Aufpunkt

Als A. wird der Ort bezeichnet, der für die Bewertung von Immissionenherangezogen wird.
 
I.d.R. ist dies der ungünstigste oder ein von Richtlinien, Verordnungen o.ä. vorgegebener Ort. Grenzwerte beziehen sich meist auf einen A., z.B. eine bestimmte Schadstoffkonzentration in 1,50m Höhe oder der Schallpegel 0,5 m vor dem geöffneten Fenster.

 

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A, A - F, Umweltrecht.