwendet.

Heute findet man in der Außenluft in Straßennähe 50-150 Fasern/m3 und in der Nähe von verwitternden Asbestzementplatten an Häusern Maximalwerte bis 1.000 F./m3. Die Raumluft enthält in der Regel weniger als 100 F./m3, dies gilt auch beim Betrieb einwandfreier Nachtspeicheröfen.

Treten Faserkonzentrationen von 1.000 F./m3 und mehr auf müssen die Gebäude aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes sofort geschlossen werden. Nach der Sanierung von Gebäuden gilt als Richtwert eine maximale Faserkonzentration von 500 F./m3.
Der Richtwert für A.-Fasern im Trinkwasser liegt bei 10.000 F./Liter.

Die krebserzeugende Wirkung ist seit mehr als 60 Jahren in der Arbeitsmedizin bekannt. Etwa Zweidrittel aller heute anerkannten Arbeitserkrankungen gehen auf A.zurück. A. ist daher in der Gruppe III A 1 eingestuft (MAK-Liste). In Tierversuchen hat sich herausgestellt, dass Fasern mit einer Länge von < 2 µm nicht kanzerogen wirken, die stärkste krebsauslösende Wirkung Fasern von einer Länge von ca. 8 µm und einem Durchmesser von 0,25 µm aufwiesen.

Autor: KATALYSE Institut

Antifoulingfarben

Mit Bioziden ausgerüstete Lacke zur Beschichtung von Booten, um den Bewuchs mit Algen und Muscheln zu verhindern.

V.a die darin enthaltenen zinnorganischen Verbindungen haben in der Vergangenheit zum Absterben ganzer Muschelzuchten geführt. Nach freiwilliger Vereinbarung wurden weniger giftige Stoffe eingesetzt.

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Anstrichstoffe

Mittel zur Beschichtung von Oberflächen (Holz, Metall, Mauerwerk, Tapete usw.), die zum Schutz oder zur Verschönerung beschichtet werden.

A. setzen sich aus Filmbildnern, die wiederum aus Bindemitteln mit Weichmachern bestehen, Pigmenten oder Farbstoffen und Lösemitteln zusammen. Anstrichfarben sind Kunststoff- oder Naturharzdispersionsfarben, Kalk- oder Caseinfarben, um Mauern, Putz oder Tapeten anzustreichen. Der entstehende Anstrich ist matt oder leicht glänzend und für Wasser und Gase mehr oder weniger durchlässig.

Ölfarben, Öllack und Kunststofflack ergeben eine dichte, abwaschbare Oberfläche und verhindern ein natürliches Atmen der Oberfläche. Dispersionsfarben enthalten nur 1% Lösemittel und Dispersionslack bis zu 10%. Die meisten anderen Lacke enthalten bis zu 50% Lösemittel, obwohl alle Oberflächen mit A. auf wäßriger Basis beschichtet werden könnten.

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Amphibol-Asbest

Allgemeine Bezeichnung von Mineralen der Amphibol-Gruppe (Asbest).

Die fünf kommerziellen A.-Sorten sind Grunerit (Handelssorte Amosit, auch Braunasbest, Verwendung als Spritzasbest, Faserlänge 0,4-4 mycrom, Faserdurchmesser der Fibrille (FdF) 60-90 nm), Riebeckite (Handelssorte Krokydolith, auch Blauasbest oder Kapasbest, Faserlänge 0,2-17 mycrom, FdF 60-90 nm, Haupteinsatzgebiete: Spritzasbest für Brandschutz an Stahlträgern und in Asbestzementprodukten), Anthophyllite (FdF 60-90 nm), Tremolit (FdF 60-90 nm), Actinolith (FdF 60-120 nm).

A. neigen im Vergleich zu Chrysotil-Asbest nicht so sehr zur Zerfaserung, sondern eher zur Bildung von Faserbündeln und -blöcken. Sie sind (in geringem Maße) elastisch biegsam und eher spröde. A. sind im Gegensatz zu Chrysotil vergleichsweise säurebeständig; beide verhalten sich in alkalischen Medien sehr beständig.

Die Fasern aller Asbestarten sind in der Lage, sich durch Längsspaltung immer weiter aufzuteilen. Aufgrund des sehr hohen gesundheitsgefährdenden Potentials der A. (insb. Amosit und Krokydolith) wurde mit Neufassung der Gefahrstoff-Verordnung der TRK-Wert für A. ausgesetzt. Für Sanierungsarbeiten gilt ein TRK-Wert von 50.000 Fasern/m3 und eine Auslöseschwelle von 12.500 Fasern/m3.

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Allergie

Spezifische Änderung der Immunitätslage im Sinne einer krankmachenden Überempfindlichkeit.

Allergien können sich in allen Organen manifestieren, am häufigsten sind jedoch Haut und Schleimhäute betroffen, die Grenzflächen an denen sich die Auseinandersetzung des Individuums mit seiner Umwelt zunächst unmittelbar abspielt. Den allergischen Krankheitserscheinungen geht eine Sensibilisierung mit einem an sich harmlosen Umweltstoff, dem Allergen, voraus.

Allergene sind Antigene im Sinne der immunologischen Reaktion, also meist Proteine oder kleine Moleküle, die an Proteine gebunden sind (Immunsystem). Bei Allergikern reagiert das Immunsystem auf Substanzen, die gewöhnlich keine übertriebenen Immunreaktionen auslösen, mit besonders starker Bildung der allergiespezifischen Immunglobulin E (IgE)-Antikörper.

Diese IgE-Antikörper sind an sogenannte Mastzellen gebunden, welche prall mit chemischen Botenstoffen, den Mediatoren, gefüllt sind. Trifft nach erfolgter Sensibilisierung wieder das gleiche Allergen auf einen dafür spezifischen IgE-Antikörper, so wird die allergische Reaktion ausgelöst.

Die "Brückenbildung", die das Allergen zwischen zwei IgE-Antikörpern hervorruft ist für die Mastzelle das Signal die entzündungsfördernden Substanzen, z.B. Histamin, freizusetzen. Histamin bewirkt u.a. eine Erweiterung der Blutgefäße und erhöht die Durchlässigkeit des Gewebes, so dass dieses anschwillt. Histamin ist auch für die juckenden Hautausschläge verantwortlich.

Die Vielzahl der von den Mastzellen und auch von den basophilen Granulocyten (Klasse der weißen Blutkörperchen) ausgeschütteten Mediatoren wie z.B. Histamin und Prostaglandine (=Gewebshormone) bewirken die allergischen Symptome. Die klinische Erscheinungsform ist von der Art des betroffenen Organs abhängig.

Man unterscheidet: Inhalationsallergien (Heuschnupfen, Asthma, Neurodermitis), Ingestionsallergien (Nahrungsmittelallergien, Urtikaria = Nesselsucht, Neurodermitis), exogene Allergien (Kontaktekzem auf der Haut) und Injektionsallergien (nach Medikamentengabe, auch anaphylaktischer Schock). Es gibt inzwischen auch Hinweise, dass immer mehr Menschen allergische Reaktionen aufweisen.

Die allergischen Symptome werden in vier Klassen eingeteilt:
Typ 1, die allergische Sofortreaktion: Symptomkomplex: Heuschnupfen, Asthma bronchiale, Urtikaria, Nahrungs- und Insektengiftallergien, Neurodermitis.
Typ 2-4: Medikamentenallergie, Serumkrankheit, Arthritis, Kontaktekzeme u.v.a. Pseudoallergien sind Überempfindlichkeitsreaktionen, die gleiche Symptome wie Allergien hervorrufen, aber über einen nicht immunologischen Mechanismus ablaufen, z.B. Überempfindlichkeiten auf Arzneimittel.

Therapie: In erster Linie Vermeidung des Allergens, falls dieses bekannt ist. Wohnraumsanierung bei Hausstauballergie; Hyposensibilisierung, d.h. es werden zunehmend größere Dosen des Allergens gespritzt oder oral verabreicht, wodurch eine zeitlich begrenzte Toleranz erreicht wird. Antihistaminika, die verhindern, dass die Mediatoren ihre Wirkung entfalten können; Mastzellblocker, Glukocorticoide, z.B. Cortison.

Alternative Behandlungsmethoden gewinnen immer mehr an Bedeutung: Klimakur, Diäten, Akupunktur, homöopathische Arzneien, Phytomedizin, um nur einige zu nennen. Zunehmend wird auch Psychotherapie angewendet, denn auch die aktuelle psychische Befindlichkeit kann die Reizschwelle für Allergene verändern. Manchmal kann eine Innenraumsanierung eine Verbesserung der Allergiesymptomatik bringen. In mehreren Studien sind Zusammenhänge zwischen der Häufigkeit von Allergien und der Schadstoffbelastung in Innenräumen nachgewiesen worden.

Insgesamt sind in der Frage nach Korrelationen zwischen Allergiehäufigkeit und Luftverschmutzung, Trinkwasserverseuchung oder Exposition gegenüber einer Vielzahl synthetisch hergestellter Substanzen erst vorläufige Ergebnisse erzielt worden. Dass schädigende Umwelteinflüsse die Funktionstüchtigkeit des Immunsystems beeinträchtigen und damit den Allergien Vorschub leisten, scheint sich jedoch immer mehr zu bestätigen.

Prophylaxe: Bei erblich vorbelasteten Säuglingen kann der IgE-Spiegel im Nabelschnurblut der Neugeborenen bestimmt werden. Ist dieser erhöht, so kann man in den ersten Lebensmonaten versuchen, die Umgebung möglichst allergenarm zu halten. Dies bedeutet: möglichst langes ausschließliches Stillen (vier bis sechs Monate), Fernhalten von Hausstaub, Tierhaaren, Blütenstaub und Tabakrauch. Kinder, die zwischen Januar und April geboren sind bekommen 30 Prozent häufiger eine Blütenstauballergie als solche, die erst im Juni oder später geboren werden.

Das Risiko, eine Allergie auszubilden, hängt von der Anzahl und dem Verwandtschaftsgrad der an allergieerkrankten Familienmitgliedern ab. Zeigen beide Elternteile keine Allergie, so liegt die Allergie-Häufigkeit der Kinder bei 12,5 Prozent. Ist ein Elternteil Allergiker, so erhöht sich die Häufigkeit auf 20 Prozent. Sind beide Elternteile Allergiker, erkranken 43 Prozent der Kinder an Allergien.

Atopie, Neurodermitis, Asthma, Immunsystem, Nahrungsmittelallergie, Lebensmittelzusatzstoffe, Konservierungsstoffe, Hausstauballergie

Lit.: F. und E. Diel: Allergien, Düsseldorf 1990; J., Ring: Angewandte Allergologie, München 1991

Autor: KATALYSE Institut

Alkydharzlack

Zumeist lösemittelhaltige Lacke oder Lasuren und Grundierungen, die durch chemische Umsetzung von Leinöl oder Rizinusöl mit Dicarbonsäuren hergestellt werden.

A. können hoch feststoffhaltig, mit höchstens 15% Lösemittel hergestellt werden und so das Das deutsche Umweltzeichen (Blauer Umweltengel)ist aus einer Initiative der Umweltminister von Bund und Ländern vor mehr als 25 Jahren mit dem Ziel der Förderung und Kennzeichnung umweltfreundlicher Produkte entstanden. Umweltzeichen erhalten. A. sind Produkte hoher Qualität mit einem hohen Anteil nachwachsender Rohstoffe. Sie sind als Grundierung auch für die anschließende Beschichtung mit Naturharzen geeignet.

Autor: KATALYSE Institut

Acryllackdispersionsfarben

Lacke, Lasuren und Grundierungen, die Polyacrylatkunststoffe oder Methylacrylate als Bindemittel enthalten. Aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften lassen sich diese Bindemittel gut in Wasser verteilen (dispergieren) oder, wenn es sich um flüssige Kunstharztropfen handelt, in Wasser emulgieren.

Dazu sind nur geringe Lösemittelmengen notwendig (1-10%), um die Mischung verarbeitbar zu machen, während konventionelle Alkydharzlacke bis zu 50% Lösemittel enthalten können. Um die aus Anstrichstoffen insgesamt freigesetzten 400.000 t Lösemittel zu reduzieren, wurden ab 1988 lösemittelarme Acryllacke, die weniger als 10% Lösemittel beinhalteten, mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet.

Bisher werden nur ca. 20.000 t lösemittelarme Acryllacke und -lasuren umgesetzt, im Vergleich zu 470.000 t lösemittelreichen Lacken. Prinzipiell gibt es technisch keine Hindernisse, alle Lackanwendungen langfristig auf wäßrige Systeme umzustellen. Inzwischen gibt es Acrylat-Alkydharzgemische, die in wäßrigen Dispersionen verarbeitet werden können, wie auch Dispersionen mit Naturharzen als Bindemittel.
Nachteilig wirken sich ein hoher technischer Aufwand, hoher Primärenergiebedarf und die Tatsache, daß meist synthetische Rohstoffe verwendet werden, aus.

Autor: KATALYSE Institut

Acrylatharz

Umgangssprachliche Kurzform für Synthesefasern und Kunstharze aus Polyacrylnitril, Polyacrylat und Polymethacrylat.

Früher aus Kohle und Kalk über Acethylen und Blausäure zum Acrylnitril umgesetzt, das weiter polymerisiert wurde. Heute auch über Acrylsäure und deren Ester hergestellt.

Autor: KATALYSE Institut

Absorber

Der Absorber ist ein Bestandteil in einem Solarkollektor. Es handelt sich um ein Blech, welches mit einer schwarzen Spezialbeschichtung versehen ist, es wird auch allgemein als Wärmetauscher bezeichnet.

Der Absorber nimmt die einfallende Solarstrahlung auf und gibt sie als thermische Energie an den Solarkreislauf ab. Um den Übergang der aufgenommenen Energie mit geringen Verlusten an den Solarkreislauf zu ermöglichen, sind Rohrleitungen mit einem Wärmeträgermedium eingearbeitet, die an den Vor- und Rücklauf des Solarkreislaufes angeschlossen sind.

Der Begriff Absorber bezeichnet auch Materialien (Blei, Beton etc.), die ionisierende Strahlung absorbieren.

Autor: KATALYSE Institut

100.000-Dächer-Programm

Das 100.000-Dächer-Programm ist ein Bundesförderprogramm, welches zinsverbilligte Kredite für Solarstromanlagen bietet. Es wurde bereits Anfang 1999 von der rot-grünen Regierung mit dem Ziel eingeführt, 100.000 Solarstromanlagen bis zum Jahr 2004 zu fördern. Die mit der Durchführung des Programms betraute Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt diese zinsverbilligten Kredite für Solarstromanlagen an private wie gewerbliche Antragsteller.

Im August 2001 erreichet das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm der Bundesregierung einen neuen Antragsrekord. Die 100 Megawatt-Grenze wurde überschritten. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat zum 01.01.1999 das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm gestartet und die Bedingungen zum 24.05.2000 überarbeitet. Demnach werden Solarstrom-Anlagen, ab einer Leistung von 1kWpeak, mit einem zinsverbilligtem Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Die Abwicklung erfolgt direkt über die Hausbank.

Die Einspeisevergütung für Solarstrom beträgt seit dem 01.04.2000 - Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz,
EEG - 0,99 DM je Kilowattstunde Solarstrom. Die Vergütung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Dies gilt auch für Anlagen, die vor dem 01.04.2000 errichtet wurden. Die Vergütung für Neuanlagen, die ab dem 01.01.2002 errichtet werden, sinkt um 5 %/kWh pro Jahr.

Das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm (HTDP) der Bundesregierung hat im September die 100-Megawatt-Grenze an geförderten Solaranlagen überschritten. Gleichzeitig verzeichnete die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen neuen Antragsrekord für das laufende Jahr: Im August gingen 2.166 Anträge auf einen Kredit aus dem HTDP ein. Noch Anfang 2001 hatte die Antragszahl bei rund 600 pro Monat gelegen. Diese Zahlen gab die KfW in Frankfurt/Main bekannt.

Bislang genehmigte die KfW in diesem Jahr etwa 50 Megawatt Solarstromanlagen. Die in 2001 vorgesehenen Finanzmittel über 65 Megawatt (MW) dürften damit vor Jahresende ausgeschöpft werden.

Ab 2002 verringern sich die Vergütungen für Solarstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem zweiten Förderprogramm der Bundesregierung für Photovoltaik. Anlagenbetreibern, die erst in 2002 ans Netz gehen, müssen die Energieversorger dann nur noch 94 Pfennig pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom statt wie bislang 99 Pfennig bezahlen. Die Einspeisevergütung kann nach wie vor mit Darlehen aus dem HTDP kombiniert werden.

Die Kreditsatz im HTDP liegt bei einem effektiven Jahreszins von 1,91%. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler und mittelständische Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte. Sie erhalten bis zu 12.825 Mark Darlehen pro Kilowattpeak Solarstrom. Werden andere öffentliche Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen in Form von Förderkrediten, Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt, vermindert sich der Finanzierungsanteil des Darlehens um diesen Betrag.
Private wie gewerbliche Antragsteller für Anlagen bis zu einer Leistung von 5 KWp (KWp = Kilowatt Peak, ist die höchste Nennleistung, die diese Anlage nach Herstellerangabe erreichen kann) werden einen Förderkredit über 100 Prozent der Investitionssumme bekommen.

Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Flächen ab einer neu installierten Spitzenleistung von ca. 1 kWp. Mitfinanziert werden die gesamten Investitionskosten einschließlich der Wechselrichter, der Installationskosten, der Kosten für Messeinrichtungen sowie der Planungskosten. Ausgeschlossen von der Förderung sind Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen. Wird zum Zeitpunkt der Bewilligung für den erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom eine Vergütung gewährt, die über der Mindestvergütung für Solarstrom nach dem
EEG liegt, so werden auch dort keine Darlehen für Maßnahmen gewährt.

Autor: KATALYSE Institut

Mülltourismus

Siehe Abfalltourismus, Giftmüllexport

Autor: KATALYSE Institut

Kommunale Abfallbeseitigung

Nach dem Abfallgesetz sind Kreise und kreisfreie Städte verpflichtet, die K. zu regeln.

Die praktische Durchführung der Beseitigung häuslicher Abfälle (Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlicher Gewerbemüll) kann privaten Unternehmen übertragen werden. Die Abfallbeseitigung umfaßt das Sammeln, Transportieren und Verwerten des Abfalls in Sortierungs- oder Kompostierungsanlagen bzw. das Beseitigen auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen.

Die Abfälle werden von den Haushalten überwiegend in Müllbehältern unterschiedlicher Größe oder in Säcken für die Abfuhr bereitgestellt. Eine lose Sammlung erfolgt bei Sperrmüllsammlungen. Die Abfälle werden mit Hausmüllsammelfahrzeugen gesammelt und zur Beseitigung transportiert. Beseitigungsmethoden sind: Recycling (getrennte Sammlung), Müllverbrennung, Kompostierung, Pyrolyse. Bei allen Beseitigungsmethoden fallen Reststoffe an, die auf der Deponie abgelagert werden müssen.

Durch die Verpackungsverordnung, die die Hersteller von Verpackungen verpflichtet, ein stoffliches Verwertungssystem außerhalb der K. einzurichten, ist eine Verlagerung der Abfallmengen zu erwarten.

Autor: KATALYSE Institut

Deponiegas

Durch mikrobiellen Abbau von organischen Abfällen in Deponien entsteht D.

Pro t Hausmüll entstehen ca. 150-250 m3 D.. Dieses entweicht aus der Deponie und gelangt in die Luft oder in den angrenzenden Boden. D. besteht zu bis zu 55% aus Methan (CH4) und bis zu 45% aus Kohlendioxid (CO2) (Prozentangaben bezogen auf das Volumen). Wegen des hohen Methangehaltes ist D. brennbar und kann zur Wärme- oder Stromerzeugung genutzt werden. Der Heizwert von 2,5 m3 D. entspricht hierbei ca. dem von 1 l Heizöl.

Werden stillgelegte Deponien bebaut, so kann durch Ansammeln von D. in Gruben, Kellern o.ä. Luft-Sauerstoff soweit verdrängt werden, daß Erstickungsgefahr besteht. Auch Pflanzen können durch D. geschädigt werden. D. enthält außerdem noch ca. 2% Geruchs- und Spurenstoffe (Halogenwasserstoffe, Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid, Quecksilber etc.). Diese Stoffe können zu Korrosion in Aufbereitungsanlagen und Motoren führen.

Die exakte Zusammensetzung des Gases und dessen Gefährlichkeit ist abhängig von der Art der zu deponierenden Abfälle. Durch technisch aufwendige Einrichtungen kann das Gas weitestgehend aufgefangen werden. Je nach Zusammensetzung ist es verwertbar oder muß beseitigt werden, wobei die Behandlung geruchlos erfolgen sollte. Bei einer Verbrennung können Schadstoffe freigesetzt bzw. gebildet werden. Besonders hervorzuheben sind hier Dioxine und

Furane,
polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und höhere Kohlenwasserstoffe.

Um die Entstehung dieser gefährlichen Stoffe zu vermeiden, sind Verbrennungstemperaturen von mindestens 1.200 Grad C erforderlich.
Die D.-Behandlung erfolgte 1991 im alten Bundesgebiet zu 18% in Verbrennungsmotoren, zu 6% in Feuerungen, zu 39% durch Abfackeln, und in 37% der Deponien erfolgt keine Gaserfassung.

 

Siehe: Einspeisevergütung, Abfälle

 

Autor: KATALYSE Institut

Deponie

Eine Deponie ist ein lokal begrenzter, langfristig angelegter Ablagerungsort von Abfällen. Eine Müllkippe ist dagegen eine unorganisierte Abfallansammlung, die je nach Zusammensetzung des Abfalls Umwelt und Menschen gefährden kann.

Die vielseitigen Maßnahmen zur Deponiesicherung sind abhängig von den zur Ablagerung kommenden Abfällen wie z.B. Sonderabfälle (Sondermülldeponie, Hausmüll, Rückstände aus Müllverbrennungsanlagen, Bauschutt oder Erdaushub. In Westdeutschland wurden bisher rund 70 Prozent der festen Siedlungsabfälle, 90 Prozent der Inertabfälle (Bauschutt, Erdaushub) und ca. 50 Prozent der Sonderabfälle deponiert. Siedlungsabfälle wurden in der DDR fast ausschließlich auf Deponien verbracht.

Um Emissionen aus Deponien so gering wie möglich zu halten, sind eine Reihe von technischen Maßnahmen erforderlich: Es muß weitestgehend verhindert werden, dass schadstoffbelastetes Deponiesickerwasser aus der Deponie in den Untergrund oder in das Grundwasser gelangen kann.

Durch anaerobe Vergärung des organischen Materials entsteht Deponiegas. Dieses entweicht dem Deponiekörper und kann zu Schadstoffanreicherungen und Geruchsbelästigungen führen, wenn keine ausreichenden technischen Maßnahmen zur Ableitung, Entgiftung oder Verwertung getroffen werden.

Deponien können noch weitere Auswirkungen auf die Umwelt haben: Belästigungen von Nachbarn durch den Anlieferverkehr und durch Staub- oder Papierverwehungen, Einwirkungen auf das Landschaftsbild, auf die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Freizeit und Erholung, Bodenverbrauch (Bodenbelastung, Flächennutzung) und Beeinträchtigung durch massenhaftes Auftreten von Insekten, Ratten und Vögeln. Um diese Beeinträchtigungen möglichst niedrig zu halten, ist eine sorgfältige Betriebsweise und eine günstige Standortwahl einer Deponie besonders wichtig.

Die Problematik wird noch dadurch verschärft, dass eine Vielzahl ehemaliger Braunkohleabbaue und andere Restlöcher, die aus geologischer Sicht kaum zur Abfallablagerung geeignet sind, ohne jegliche Sicherungsmaßnahme als D. genutzt wurden (Altlasten).

Autor: KATALYSE Institut

Bringsystem

Dem Bürger wird die Möglichkeit gegeben, getrennt gesammelte Wertstoffe (getrennte Sammlung, Recycling) zu Recyclingcontainern, die an zentralen Punkten aufgestellt sind, oder zu Recyclinghöfen zu bringen.

Durch ein B. können 15-30 Gew.-% des Hausmülls als Wertstoff (Altpapier, Altglas, Metall etc.) getrennt erfaßt und recycelt werden. Die Wertstoffe beinhalten wenig Fremdstoffe und sind daher gut verwertbar. Höhere Recyclingquoten können durch das Holsystem erzielt werden, da die Bereitschaft der Bevölkerung, Wertstoffe einer getrennten Sammlung zuzuführen, mit zunehmender Entfernung zwischen Wohnung und Wertstoffcontainer abnimmt.

Der Vorteil des B. gegenüber dem Holsystem liegt in den niedrigen Kosten und der Möglichkeit, weit mehr Materialien getrennt erfassen zu können. So gibt es z.B. Mehrkammercontainer, mit denen man bis zu 5 Fraktionen aus dem Hausmüll getrennt voneinander sammeln kann.

Autor: KATALYSE Institut

Bodenbelastung

Der Boden bedarf aufgrund seiner hohen B. durch Schadstoffe und andere menschliche Eingriffe eines besonderen Schutzes.

Bis in die erste Hälfte der 80er Jahre ging man davon aus, daß Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Naturschutz ausreichende Instrumente seien, auch den Schutz des Bodens zu gewährleisten. Obwohl ein Bodenschutzgesetz mehrfach angekündigt wurde, fehlt bis heute ein solches eigenes rechtliches Instrumentarium zum Schutz des Bodens, wie Umweltverbände es seit Jahren fordern. Auch im Bundesnaturschutzgesetz fehlen bisher entsprechende Ausführungsbestimmungen.

Der Boden (Pedosphäre) ist die außenliegende belebte Deckschicht der Erdkruste, die die Bodenorganismen beherbergt. Als Lebensgrundlage und integrierender Bestandteil der natürlichen Umwelt des Menschen bedarf er besonderen Schutzes und besonderer Vorsorge. In Substanz und Gesundheit ist der Boden durch eine Vielzahl menschlicher Eingriffe (Bodennutzung, direkter und indirekter Schadstoffeintrag) stark gefährdet. An sich ist der Boden als komplexes System ineinandergreifender und sich bedingender Regelkreise mit hoher Regenerationsfähigkeit ausgestattet. Im Gegensatz zu den relativ stabilen Medien Luft und Wasser verfügt er über eine außerordentlich hohe Speicherkapazität und nimmt daher im System globaler Stoffkreisläufe die Funktion eines Zwischenlagers ein.

Der Boden filtert Schadstoffe aus Luft und Gewässern und speichert sie im Rahmen bestimmter, je nach Bodenart verschiedener Belastungsgrenzen auf bzw. baut sie ab. Die Eigenschaft als Puffer bringt es mit sich, daß störende Einflüsse oder Schädigungen über lange Zeiträume kaum oder gar nicht zu erkennen sind. Erst bei Überschreiten der B.-Grenze werden die vorher gebundenen Schadstoffmengen mobilisiert und können dann nicht nur Bodenfauna und -flora nachhaltig schädigen, sondern den gesamten Naturhaushalt beeinträchtigen (Remobilisierung).

Erschwerend für B. und Bodenschutz wirkt sich aus, daß die Bodenentwicklung, ein jahrhundertelanger Prozeß von Verwitterung, chemischer und biologischer Zersetzung.

Autor: KATALYSE Institut

Biotonne

Gefäß zur getrennten Sammlung von kompostierbaren Bestandteilen aus dem Hausmüll.

siehe Holsystem, Kompostierung

Autor: KATALYSE Institut

Biopol

B. ist ein eingetragenes Warenzeichen des Unternehmen ICI für einen abbaubaren Kunststoff (Copolymere), aus Hydorxybuttersäure (HB) und der ihr verwandten Hydroxyvaleriansäure (HV).

 

HB-reiche Coplymere sind hart und spröde wie hart-PVC; HV-reiche Copolymere ähneln dem weichen, zähen Polyethylen.

B. wir biotechnologisch als Bakterien-Stoffwechselprodukt aus Kohlenhydraten gewonnen. V.a. der relativ hohe Zuckerpreis sorgt dafür, dass B. mindestens doppelt so teuer ist wie der Massenkunststoff Polypropylen.

Aufgrund seiner biologischen Abbaubarkeit ist B. als Bestandteil von Injektionsverpackungen in der Human- und Veterinärmedizin geeignet. Darüber hinaus eignet sich B. als Rücklage für Windeln, Damenbinden sowie medizinisches Material.

Anfang der 90er Jahre wurde B. als Material für Shampooflschen getestet, hier haben sich v.a. Probleme in der Entsorgung der kompostierbaren B.-Verpackung durch Anhaftung von Shampooresten ergeben, die eine Kompostierung erschweren. Weiterhin ist eine Vermischung der üblichen Massenkunststoffe mit B. in der Wertstoffsammlung unerwünscht.

Autor: KATALYSE Institut

Biomüll

Organischer Anteil (Kompost) im Hausmüll.

siehe Kompostierung, Biogas

Autor: KATALYSE Institut

Bioabfall

Unter Bioabfall (auch Biomüll genannt) werden v.a. organische (pflanzliche und tierische) Abfälle aus privaten Haushalten und Garten verstanden, die durch Mikroorganismen, Bodenlebewesen und Enzyme abgebaut werden können.

Seit 1990 hat sich die Erfassung von Bioabfällen in den Kommunen fast flächendeckend durchgesetzt. Bioabfälle werden biologisch durch Kompostierung oder Vergärung behandelt. Die Folgeprodukte Kompost und Gärgut, werden im Garten- und Landschaftsbau sowie der Landwirtschaft eingesetzt. Das Gärgut und der Kompost müssen dabei die strengen hygienischen Anforderungen der Bioabfallverordnung erfüllen.

Organische Abfälle machen rund ein Drittel unseres Hausmülls aus. Sie können in modernen Kompostieranlagen oder im eigenen Garten zu wertvollem Kompost verarbeitet werden.

Neben Gartenabfällen, wie Rasenschnitt, Laub und verblühte Blumen gehören nur biologisch abbaubare Abfälle, wie Obst- und Gemüsereste, einschließlich Kaffeesatz samt Filter, Teebeutel, Essensreste, Knochen, Eierschalen, verdorbene Lebensmittel in den Biomüll. Tierische Lebensmittel, wie Wurst, Fleisch und Fisch dürfen in einigen Kommunen nicht in den Biomüll gegeben werden. Plastik und Verpackungen gehören dagegen nicht in den Biomüll.

Autor: KATALYSE Institut

Bauschutt

Unter B. fasst man Bodenaushub, Straßenaufbruch und Baustellenabfälle zusammmen.

B. besteht aus mineralischen Stoffen und beinhaltet alle Abfälle, die während und durch eine Baumaßnahme anfallen, wie Beton, Fliesen und Keramik, Mörtel, Putz und Rigips, Steine und Ziegel. Zu B. zählen nur Aushub, Steine oder Ziegelschutt; Kunststoffe,

Holz, Papier usw. müssen als
Abfall gesondert entsorgt werden. Der mineralische Bauschutt wird meist in geeigneten Anlagen zerkleinert und der Wiederverwendung beispielsweise im Straßenbau zugeführt.

B. ist hauptsächlicher Beansprucher von knappem Deponieraum. In den nächsten Jahren wird sich dieser Trend durch den immensen Sanierungsbedarf in den neuen Bundesländern noch verstärken.

Um die Mengen zu verringern, müssen Bemühungen zu B.-Vermeidung und -recycling dringend verstärkt werden. Möglichkeiten hierzu sind:

  • Wahl möglichst langlebiger Baustoffe und Konstruktionen,
  • Einsatz wiederverwendbarer Baustoffe und Bauteile,
  • Entwicklung geeigneter Recyclingverfahren (Recycling).

Bisher wird B. als Untergrundmaterial im Straßenbau und sofern es sich um reinen Bodenaushub handelt, zu Schüttung von Lärmschutzwänden und zur Rekultivierung von Auskiesungsflächen verwendet.

B. kann Schadstoffe enthalten, die eine Gefahrenquelle bei der Entsorgung bzw. Verwertung darstellen. Fensterrahmen aus PVC vergrößern den Eintrag von Chlor in die Müllverbrennung und sind Ursachen für die Entstehung von Dioxinen und Furanen. Reste von Farben und Lacken können aus Deponien ausgewaschen werden und das Grundwasser gefährden.

Damit B.überhaupt recycelt und Schadstoffe aus dem B. ferngehalten werden können, muss direkt auf der Baustelle eine möglichst sortenreine Trennung stattfinden. Dies ist nur möglich, wenn bereits bei der Planung eines Gebäudes darauf geachtet wird, dass möglichst einfache Konstruktionen mit geringer Materialvielfalt und einfach trennbaren Schichten sowie weniger umweltgefährdene Stoffe eingesetzt werden.

Autor: KATALYSE Institut

Batterieentsorgung

Der geschätzte Verbrauch allein an Primärbatterien liegt für 1992 bei 500 Mio Stück. Batterien machen somit einen erheblichen Anteil der metallischen Schadstoffe in Haushalten aus. Im Jahr 1988 enthielten die in der BRD verbrauchten Primärbatterien rund 63 t Quecksilber, 3.000 t Zink, 10 t Silber und 47 t Cadmium. Es existieren je nach Anforderung verschiedene Batterietypen, die auf unterschiedlichen elektro-chemischen Verfahren basieren und sich somit in ihrer Zusammensetzung erheblich unterscheiden.

Enthalten Batterien besonders viel Quecksilber, Cadmium oder Blei, sind diese neuerdings mit dem ISO-Symbol 7000/1135 gekennzeichnet (Verbrauchsmengen solcher Batterien: quecksilberhaltige Knopfzellen - 41 t/a, Nickel-Cadmium-Akkumulatoren - 1.200 t/a, Blei-Akkumulatoren - 120.000 t/a). Solche Batterien müssen seit dem 1.4.1989 nach Gebrauch dem Händler oder einer Sammelstelle zugeführt werden. Werden diese Batterien nach chemischen Systemen getrennt eingesammelt, ist oftmals ein Recycling der enthaltenen Stoffe lohnenswert.

Blei aus Blei-Akkumulatoren wird heute schon zu rund 95% wiederverwertet. Andere Batteriearten (z.B. Zink-Kohle-Batterien oder Alkali-Mangan-Batterien) enthalten so wenig wertvolle Metalle, daß ein Recycling noch zu teuer ist und zur Zeit nur wenige Pilotanlagen in Betrieb sind. Obwohl die Hersteller von Batterien eine "Entsorgung" von nicht mit dem ISO-Symbol gekennzeichneten Batterien mit dem normalen Hausmüll empfehlen, ist es sinnvoll diese zu einer Sammelstelle für Altbatterien zu bringen, da sie auch Spuren gefährlicher Metalle enthalten können. Es ist jedoch wichtig, daß sie nicht mit den für ein Recycling nach chemischen Systemen getrennt gesammelten Batterien vermischt werden.

Es hat sich gezeigt, daß der Rücklauf verbrauchter Batterien zur verkauften Menge nur rund 25% beträgt, wovon 83% ungegliedert vorliegen. Ein verünftiges Recycling ist so noch nicht möglich.
Beim Recycling von Batterien und Akkumulatoren werden erhebliche Mengen an Stäuben freigesetzt, die Blei, Antimon, Arsen und Cadmium enthalten können. In den bisherigen Anlagen wird der Staubauswurf mit der Abluft auf 20 mg/m3 begrenzt (TA Luft 1986), in den letzten Jahren sanierte Anlagen erreichen weniger als 5 mg/m3 durch den Einsatz von Gewebefiltern. Dabei wird der abgeschiedene Staub zurückgewonnen.
Bleihütte

Lit.: Wirtschaft und Umwelt, 12/1991

Autor: KATALYSE Institut