Rechtsprinzip z.B. der japanischen Rechtssprechung und wichtiger Schritt in Richtung auf Umkehr der Beweislast.
Erscheint es als wahrscheinlich, dass ein Produzent für die Verseuchung eines Gewässers verantwortlich ist, dann reicht es aus, ihn zur Rechenschaft zu ziehen, ohne dass die Beweisführung zu eindeutigen Ergebnissen kommen muss. Allerdings muss der Geschädigte beim P. immer noch Beweise liefern im Gegensatz zum umgekehrten Beweislastprinzip.
Umweltpolitik in Japan, Verursacherprinzip
Autor: KATALYSE Institut