Harnstoffleim

H. ist einer der am häufigsten verwendeten Klebstoffe.

Er findet z.B. als Harnstoff-Formaldehydharz immer noch breite Anwendung bei der Herstellung von Spanplatten.

Autor: KATALYSE Institut

Grünsalz

Das grünliche Salz ist ein Abfallprodukt aus der Produktion von Titandioxid und besteht neben geringen Verunreinigungen aus Eisen-III-Chloridsulfat (FeClSO4).

G. dient in der 3.Reinigungsstufe von Kläranlagen zur Phosphatfällung (weitergehende Abwasserreinigung). Zusammen mit Calciumhydroxid wird es zur Konditionierung (besseren Absetzbarkeit) von Klärschlamm eingesetzt (sog. Eisen-Kalk-Verfahren).

Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Gehalt an Schwermetallverunreinigungen im G. eine zusätzliche Anreicherung des ohnehin schon belasteten Klärschlamms darstellt. Jährlich fallen in der alten BRD rund 400.000 t G. an, die hauptsächlich zur Abwasserreinigung verkauft werden.

Autor: KATALYSE Institut

Gummi

Kautschuk

Autor: KATALYSE Institut

Haarfärbemittel

H. werden unterschieden in Direktfarben und echte Haarfarben.

Bei Direktfarben genügen eine oder mehrere Haarwäschen, um die Farbe wieder zu entfernen. Der Farbstoff ist nur oberflächlich an der Haarsubstanz angelagert, es findet keine chemische Reaktion statt. Für das Haar selbst ist der Vorgang unbedenklich, aber die Farben leiten sich meist vom Anilin ab, das als krebserregend bekannt ist und in kosmetischen Mitteln nicht enthalten sein darf.
Die echten (permanenten) Haarfarben bedienen sich der Oxidationsfärbung.

Bei Zusatz eines Oxidationsmittels verbinden sich Farbzwischenprodukte miteinander, wodurch der eigentliche Farbstoff entsteht. Insb. die Vorbehandlung ist für das Haar schädlich: Das Haar muß mit Alkalien verquollen werden (meist mit Ammoniak), sonst können die Farbzwischenprodukte nicht ins Haarinnere eindringen. Außerdem wird das Haar v.a. durch das Oxidationsmittel - meist 5% Wasserstoffperoxid - geschädigt, indem dieses die Haarsubstanz angreift.

Noch viel bedenklicher als die negativen Auswirkungen durch H. auf das Haar selbst sind die Nebenwirkungen, die von einigen der Farbzwischenprodukte bekanntgeworden sind. Einige von ihnen sind stark allergen, krebserregend oder mutagen (z.B. Resorcin, Naphthol, Diaminophenole). Zunehmend werden Kollektionen auf Basis von Henna angeboten.

Dabei muß man unterscheiden zwischen Produkten, denen andere Farbstoffe zur Veränderung des Farbtons beigemischt, und solchen, die durch chemische Synthese modifiziert sind. Beim Bleichen der Haare muß das Haar wie beim Färben alkalisch aufgelockert werden. Das Oxidationsmittel (Wasserstoffperoxid) verändert die Haarstruktur besonders bei Wiederholung stark. Das Haar wird u.a. porös, rauh und glanzlos.

Lit.: KATALYSE u.a. (Hrsg.): Chemie im Haushalt, Reinbeck 1984

Autor: KATALYSE Institut

Grillreiniger

Backofen- und Grillreiniger

Autor: KATALYSE Institut

Grobstaub

Staub mit einer Teilchengröße größer als 10 mycrom.

Umweltgefährdung durch G.: Staub

Autor: KATALYSE Institut

Grundreiniger

Aggressiver Spezialreiniger für Fußböden, zur Entfernung stark haftender, angeschmutzter Pflegefilme (Bodenbehandlungsmittel).

G. enthalten üblicherweise vor allem Tenside, Alkalien (Natriumhydroxid, Ammoniak oder organische Amine), Lösemittel (Butylglykol oder Glykolether) sowie Komplexbildner (z.B. Phosphate und EDTA) und stellen auch wegen ihrer konzentrierten Anwendung eine erhebliche Abwasserbelastung dar. Sie sollten grundsätzlich vermieden werden, was durch Anwendung von Seifenreinigern (Allzweckreiniger) ohne weiteres umzusetzen ist.

Autor: KATALYSE Institut

Glasreiniger

G. sind Spezialreinigungsmittel für glatte Oberflächen, insbesondere Fenster-Glas und Spiegel.

Um auf solchen Materialien keine leicht sichtbaren Rückstände zu hinterlassen, sind die wesentlichen Inhaltsstoffe flüchtig, bzw. trocknen. In der Regel bestehen G. aus sehr viel Wasser und organischen Lösemitteln (Alkoholen und Glykolethern) sowie geringen Mengen an Tensiden.

Häufig werden entweder flüchtige organische Säuren (Essigsäure) oder die Base Salmiakgeist (Ammoniaklösung) zugesetzt. Üblicherweise sind G. darüber hinaus gefärbt und parfümiert.

Unter Umweltgesichtspunkten sollte auf Salmiakgeist verzichtet werden (Ammoniumbelastung (Ammoniak) des Abwassers). Grundsätzliche Vorsicht ist auch beim Gebrauch von Lösemitteln, insb. Glykohlethern, angeraten.

Insgesamt sind G. als verzichtbare Spezialprodukte einzustufen. Beim Gebrauch von Fensterwischern reichen geringe Mengen eines Spülmittels oder Alkoholreinigers (Allzweckreiniger) im Reinigungswasser.

Autor: KATALYSE Institut

Glühstrümpfe

(Camping-)Gaslampen verwenden Glühstrümpfe, um eine hohe Lichtausbeute der Gasflamme zu erhalten. Für das helle, weiße Licht solcher Lampen war früher das radioaktive Thoriumoxid verantwortlich, das sich in den Glühstrümpfen befindet. Heute werden in Glühstrümpfen keine radioaktiven Substanzen mehr eingesetzt.

Thorium ist von Natur aus radioaktiv (natürliche
Strahlenbelastung, Radioaktivität). Zur Erzeugung einer hohen Leuchtkraft der Glühstrümpfe waren früher im Mittel 330 Milligramm Thoriumoxid (Th-nat) enthalten. Dies entspricht einer Gesamtaktivität von etwa 1.300 Becquerel. Natürlich vorkommendes Thorium besteht fast ausschließlich aus dem Isotop Thorium-232, das als Anfangsglied der Thorium-Zerfallsreihe mit einer Halbwertszeit von 13,9 Milliarden Jahren unter Aussendung von Alpha-Strahlen zerfällt.

Gesundheitlich bedenklich war vor allem der herabgefallene, radioaktive Staub beim Wechseln der Glühstrümpfe. Bei leichtfertiger Vorgehensweise beim Glühstrümpfe-Wechsel konnten bis zu 20 Bq (Becquerel) Thorium über die Lungen aufgenommen werden, was beim Erwachsenen zu einer Lungendosis von bis zu 10 mSv (
Strahlenbelastung) führte.

Eine Alternative zu Thorium-haltigen Glühstrümpfe stellen Glühstrümpfe auf Yttrium-Basis dar. Das nichtradioaktive Edelmetall zeigt nur bei größeren Belastungen durch Yttrium-Staub Reizungen der Atemwege, Augen und Haut. Bei den kleinen Mengen, die aus Glühstrümpfe freigesetzt werden können, sind gesundheitliche Beeinträchtigungen kaum zu erwarten.

In der Leuchtkraft kommt Ytrrium nicht ganz an Thorium heran. Dafür haben Yttrium-Glühstrümpfe neben der Strahlungsfreiheit die Vorteile: geringeres Zerbröseln, höhere Unempfindlichkeit bei Erschütterungen und längere Haltbarkeit.

Autor: KATALYSE Institut

Glykol

Ethylenglykol

Autor: KATALYSE Institut

Giftung

Im Organismus werden Fremdsubstanzen umgewandelt.

I.d.R. entstehen bei dieser Biotransformation ungiftigere Abbauprodukte (Metabolite). Umgekehrt kann aber auch durch G. aus einer ungiftigen Substanz eine giftige gebildet werden. Beispiele dafür sind die im Organismus ablaufenden Reaktionen von z.B. Parathion (E 605, zunächst ungiftig) zu Paraxon (im menschlichen Körper ein starkes Gift), Methanol über Formaldehyd zu Ameisensäure.

Autor: KATALYSE Institut

Gips

G. dient zur Herstellung von Putz, Stuck und Spachtelmassen, G.-Karton, G.-Faserplatten und G.-Bausteinen.

Natur-G. wird aus natürlich vorkommendem G.-Stein (Calciumsulfat) durch Brennen gewonnen. Industriegips wird aus Nebenprodukten der chemischen Industrie hergestellt. Bei der Rauchgasentschwefelung entsteht REA-Gips.. Der Einsatz von REA-G. hilft knappen Deponieraum (Deponie) einsparen.

G. kann eine erhöhte Radioaktivität aufweisen, wobei Natur- und gereinigter G. aus Steinkohlekraftwerken ähnlich zu bewerten sind. G. aus sonstiger industrieller Produktion kann stark erhöhte Werte aufweisen. Bei Fertigprodukten werden dem G. Füllstoffe (Sand, Perlite) und Stellmittel (beeinflussen Konsistenz, Haftung und Versteifungszeit) beigefügt.

Da deren Inhaltsstoffe nicht bekannt sind, sollten diese Fertig-G. vermieden werden. Statt dessen sollte man Stuck- und Putz-G. verwenden, da sie ohne Zusätze sind. G. ist dampfdurchlässig (gutes Raumklima) und nicht beständig gegen Feuchtigkeit (kann daher nur als Innenputz, hier aber nicht für Feuchträume verwendet werden).

  • G.-Kartonplatten werden laut Angaben einiger Hersteller aus Natur-G. aber auch aus Industrie-G. hergestellt.Sie bestehen aus einem G.-Kern und sind beidseitig mit einem Spezialkarton kaschiert.
  • Poren-G.-Platten, die leichter und wärmedämmender durch den Zusatz von Luftporen sind, jedoch wegen der Luftporenbildung durch Tenside zu Hautreizungen führen können,
  • G.-Faserplatten, aus G., Zellulosefasern und Kaliumsiliconat als Feuchtigkeitsschutz.
    Gegenüber dem Verputzen wird hier wesentlich weniger Wasser in den Bau eingebracht (geringere Beeinträchtigung des Raumklimas).

Feuchtraumplatten sind feuchtebeständig imprägniert. Da keine Angaben der Hersteller zu den Imprägniermitteln vorliegen, ist keine Empfehlung möglich. Feuerschutzplatten haben einen durch Glasseidengewebe verstärkten G.-Kern. G. kann als Ersatz des Formaldehydharzes in Spanplatten verwendet werden.

Damit könnte ca. 1 Mio t G. aus Rauchgasentschwefelungsanlagen verwendet werden, um Spanplatten herzustellen, die kein Formaldehyd freisetzen und darüber hinaus ohne den Einsatz von Flammschutzmitteln nicht brennbar sind. Eine erste Fabrik zur Herstellung dieser umweltfreundlichen Spanplatte entstand 1986 in Finnland.

Lit.: S.Schnaase: Handbuch für den praktischen Baubiologen, Prien 1991

Autor: KATALYSE Institut

Glasfasern

Mineralwolle

Autor: KATALYSE Institut

Gewebefilter

Der G. ist eine Anlage zur Abscheidung von Stäuben aus dem Rauchgas.

 

Das Rauchgas durchströmt ein Filtergewebe (z.B. Polytetrafluorethylen). Auf der Anströmseite des G. bleiben die Staubpartikel haften; es baut sich ein Filterkuchen auf. Durch den Filterkuchen wird eine hohe Abscheidung der Stäube aus dem Rauchgas erreicht. In zeitlichen Abständen wird der Filterkuchen entfernt. G. besitzen eine noch bessere Reinigungswirkung als Elektrofilter, jedoch auch einen höheren Energiebedarf. Im Gegensatz zum Elektrofilter werden beim G. besonders gut die Feinstäube (Staub) zurückgehalten; mit dem G. lassen sich generell Reingasstaubgehalte von unter 10 mg/m3 Rauchgas erreichen, während die Großfeuerungsanlagenverordnung für Kohlekraftwerke bei Neuanlagen einen Grenzwert von 50 mg/m3 zuläßt.
Rauchgasentstaubungsanlage, Filter

Lit.: Umweltbundesamt: Luftreinhaltung 1981, Entwicklung - Stand - Tendenzen, Materialien zum 2. Immissionsschutzbericht der Bundesregierung, Berlin 1981

Autor: KATALYSE Institut

Gemeinlastprinzip

Das Verursacherprinzip wird dort durchbrochen, wo die Kosten der Umweltbelastung vom Produkt losgelöst und der Allgemeinheit angelastet werden.

Dies ist v.a. dann der Fall, wenn Schäden für die Umwelt keinem individuellen Verursacher zuzurechnen sind (Verursacher ist nicht (mehr) festzustellen, es müssen akute Notstände beseitigt werden). Diese Verlagerung der Kosten für Umweltschäden auf die Allgemeinheit führt leicht dazu, daß nicht die Verursacher für die Umweltschäden aufkommen müssen, wodurch Marktverzerrungen entstehen: Produkte und Leistungen, die die Umwelt belasten, werden zu billig angeboten, was zu einer größeren Nachfrage nach diesen Produkten führen kann. Das G. wird in der Praxis aus politischer Rücksichtsnahme z.B. von Landesregierungen auf bekannte Großverschmutzer (Braunkohle, Großchemie) angewendet. G. und Kooperationsprinzip sind in der Umweltrechtswirklichkeit von Industriestaaten die Regel, das Verursacherprinzip kommt dagegen äußerst selten zum Vollzug.
Umweltpolitik, Bundesimmissionsschutzgesetz

Autor: KATALYSE Institut

Gerüststoffe

Auch Builder. Wichtige Bestandteile von Wasch- und Reinigungsmitteln, welche die Wasserhärte mindern, die Tenside bei der Reinigung unterstützen und die Wiederanlagerung (Redeposition) des abgelösten Schmutzes verhindern sollen.

In dieser Hinsicht ideal verhält sich das Phosphat. Dessen massenhafter Einsatz in Waschmitteln seit Anfang der 60er Jahre führte mit zur Überdüngung (Eutrophierung) von Oberflächengewässern, weshalb in den letzten Jahren weltweit Einschränkungen des Phosphat-Gehaltes verfügt wurden (Phosphathöchstmengenverordnung in der BRD) bzw. in der Diskussion sind. Die Funktion des Phosphats wird dabei ganz oder teilweise von Phosphatersatzstoffen übernommen. Die meisten G. sind wie das Phosphat Komplexbildner. Dagegen gehört das Natriumaluminiumsilikat Zeolith A, der heute meistbenutzte G. in Pulverwaschmitteln, von seiner Wirkungsweise zu den Ionenaustauschern. Da die bisher bekannten Phophatersatzstoffe für sich allein dem Phosphat als G. unterlegen sind, werden in modernen Pulverwaschmitteln heute G.-Kombinationen eingesetzt, nämlich meist Zeolith A, Polycarboxylate, Soda und teilweise auch Citrat. Im Ausland, insb. wo Einsatzbeschränkungen für Phosphat bis hin zum Verbot (Schweiz und Norwegen) existieren, findet auch Nitrilotriacetat (NTA) breite Anwendung.

Autor: KATALYSE Institut

Gesetz vom Minimum

Das G. (Liebig, 1840) besagt, daß das Auftreten und die Häufigkeit einer Art in einem bestimmten Lebensraum von demjenigen Nährstoff bestimmt wird, der für den Organismus essentiell ist und dessen Gehalt im Mangelbereich (Minimum) liegt.

In natürlichen, unbelasteten Gewässern ist z.B. nur eine sehr geringe Phosphatkonzentration vorhanden, die die Vermehrung der Lebewesen, wie z.B. Algen, begrenzt. Gelangt Phosphat durch Einleitung (z.B. Abwasser) in die Gewässer, so verliert es seine Rolle als Minimumfaktor, und es kommt zu einer sprunghaften Vermehrung der Algen (Eutrophierung).

Autor: KATALYSE Institut

Gasturbine

G. sind erdgas- oder (seltener) leichtölgefeuerte rotierende Verbrennungsmaschinen, die bei hohen Drehzahlen betrieben werden. In der reinen Stromerzeugung erreichen moderne G. Wirkungsgrade von 35-38% (mit Hilfe des neuen Intercooled Steam Injection-Prinzips sogar 45%).

Aufgrund der hohen Abgastemperaturen bieten sich G. zur Abwärmenutzung an. Vor allem in den USA werden daher heute zahlreiche G. in Kraft-Wärme-Kopplung (Cogeneration) betrieben. Die Abwärme wird dabei vor allem zur Wassererhitzung und zur Dampferzeugung (Prozeßdampf, Kombikraftwerk) genutzt. Dabei sind Gesamtwirkungsgrade von 80-90% erreichbar. Im Vergleich zu Kondensations-Kraftwerken sind G. als kompakter und flexibler einzuschätzen. Einheiten mit hoher Betriebsverläßlichkeit sind heute in Größen typisch zwischen 1 und 100 MW erhältlich und daher auch für dezentrale Energieversorgung geeignet.
Obwohl G. im Erdgas-Betrieb wegen des schwefelarmen Brennstoffes nur geringe Mengen Schwefeldioxid emittieren, fördern die hohen Verbrennungstemperaturen die Bildung von Stickoxiden. Je nach gesetzlichen Auflagen werden zur Stickoxidminderung heute Verbrennungsmodifikationen, Wasser/Dampfeinspritzung oder selektiv katalytische/thermische Reduktionsverfahren eingesetzt. Die letzteren erfordern, aufgrund des hohen Sauerstoffüberschusses im Abgas, die Zugabe von Reduktionsmitteln wie z.B. Ammoniak.
Im unteren Leistungsbereich stellen Blockheizkraftwerke eine Konkurrenztechnologie zur G. dar.

Autor: KATALYSE Institut

GAU

Abk. für größter anzunehmender Unfall, auch: Auslegestörfall.

Der G. ist der größte technische Störfall, für den die Sicherheitseinrichtungen eines Kernkraftwerks ausgelegt sind. Dem Konzept nach ist der G. durch automatisch arbeitende Sicherheitssysteme beherrschbar und eine radioaktive Belastung der Umwelt, die über den zulässigen Grenzwerten (Strahlenschutz) liegt, vermeidbar. Für einen Leichtwasserreaktor (Kernkraftwerk) ist der G. der Bruch einer Hauptkühlleitung. Ein solcher Bruch unterbricht die notwendige Kühlung des Reaktorkerns (Kernreaktor), ohne die ein Verbiegen, Bersten und Schmelzen der Brennstäbe (Brennelement), verbunden mit hohen radioaktiven Abgaben, unvermeidbar ist. Um dies zu verhindern, werden zum Abschalten des Reaktors Abschaltstäbe zwischen die Brennstäbe gefahren und zur Abfuhr der Nachzerfallswärme das mehrfach ausgelegte Notkühlsystem in Betrieb gesetzt. Kritiker befürchten, daß das Notkühlsystem nicht in allen Fällen funktioniert und auch bei beherrschtem G. über den Grenzwerten liegende radioaktive Abgaben an die Umwelt möglich sind.
Der denkbar größte, nicht mehr beherrschbare Unfall, bei dem es zum Schmelzen des Reaktorkerns kommt, heißt Super-G.:
Setzt im obigen Fall die Notkühlung nicht ein, kann der gesamte Reaktorkern innerhalb weniger Minuten die Temperatur von über 1.000 Grad erreichen und schließlich bei 2.000 bis 3.000 Grad C schmelzen. Knallgasexplosionen infolge der Freisetzung von Wasserstoff können den Sicherheitsbehälter beschädigen. Nach einer Stunde hat im schlimmsten Fall der einige 100 t schwere, geschmolzene Kern alle Schutzeinrichtungen durchdrungen und sinkt in den Erdboden ein. Beim Schmelzen und Eindringen in den Boden werden große Mengen radioaktiver Substanzen an Luft und Wasser abgegeben. Der Super-G. und seine verheerenden Folgen können auch durch das Bersten des Reaktordruckbehälters (Berstschutz), Sabotage, Erdbeben, Kriegseinwirkung oder Flugzeugabstürze ausgelöst werden.
Wahrscheinlichkeit für das Auftreten des Super-G.: Nach der deutschen Risikostudie von 1979 (Phase A) ist alle 10.000 Reaktorjahre ein Kernschmelzunfall mit radioaktiver Belastung der Umwelt zu erwarten, allerdings nur alle 1 Mio Reaktorjahre ein Kernschmelzunfall mit mehreren akuten Todesfällen (akute Strahlenschäden). Kritiker bezweifeln diese Zahlen und weisen auf zahlreiche methodische Fehler und Ungenauigkeiten der Studie hin. Sie rechnen alle 1.000 Reaktorjahre mit einem Kernschmelzen und alle 11.000 Reaktorjahre mit einem Kernschmelzen, begleitet vom Austritt großer Mengen Radioaktivität und akuten Todesfällen, d.h., beim Betrieb von derzeit weltweit ca. 300 Kernkraftwerken ist durchschnittlich alle 30 Jahre ein schwerer Unfall mit zahlreichen Todesfällen zu erwarten.
Auswirkungen des Super-G.: Die deutsche Risikostudie nimmt beim schlimmsten Unfallablauf 15.000 akute Todesfälle und 100.000 Spätschäden (somatische Strahlenschäden) an, während Kritiker von ca. 300.000 Todesfällen (einschließlich Toten infolge von Spätschäden) und jahrzehntelanger Verseuchung ganzer Landstriche ausgehen. Einig ist man sich darüber, daß der schwerste Unfall beim Schnellen Brüter weitaus größere Folgen haben wird als beim hier betrachteten Leichtwasserreaktor.
Die 1989 von der Geaells{h~Ft für Reaktorsicherheit vorgelegte Deutsche gisikostudie Phase B kommt zu dem Ergebnis, daß schwere Unfälle mit radioaktiver Belastung der Umwelt nur noch alle 33.000 Reaktorjahre zu erwarten seien. Kritiker vom Öko-Institut Darmstadt halten dies für Augenwischerei. Die Wahrscheinlichkeit für besonders schwere Unfälle sei sogar höher als in der ersten Studie. Außerdem zeige die Studie, daß bei schweren Unfällen die Freisetzung großer Mengen Radioaktivität sehr viel schneller vonstatten gehe als bislang angenommen. Allgemein wird kritisiert, daß in Phase B keinerlei Unfallfolgerechnungen durchgeführt wurden.
Schwerste bisherige Kernkraftwerksunfälle: 1986 Super-G. im russischen Kernkraftwerk Tschernobyl. 1979 Fast-Super-G. im US-Kernkraftwerk Three Mile Island bei Harrisburg.

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Gefahrensymbole

G. sind seit 1955 international eingeführte Warenzeichen zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.

Die G. sind in schwarzem Aufdruck auf orangegelbem Untergrund anzubringen und müssen eine zur Verpackung angemessene Größe haben. Die Mindestgröße beträgt 1 cm2. Zu dem G. gehört ein Buchstabe und eine Gefahrenbezeichnung.

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Gefahrguttransporte

Der Transport gefährlicher Güter wird durch umfangreiche nationale und internationale Vorschriften geregelt.

Die internationalen Bestimmungen sind in den nationalen Vorschriften berücksichtigt. In Deutschland sind dies die Gefahrgutverordnungen für Straße, Eisenbahn, See- und Binnenschiffahrt (GGVS, GGVE, GGVSee, GGVBinSch). Die jeweiligen Gefahrgutverordnungen regeln den Transport von giftigen, explosiven, entzündbaren und anderen gefährlichen Substanzen - dazu gehören Heizöl, Sprengstoff, genau definierte Chemikalien und radioaktive Materialien (Radioaktivität). Zusätzlich sind seit dem 1.10.1991 alle Betriebe, die mehr als 50 t Gefahrgut im Jahr verpacken, verladen oder transportieren, dazu verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu beschäftigen, der über die Einhaltung der zahlreichen Vorschriften zu wachen hat.
Die Gefahrgutverordnungen teilen die gefährlichen Güter in 15 Klassen ein (s. Tab).
Die GGVS schreibt für G. u.a. eine besondere Kennzeichnungspflicht der Fahrzeuge, nach Stoffen differenzierte Unfallmerkblätter, Beförderungspapiere mit den notwendigen Informationen und Gefahrzettel vor. Darüber hinaus dürfen besonders gefährliche Güter nur auf der Straße befördert werden, wenn eine Beförderung auf dem Wasser- oder Schienenweg nicht möglich ist und die Bundesbahn oder eine Wasser- und Schiffahrtsdirektion dies schriftlich bescheinigt.
Insgesamt wurden in der BRD 1988 135 Mio t Gefahrgut transportiert, davon 38% auf Binnenwasserstraßen, 28% auf der Schiene und 34% im Straßenfernverkehr. Dazu kommen ca. 200 Mio t im Straßengüternahverkehr. Die Gesamtmenge entspricht etwa 10% des gesamten Güterverkehrs-Aufkommens in Deutschland. Besonders stark zugenommen haben in der Vergangenheit die G. auf der Straße. Im Straßenverkehr gab es 1989 ca. 60 Unfälle, bei denen G. beteiligt waren.
Die in Deutschland stationierten Truppen der Nato-Staaten sind ausdrücklich von den Bestimmungen der Gefahrgutverordnungen ausgenommen, sofern sie zur Beförderung gefährlicher Güter truppeneigene Fahrzeuge verwenden und ihre eigenen Vorschriften entweder gleichwertige oder höhere Sicherheitsanforderungen stellen.
Andere Vorschriften, die den Transport umweltgefährdender Güter betreffen, bleiben von den Gefahrgutverordnungen unberührt. Dazu gehören u.a. das Atomgesetz, das Abfallgesetz, das Chemikaliengesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und die Druckbehälterverordnung.

Autor: KATALYSE Institut