Abwasserbeseitigungsplan werden nach überörtlichen Gesichtspunkten von den Ländern aufgestellt (vgl. Abfallbeseitigungsplan).
Es handelt sich um eine Fachplanung, in der Standort und Einzugsbereich von Kläranlagen, Grundzüge für die Abwasserreinigung sowie die Träger der Maßnahmen festgelegt werden. Der A. kann von den Ländern für verbindlich erklärt werden (z.B. NRW, LWG NW 55 ff.).
Autor: KATALYSE Institut