Durch das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der UVP im Raumordnungsverfahren bei Verkehrswegen in den neuen Bundesländern herausgenommen.
In den neunziger Jahren wurden eine Reihe von Gesetzen zur Beschleunigung der Planungen für die Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin ,"kurz": Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz -VerkPBG vom 16.12.91 ( BGBl I, 2174) betreffend:
Bundeseisenbahnen, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen, Verkehrsflughäfen - Straßenbahnen in den neuen Bundesländern erlassen.
Ebenso ein Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für Verkehrswege (PlanungsvereinfachungsG) vom 17.12.1993 (BGBl I, 2123): keine UVP erforderlich und Straffung des Anhörungsverfahrens innerhalb eines Monats nach Vorlage der Unterlagen durch den Vorhabensträger hat die Anhörungsbehörde Stellungnahmen einzuholen
und Planauslegung in den Gemeinden zu veranlassen
vom Vorhaben berührte Behörden haben sich binnen 3 Monaten zu äußern nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Anhörungsbehörde binnen 3 Monate die Erörterung abzuschließen und ihre Stellungnahme binnen eines Monats abzugeben bei Änderungen von Bundesfernstraßen Möglichkeit des Absehens von
der förmlichen Erörterung nach § 73 VI VwVfG (zugl. Einbeziehung der Öffentlichkeit n. § 9 I 2 UVPGG; jedoch ist Einwendern dann Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Autor: KATALYSE Institut