Verkehrsverbund

Ein V. ist der Zusammenschluß mehrerer Verkehrsunternehmen in einer abgegrenzten Region zur Neuordnung und Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Die V. in Westdeutschland schaffen die Verbindung folgender städtischer Ballungsräume mit ihrem Umland: Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart, Rhein-Ruhr, Rhein-Sieg, Hannover und Berlin-West. Beteiligte Nahverkehrsmittel sind Bundesbahn, Omnibus, Straßenbahn, U-Bahn und z.T. auch Schiffslinien, wobei der Schienenverkehr i.d.R. das grundlegende Verkehrsmittel ist.

Planungskompetenzen, die Erstellung koordinierter Gemeinschaftsfahrpläne und eines einheitlichen Tarifsystems mit gleichen Beförderungsbestimmungen, geben die Nahverkehrsunternehmen im V. an eine Verbundgesellschaft ab. Ziel des V. ist neben besserer Wirtschaftlichkeit die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV. Durch Einsatz moderner Fahrzeuge, Taktverkehr, attraktive Preisgestaltung wie Umwelttickets, übertragbare Zeitkarten, Familienpässe u.ä., nahm das Beförderungsaufkommen des ÖPNV 1990 in allen V. zu.

Durch eine Verlagerung des Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel wird die Belastung der Städte und der Umwelt durch den Straßenverkehr vermindert. Übergangsmodelle zum V. mit zentraler Verwaltung sind Verkehrs- oder Tarifgemeinschaften.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in T - Z, Umweltrecht, V.