NIK-Werte

NIK-Werte sind die niedrigsten (toxikologisch) interessierenden Konzentrationen (im Englischen: LCI = Lowest Concentration of Interest) für Innenräume im privaten und öffentlichen Bereich; sie beziehen sich nicht auf Arbeitsplatzbelastungen.

Bei der Herleitung von NIK-Werten orientiert sich der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) - erweitert um Fachleute der Herstellerseite - nach Vorschlag einer internationalen Expertengruppe an MAK-Werten. Dabei werden die Unterschiede zwischen Innenräumen (Wohnungen, Kindergärten, Schulen) und Arbeitsplätzen berücksichtigt, wie etwa:

• Dauerexposition gegenüber einer wechselnden und regelmäßig unterbrochenen Arbeitsplatzbelastung.

• Existenz von Risikogruppen, die am Arbeitsplatz entweder gar nicht vorkommen (Kinder, alte Menschen) oder arbeitsmedizinisch besonders geschützt werden (Schwangere, Allergiker),

• fehlende messtechnische und medizinische Überwachung, prinzipiell undefinierte Gesamtexposition in Innenräumen.

NIK-Werte können nur als Rechenwerte zur Bewertung und Zulassung von Bauprodukten dienen. Sie sind nicht als Grenzwerte für Innenräume geeignet. Da Bauprodukte in Innenräumen viele Stoffe an die Innenluft abgeben, sind NIK-Werte zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch VOC/SVOC-Gemische ein geeignetes Instrument.

Für alle einzelnen Stoffe wird der aktuelle Stand toxikologischen Begründungen herangezogen, um möglichst viele Stoffe beurteilbar zu machen. Stoffe, die nicht bewertet werden können, sind einer strengen Summenbegrenzung unterworfen.

Um die unterschiedlichen Expositionsbedingungen und Empfindlichkeiten in der Bevölkerung im Vergleich zur Arbeitsplatzbelastung zu berücksichtigen, wird der jeweilige MAK-Wert durch 100 geteilt (Ausnahme z.B. Reizgase). Bei möglicherweise kanzerogenen Stoffen der EU-Kategorie 3 (nach EU-Richtlinie 67/548/EWG) wird in der Regel durch 1000 dividiert.

Beispiele: So liegt beispielsweise der
TRGS für Toluol bei 190.000, woraus sich ein NIK-Wert von 1.900 ergibt. Naphhalin hingegen als krebserregender Stoff der Kategoriue 3 besitzt einen
TRGS 50.000, worasu sich ein NIK-Wert von 50 ergibt. Für 2-Butanonoxin existiert kein
TRGS, folglich greift hier die Einzelstoffbewertung mit einem NIK-Wert von 20.

Reproduktionstoxische und mutagene Stoffe werden einer Einzelstoffbetrachtung unterzogen. Substanzen mit erwiesenen kanzerogenen Eigenschaften der EU- Kategorie 1 und 2 (nach EU-Richtlinie 67/548/EWG) werden gesondert geprüft.

Die NIK-Werte werden in einer Liste (NIK-Werte-Liste) veröffentlicht. Um die Ableitung von NIK-Werten transparent zu gestalten, weist die NIK-Werte-Liste mindestens folgende Angaben auf:

  • Substanzname(n)
  • CAS-Nummer
  • NIK-Wert
  • Der zugrunde gelegte Wert mit Quelle und stoffbezogenen Einstufungen
  • Bemerkungen, diezusätzliche Hinweise zum Stoff oder zur Ableitung geben

Hier finden Sie die NIK-Wert-Liste vom Stand September 2005 als PDF-Dokument.

Literatur:

TRGS 900: Technische Regeln für Gefahrstoffe: Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz, „Luftgrenzwerte“, Bundesarbeitsblatt Ausgabe Oktober 2000, zuletzt geändert BArbBl. Heft 5/2004.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Alphabetisch, Chemie & Prozesse, N, N - S, Substanzen & Werkstoffe.

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