Die mit der Zulassung und in der Höchstmengenverordnung für Pestizidrückstände in Lebensmitteln festgelegte Wartezeit von der letzten Applikation eines Pflanzenschutz- oder Arzneimittels (Futtermittelzusätze und Tierarzneimittel) bis zur Weitergabe der pflanzlichen oder tierischen Produkte an den Handel oder den Verbraucher.
Die K. verhindert aber nicht das Zurückbleiben von Rückständen in Pflanze oder Tier.
Siehe auch: Pestizide, Pestizidrückstände, Pflanzenschutzmittel
Autor: KATALYSE Institut