Kulturelle Maßnahmen zu einer langfristigen Erhöhung oder Erhaltung der Fruchtbarkeit eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Bodens und zum Urbar machen.
Dazu gehören u.a. Änderungen des Wasserhaushalts der Flächen (Be- und Entwässerung, Kultivierung von Mooren, Dränage, Deichbau, Wildbachverbau), Eingriffe in die Bodenstruktur (Bodengefüge) und Verbesserung des Nährstoffzustandes (Lockerung von verdichteten Bodenschichten, Tiefumbruch, Anhebung des pH-Wertes, Entsteinung, Kultivierung von Heide und Ödland). Durch M.-Maßnahmen gingen in Deutschland besonders viele Feuchtgebiete verloren, was wesentlich zum Artensterben beiträgt. Bei grundlegenden M.-Maßnahmen kommt es oft zur Interessenkollision zwischen Landwirtschaft und Naturschutz(Landwirtschaftsklausel, Bundesnaturschutzgesetz). Eine Durchführung sollte nur nach Erstellung eines gesamtökologischen Gutachtens und Vergleich des (kurzfristigen) Nutzens mit (langfristigen) volkswirtschaftlichen Kosten und ökologischen Schäden erfolgen (Umweltverträglichkeitsprüfung).
Autor: KATALYSE Institut