Algen

Artenreiche Abteilung des Pflanzenreichs. Niedere, autotroph lebende Pflanzen aus einzelnen Zellen oder Zellverbänden, die zumeist im Wasser, aber auch im Boden leben.

Man unterscheidet u. a. Blau-, Braun-, Rot-, Grün-, und Kiesel-A.. Unter den A. finden sich Spezialisten, die z.B. Uran aus dem Meerwasser anreichern oder Kieselsäure in ihre Membranen einlagern. Als Flechten treten andere Arten an Land in Symbiose mit Pilzen auf. A. werden als Dünge- und Futtermittel genutzt, zunehmend auch als Nahrungsmittel für den Menschen.
In Japan beträgt der Anteil der A. an der Nahrung zehn Prozent. Weitere Verwendung finden A. als Ausgangsstoff für Verdickungsmittel, z.B. Agar-Agar. Innerhalb der Biotechnologie arbeitet man an der industriellen Gewinnung von Methan und Pflanzenwuchsstoffen aus A.. Allerdings stellt die Schadstoffbelastung der Meere (Meeresverschmutzung) die Kultivierung der A. in Frage.
Zukünftige Nutzungsmöglichkeiten könnten A. als Sauerstofflieferanten und Kohlendioxid-Binder in Raumkapseln und U-Booten bieten. Zum Nachteil für den Menschen befallen A. Metalle, Bau- und Kunststoffe, breiten sich in Schwimmbädern und Aquarien aus und stören infolge Eutrophierung das Gleichgewicht von Binnengewässern durch ungehemmtes Wachstum.
A. können durch ihre leichte Anzucht als pflanzliche Biomonitoren verwendet werden. Mit ihnen durchgeführte Biotests dienen der Bestimmung der Wasserqualität, von Herbizidrückständen und der Trinkwasserüberwachung.
Explosionsartige Vermehrung durch Eutrophierung (hohe Düngemittelkonzentration) und hohe Wassertemperaturen wqerden als Algenpest oder Algenblüte bezeichnet.

Autor: KATALYSE Institut

Aldrin

A. ist ein Insektizid, das 1948 von der Hyman Company unter dem Handelsnamen Octalene auf den Markt gebracht wurde.

Es wird als sogenanntes Breitband-Insektizid eingesetzt und gehört zum "dreckigen Dutzend" klassischer Dauergifte. Durch Einarbeitung in den Boden vor oder während der Aussaat wirkt A. gegen Schädlingsbefall beispielsweise von Ameisen und Termiten sowie Drahtwürmern und Engerlingen in
Mais, Citrusfrüchte, Baumwolle, Reis, Zuckerrüben, Tabak und Bananen.

Es wirkt als Berührungs-, Fraß- und Atemgift. Bereits geringe Dosen A. sind für Nutzinsekten, Vögel und Fische hoch toxisch. Aldrin besitzt eine hohe Persistenz und wird von Organismen im Fettgewebe angereichert. Bei Säugetieren wurden durch Aldrin verursachte Leber- und Nierenschäden beobachtet.

A. gehört zu der Stoffgruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe mit hohem Anreicherungspotenzial und einer hohen akuten Toxizität. A. ist seit 1981 in Deutschland nicht mehr im Handel und unterliegt wie in 88 weiteren Staaten einem Anwendungsverbot.

Im Boden wird Aldrin zu dem Epoxid Dieldrin transformiert. Bei der Arbeit mit unverdünnten Präparaten muss Schutzkleidung getragen werden. Streumittel sollten nicht mit der bloßen Hand ausgebracht werden. Bei Säugetieren führt A. zu Leberschädigungen. MAK-Wert: 0,25 mg/m3.

A.-Daten:
Gruppe: Organochlorpestizide
CAS-Nr.: 309-00-2
Formel: C12H8Cl6

Synonyme:

  • 1,2,3,4,10,10-Hexachlor-1,4,4a,5,8,8a- hexahydro-1,4-endo-5,8-exodimethano-naphthalin
  • Chlorodan
  • Octalen
  • Seedrin

Die Zersetzung von A. erfolgt durch Erhitzung unter Bildung von giftigen, korrosiven Dämpfen (Chlorwasserstoff).

Autor: KATALYSE Institut

Agragpolitik

Festgeschriebenes Ziel der Agrarpolitik in Deutschland und der EG ist es, die Existenz bäuerlicher Familienbetriebe zu sichern.

Da die Weltmarktpreise für Agrarprodukte aber nur Großbauern (Agrarfabriken) wirtschaftliches Arbeiten ermöglichen, werden staatliche Abnahmegarantien zu künstlich erhöhten Preisen gegeben, die diese Produkte unter rein marktwirtschaftlichen Bedingungen nur mit wenigen Ausnahmen erzielen würden. Die Aufwendungen der EG für die Agrarpolitik betrugen 1991 ca. 86 Mrd DM, dies entspricht rund 60% des EG-Haushaltes. Die Politik staatlich garantierter Abnahme landwirtschaftlicher Produkte hat verschiedene Auswirkungen:
Überproduktion: In fast allen Bereichen der Landwirtschaft kommt es zu Überproduktion, die mit Hilfe von jährlichen Exportsubventionen in Höhe von ca. 21 Mrd DM auf dem Weltmarkt abgesetzt werden. Die Überproduktion in der EG betrug 1990 für Magermilchpulver 168%, für Zucker 131%, für Getreide 119% und für Milch 113%, bezogen auf den tatsächlichen Bedarf. Gleichzeitig wird durch Zollabgaben die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte aus anderen Ländern verteuert.
Konzentration: Da keine direkten Beihilfen an Landwirte gezahlt werden, sondern Produktpreise subventioniert werden, sind Agrarfabriken in der Produktion gegenüber Kleinbauern bevorteilt. Dies hat in der gesamten EG zur Änderung der Betriebsgrößenstruktur in Agrarbetrieben geführt. Damit verbunden sind negative Auswirkungen auf die Umwelt (Konventionelle Landwirtschaft, Massentierhaltung, Pestizide).
Dritte Welt: Die Auswirkungen der Agrarpolitik der Industrieländer, insbesondere der EG, sind für Länder der Dritten Welt in mehrfacher Hinsicht katastrophal. I.d.R. ist die Landwirtschaft der wichtigste Wirtschaftszweig in diesen Ländern. Durch Handelshemmnisse wie z.B. Zölle wird ihnen aber der Zugang zu den Märkten der Industrieländer versperrt. Gegenüber den durch Exportsubventionen verbilligten Produkten der EG sind die Produkte der Dritte-Welt-Länder auf dem Weltmarkt nicht konkurrenzfähig. Die Landwirtschaft dieser Länder wird somit geschwächt.
Die erzeugten Lebensmittel würden bei gleichmäßiger Verteilung der subventionierten Überschußproduktion zur Ernährung der Weltbevölkerung ausreichen. Die Agrarpolitik der Industrieländer hat zu gleichzeitiger Überproduktion und Hunger geführt. Derzeit ist eine EG-Agrarreform geplant, die v.a. darauf abzielt, Subventionen abzubauen. Bei entfallender Preisstützung wird die EG direkte Einkommenbeihilfen zahlen, sie will Flächenstillegungungen prämieren und die Extensivierung der landwirtschaftlichen Produktion (Verzicht auf intensive Anbaumethoden: Einsatz von Pestiziden, Herbiziden, übermäßiger Einsatz von Düngemitteln) sowie Landschaftspflege durch Landwirte fördern, um so die Überproduktion zu drosseln.
Der Umweltbelastung durch die landwirtschaftlichen Produktionsprozesse versucht die EG durch entsprechende Richtlinien beizukommen: z.B. durch die Richtlinie zum Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft von 1986 oder die Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln von 1991.
Danach dürfen in den jeweiligen Mitgliedstaaten nur noch Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht und angewendet werden, die nach den Bestimmungen der Richtlinie dort zugelassen sind. Allerdings bleiben die EG-Regelungen, um die Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaften wirtschaftlich schwächerer Staaten nicht zu gefährden, deutlich hinter einzelnen nationalen Regelungen zurück: z.B. dem Verbot des krebsverdächtigen Atrazin allein in Deutschland 1990. Da nun aber Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, auch in den anderen verkauft werden dürfen, kann Atrazin auf diesem Wege in Deutschland wiederauftauchen.

siehe auch: GATT, Genbank, Artenschutz

Autor: KATALYSE Institut

Agrarfabrik

Der Begriff Agrarfabrik, seit Ende der 70er Jahre fester Bestandteil des Jargons kritischer Medien bzw. politischer Polemik, wurde zunächst in engem Zusammenhang mit den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) der ehemaligen DDR gebraucht.

Agrarfabriken sind hochspezialisierte landwirtschaftliche Betriebe, die Landwirtschaft in Form nicht artgerechter Massentierhaltung und/oder große Flächen im Monokulturen bewirtschaften. Nicht allein die artfremden Lebensbedingungen der Tiere in solchen Betrieben (z.B. viel zu enge Käfige in Batteriehaltung von Legehennen) und die mangelnde Qualität der Produkte (z.B. durch minderwertige Futtermittel oder Hormongaben, hohe Dünger- und Pestizidgaben) geben Anlass zur Kritik.
Meist sind mit diesen Betrieben auch gravierende Umweltfolgen (Trinkwasser, Boden Erosion, Gülle,
Artenvielfalt usw.) verbunden.

Autor: KATALYSE Institut

Ziegel

Z. werden aus Ton und/oder Lehm und Sand geformt und bei 900-1.200 Grad C gebrannt. Nach Auskunft der Z.-Industrie wird kein Rotschlamm (Aluminiumherstellung) mehr als Rohstoff eingesetzt.

Der Primärenergieeinsatz ist hoch (1.100-1.400 kWh/m3 bei Vormauer-Z. und Voll-Z., 490 kWh/m3 bei Leicht-Z.). Gebrannt wird zu 80% mit Erdgas, zu 17% mit leichtem Heizöl und zu ca. 3% mit schwerem Heizöl. Es besteht der Verdacht, daß einzelne "schwarze Schafe" bei der Herstellung auch Altöl und anderen Müll zum Brennen einsetzen. In diesem Fall muß mit entsprechenden Rückständen bei den Z. und mit erhöhter Umweltbelastung oder gar -gefährdung gerechnet werden.
Entsprechend dem Verwendungszweck können verschiedene Z.-Sorten unterschieden werden: Leicht-Hochloch-Z., Voll-Z., Loch-Z.. Porosierten Leicht-Hochloch-Z. werden vor dem Formen Polystyrol und Sägemehl zugesetzt, das beim Brennvorgang verglüht und den Porenanteil im Stein und damit die Wärmedämmfähigkeit erhöht (k-Wert). Der Einsatz von Polystyrol bei der Herstellung ist umweltbelastend, auch wenn die Z.-Industrie per Gutachten nachgewiesen hat, daß vom verbauten Stein keine gasförmigen Emissionen ausgehen.
Z. besitzen gute bauphysikalische Eigenschaften, sie sind sorptionsfähig und wärmespeichernd. Z..-Schutt ist recyclingfähig, z.B. als Auffüllmaterial im Straßenbau oder als Z.-Splitt zur Herstellung von Gehwegplatten.

Autor: KATALYSE Institut

Massentierhaltung

Als Massentierhaltung wird die konzentrierte Haltung von Tieren, v.a. Geflügel, Rindern und Schweinen in großer Zahl auf engem Raum (z.B. Batteriehaltung von Legehennen) zur Erzeugung tierischer Nahrungsmittel bezeichnet. Massentierhaltung erfolgt mit sehr großen Beständen und meist nur einer Tierart.

Die zunehmende der Konzentration der Tierhaltung erfolgt aus arbeitstechnischen und ökonomischen Gründen. Massentierhaltung oder auch Intensivtierhaltung ist nicht genau definiert. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) spricht von Intensivtierhaltung, wenn mehr als zehn Großvieheinheiten (GV entspricht ca. 10 Kühen) auf einem Hektar gehalten werden.

Massentierhaltung findet unter hohem Aufwand technischer Hilfsmittel und mit möglichst wenig Personal- und Zeitaufwand statt, um möglichst hohe Gewinne zu erwirtschaften. Mit der Spezialisierung gehen Tierhaltungsbetriebe wirtschaftlich und seuchenhygienisch ein größeres Risiko ein als ein vergleichbarer Mischbetrieb.

Aufgrund der beengten Haltung und der einseitigen Züchtung auf Leistung (z.B. hohe Fleischerträge) sind die Tiere krankheitsanfälliger, was zu einem höheren Arzneimitteleinsatz führt. In der Massentierhaltung ist die prophylaktische Gabe von Arzneimitteln zur Tierernährung immer noch legale Praxis, auch wenn einige für die menschliche Gesundheit gefährdende Stoffe inzwischen von der EU und der Bundesregierung verboten wurden. Der teilweise hohe Einsatz von Antibiotika wird für die Resistenz verschiedener Krankheitserreger bei Mensch und Tier verantwortlich gemacht.

Ein großes Problem sind die großen Mengen an Gülle und Festmist, die bei zu geringer Landfläche des Betriebes nicht komplett auf den eigenen Flächen ausgebracht werden können, so daß sie anderweitig entsorgt werden. Die weitgehende Umstellung der Stallhaltung von Festmist- auf Flüssigmistsysteme (Gülle) hat zu regional hoch anfallenden Güllemengen gesorgt. In der Vergangenheit wurden v.a. in den Intensivgebieten der Massentierhaltung Ackerflächen durch hohe Güllegaben überdüngt. Eine Grundwasserbelastung erfolgt v.a. durch überschüssiges Nitrat, das in tiefere Bodenschichten gelangt und bis in das Grundwasser ausgewaschen werden kann. (Überdüngung).

Die Massentierhaltung ist der Teil der Landwirtschaft mit besonderer Klimarelevanz, da die Tierhaltung in besonderem Umfang klimawirksame Emissionen freisetzt. Hierzu gehören die für den Treibhauseffekt verantwortlichen Gase wie Methan (CH4) (z.B. aus der Rinderhaltung) und Lachgas (N2O) (v.a. durch Gülle-Düngung) sowie Kohlendioxid (CO2) (durch anaerobe Prozesse). Das Umweltbundesamt hat daher in ihrer Studie Nachhaltiges Deutschland; von 1997 vorgeschlagen die gülleintensive Massentierhaltung in eine flächengebundene und artgerechte Tierhaltung umzuwandeln.

Dr. Jean Mayer (von der Harvard University) hat errechnet: 
60 Millionen Menschen mehr, könnten ernährt werden, wenn sich jeder Fleischesser nur um 10% einschränken würde. Grund: Pro 1 Kilogramm Fleisch, gehen 10 Kilogramm Futter (Getreide, Mais) voraus. 90% des globalen Ernährung wird durch den Fleischkonsum dezimiert. Während Äpfel z.B. nur 60 Liter Wasser pro Kilogramm aufbrauchen, braucht man pro 1 kg Rind, 32.100 Liter Wasser auf. (Stall- und Schlachthof-Reinigung mit einberechnet)

Autor: KATALYSE Institut

Margarine

Der Name beruht auf falschen Annahme des Chemikers Cheverul, der 50 Jahre vor der Entwicklung der M. eine Fettsäure M.-säure nannte.

M. wird aus Pflanzenölen und Pflanzenfette hergestelt, wie etwa: Soja, Sonnenblumen, Erdnuß, Baumwollsaat, Kokos, Palmöl, Raps. Tierfette wie Rindertalg oder hochwertiges Fischöl finden nur noch in geringem Umfang für bestimmte M.-sorten Verwendung. Öle und Fette werden zur M.-Herstellung in einem genau festgelegten Verhältinis zu einer "Fettkombination" zusammengestellt und bereits auf die Bedürfnisse der späteren Spezialm. abgestimmt.

Spezialm. zum Backen bestehen aus Fettraffinat/Fettkomposition, Wasser, Milch und Ingredenzien wie fettlöslichen Vitaminen, Lecithine usw.

Diese Zutaten fließen nach genauer Rezeptur in einen besonderen Mischbehälter, den Premixer. In ihm wird die flüssige M.-mischung gut durchmengt. Danach drücken Hochdruckkolbenpumpen die flüssige M.-mischung zur schonenden Kurzzeiterhitzung in den Pasteur. Hierbei bleiben alle wertvollen Bestandteile erhalten.

Ab der Jahrhundertwende brach der weltweite Siegeszug der M. ein. Durch die historische Entdeckung von Herrn Normann (dass man mit Hilfe von Wasserstoff flüssige Öle härten kann) wurde es möglich, das Produkt für M. auf der ganzen Welt herzustellen.

M. ist eine Verbindung (Emulsion) aus Stoffen, die sich üblicherweise nicht dauerhaft mischen lassen: Fett und Wasser. In einem komplizierten Mischungsvorgang wird zunächst ein Fettgemisch aus Ölen und festen Fetten vorbereitet. Zu diesem Fettgemisch werden noch fettlösliche Vitamine, der Frabstoff Carotin und der Emulgator Lecithin beigefügt. Es entsteht ein flüssiges, wasserhaltiges Gemisch aus Magermilch, Wasser, Salz und Stärke. Wird die Milch zuvor mit Sauermilchbakterien angereichert, so verleiht dies der M. später einen butterähnlichen Geschmack.

M. wird in vielen Variationen angeboten. Jeder Hersteller hat eine eigene Rezeptur mit unterschiedlichen Zutaten, darum eigent sich nicht jede Margarine als Brotaufstrich, zum Kochen oder Braten. So gibt es für fast jeden Verwendungszweck eine spezielle M.

M.-Sorten:

  • Diätmargarine
  • Diät-Pflanzencreme
  • Diät-Reformmargarine
  • Halbfettmargarine
  • Haushalts- oder Standardmargarine
  • Pflanzenmargarine
  • Pflanzenmargarine aus einer Pflanzenart
  • Pflanzenmargarine, linolsäurereich
  • Reformmargarine

Siehe auch: Fette

Autor: KATALYSE Institut

Mannit

M. ist Mannit ein Zuckeraustauschstoff, der nur etwa halb so süß ist wie Haushaltszucker und nur den halben Energiegehalt besitzt.

Süß schmeckender Hexitzucker (= C6H14O6; Formel). Anw. als Diabetikerzucker, Abführmittel, Gallemittel.

Siehe auch: Süßstoffe

Autor: KATALYSE Institut

Lipide

Sammelbegriff für Fette und fettähnliche Substanzen.

L. werden von Tieren und Pflanzen gebildet, aber auch chemisch synthetisiert. Sie sind unlöslich in Wasser, jedoch löslich in vielen organischen Lösungsmitteln, z.B. Benzol, Ether und Chloroform (Trichlormethan). In der Natur haben die L. ganz unterschiedliche Funktionen: z.B. als Energiereserven, als Zellmembranbestandteile (Membran-L., Struktur-L.), als Vitamine (z.B. Carotin als Vitamin-A-Vorstufe) und als Hormone (z.B. Steroidhormone). Im deutschen Sprachgebrauch werden als L. nur die eigentlichen Fette (Triglyceride aus Glycerin und Fettsäuren) bezeichnet, während die komplexen L. Lipoide genannt werden (z.B. Phosphatide, Glykolipide, Cholesterin).

Autor: KATALYSE Institut

Zementputz

Der Z. besteht aus dem Bindemittel Zement und dem Zuschlag Sand. Z. wird aufgrund seiner wasserabweisenden Eigenschaften als Außenputz und Sockelputz eingesetzt.

Für den Innenputz ist er ungeeignet, da er sehr hart und wenig sorptionsfähig ist, d.h. geringe ausgleichende Wirkung auf die Raumfeuchte hat, und seine Oberfläche als kalt empfunden wird (Raumklima). Bei der Verarbeitung kann Z. bei fehlender Schutzbekleidung evtl. zu Verätzung und zu Mauerkrätze führen.

Autor: KATALYSE Institut

Zementindustrie

Die Z. verursacht hohe Stickstoffemissionen und hohe schwermetallhaltige Staubemissionen. Die Stickstoffemissionen resultieren aus den hohen Prozesstemperaturen der Zementherstellung und können nur mit aufwendigen Rauchgasentstickungsanlagen reduziert werden.

Durch Elektro- und Gewebefilter können auch die Schwermetallemissionen erheblich reduziert werden, jedoch wird das eigentliche Problem zur Abfallentsorgung der Filterstäube und Gipsabfälle verlagert, die als Sondermüll entsorgt werden müssen. Problematisch ist auch die Ablagerung von thalliumhaltigen Filterstäuben, da es an geeigneten Deponieraum mangelt. Der Primärenergiebedarf des Zement ist im Vergleich zu anderen Bindemitteln mit 3,19 GJ/Tonne Wärmeenergie und 112 kWh/Tonne elektrischer Energie sehr hoch.
Um die Kosten zu reduzieren werden auch immer wieder „Ersatzbrennstoffe“ wie Altöl, Altreifen oder andere Abfälle eingesetzt, bei deren Verbrennung u.a. auch Dioxine und Furane entstehen können, weshalb die Z. auch immer wieder in die Kritik gerät.

Autor: KATALYSE Institut

Light-Produkte

Light-Produkte sind Lebensmittel oder Getränke, bei denen bestimmte Stoffe verringert, ersetzt oder entzogen wurden, meist mit dem Ziel den Energiegehalt durch Fett- oder Kohlenhydrat-Reduzierung zu verringern. Der Begriff „Light“ ist weder im Lebensmittelrecht noch in anderen Gesetzgebungen klar definiert.

"Light" kommt aus dem Englischen und bedeutet leicht. Mit "leicht" müssen keine bestimmten Eigenschaften verbunden sein; so kann ein Produkt z.B. leicht bekömmlich, leicht verdaulich, kalorienarm, alkoholfrei, entkoffeiniert oder nikotinarm sein. Deutet der Begriff "light" auf einen verminderten Energie- oder Nährstoffgehalt gegenüber einem vergleichbaren Lebensmittel hin, so schreibt das Lebensmittelrecht vor, dass diese um mindestens 30 Prozent vermindert sein müssen. Der Energiegehalt einer Light-Margarine darf demnach maximal 70 Prozent des Energiegehaltes einer normalen Margarine enthalten. Begriffe wie "leicht bekömmlich" oder "leicht verdaulich" hingegen, erlauben keine Aussagen über den Kalorien- oder Nährstoffgehalt eines Lebensmittels.

Quellen:
DER BROCKHAUS: Ernährung. Mannheim 2001.
LÖBBERT, R; et al.: Lebensmittel. Haan-Gruiten 2004.

Weiterführende Literatur:
POLLMER, U; WARMUTH, S.: Lexikon der populärsten Ernährungsirrtümer. Frankfurt am Main 2004.
TAPPESER, B; et al.: Die_blaue_Paprika. Basel 1999.

Autor: KATALYSE Institut

Zementgebundene Steine

Z. sind mit Zement als Bindemittel und verschiedenen Zuschlägen hergestellt.

Z. werden unter folgenden Steinsorten auf dem Markt vertrieben: Leichtbetonsteine, Porenbetonsteine und Hüttensteine (Zuschläge: Hütten- oder Schlackensand; evtl. erhöhte Radioaktivität, Radioaktive Baustoffe).

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelzusatzstoffe

Sammelbezeichnung für weit mehr als 140 Substanzen, die Lebensmitteln aus technologischen (z.B. Konservierungsstoffe) oder aus kosmetischen Gründen (Farbstoffe) zugesetzt werden.

Der Begriff Zusatzstoff wurde erst 1974 mit dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz (LMBG) eingeführt. Für Lebenmittelzusatzstoffe gilt das sogenannte Verbotsprinzip, d.h. nur die gesetzlich zugelassenen und damit in der Positivliste aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe dürfen Lebensmitteln zugesetzt werden; wer andere als die zugelassenen Zusatzstoffe einsetzt macht sich strafbar. Die meisten Lebensmittelzusatzstoffe werden einer europaweit einheitlichen Kennzeichnung, den sogenannten E-Nummern, zugeordnet.

Nur ein Teil der Lebensmittelzusatzstoffe unterliegt der Kennzeichnungspflicht, bei lose verkauften Lebensmitteln dürfen viele Zusatzstoffe meist ohne Kennzeichnung verwendet werden. In Deutschland werden alle Grundregeln für den Einsatz von Zusatzstoffen im LMBG definiert. Einzelheiten, wie die Anwendungsbereiche, die Zulassung mittels Positivliste und die Kennzeichnung von "offenen" Lebensmitteln sind in der Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung (ZZulV) geregelt.
Die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung regelt darüberhinaus chemische Reinheitsanforderungen. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen keine gesundheitsschädlichen Konzentrationen von anorganischen Verbindungen, wie z.B. Schwermetallen enthalten. Soweit für bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe keine abweichenden Reinheitsanforderungen werden, dürfen maximal 3 mg Arsen, 10 mg Blei, 25 mg Zink und 50 mg Zink- und Kupfergehalt nicht überschritten werden.

Damit ein Lebensmittelzusatzstoff zugelassen wird, muss er folgende Kriterien erfüllen:
a) Es muss der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit erbracht werden,
b) Es muss nachgewiesen werden, dass der Lebensmittelzusatzstoff technologisch notwendig ist.

Bei dieser Betrachtung ist der Nutzen eines Lebensmittelzusatzstoff gegenüber dem potenziellen Risiko abzuwägen. Wegen einigen Unsicherheiten in Bezug auf die Übertragung von Ergebnissen von Tierversuchen auf den Menschen und der ausbleibenden Beurteilung von Kombinationswirkungen verschiedener Substanzen mit Lebensmittelzusatzstoffen können keine endgültigen Aussagen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmittelzusaztstoff getroffen werden.

Voraussetzung für die Zulassung einer Substanz als Lebensmittelzusatzstoff ist die Überprüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und der Nachweis für die technologische Notwendigkeit. Die Überprüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit wird über die experiementelle Ermittlung (Versuche an Mikroorganismen und Tieren) des ADI-Wertes vorgenommen. In Deutschland beauftragt das Bundesministerium für Gesundheit entsprechende toxikologische Untersuchungen. Das Codex-Alimentarius-Komitee prüft die toxikologischen Ergebnisse und die Bewertung und ermittelt mit Hilfe von geschätzten Verzehrsmengen die zu erwartende Belastung für den Menschen. Eine absolute Unbedenklichkeit kann für den Menschen nicht garantiert werden, da das ADI-Wert-System Risiken insbesondere für empfindliche Personen (Alte, Kranke, Kinder), nicht ausschließen kann (vgl. Kapitel Toxikologie der Lebensmittel). Die gesundheitliche Unbedenklichkeit eines Zusatzstoffes schließt aber bestimmte gesundheitliche Wirkungen nicht aus.

Beispiel "Gesundheitliche Unbedenklichkeit": Seit vielen Jahren ist bekannt und erwiesen, dass bestimmte synthetische Farbstoffe und einige Konservierungsstoffe, aber auch einige andere Zusatzstoffe bei bestimmten Personen allergische Reaktionen verursachen können. Auch Schwefeldioxid und seine Verbindungen, die als Konservierungsstoffe z.B. für Trockenfrüchte und Wein eingesetzt werden, können Asthma, Kopfschmerzen und eine Reizung des Magen-Darm-Traktes verursachen. Diesen Erkenntnissen wurde nicht durch Streichung der entsprechenden L. aus der Positivliste Rechnung getragen, sondern es wurde lediglich der Anwendungsbereich für einige Farbstoffe eingeschränkt.

So ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Lebensmittelzusatzstoffe (wie z.B. der Konservierungsstoff Propionsäure) die als gesundheitlich unbedenklich galten im Zuge eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes wieder vom Markt genommen und verboten wurden. Bedenklich sind bei den Farbstoffen die synthetischen Azofarbstoffe wie Tartarzin (E 102). Geringe Mengen, die in einigen Lebensmitteln enthalten sind, reichen aus, um bei empfindlichen Personen Nesselsucht (Allergie) oder Asthma auszulösen.

Auch bei der Frage der technologischen Notwendigkeit von Zusatzstoffen existieren verschiedene Auffasungen darüber, was "technologisch notwendig" bedeutet. Größtes Manko ist, dass eine einmal festgestellte technologischen Notwendigkeit bei der Zulassung später nicht mehr überprüft wird. Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist hier dringender handlungsbedarf gegeben. Schließlich könnten heute eine Reihe von Lebensmittelzusatzstoffen von der Zulassung ausgeschlossen werden und andere im erheblichen Maße eingeschränkt werden.

Beispiel "Technologische Notwendigkeit": Viele konservierte Nahrungsmittel werden auch in nicht konservierter Form (z.B. Feinkostsalate) hergestellt. So wird z.B. ein konservierter Fleischsalat mit einer Haltbarkeit von drei Wochen, das gleiche Produkt ohne Konservierungsstoffe mit einer Haltbarkeit von 10 - 14 Tagen angeboten. Hier ist die technologische Notwendigkeit von Konservierungsstoffen unseres Erachtens nicht mehr gegeben und der Gesetzgeber gefordert, den Stand der Technik bei der Herstellung von bestimmten Lebensmitteln neu zu bewerten und bestimmte Anwendungen von Zusatzstoffenerneut zu überprüfen.

Von vielen Lebensmittelherstellern wird dem entgegen gehalten, dass ein Teil der Verbraucher länger haltbare Produkte wünscht. In der Regel ist es aber der Lebensmittelhandel, der lange Haltbarkeitsfristen fordert und damit die Produktrückläufer gering hält.

Durch die EU-weite Harmonisierung der Zusatzstoff-Regelungen hat sich die Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe stark erweitert, v.a. die von Verbraucherschützern und Umweltmedizinern als gesundheitlich problematisch angesehen werden.
Während bei verpackten Lebensmitteln mit wenigen Ausnahmen alle Lebensmittelzusatzstoffe zu kennzeichnen sind, entfällt dies weitgehend beim Verkauf von losen, unverpackten Lebensmitteln.

Die wichtigsten Lebensmitzusatzsoffgruppen sind Antioxidantien (E 300 – E 312), Emulgatoren und Stabilisatoren, Farbstoffe (E 100 – E 175), Geschmacksverstärker, Konservierungsstoffe (E 200 – E 283) sowie Süßungsmittel.

Autor: KATALYSE Institut

Zement

Zement ist ein fein gemahlenes, hydraulisches Bindemittel zur Herstellung von Mörtel, Beton, Putz, Estrich und künstlichen Steinen. Die wichtigsten Rohstoffe Kalkstein, Ton (Tonminerale) und ihr natürliches Gemisch, der Kalkmergel, werden an vielen Stellen in Deutschland im Tagebau abgebaut, gemahlen und meist in Drehöfen oberhalb der Sintertemperatur von 1.400 bis 1.450 °C gebrannt. Hierbei kommt es temperaturbedingt zu hohen Stickoxidemissionen (Zementindustrie).

Zement erhärtet, mit Wasser angemischt, sowohl an Luft als auch unter Wasser. Zement unterscheidet sich von den anderen hydraulischen Bindemitteln, z. B. hydraulischen Kalken, Mischbindern und Putz- und Mauerbindern durch seine höhere Druckfestigkeit.

Zement ist wasserfest und zum Teil beständig gegen Sulfate und Säuren. Die in Deutschland gültige Euronorm für Zement umfasst:

  • CEM I - Portland-Zement,
  • CEM II - Portlandkompositzement,
  • CEM III - Hochofen-Zement,
  • CEM IV - Puzzolan-Zement,
  • CEM V  - Komposit-Zement.

Alle Zemente enthalten als Grundsubstanzen zu verschiedenen Anteilen Portland-Zement-Klinker, Hüttensand und Traß.
Portland-Zement-Klinker besteht hauptsächlich aus Calciumsilicaten. Hüttensand ist in fein vermahlenem Zustand ein latent hydraulischer Stoff; er wird aus einem Abfallprodukt des Eisenhüttenbetriebes erzeugt, aus der kalk-tonerde-silicatischen, feuerflüssigen Hochofenschlacke. Traß wird aus fein gemahlenem, vulkanischen Tuffgestein gewonnen. Zur Verbesserung der physikalischen Eigenschaften dürfen Zusätze an anorganischen mineralischen Stoffen bis zu 5 Gew.-% beigefügt werden.
Andere Zusätze, wie zum Beispiel Steinkohlenflugasche, dürfen 1 Gew.-% nicht überschreiten und stellen ein schwer abschätzbares Risiko dar. Hüttensand und Traß können ggf. erhöhte Radioaktivität
(Radioaktive Baustoffe) aufweisen.

Natur-Zement wird aus gebranntem Mergel hergestellt, der physiologisch unbedenklich ist und von nicht einheitlicher Qualität (nicht genormt).
Produkte aus Zement sind weniger hygroskopisch, weniger dampfdurchlässig (Diffusionswiderstand) und spröder als solche aus Kalk oder Gips und sollten daher nur dort wo konstruktiv oder bauphysikalisch notwendig zum Einsatz kommen, zum Beispiel Zementmörtel für Fliesen, Aussenputz im Erdbereich.

siehe: Zementindustrie, Zementputz, Zementgebundene Steine

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelvergiftung

Vergiftungserscheinungen infolge Aufnahme verunreinigter, giftiger, zersetzter oder bakteriell infizierter Nahrungsmittel.

Am häufigsten kommt die L. aufgrund bakterieller Verunreinigung vor. Die Bakterien (Salmonellen (Salmonellosen), Staphylokokken) infizieren z.B. Fleisch, Milch und Milchprodukte, Salate, Eier, Speiseeis, Meeresfrüchte.

Die Krankheitssymptome werden teils durch die Bakterien selber, teils durch deren freigesetzte Gifte hervorgerufen. Vorbeugend wirken ausreichende Lebensmittelhygiene und Trinkwasseraufbereitung.
Chemische Gifte können z.B. Metalle aus Kochgeräten oder Umweltgifte sein.

Natürliche Gifte sind z.B. enthalten in Pilzen und in mutterkornhaltigem Getreide. In Hülsenfrüchten muß das natürlich enthaltene Gift erst durch ausreichend langes Kochen zerstört werden. Kartoffeln enthalten ein natürliches Gift nur, falls sie grün aussehen. Dieses Gift lässt sich auch durch Kochen nicht zerstören. Die grünen Teile müssen entfernt werden.

Lit.: KATALYSE (Hrsg): Neue Chemie in Lebensmitteln, Frankfurt 1998.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelkonservierung

Die L. dient der Haltbarmachung und der Vermeidung von vorzeitigem enzymatischem und mikrobiellem Verderb von Lebensmitteln.

Hierbei unterscheidet man folgende Verfahren:
Kälte (Kaltlagern, Tiefgefrieren), Hitze (Pasteurisation, Sterilisation; Weißblech), Trocknung (Sprühtrocknung, Gefriertrocknung) enzymatische oder mikrobiologische Verfahren (Säuerung, Fermentation), Zucker, Salz, chemische Konservierungsstoffe und Lebensmittelbestrahlung.

Autor: KATALYSE Institut

Wohngifte

siehe Innenraumluftbelastung

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelkennzeichnung

Für die L. existiert keine einheitliche Rechts- oder Normensammlung.

Die Kennzeichnungsvorschriften sind auf eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen verteilt. Eine Kennzeichnungspflicht gilt mit wenigen Ausnahmen (z.B. die Angabe von Konservierungsstoffen) nur für verpackte Lebensmittel, lose Ware unterliegt dagegen so gut wie keiner Pflichtkennzeichnung

Die L.-Verordnung schreibt seit 1983 folgende Elemente zwingend vor:

  • Zutatenliste (aller verwendeten Roh- und Zusatzstoffe in der Reihenfolge ihres gewichtsmäßigen Anteils),
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (kein Verfalldatum, sondern ein Garantiedatum, für die Beibehaltung der spezifischen Eigenschaften des Lebensmittel),
  • Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels sowie
  • Mengenangabe und Herstellerangabe.

Durch die EU-Harmonisierung wurde eine Flut neuer L.-Vorschriften (Herkunftsbezeichnungen, Gütesiegel für Wein, Bestrahlungssymbol (Lebensmittelbestrahlung), Symbol für gentechnische Erzeugnisse (Gentechnologie) u.v.m.) ausgelöst.

Eine europaweite Neuordnung und Konzipierung wird seit 2001 sowohl von den Verbraucherverbänden als auch der Lebensmittelwirtschaft gefordert.

Autor: KATALYSE Institut

Wintergarten

W. sind verglaste Baukörper, die vor der normalen Fassade eines Gebäudes angeordnet sind.

W. erweitern den Wohnbereich und sind ein Element architektonischer Gestaltungsmöglichkeit. Durch Einfangen von zusätzlicher Sonnenenergie im Frühjahr und im Herbst kann die Heizperiode des Gebäudes verkürzt werden. Die Energieeinsparung durch einen W. wird allerdings oft überschätzt. Sie beträgt z.B. bei einem Einfamilienhaus mit Satteldach und südlich über die ganze Breite vorgelagertem Wintergarten nur 10-12%.
Dem stehen Kosten für den W. von ca. 40.000 DM gegenüber. Wird der W. wie ein normaler Wohnraum genutzt bzw. durch eine Heizung frostfrei gehalten (z.B. um tropische Pflanzen aufstellen zu können), so ergibt sich sogar ein erheblicher Mehrverbrauch an Energie. Dies liegt daran, daß selbst hochwertige Wärmeschutzverglasung (Fenster) erheblich mehr Wärme durchläßt als eine normale Steinaußenwand (k-Wert). Völlig unverständlich ist daher, daß das Bundesfinanzministerium W. fördert, sofern diese auch im Winter zum dauernden Aufenthalt geeignet sind. Ein im Winter bewohnter W. verschlingt pro Jahr 10.000-20.000 kWh Heizenergie zusätzlich!

Lit.: R.Hemmers: Informationspaket Solararchitektur und energiebewußtes Bauen, Köln 1987

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelimitate

L. sind Nahrungsmittel, die durch eine untypische Zusammensetzung (z.B. Milch aus Pflanzenbestandteilen) geeignet sind, ein herkömmliches Produkt (z.B. Kuhmilch) zu imitieren.

L. sind nachgemachte Nahrungsmittel. Sie sind im wesentlichen dadurch charakterisiert, dass die originären tierischen Rohstoffe (z.B. Milchfett) ganz oder teilweise durch meist billigere pflanzliche Rohstoffe (z.B. Sojaöl, Kokosfett) ausgetauscht sind.

Wegen ihrer äußerlichen und geschmacklichen Ähnlichkeit zu den Originalen sind L. für den Verbraucher oft schwer zu erkennen. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung aller Lebensmittelinhaltsstoffe ist deshalb von besonderer Bedeutung

Der Europäische Gerichtshof hat die deutschen Reinheitsgebote (Bier, Fleisch-, Wurstwaren und Milchprodukte) nach und nach zu Fall gebracht, da in diesen Bestimmungen eine Einschränkung des freien Warenverkehrs gesehen wurde.

Inzwischen darf Wurst mit Soja, Bier mit Zusatzstoffen und Tofu im Käse eingesetzt werden. Allerdings bleiben die Bezeichnungen Milch, Butter, Käse und Wurst nur "echten" Erzeugnissen vorbehalten. So muß z.B. der Zusatz von Soja generell und eindeutig deklariert werden.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelfarbstoffe

43 F. von hellgelb bis tiefschwarz sind in der Europäischen Union zugelassen. Sie sorgen für appetitliches Aussehen und geben den Lebensmitteln das perfekte Make-up. Allerdings nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen.

Beispielsweise stehen die Azo-F. in Verdacht, Pseudoallergien auszulösen. Dazu zählen unter anderem der gelbe F. Tartrazin oder Amaranth, das Spirituosen und Fischrogen rot macht. Gut ein Drittel der F. gilt als bedenklich und kann bei empfindlichen Menschen Atemnot, Hautausschläge und Fieber auslösen.

F. werden zugesetzt, um verarbeitungsbedingte Farbverluste auszugleichen und das Lebensmittel optisch aufzuwerten. F. dürfen unverarbeiteten und frischen Lebensmitteln sowie Fruchtsäften, Fisch, Fleisch und Geflügel nicht zugesetzt werden.

Vorzugsweise werden sie daher bei Nährmitteln, Kunstspeiseeis, Obstprodukten und Süßwaren eingesetzt. Bei den F. wird zwischen natürlichen Farbstoffen z.B. Betanin aus der Roten Bete und naturidentischen F., bei denen ein chemischer Nachbau der in der Natur vorkommenden F. vorgenommen wird, unterschieden.

Zusätzlich existieren eine Reihe von künstlichen F., die nicht in der Natur vorkommen. Synthetische F. werden, wie die naturidentischen F., aus den Grundstoffen der Erdölchemie hergestellt. Die Synthese macht es möglich, die Eigenschaften der F. gegenüber natürlichen F. gezielt zu verbessern. So ist die Farbstabilität bei künstlichen F. häufig wesentlich größer als bei natürlichen F. Eine Gesundheitsgefährdung durch bestimmte F. (insbesondere synthetische Azo.-F.) kann vor allem bei Allergikern gegeben sein.

In Deutschland ist die Verwendung von synthetischen F. stark zurückgegangen bzw. wurde vom Gesetzgeber zum Teil eingeschränkt (z.B. Tartrazin) insbesondere im Süßwarenbereich werden von den Herstellern häufig natürlich-färbende Pflanzensäfte (Spinat, Paprika, Kurkuma, Traubensaft, Heidelbeere, Rote-Bete-Saft) eingesetzt. Auf bestimmte Farben z.B. Blautöne, wird inzwischen weitestgehend verzichtet.

Autor: KATALYSE Institut

Wasserlack

W. sind industriell eingesetzte lösemittelarme Lacke, z.B. Elektrotauchlacke für die Beschichtung von Metallteilen wie
Auto-Karosserien. Zu unterscheiden von den Dispersionslacken für den Bautenbereich.

Autor: KATALYSE Institut

Lebensmittelbestrahlung

Bestrahlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung ( Gamma-, Elektronen-, Röntgenstrahlen). Lebensmittelbestrahlung dient dem Abtöten von Mikroorganismen und der Keimhemmung, um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern. Lebensmittelbestrahlung führt zu keiner radioaktiven Belastung(Radioaktivität) der Lebensmittel, wohl aber zu einer Vielzahl biochemischer Veränderungen.

Im Jahre 1957 wurden erstmals in der BRD kommerziell Gewürze bestrahlt. Das "neue" Lebensmittelgesetz von 1959 verbot diese erste Anwendung Die Ernährungsindustrie befürwortet grösstenteils die Lebensmittelbestrahlung, kann sie doch für sich grosse Vorteile aus einer Lebensmittelbestrahlung ziehen. Auch die EG-Komission hat sich dem positiven Standpunkt der Weltgesundheitsorganisation zur Lebensmittelbestrahlung angeschlossen. Seit Dezember 1988 liegt den EG-Mitgliedstaaten nun der Vorschlag für eine EG-Richtlinie zur Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen vor. Folgende Lebensmittel(-gruppen) sollen zur Lebensmittelbestrahlung zugelassen werden.

Trockenfrüchte, Hülsenfrüchte, (Gemüse), Trockengemüse, Getreideflocken, getrocknete Kräuter und Gewürze, vorbehandelte Garnelen, entbeintes Geflügelfleisch und

Gummi arabicum.
Zur Beschlussfassung der EG-Richtlinie zur Lebensmittelbestrahlung ist eine qualifizierte Mehrheit nötig, die aber bisher nicht zustande kam, da die Mitgliedstaaten unterschiedliche Forderungen zu der erstellten Lebensmittelliste haben.

Auch bei der Deklaration von bestrahlten Lebensmitteln und Lebensmitteln mit bestrahlten Zutaten herrscht grosse Uneinigkeit. Das von der EG-Komission vorgeschlagene Erkennungssymbol für bestrahlte Lebensmittel ist nicht für die Etikettierung von Endverbraucherware bestimmt, sondern beschränkt sich nur auf die Zwischenhändler (zum Beispiel Grosshandel).

Bis Anfang 1990 hatten rund 35 Staaten weltweit die {Lebensmittelbestrahlung} für bestimmte Lebensmittel zugelassen, in neun europäischen Staaten wurden bereits bestrahlte Lebensmittel gewerbsmässig auf dem Markt eingeführt. Abgesehen von einzelnen Markttestsgelangten bestrahlte Lebensmittel nicht direkt an den Verbraucher. In der Regel wurden diese von der Ernährungsindustrie als Zutat eingesetzt, weiterverarbeitet und anschliessend in den Verkehr gebracht.

Gefahren der Lebensmittelbestrahlung: Häufig fehlen den Lebensmitteln nach der Lebensmittelbestrahlung die typischen Verderbnismerkmale, und der Verbraucher wird wegen des atypischen Verderbs des Lebensmittels nicht gewarnt. So können nach der Lebensmittelbestrahlung zum Beispiel die typischen Verderbnisgerüche ausbleiben oder treten in geringerem Maße auf.

Ausserdem wird der Verdacht geäussert, dass manche Bakterien und Schimmelpilze durch Strahlenbehandlung zum Wachstum angeregt werden. Die Lebensmittelbestrahlung kann dazu führen, dass bestehende Hygienevorschriften umgangen werden, dass mikrobiologisch nicht einwandfreie Ware nach der Lebensmittelbestrahlung in den Handel gelangt.

In Grossbritannien sind schon einige grosse Nahrungsmittelbetriebe wegen illegaler Lebensmittelbestrahlung von bakteriell befallenen Lebensmitteln zur Verantwortung gezogen worden. Überhaupt wird die gesamte Mikroflora, die sich bei gesunden, handelsüblichem Fleisch im biologischen Gleichgewicht befindet, durch Lebensmittelbestrahlung stark verändert. Resistente Mikroorganismen können sich aufgrund mangelnder Gegenspieler leicht vermehren. Es besteht die Möglichkeit, dass sich krankheitserregende Keime plötzlich unvorhergesehen stark vermehren.

Auch wertvolle Inhaltsstoffe werden bei der Lebensmittelbestrahlung verändert, bzw. es können sich neue Stoffe und reaktionsfreudige Radikale bilden. Zu diesen gehört Wasserstoffperoxid, dem ein Teil der konservierenden Wirkung der Lebensmittelbestrahlung zugeschrieben wird. Wasserstoffperoxid entsteht bei der Lebensmittelbestrahlung von Wasser und ist als Zellgift und Mutagen (erbgutverändernde Substanz) bekannt und als Zusatzstoff in Lebensmitteln nicht zugelassen.

Zusätzlich verändert die Lebensmittelbestrahlung den Geschmack von Lebensmitteln, was ausführliche Testreihen bewiesen haben. Die Lebensmittelbestrahlung selbst führt zu Vitaminverlusten von bis zu 70 Prozent.
Die Lebensmittelbestrahlung wird ebenfalls zur Hemmung des Schimmelpilzbefalls bei exotischen Früchten und Erdbeeren eingesetzt. Die Folge ist, dass der Verbraucher über die tatsächliche Frische und Reife eines Produktes hinweggetäuscht wird. So wird. So finden wie in allen Lebensmitteln natürliche Abbauprozesse (zum Beispiel bei Vitaminen) statt, sie sind aber für den Verbraucher nicht erkennbar, da zum Beispiel Schimmel nicht mehr vorhanden ist.

Anlass zur Kritik geben vor allem die unzureichenden Nachweismethoden für die Lebensmittelbestrahlung. Seit Anfang der 80er Jahre sind nur wenige Verfahren zum Nachweis der Lebensmittelbestrahlung in die amtliche Sammlung der Untersuchungsverfahren aufgenommen wurden. Eine routinemässige Kontrolle von Lebensmitteln ist gegenwärtig nicht durchführbar, da kein allgemeingültiges Nachweisverfahren zur Verfügung steht.

Autor: KATALYSE Institut