Altpapier

Altpapier ist Papier, das bei getrennter Sammlung und als Rest bei der Papierherstellung anfällt.

Zur Herstellung von 1 t Papier sind ca. 1,8 t A. erforderlich. Die Herstellung von A.-Rohstoff ist bedeutend umweltverträglicher als die Produktion des Zellstoffs aus Primärfasern. So benötigt man zur Erzeugung 1 t frischen Zellstoffs je nach Herstellungsprozeß 115 m3 Wasser und 3.300 kWh Energie. Für die Herstellung der gleichen Menge A.-Rohstoffs sind notwendig: 16 m3 Wasser und 1.300 kWh Strom. Positiv wirken sich des weiteren die Reduktion der Hausmüllmenge (Hausmüll, Recycling) und die Ressourcenschonung aus.

A. ist mit einem Anteil von etwa 44% mit Abstand der wichtigste Sekundärrohstoff der Papierherstellung. Von den ca. 14,6 Mio t Papier, die 1990 in Deutschland verbraucht wurden, setzte die Papierindustrie 5,8 Mio t A. wieder ein. Im Bereich der Verpackungspapiere/-kartons ist mit 92% die technische Obergrenze für den Einsatz von Sekundärrohstoffen bereits erreicht, in anderen Bereichen, z.B. dem graphischen Bereich, sind bei höherer Akzeptanz des A. noch deutliche Steigerungen möglich.

Seit geraumer Zeit laufen die Altpapiersammlung und -verwertung immer mehr auseinander. In Deutschland wird z.Z. mehr A. gesammelt als in die Papierproduktion zurückfließt. Dies hängt einerseits mit erheblichen, zum Teil gesteuerten Preisschwankungen auf dem A.-Markt zusammen, die in gewissen Zeitabständen auftreten und immer wieder dazu führen, daß es ein Überangebot gibt. Zum anderen fehlt bei Verbrauchern und Herstellern oft noch die nötige Akzeptanz gegenüber A., was zu Veränderungen auf dem Absatzmarkt führt.

Die so entstehenden Überschüsse - eigentlich wichtige Rohstoffe - werden z. Z. verbrannt oder deponiert (Müllverbrennungsanlage, Deponie).

  • A.Verwertung kann nur dann von dauerhaftem Erfolg sein, wenn:
  • die Akzeptanz des A. bei Herstellern und Verbrauchern erhöht wird;
  • der Einsatz von Sekundärrohstoffen die Produktion von Primärrohstoffen ersetzt;
  • die Produktionsmengen insgesamt reduziert werden, da die müllreduzierende Wirkung des Recyclings bei weiter ansteigender Produktion aufgehoben und indirekt sogar zum Ansteigen der Müllberge führen kann (Abfallvermeidung).

Autor: KATALYSE Institut

Alkylpolyglucoside

Abk. APG. Neuartige Gruppe nichtionischer Tenside, die vollständig auf Basis nachwachsender Rohstoffe (Zucker und Fettalkoholen) produziert werden.

Sie sind biologisch gut und vollständig abbaubar (Abbau). Auch unter anaeroben Bedingungen werden sie metabolisiert (Metabolit). Neben der guten Reinigungsleistung verbinden sie ausgezeichnete Hautverträglichkeit mit vergleichsweise geringer Toxizität und stellen damit einen zukunftsträchtigen, modernen Tensidtyp dar.

Autor: KATALYSE Institut

Alkylphenolethoxylate

Abk. APEO. Ehemals bedeutende Gruppe nichtionischer Tenside mit sehr gutem Leistungsprofil, aber ungenügender Umweltverträglichkeit.

A. entsprechen zwar den Anforderungen der Tensidverordnung, die Mineralisation (Abbau) ist jedoch unzureichend: Es werden stabile Metabolite mit erheblicher aquatischer Toxizität gebildet. Infolgedessen haben die im Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW) und anderen Verbänden organisierten Hersteller sich 1986 zu einem stufenweisen Verzicht auf A. in ihren Produkten bereit erklärt.

Während diese Substitution in Haushaltsprodukten seit 1988 abgeschlossen sein dürfte, soll dies bei den zahlreichen industriellen Anwendungen erst Ende 1991 in großem Umfang realisiert worden sein. In der Schweiz hingegen gilt seit dem 31.8.1987 ein gesetzliches Verbot für A. in Wasch- und Waschhilfsmitteln.

Autor: KATALYSE Institut

Alkohole

Alkohole sind Kohlenwasserstoffe mit einer oder mehreren Hydroxi-gruppen.

A. werden in ein- und mehrwertige (=Zahl der OH-Gruppen) sowie gesättigte und ungesättigte A. eingeteilt. Innerhalb dieser Verbindungsklassen unterscheidet man noch primäre, sekundäre und tertiäre A.. Die niederen, einwertigen A. sind farblose, meist angenehm riechende Flüssigkeiten von brennendem Geschmack z.B. Methanol (Holzgeist), Ethanol (Weingeist) und Propanol.

Die mittleren, einwertigen A. mit 4 bis 11 Kohlenstoffatomen sind ölige, meist unangenehm riechende, mit Wasser nur begrenzt mischbare Flüssigkeiten. Die höheren A. sind fest, geschmacklos, geruchlos und in Wasser unlöslich. Die zweiwertigen A. bezeichnet man meist als Glykole.

Glykole zeigen narkotische Wirkung sowie Wirkung auf die Niere. Wichtigster Vertreter ist Ethylenglykol, das als Gefrierschutzmittel Verwendung findet. Von den dreiwertigen A. kommt nur dem Glycerin praktische Bedeutung zu. Glycerin wird als Weichmacher sowie als Frostschutzmittel für Motoren eingesetzt, findet aber auch als Arzneimittel (z.B. Salben) Anwendung.

Höherwertige A. mit 5 und 6 Kohlenstoffatomen (Pentite, Hexite) spielen als Zucker in der Kohlenhydratchemie eine wichtige Rolle. Anhand von Tierversuchen konnte festgestellt werden, daß die Giftigkeit einwertiger A. mit zunehmender Zahl der Kohlenstoffatome steigt. Methanol besitzt dabei jedoch eine Sonderstellung.

Lit.: W.Wirth, C.Gloxhuber: Toxikologie, Stuttgart - New York, 1985

Autor: KATALYSE Institut

Alkansulfonate

Abk. SAS. Diese bedeutende Gruppe anionischer Tenside auf petrochemischer Basis wird in flüssigen Wasch- und Reinigungsmitteln, z.B. Spülmitteln und Allzweckreinigern, eingesetzt.

Die aquatische Toxizität ähnelt der des LAS (Lineare Alkylbenzolsulfonate). So liegen die LC50-Werte bei Fischen zwischen 3-24 mg/l. A. sind schneller biologisch abbaubar als LAS. Der Abbau findet jedoch ebenfalls unvollständig, und unter anaeroben Verhältnissen gar nicht statt.

Alkaloide

Unter dem Begriff Alkaloide faßt man eine Gruppe von stickstoffhaltigen Verbindungen zusammen.

In ihrem chemischen Aufbau zeigen die einzelnen Vertreter erhebliche Unterschiede. A. kommen in bestimmten Pflanzenfamilien (z.B. den Nachtschattengewächsen) und in wenigen Tierarten vor. Über die biochemischen Funktionen ist derzeit wenig bekannt. Zuweilen dienen sie als Schutz vor dem Gefressenwerden.

Im menschlichen Organismus zeigen sie meist intensive physiologische Wirkungen. Je nach Art bzw. eingesetzter Dosis sind sie Rausch-, Heil- oder Genußmittel (z.B. Cocain, Morphin, Chinin, Codein, Nikotin). Manche Alkaloide stellen bereits in kleinen Mengen aufgenommen tödliche Gifte dar (z.B. Strychnin, Atropin).

Autor: KATALYSE Institut

Aliphaten

Gesättigte organische Verbindungen

z.B. Testbenzin oder Terpentin. In vielen Produkten als Lösemittel eingesetzt.

Autor: KATALYSE Institut

Algenpest

Durch die Überfrachtung von Flüssen und Meeren mit Stickstoff- und Phosphorverbindungen aus der Landwirtschaft und städtischen Abwässern, kommt es in vielen Gewässern zur Eutrophierung und Algenblüte.

Die saisonale extreme Vermehrung von Algen, hat in Nordsee, Ostsee und Mittelmeer regelmäßig in den achtziger und Anfang der neunziger Jahre zu pestartigem Massensterben von Fischen, Robben und anderen Meeresorganismen geführt.

Im Oktober 1986 verschwanden im dänischen Kattegatt beispielsweise in einem Gebiet von 100 Quadratkilometer große Teile des Fischbestandes und konnten nur noch tot aus dem Meer gezogen werden.

Im Sommer 1988 verursachte das massenhafte Auftreten der Goldalge Chrysomulina polylepis, die sich mit einer Art Ankerfaden an Kiemen festsetzen kann, in der Nordsee ein großes Fischsterben und wurde mit dem Absterben eines großen Teils der Robbenpopulation dieses Raums in Verbindung gebracht.

Seit Ende der 70er Jahre kommt es in der italienischen Adria regelmäßig durch die gewaltigen Stickstoff- und Phosphormengen (Phosphat), die der Po aus den norditalienischen Metropolen zum Meer führt, in Verbindung mit starker Sonneneinstrahlung zur Ausbildung schwammiger roter und grüner Algenteppiche, die neben den Meeresorganismen auch den Fremdenverkehr an der Küste Venetiens und der Emilia Romana stark beeinträchtigte.

Durch die Verbesserung der Klärtechnik und -standards tritte die Algenpest heute nur noch punktuell und bei extremen Situationen auf (Wassermangel in großen Flüssen, sehr hohe Sommertemperaturen o.ä.).

Autor: KATALYSE Institut

Aldehyde

Aldehyde sind chemische Verbindungen, die durch die A.-Gruppe charakterisiert sind. Sie entstehen durch Abspaltung von zwei Wasserstoffatomen aus Alkoholen. Aldehyde entstehen im menschlichen Körper z.B. beim Alkoholabbau.

Viele A. haben einen angenehmen obst- oder blumenartigen Geruch. Aldehyde haben industrielle Bedeutung als Rohstoffe für die Herstellung von Essigsäure, Kunststoffen, Kunstharzen, Desinfektionsmitteln, Riechstoffen, Pharmazeutika, Farbstoffen, Pflanzenschutzmitteln u.a.. Die Giftigkeit ist innerhalb der Gruppe der A. sehr unterschiedlich. Bekanntestes A. ist Formaldehyd.

Die wichtigsten Aldehyde im Überblick:

  • 2-Butenal zur Herstellung von Insektiziden und Sorbinsäure
  • Acrolein ist Zersetzungsprodukt beim Erhitzen von Fetten
  • Benzaldehyd ist Zersetzungsprodukt des Amygdalins
  • Butyraldehyde zur Verwendung in Weichmachern und Kunstharzen
  • Decanal als Aromastoff in verschiedenen Ölen
  • Glyoxal zur Veredlung von Papier und Textilien
  • Hexanal ist Bestandteil verschiedener Aromen
  • Methylglyoxal zur Herstellung von Insektiziden und Farbstoffen
  • Pentanal zur Herstellung von Aromen
  • Propionaldehyd für Weichmacher für Kunststoffe und Kautschuk
  • Vanillin als synthetisches Gewürz als Substitut für natürliche Vanille

Aktivkohle-Dosimeter

Mit Aktivkohle gefüllte, luftdicht verschlossene Metalldose (ähnlich einer Tabakdose), mit der die Konzentration von Radon in der Luft bestimmt werden kann.

Zur Messung wird das A. geöffnet an der zu messenden Stelle aufgestellt (meist drei Tage). Die Aktivkohle nimmt nun, je nach Radonkonzentration, verschieden viel Radon auf. Nach Ablauf der Aufstellzeit muß das A. wieder luftdicht verschlossen und einem geeigneten Labor zugeschickt werden, wo es mit Hilfe eines Gammaspektrometers ausgewertet wird.

Die Aktivkohle nimmt über die Aufstellzeit nicht gleichmäßig Radon auf. Schwankungen der Radonkonzentration werden daher nur ungenau gemittelt. Für Messungen unter Nutzungsbedingungen und über längere Zeiträume sind Kernspur-Dosimeter besser geeignet.

Autor: KATALYSE Institut

Azidität

= Maß für den Säuregehalt.

Die A. eines Mediums wie z.B. des Bodens, des Wassers, eines Nahrungsmittels oder beispielsweise einer Waschlotion wird durch den Gehalt an Wasserstoff-Ionen (H+-Ionen) bestimmt. Sie wird als pH-Wert angegeben.

Die A. eines Nahrungsmittels oder einer Gebrauchssubstanz ist von großer Bedeutung für die Gesundheitsverträglichkeit für den Menschen und die Verträglichkeit in der Umwelt. Die Ansäuerung von Nahrungsmitteln kann der Konservierung dienen (z.B. Sauerkraut).

Die A. von Lebensräumen, wie z.B. dem Boden oder dem Wasser, bestimmt in entscheidender Weise die Aktivität und Überlebensfähigkeit der darin auftretenden Organismen. Die erhöhte A. des Regens (Saurer Regen) und des Waldbodens (Bodenversauerung) sind u.a. Ursachen für das Absterben von Waldbäumen (Waldsterben).

Verschiedene Tier- und Pflanzenarten oder auch Mikroorganismen sind an extreme A. oder extrem niedrige Säuregehalte angepaßt und leben fast ausschließlich an diesen Standorten (Zeigerpflanzen).

Autor: KATALYSE Institut

Algenblüte

Algenblüte ist eine explosionsartige Vermehrung vorwiegend einzelliger Algen. A. entstehen durch Wassererwärmung, geringen Wasseraustausch und durch Überversorgung mit Nährstoffen.

Häufige Ursache der sogenannten Eutrophierung sind Einleitungen von Abwässer in die küstenahen Bereiche und Düngemittel aus der Landwirtschaft. Aber auch Bodenerosion als Folge von Abholzungen in Küstengebieten kann zur A. beitragen.

A. können massive Umweltprobleme verursachen. Bestimmte Algen produzieren Giftstoffe und ersticken andere Wasserbewohner durch ihren hohen Sauerstoffverbrauch, v.a. wenn die Algen absterben und ein dichter Teppich aus Algenschlick entsteht.

Siehe auch: Algen, Algenpest, Eutrophierung

Autor: KATALYSE Institut

Aktivkohlefilter

A. werden zur Trinkwasser- und Luftreinigung eingesetzt, vereinzelt auch für besonders schwierige Abwässer.

In großtechnischen Anlagen bestehen sie aus mehrere Meter dicken Schichten aus gekörnter Aktivkohle (Körnchen mit etwa 1 bis 3 mm Durchmesser). Im Gebrauch belädt sich die Aktivkohle mit den unerwünschten Wasser- und Luftinhaltsstoffen: Nach einer bestimmten Zeit muß sie aus dem Filter entfernt und regeneriert werden.

Geschieht dies nicht rechtzeitig, können die adsorbierten Schadstoffe wieder herausgewaschen werden (man sagt, der Filter "bricht durch"). Dies ist insbesondere kritisch bei Haushalts-Wasserfiltern, die mit A. ausgestattet sind, da deren Beladungs-Zustand nicht - wie etwa im Wasserwerk - regelmäßig analytisch kontrolliert wird.

Siehe auch: Trinkwasseraufbereitung, Trinkwasser

Autor: KATALYSE Institut

Aktivkohle

A. ist reiner Kohlenstoff, der aufgrund seiner porösen Struktur eine riesige innere Oberfläche besitzt (3 g gute A. hat etwa die Oberfläche eines Fußballfeldes), auf der sich Moleküle anlagern können (Adsorption).

Da die A. selbst unpolar ist, lagern sich bevorzugt unpolare Stoffe an. Hergestellt wird sie z.B. aus Steinkohle, Braunkohle, Torf, Holz, Kokosnußschalen, Pfirsichkernen durch ein Aktivierungsverfahren bei höheren Temperaturen (500-800 Grad C).

A. wird u.a. eingesetzt als Tierkohle bei Durchfallerkrankungen, als Filter-Material in der Dunstabzugshaube in der Küche und zur Reduzierung von giftigen Substanzen (z.B. chlorierte Kohlenwasserstoffe) im Rohwasser bei der Trinkwasseraufbereitung im Wasserwerk (Aktivkohlefilter).

Siehe auch: Kohlenstoff, Moleküle, Adsorption

 

Autor: KATALYSE Institut

Aufpunkt

Als A. wird der Ort bezeichnet, der für die Bewertung von Immissionenherangezogen wird.
 
I.d.R. ist dies der ungünstigste oder ein von Richtlinien, Verordnungen o.ä. vorgegebener Ort. Grenzwerte beziehen sich meist auf einen A., z.B. eine bestimmte Schadstoffkonzentration in 1,50m Höhe oder der Schallpegel 0,5 m vor dem geöffneten Fenster.

 

Autor: KATALYSE Institut

Asbestsanierung

Aufgrund der von Asbestprodukten in Gebäuden ausgehenden Gesundheitsgefährdung sind in vielen Fällen Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Nach Schätzungen müssen allein in den alten Bundesländern ca. 200.000 Gebäude auf Asbest untersucht werden, um die Sanierungsdringlichkeit festzustellen. Die Sanierungskosten werden mit ca. 60 Mrd DM beziffert. In der Asbest-Richtlinie werden drei grundsätzliche Sanierungsverfahren genannt: Entfernen (Methode 1); Beschichten (Methode 2); räumliche Trennung (Methode 3).

Mit Abstand bevorzugt wird das Entfernen des Asbestproduktes, weil es als einzige der zulässigen Methoden eine endgültige Problemlösung darstellt. Beim Abriß eines Gebäudes müssen auch beschichtete oder räumlich getrennte Asbestprodukte vorher sachgerecht entfernt werden. Die Vorgehensweise bei Asbestsanierungen, insbesondere der Schutz des Sanierungspersonals und der Nutzer asbestbelasteter Räume, wird im wesentlichen durch die
TRGS 519 und die Asbest-Richtlinie geregelt.

 

    Zentrale Kriterien für Asbestsanierungen sind:

  • Sanierungsarbeiten müssen als in sich geschlossenes Konzept vom Beginn der Arbeiten bis zur Entsorgung der Abfälle entsprechend den geltenden Regelungen geplant werden (Sanierungskonzept).
  • Sanierungsarbeiten dürfen nur von speziell dafür ausgerüsteten und geschulten Firmen (u.a. Sachkundenachweis) durchgeführt werden.
  • Sanierungsarbeiten sind vorher bei der Gewerbeaufsicht anzumelden.
  • Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, daß Asbestfasern nicht frei werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist (Minimierungsgebot).
  • Im Anschluß an die Sanierungsarbeiten schwachgebundener Asbestprodukte ist eine Raumluftmessung erforderlich (Ausnahme: "Arbeiten minderen Umfangs"). Nur bei Unterschreitung der in den Verordnungen genannten Konzentrationswerte darf der Raum wieder genutzt werden.
  • Asbesthaltiger
    Abfall muß sachgerecht transportiert und entsorgt werden.
    Elektrospeicherheizung

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Abwasserreinigung

Die Abwasserreinigung wird meist in Kläranlagen durchgeführt. In der mechanischen ersten Stufe einer Kläranlage werden durch Rechen, Sandfang und Absetz- oder Vorklärbecken grobe Bestandteile, Sand und absetzbare Stoffe abgetrennt. Die biologische zweite Stufe bringt die restlichen gut löslichen Abwasserbestandteile in Kontakt mit Bakterien und anderen Kleinlebewesen.

Diese Mikroorganismen leben vom Abbau der organischen Stoffe und vermehren sich dabei (Belebtschlamm). Bezogen auf den BSB liegt die Reinigungswirkung solcher Kläranlagen i.d.R. bei 90 bis 95 Prozent. Die Entfernung der restlichen 5 bis 10 Prozent und der Stickstoff- und Phosphorverbindungen ist Aufgabe der weitergehenden Abwasserreinigung (Dritte Reinigungsstufe, Nitrifikation, Fällung).

Ein weiteres Abwasserreinigungsverfahren ist die Wurzelraumentsorgung wie etwa in Schilfkläranlagen. Sie ist eine dezentrale Abwasserreinigung und eignet sich für Siedlungsgebiete ohne eigene Kanalisation.

Industrieabwässer werden entweder gemeinsam mit häuslichem Abwasser gereinigt oder erfordern gesonderte Anlagen (Indirekt- und Direkteinleiter).

Siehe auch: Kläranlagen, Bakterien, Eutrophierung, Abwasser

 

Autor: KATALYSE Institut

Abwasserbeseitigungsplan

Abwasserbeseitigungsplan werden nach überörtlichen Gesichtspunkten von den Ländern aufgestellt (vgl. Abfallbeseitigungsplan).

Es handelt sich um eine Fachplanung, in der Standort und Einzugsbereich von Kläranlagen, Grundzüge für die Abwasserreinigung sowie die Träger der Maßnahmen festgelegt werden. Der A. kann von den Ländern für verbindlich erklärt werden (z.B. NRW, LWG NW 55 ff.).

Autor: KATALYSE Institut

Abwasserabgabengesetz

Die Neufassung des Abwasserabgabengesetz (AbwAG) vom 6.11.1990 trat in den alten Bundesländern am 1.1.1991 in Kraft. In den neuen Bundesländern gilt das Abwasserabgabengesetz für die nach der Anordnung vom 1.6.1987 am 30.6.1990 entgeltpflichtigen Einleiter ebenfalls ab dem 1.1.1991. Für alle übrigen Einleiter in den neuen Bundesländern tritt das Abwasserabgabengesetz am 1.1.1993 in Kraft.

Nach dem Abwasserabgabengesetz wird für das Einleiten von Abwässern in Gewässer (Vorfluter) eine Abgabe erhoben (1). Ausgenommen werden die Einleitungen im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung. Die Abgabehöhe richtet sich nach der Schädlichkeit, ausgedrückt in Schadeinheiten auf der Grundlage der Abwassermenge, der oxidierbaren Stoffe (CSB), des Phosphors (Phosphat), des Stickstoffs, der organischen Halogenverbindungen (AOX), der Metalle Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei, Kupfer und der Fischgiftigkeit (3).

Die zugrundeliegenden Schadstofffrachten werden außer für Niederschlagswasser (Regenwasser) (7) und Kleineinleitungen (8) dem Einleitungsbescheid entnommen (4). Der Abgabesatz (9) beträgt ab dem 1.1.1991 je Schadeinheit 50 DM. Er wird bis 1999 alle 2 Jahre um 10 DM auf 90 DM erhöht. Orientiert an den Werten für die genannten Parameter aus dem Einleitungsbescheid wird bei Überschreitung (4,IV) der höchste ermittelte Wert in die Abgabenrechnung einbezogen. Bei Einhalten der Werte (9) wird der Abgabesatz in den ersten vier Jahren um 75%, in den nächsten vier Jahren um 40% und danach um 20% vermindert.

Investitionen zur Gewässerreinhaltung (10), die eine Verminderung der Schadstofffracht um mindestens 20% erwarten lassen, können mit der Abwasserabgabe verrechnet werden. Die Abwasserabgaben müssen zweckgebunden für Gewässerschutzmaßnahmen verwendet werden. Das Abwasserabgabengesetz wendet sich ausschließlich an Direkteinleiter. Indirekteinleitungen werden in den Landesgesetzen geregelt (z.B. LWG NW 59, Indirekteinleiterverordnungen (VGS), kommunale Abwassersatzungen). I.d.R. orientieren sich die Regelungen der Länder an 7a WHG und den darauf aufbauenden VwV (Rahmen-AbwasserVwV, 2.-48. AbwVwV).

In Zusammenhang mit dem Abwasserabgabengesetz sind zwei EG-Richtlinien bedeutsam. Die EG-Richtlinie zur Verschmutzung von Gewässern durch Einleiten gefährlicher Stoffe (Amtsbl. EG 18.5.1976, Nr. L 129/23) fordert für die Einleitung besonders gefährlicher Stoffe (schwarze Liste) in Gewässer einheitliche EG-Grenzwerte. Für die Einleitung gefährlicher Stoffe (graue Liste) sollen nationale Programme aufgestellt werden. Die EG-Richtlinie zum Schutz des Grundwassers gegen die Verschmutzung durch gefährliche Stoffe (Amtsbl. EG 26.1.1980, Nr. L 20/43) enthält für die Einleitung besonders gefährlicher Stoffe in das Grundwasser (schwarze Liste) Verbote und für die Einleitung gefährlicher Stoffe (graue Liste) Einschränkungen.

Autor: KATALYSE Institut

Abwasser

Man unterscheidet kommunales Abwasser und Industrieabwasser. Kommunales Abwasser enthält neben schadstoffbelastetem Regenwasser (z.B. Auswaschung von Fahrbahnen/Parkplätzen) häusliche Abwässer mit Fäkalien, Speiseresten, Desinfektionsmitteln und Spül- und Reinigungsmitteln, die schwer abbaubare Bestandteile enthalten können (Abbau, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Tenside, Autowäsche).

Häufig werden häusliche und Regenabwässer zusammen in Mischkanalisationen zur Kläranlage (Abwasserreinigung) geleitet. Bei starken Regenfällen führt kann die Kapazität der Kläranlagen überschritten werden und Abwasser ungeklärt in den Vorfluter gelangen. Daher sollten getrennte Kanalisationen für häusliche und Regenwasser vorhanden sein. Da Abwasser aus Waschmaschinen oder Duschen meist relativ warm ist, könnte die enthaltene Wärme zur Wärmerückgewinnung genutzt werden. So kann eine Wärmepumpe die Energie aus dem Abwasser nutzen.

In Deutschland sind über 95 Prozent der Bevölkerung (2001) an das rund 450.000 km lange Kanalnetz angeschlossen. Über 10.000 öffentliche Kläranlagen erfüllen die EU-Anforderungen bei der Abwasserreinigung. Der größte Teil der Kläranlagen in Deutschland ist mit der biologischen Grundreinigungsstufe und einer weiteren Stufe zur Behandlung von Stickstoff und Phosphor ausgestattet.

Industrie-Abwässer sind je nach Branche sehr unterschiedlich zusammengesetzt. Bei der Papierindustrie z.B. fallen hochkonzentrierte organische Abwässer an, bei Galvanikfirmen (Metallindustrie) v.a. Schwermetalle, organische Lösungsmittel und Säuren.

Siehe auch: Industrieabwasser, Regenwasser, Autowäsche, Abbau, Autowäsche

 

Autor: KATALYSE Institut

Anhörung

Verfahrensschritt im Rahmen eines Gesetzgebungsprozesses zur Information der beratenden und entscheidenden Gremien.

Umwelt- und Verbraucherverbände werden zu offiziellen A. des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesverbraucherministeriums als auch des Bundesgesundheitsministeriumsgeladen.

Die A. bieten nicht nur die Möglichkeit, eigene Argumente vorzutragen, sondern sie werden häufig zum Anlaß für eine öffentliche Stellungnahme der Verbände genutzt.

Autor: KATALYSE Institut