Im Pflanzenschutzgesetz sind in 10 die persönlichen Anforderungen für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geregelt.
Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, muß die dafür erforderliche Zuverlässigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Dadurch soll die Gewähr gegeben sein, daß durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine vermeidbaren schädlichen Auswirkungen, insb. auf den Naturhaushalt, auftreten.
Allerdings ist auch die Gefährdung der Anwender so hoch, daß bei längerfristigem unsachgemäßem Umgang (z.B. Arbeiten ohne Schutzkleidung) mit den Mitteln erhebliche gesundheitliche Schädigungen der betreffenden Personen auftreten; v.a. in Entwicklungsländer verkaufte Pestizide enthalten oft völlig unzureichende Gefährdungs- und Anwendungshinweise für die zu einem großen Teil analphabetischen Bauern (Pestizidexport).
Autor: KATALYSE Institut