Feldafinger Thesen

Die "Feldafinger Thesen" bieten die Grundlage für eine zukunftsträchtige Entwicklung der deutschen Hoch- und Mittelgebirgsregionen.

1. Gebirgsregionen sind besonders empfindliche Räume. Sie haben nur dann eine nachhaltige Zukunft, wenn sie Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum bleiben, und nicht zum "Museum" werden.

2. Die Strukturen und Situation in den verschiedenen Hoch- und Mittelgebirgen sind sehr unterschiedlich; daraus resultiert die Notwendigkeit regionsspezifischer Ansätze und Entwicklungskonzepte.

3. Daraus ergibt sich eine zentrale und dezentrale Verantwortung für den Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum der Hoch- und Mittelgebirgsregionen.

4. Frühzeitig, umfassend und sektorübergreifend sind die direkt Betroffenen und die lokalen Akteure bei Planung und Durchführung der Entwicklungsprozesse /-maßnahmen zu beteiligen, um die Balance zwischen Nutzen und Schützen zu gewährleisten.

5. Gefordert sind integrative, bergspezifische Lösungsansätze, die den jeweiligen besonderen ökologischen Bedingungen /Empfindlichkeiten, den speziell en Risiken und den besonderen Siedlungs-, Lebens- und Wirtschaftsformen, insbesondere der Land- und

Forstwirtschaft

Rechnung tragen. Hierfür müssen vorhandene Informationen effektiver genutzt, vernetzt und ergänzt werden.

6. Es bedarf abgestufter regionsspezifischer Nutzungskonzepte unter Einschluss von Sonderstandorten in Hoch- und Mittelgebirgsregionen (Moore, Karst, Fließgewässer, spezielle Bergwaldgesellschaften, Initialstandorte, Gletscher,...). Diese bedürfen eines besonderen Schutzes bzw. sind wieder herzustellen.

7. Maßnahmen, die zu einer langfristigen Belastung in anderen Bergregionen führen, (z.B. extreme Tourismusansiedlung, Verkehrserschließung), sind nicht als nachhaltig anzusehen und daher abzulehnen.

8. Notwendig ist eine umfassende Bewusstseinsbildung über die besonderen Werte der Bergregionen, ihre Multifunktionalität und Sensibilität nach "Drinnen" (Akteuren) und nach "Daußen" (Verbraucher und Nutzer) und Beteiligung der Betroffenen. Sie erfordert einen neuen

Dialog

-Prozess, der möglichst viele Akteure in ihrer Eigenverantwortlichkeit motiviert.

9. Für das Hochgebirge ist die

Alpenkonvention

ein zukunftsweisendes Politik-Modell. Die schnelle Ratifizierung und Umsetzung der Protokolle sollte um gehend erfolgen. Für die effektive Umsetzung sind die entsprechenden Strukturen einzurichten und zu finanzieren.

10. Für die Mittelgebirge sind zur Förderung integrativer Entwicklungsansätze Verwaltungsgrenzen überschreitende

Agenda 21

-Prozesse anzustoßen, zu finanzieren und umzusetzen.

Entwickelt von 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, zusammengesetzt aus Verbänden der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz, Tourismus, Wirtschaft, Verkehr, von Landes- und Bundesministerien und Vertretern der Wissenschaft.

Siehe auch die Stichwörter: Alpenkonvention, Kunstschnee und Alpentransitverkehr.

Autor: KATALYSE Institut

Bundesartenschutzverordnung

Die B. (BArtSchV) ist eine Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vom 19.12.86, die zum 1.8.89 geändert wurde.

Sie wurde dadurch dem aktuellen Stand des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens angepaßt. Die B. ist eine Rechtsverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Sie regelt im ersten Abschnitt die zusätzliche Unterschutzstellung derjenigen schützenswerten Arten, die nicht schon durch EG-Recht in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz besonders unter Schutz gestellt sind (EG-Verordnung).

Im zweiten Abschnitt der Verordnung gibt es zusätzliche Vorschriften für der Verordnung unterliegende Tier- und Pflanzenarten. Neben der Unterschutzstellung besonders gefährdeter wildlebender Tier- und Pflanzenarten enthält die B. besondere Bestimmungen für ihre Ein- und Ausfuhr. Die Haltung, Zucht und Vermarktung geschützter Wirbeltierarten unterliegt besonderen Anforderungen. Alle diese Tierarten sind den nach Landesrecht zuständigen Behörden meldepflichtig.

Der sechste Abschnitt der B. erläutert die verbotenen Handlungen: Es ist verboten ... wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten. Ausnahmen von den Verboten können von den zuständigen Behörden zugelassen werden, soweit dies "1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden, 2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt oder 3. für Zwecke der Forschung oder Lehre oder zur Nachzucht für einen dieser Zwecke erforderlich ist ...".

Die B. enthält einen Ländervorbehalt, d.h. die Länder können, soweit die nach Landesrecht zuständigen Behörden zur Zulassung von Ausnahmen berechtigt sind, solche Ausnahmen unter den jeweils dort genannten Voraussetzungen auch allgemein zulassen. Unter Schutz gestellt sind alle heimischen Säugetierarten, mit Ausnahme einiger Mausarten, der Nutria, Marderhund, Bisam, Waschbären und der Wanderratte. Vom Aussterben bedrohte Säugetierarten sind: Biber, alle heimischen Arten der Fledermäuse, europäischer Wildnerz, Bayerische Kleinwühlmaus, Sumpfmaus, Birkenmaus und Alpenspitzmaus.

Bei den Vögeln sind alle europäischen Arten geschützt, 131 Arten sind vom Aussterben bedroht. Auch alle Kriechtiere und Lurche stehen unter Schutz; von den Kriechtieren sind 24 und von den Lurchen 18 Arten vom Aussterben bedroht. Fische sind ebenso geschützt wie ein Großteil der Insekten, Schmetterlinge und Weichtiere. Unter den Pflanzen werden 239 Farn- und Blütenarten, fast alle heimischen Moose und Flechten und 18 Pilzarten besonders geschützt. Ein Viertel der Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht.

 

 

Autor: KATALYSE Institut

Biotop

(griech.: topos=Ort) Das (oder der) B. ist der natürliche Lebensraum einer darauf abgestimmten Lebensgemeinschaft aus Pflanzen und Tieren (Biozönose).

Der Schutz von B. spielt eine Schlüsselrolle beim Artenschutz, denn die meisten Tiere und Pflanzen brauchen ein charakteristisches Beziehungsgefüge der biotischen und abiotischen Umweltfaktoren - ihr B.. Besonders gefährdete B. sind Wattenmeer, Moore, Auenlandschaften, Feuchtwiesen, Sümpfe u.a. Feuchtgebiete, Halb- und Trockenrasen, nährstoffarme, saubere Seen, sauerstoffreiche Fließgewässer.

Autor: KATALYSE Institut

Biosphärenreservate: Tabelle Biosphärenreservate in Deutschland

B. in Deutschland (Stand: 01.04.2000 - Bundesamt für Naturschutz)

Bundesland

B.-Reservat

Gründungsjahr

Gesamtfläche (ha)
Thüringen Vessertal-Thüringer Wald 1979 17.000
Brandenburg Flußlandschaft Elbe 1979/1997 374.432
Mecklenburg-Vorpommern      
Niedersachsen      
Schleswig-Holstein      
Sachsen-Anhalt      
Bayern Bayerischer Wald
Berchtesgaden
1983
1990
13.300
46.742
Schleswig-Holstein Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 1990 273.000
Mecklenburg-Vorpommern Südost-Rügen
Schaalsee
1991
1998
23.500
30.257
Brandenburg Schorfheide-Chorin
Spreewald
1991
1991
129.161
47.452
Bayern, Hessen, Thüringen Rhön 1991 184.939
Niedersachsen Niedersächsisches Wattenmeer 1992 240.000
Hamburg Hamburgisches Wattenmeer 1992 11.700
Rheinland-Pfalz Pfälzerwald 1992 179.800
Sachsen Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft 1996 30.102
Deutschland gesamt   2000 1.601.385

Autor: KATALYSE Institut

Biosphärenreservate

B. sind gemäß §14a des Bundesnaturschutzgesetzes großräumige Schutzgebiete, die für das bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind oder einzigartige Lebensgemeinschaften beherbergen.

B. dienen vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Landschaften, die durch die hergebrachte Nutzung durch den Menschen geprägt wurden. Neben natürlich entstandenen Gebieten werden in B. sowohl durch traditionelle Landnutzung entstandene harmonische Landschaften als auch durch Eingriffe des Menschen entstandene Ökosysteme geschützt und erhalten werden.

Das Schutzziel beinhaltet ausdrücklich auch den Schutz der in dem Gebiet historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter bzw. nutzbarer Tier- und Pflanzenarten. Darüber hinaus sollen B. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirschaftsweisen dienen. B. werden von der UNESCO im Rahmen des Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ anerkannt.

B. genießen einen zeitlich unbegrenzten Schutz. Abgestuft nach der Intensität zugelassener menschlicher Eingriffe werden drei Zonen innerhalb des Reservates unterschieden:

  • die streng geschützte Kernzone (core area),
  • eine abschirmende Puffer- oder Pflegezone (buffer zone) und
  • ein Übergangsgebiet oder Entwicklungszone (transition area) zur Wiederherstellung stabiler naturnaher ökologischer Verhältnisse.

In Biosphärenreservaten werden Konzepte für eine dauerhaft natur- und umweltgerechte Entwicklung erprobt und umgesetzt. Sie dienen der Erforschung der Beziehungen von Mensch und Umwelt sowie der Umweltbeobachtung und der Umweltbildung.

Siehe auch weitere Informationen unter:
Naturschutz
Nationalparke
Biosphärenreservate
Landschaftsschutzgebiete
Naturparke
Naturdenkmäler
Landschaftsbestandteile
Bundesnaturschutzgesetz

Autor: KATALYSE Institut

Biolumineszenz

B. ist die Lichterzeugung durch Lebewesen. Unter den Landtieren sind die Glühwürmchen das bekannteste Beispiel für B.

Bei Meeresorganismen ist die Fähigkeit zur Lichterzeugung weiter verbreitet und kommt in fast allen übergeordneten Gruppen vor - von Bakterien und Einzellern bis zu den Fischen. Das massenhafte Auftreten des einzelligen Dinoflagellaten Noctiluca miliaris ist sogar noch vom Strand aus als Meeresleuchten sichtbar.
Viele Tiere erzeugen das Licht nicht selbst, sondern nutzen dafür symbiotische Bakterien, die in speziellen Organen gehegt und gepflegt werden.
Das biogene Licht entsteht letztendlich immer bei einer chemischen Reaktion. Am besten untersucht ist das Luciferin-Luciferase-System, bei dem Luciferin-Moleküle durch das Enzym Luciferase gespalten werden und dabei Licht aussenden. Dabei wird die zuvor chemisch gebundene Energie zu 80 bis 95 Prozent in Licht umgewandelt.

Autor: KATALYSE Institut

Robin Wood

1982 schlossen sich Umweltschützer zusammen, um gegen das Sterben der Wälder gewaltfrei in Aktion zu treten. Mittlerweile hat der Verein rund 2300 Mitglieder, in 20 Städten arbeiten Regionalgruppen.

Mit verschiedenen Aktionen setzen sich die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter gegen die Zerstörung der heimischen und der tropischen Wälder, gegen Energieverschwendung und für eine vernünftige Verkehrspolitik ein.
Robin Wood setzt sich auch aktiv für den sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie und den endgültigen Stopp aller CASTOR- Transporte ein.
Folgende Schwerpunkte hat sich ROBIN WOOD für die nähere Zukunft gesetzt: die naturverträgliche Waldnutzung, das Forest Stewardship Council (FSC), die nordischen Wälder (u.a. Landrechtkonflikte der Saami im nordschwedischen Lappland) und Waldsterben durch Stickstoff-Immissionen aus der Massentierhaltung.

Das ROBIN WOOD- Magazin ist eine Zeitschrift für Umweltschutz und Ökologie, die viermal im Jahr erscheint. Die wechselnden Themenschwerpunkte liegen in den Bereichen Wald, Tropenwald, Energie, Müll, Klima und Verkehr. Dazu berichtet das Magazin über die Aktivitäten und Aktionen der Organisation ROBIN WOOD. Ein Jahresabonnement kostet € 12.

Kontakt:
ROBIN WOOD Bundesgeschäftsstelle
Postfach 102 122
28021 Bremen
Tel: 0421 - 59 828 8
Fax: 0421 - 59 828 72
eMail: geschaeftsstelle@robinwood.de
www.robinwood.de

Autor: KATALYSE Institut

Biologie

Die Biologie ist die Wissenschaft vom Leben.

Sie beschreibt und untersucht die Lebensweise und Organisationsform von Lebewesen. Dies beginnt bei den Biomolekülen und reicht bis hin zu ganzen Ökosystemen.

Autor: KATALYSE Institut

Biodiversität

Biodiversität ist die biologische Vielfalt von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen.

Für weitere Infos siehe auch Stichwort "Artenvielfalt".

Autor: KATALYSE Institut

Belastungsgebiete

Den Landesregierungen ist nach Bundesimmissionsschutzgesetz die Möglichkeit gegeben, bestimmte Gebiete zu B. zu erklären, in denen durch Luftverunreinigungen in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können.

In B. sind insbesondere aufzustellen:

Immissionskataster mit fortlaufender Feststellung von Art und Umfang bestimmter Luftverunreinigungen sowie Emissionskataster mit Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen und deren Ausbreitung. Ergibt die Auswertung des Emissions- und Immissionskatasters in B., daß schädliche Umwelteinwirkungen auftreten oder zu erwarten sind, sollen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden.

B. bieten also zunächst nur Grundlagen für weitergehende Maßnahmen (Meßprinzip). Auch außerhalb der B. sind schädliche Umwelteinwirkungen durchaus gegeben. Die Abgrenzung der B. wird i.d.R. am Grad der erreichten Grenzwerte der TA Luft vorgenommen und bietet daher kein Maß für die tatsächliche räumliche Verteilung der Schädigungen.

Autor: KATALYSE Institut

Baumschutzsatzung

Als kommunale Satzung (beschlossen vom Gemeinderat) oder als Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde (auf der Basis eines Landesnaturschutzgesetzes) kann für eine Kommune der besondere Schutz von Bäumen (ab einer definierten Größe) festgeschrieben werden.

Jegliche Entfernung oder wesentliche Veränderung bedarf dann einer behördlichen Genehmigung und ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Autor: KATALYSE Institut

Autökologie

Die A. ist eine bestimmte methodische Betrachtungsweise, die Elemente des ökologischen Beziehungsgeflechts zu analysieren.

Im Gegensatz zur Synökologie werden bei der A. einzelne Pflanzen oder Tierarten in ihrem Verhalten zur Umwelt und in ihrer Abhängigkeit von den in ihrem Lebensraum herrschenden Umweltfaktoren studiert. A. kann daher auch im Labor unter experimentellen Bedingungen betrieben werden und ist damit in der Lage, relativ exakte Daten zu liefern. Bevorzugt werden Organismen im Hinblick auf abiotische Umweltfaktoren untersucht.

Ökologie

Autor: KATALYSE Institut

Auenlandschaft

A. setzen sich aus für die jeweilige Region charakteristischen Pflanzengesellschaften zusammen, die sich entlang von Bächen und Flüssen entwickeln.

Die Pflanzen und Tiere der Flußauen sind an die Bedingungen eines vielfach stark und unregelmäßig wechselnden Wasserstandes angepaßt. Die Bäume müssen auch längere Überflutungen vertragen, so daß Nadelbäume und die konkurrenzstärkste Baumart Mitteleuropas, die Buche, hier nicht gedeihen können.
A. unterliegen einer ständigen Veränderung. Das Hochwasser bringt zum einen neue, oft sehr fruchtbare Bodenteilchen mit sich, die sich ablagern; es reißt aber auch in der A. vorhandene Bodenpartikel mit sich.
A. haben durch den fruchtbaren Boden eine reiche, sehr vielfältige Vegetation und sind Aufenthaltsort und Winterquartier für viele Tiere. Die in unserer Landschaft vorhandenen Reste sind daher besonders schützenswert.
A. sind gefährdet durch menschliche Eingriffe wie Grundwasserabsenkung, Flußbegradigung oder auch durch übermäßige Erholungsnutzung (Feuchtgebiete).
Ein Beispiel für eine gefährdete A. sind die Rheinauen bei Ludwigshafen. Natürliche Altrheinarme wechseln hier mit künstlichen Kiesgruben, was zum einen einer reichhaltigen Tier- und Pflanzenwelt ein Leben ermöglicht, andererseits die Attraktivität dieser Landschaft als Naherholungsgebiet ausmacht.
Auwälder, für die Erlen- und Eschenwälder charakteristisch sind, gehören in Deutschland zu den durch menschliche Eingriffe (z.B. Flußregulierungen) am meisten gefährdeten Biotopen. Sie sind auf wenige kleine Gebiete zusammengeschrupft.
Bruchwälder wachsen in Geländesenken, die von Rinnsalen durchzogen werden und eine unterschiedlich mächtige Torf-Schicht besitzen. Häufigste Pflanzenvertreter der Bruchwälder sind Schwarzerle und Moorbirke.

Autor: KATALYSE Institut

Alpentransitverkehr

Der zunehmende Gütertransport über die Alpen führt zu großen Umweltproblemen der betroffenen Regionen.

Neben nachhaltigen Schäden für das Ökosystem Alpen (Schutzwald) erzeugt der A. durch Lärm und Schadstoffe aus Kfz auch für die Bevölkerung nachteilige gesundheitliche und psychosomatische Probleme.
Im Jahr 1990 fuhren über 2,9 Mio. Lkw über die Alpen, rund 80 Prozent mehr als 1979 (Lkw-Verkehr). Die transportierte Gütermenge nahm von 1979 bis 1990 auf der Straße um 86 Prozent auf 42 Mio. t, auf der Schiene um 18 Prozent auf 33 Mio. t zu.
Im Jahr 1998 transportierte der Güterverkehr nunmehr fast 160 Mio. t pro Jahr. Das ist eine Verdreifachung in 25 Jahren, wobei der Güterverkehr auf der Straße extrem zugenommen hat. Der Güterverkehr in den Alpen ist überwiegend Transitverkehr (etwa zur Hälfte), der Güterverkehr mit dem Ausland macht etwa 35 Prozent und der Binnenverkehr 15 Prozent aus.
Die Luftbelastung entlang der Alpentransitstraßen überschreitet häufig die gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Inversionswetterlagen und Winde in den Tälern wirken sich zusätzlich nachteilig auf die Schadstoffbelastung in den Alpenländern aus.
Durch verschiedene Maßnahmen versuchen Österreich und Schweiz, den A. auf der Straße zu beschränken: Östereich z.B. durch ein Nachtfahrverbot für nicht lärmarme Lkw, die Schweiz z.B. durch LKW-Gewichtsgrenze. Die EU bemühte sich in jahrelangen Verhandlungen um eine Aufhebung der Beschränkungen.

Autor: KATALYSE Institut

Alpenkonvention

Die A. wurde im Jahr 1991 von den Umweltministern der Alpenländer Deutschland, Schweiz, Österreich, Italien, Frankreich, Slowenien, Liechtenstein, Monaco sowie der EU verabschiedet und ist seit dem 6.3.1995 in Kraft.

Die allgemein gehaltene Rahmenkonvention zum Schutz der Alpen, die inzwischen von allen Beteiligten ratifiziert wurde, wird jedoch erst durch Fachprotokolle konkretisiert. Diese Fachprotokolle sind zum Teil heftig umstritten.

Fachprotokolle zur Alpenkonvention:

  • Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Berglandwirtschaft,
  • Raumplanung und Nachhaltige Entwicklung,
  • Bergwald,
  • Tourismus,
  • Energie,
  • Bodenschutz und
  • Verkehr.

Der Aufbau eines »Alpeninformationssystems« ist eingeleitet, das grenzüberschreitend koordinierte Auskunft über Stand und Entwicklung von Raum und Umwelt im Alpenraum und über die Ergebnisse der Alpenforschung geben soll.

Siehe auch unter den Stichwörtern: Alpen und Kunstschnee.

Autor: KATALYSE Institut

Alpen

Höchstes Gebirge in Europa, mit einer Fläche von 220.000 Quadratkilometer.

Die A. sind als Wasserspeicher (die Hälfte der Wasserführung von Donau, Rhein, Po und Rhone wird von A.-Niederschlagswasser gespeist), Klimaregulator (Klima), ökologische Nische (über die Hälfte der in Europa als gefährdet geltenden Pflanzen und Tiere leben in den A.) und als Erholungsgebiet eines der ökologisch wichtigsten Gebiete in Europa.
Diese Funktionen sind durch Luftverschmutzung (Schwefeldioxid, Stickoxide) und Massentourismus mit ihren Folgen Waldsterben und Bodenerosion (Schutzwald, Erosion) stark bedroht. Die Hälfte der bayerischen A.-Gemeinden sind durch Lawinen gefährdet.
Hauptbelastungsfaktor der A. ist der Tourismus (Freizeit und Umwelt), der jährlich rd. 80 Mio Wochenendausflügler, 70 Mio Feriengäste und 50 Mio Skifahrer in die A. lockt.
Für die ca. 190.000 km Skipisten wurden Hänge gerodet und planiert, so dass der Boden nicht mehr gehalten werden kann und vom Regen abgetragen wird (Schutzwald, Erosion).
Skifahrer, Pistenfahrzeuge und Schneekanonen pressen den Schnee zu einer luftdichten Decke zusammen, wodurch der Boden im Frühjahr länger als gewöhnlich gefroren bleibt und die Wachstumsphase der Pflanzen sich verkürzt.
Eines der schlimmsten Beispiele für Umweltzerstörungen im alpinen Bereich waren die Olympischen Winterspiele in Albertville 1992. Nach Angaben der A.-Schutzkommission CIPRA wurden hierfür insgesamt eine Million Kubikmeter Erde abgetragen oder weggesprengt, 33 Hektar Wald gerodet, 330.000 Quadratmeter Fläche infolge von Bebauung versiegelt und 42 Wasserreservoirs für Trinkwasser und Schneekanonen angelegt. U.a. fiel ein ganzes Tal mit mehreren Dörfern einer Talsperre zum Opfer. Für einige der aufwendig errichteten Sportstätten bestand nach der Olympiade keine Verwendung mehr (z.B. die 66 Mio DM teure Bobbahn) und auch die Autobahnen, die mit dem Ziel gebaut wurden, für 14 Tage Millionen Sporttouristen bequem und ohne Zeitverlust zu den Spielen zu befördern, wurden in dieser Größe nie wieder benötigt.
Um die Umweltzerstörung in den A. zu verringern, haben die Umweltminister der A.-Staaten sowie Vertreter der EG bei der zweiten internationalen A.-Schutzkonferenz in Salzburg im November 1991 eine Konvention unterzeichnet, in der eine ökologisch orientierte Entwicklung für die A. völkerrechtlich verbindlich festgelegt wird. Eine Kernbestimmung sieht vor, daß eine Bestandsaufnahme aller bedrohten Regionen und aller notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt vorgenommen wird. Konkrete Maßnahmen wurden jedoch noch nicht beschlossen. So steht zu befürchten, daß durch zahlreiche Interessenskonflikte eine effektive Durchsetzung der Ziele noch Jahre auf sich warten läßt. Daher werden von Umweltschutzorganisationen Sofortprogramme mit konkreten Maßnahmen zum Schutz der A. gefordert.
Siehe auch die Stichwörter: Alpenkonvention, Kunstschnee und Alpentransitverkehr.

Autor: KATALYSE Institut

Artensterben

Das Artensterben hat in den letzten Jahren rapide zugenommen.

Man schätzt, daß in vorgeschichtlicher Zeit alle paar tausend Jahre eine Art verschwand. In den letzten 300 Jahren verschwand alle 10 Jahre eine Art, gegenwärtig geht in Deutschland durchschnittlich jedes Jahr eine Pflanzen- und Tierart verloren. Weit mehr Arten werden in der Roten Liste als gefährdet eingestuft. Wenn die Entwicklung des Artenschwundes anhält, ist zu befürchten, daß binnen kurzer Zeit Flora und Fauna um 60%-90% zurückschrumpfen.
Hauptursache für das Artensterben ist die Zerstörung der natürlichen Lebensräume, insb. die Beseitigung von Übergangsbereichen und Sonderstandorten und die Entwässerung. Hauptverursacher ist die Landwirtschaft, gefolgt vom Tourismus. Dabei geht die Artenvielfalt besonders durch den Verlust von Feuchtgebieten, wie z.B. bei Mooren, Bach- und Flußauen zurück, da dort keinerlei Rückzugsmöglichkeiten für Tiere und Pflanzen bestehen. Häufig sind durch den Verlust einer Pflanzen- oder Tierart gleich 10-30 weitere Arten gefährdet, deren Nahrungsgrundlage, Lebens- oder Brutplatz von dieser Art abhing.
Ursachen für das Artensterben in Deutschland: die Zerstörung, Zersplitterung, Verkleinerung und Entwertung der Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen. Dazu kommt es durch Überbauen, Versiegeln und Zerschneiden von Flächen, durch Beseitigung von Landschaftsstrukturelementen, wie Gehölzen, Hecken, Sträucher u.ä., durch Schadstoffbelastungen und durch Änderung des Wasserhaushaltes von Flächen (Grundwasserabsenkung). Pflanzen werden hauptsächlich durch immer intensivere Landwirtschaft mit Düngemittel- und Pestizideinsatz sowie durch Flächenänderungen verdrängt.
Hauptursachen der weltweiten Gefährdung der Artenvielfalt sind: Übermäßige Ausbeutung des Regenwaldes, Übernutzung von Weideflächen, die ständig intensiver werdende landwirtschaftliche Nutzung, Schadstoff-Immissionen und direkte Entnahme wildlebender Arten für kommerzielle Zwecke (Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen). Die zunehmende Erwärmung der Erde infolge des Treibhauseffekts wird das Artensterben weiter beschleunigen und bedroht bereits heute viele Arten.
Die Temperaturveränderungen sowie der prognostizierte Anstieg des Meeresspiegels gehen so schnell vonstatten, daß viele Arten sich weder anpassen noch umsiedeln können.
Das Aussterben einer Art ist ein nicht umkehrbarer Vorgang. Das genetische Potential der ausgestorbenen Arten, die einmal wertvoll für die Gewinnung neuer oder veränderter
Nutzpflanzen und -tiere (Auffrischen des Erbgutes, Resistenzen) aber auch für die Herstellung von Medikamenten sein könnten, ist für immer verloren.
Früher bestand die Nahrung aus vielen tausend Pflanzenarten, heute sind es nur noch 150 Arten, wobei sich die Mehrheit der Weltbevölkerung nur noch von 12 Sorten ernährt. Bei der täglich fortschreitenden Abholzung des Regenwaldes gehen unwiederbringlich bedeutende Arten verloren. Statt den Regenwald zu schützen, versuchen Pharmakonzerne, sich die genetischen Informationen der bedrohten Pflanzen zu sichern, um daraus später u.U. Arzneimittel ableiten zu können.
Auf dem Umweltgipfel in Rio 1992 ging es beim Artenschutzabkommen u.a. um die Frage, wem die Vermarktungsrechte für solche genetisch erfaßten und später ausgestorbenen Pflanzen gehören, den Pharmakonzernen oder den Ursprungsländern. Das Artenschutzabkommen ließ die Rechte weitgehend bei den Ursprungsländern, weshalb die USA ihre Unterschrift verweigerten (Genbank).
Die Industrieländer sind oft für die Ausbeutung von Ökosystemen in der Dritten Welt verantwortlich, da sie Hauptabnehmer von Tropenholz und in Monokulturen erzeugten Futter- und Nahrungsmitteln sind. Die Übernutzung von Weideflächen ist oft nur möglich geworden durch Entwicklungshilfeprojekte, die ohne ausreichende Prüfung der ökologischen Folgen durchgeführt wurden. Artenschutz bedeutet für viele Profitverzicht.
Daher soll jetzt anstelle von Handelsverboten die sogenannte nachhaltige Nutzung erlaubt werden. Dabei wird der Natur nur so viel entnommen, wie sie selbst wieder reproduzieren kann. Hauptursache für das Artensterben in der Dritten Welt ist aber die Armut. Natürliche Ressourcen werden bis aufs letzte ausgebeutet, um den Hunger zu stillen. Viele Bevölkerungsgruppen können sich eine längerfristige ökologische Nutzung ihrer Umwelt einfach nicht mehr leisten.

Autor: KATALYSE Institut

Artenschutz

Aufgrund des zunehmenden Artensterbens kommt dem A. wachsende Bedeutung zu.

Das Bundesnaturschutzgesetz stellt in 20 bestimmte Arten unter einen besonderen Schutz, wenn dies wegen ihrer Seltenheit oder der Bedrohung ihres Bestandes erforderlich ist. Die Schutzvorschriften gelten allerdings nicht bei ordnungsgemäßer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlicher Nutzung (Landwirtschaftsklausel).

Weitere wichtige Instrumente des A. in Deutschland sind neben der Bundesartenschutzverordnung die Roten Listen, die u.a. der Aufklärung der Öffentlichkeit über die Gefährdung einzelner Arten dienen. Mit den Roten Listen setzt der A. Prioritäten, läuft aber auch Gefahr, einer vereinzelnden oder ästhetisierenden Betrachtungsweise zu verfallen. Internationale A.-Bemühungen (Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen, Internationale Konferenz über den Handel mit gefährdeten Spezien CITES) richten sich auf Beschränkungen bzw.
Verbote von Handel, Ein- und Ausfuhr, Besitz, Züchtung und Haltung von wildlebenden Tieren und Pflanzen bzw. Erzeugnissen daraus. Auch der WWF als größte private Naturschutzorganisation der Welt zählt den A. zu seinen wesentlichen Zielen: In seiner A.-Zentrale TRAFFIC werden Daten über den Handel mit den betreffenden Tier- und Pflanzenarten bzw. Erzeugnissen daraus gesammelt und analysiert.

Autor: KATALYSE Institut

Art

Eine Art umfasst alle Lebewesen, die sich miteinander fruchtbar fortpflanzen können; sie ist eine funktionierende Fortpflanzungsgemeinschaft.

Die Art ist die Grundeinheit der biologischen Systematik und die Einzige, die sich (einigermaßen) klar definieren lässt. Für die höheren Kategorien (Gattung, Familie, Ordnung usw.) gibt es keine objektiven Definitionen.
Bisher ist wohl erst ein Bruchteil der Arten beschrieben. Sie machen heute rund 1,75 Millionen Arten, davon rund 500.000 Pflanzen aus. Annahmen reichen von 12 bis zu 110 Mio. Arten.
Die Familie ist nur dadurch charakterisiert, dass sie zwischen Gattung und Ordnung steht. Die höheren Kategorien stellen also lediglich einen Versuch dar, das komplizierte hierarchische System der Verwandtschaftsbeziehungen zwischen den Arten in ein vereinfachendes Begriffsschema zu pressen.
Viele Systematiker lehnen es deswegen ab, diese Begriffe zu verwenden und sprechen einfach von Gruppen.

Autor: KATALYSE Institut

Anthropogen

Vom Menschen beeinflußt oder verursacht
z.B. die Zerstörung der Ozonschicht in der Erd-Atmosphäre durch FCKWs (Ozonabbau).

 

Autor: KATALYSE Institut

Antarktisabkommen

Das A., am 1.12.1959 unterzeichnet und in Kraft getreten am 23.6.1991, dient der Förderung wissenschaftlicher Forschung im Südpolargebiet und der Nutzung der Region zu friedlichen Zwecken.

Erstunterzeichner waren die sieben Staaten, die "historische" Hoheitsansprüche auf (sich z.T. überlappende) Teilgebiete des ca. 14 Mio km2 umfassenden Vertragsgebietes südlich des 60. Breitengrades geltend machen: Großbritannien, Neuseeland, Frankreich, Australien, Norwegen, Chile und Argentinien sowie Belgien, Japan, Südafrika, die UdSSR und die USA. Mitte 1991 gibt es 26 Mitglieder mit Konsultativstatus (Stimmrecht), zu denen Deutschland gehört, und zusätzliche 14 Mitglieder ohne Konsultativstatus.

Voraussetzungen für das Stimmrecht sind kontinuierliche Forschungsarbeiten vor Ort mit Unterhalt einer wissenschaftlichen Stationen bzw. Entsendung einer Forschungsexpedition. Momentan bestehen in der Antarktis über 40 feste Station und zahlreiche Sommercamps, darunter eine Station der USA mit (im Sommer) bis zu 1.800 Beschäftigten.
Das A. bindet die Mitgliedstaaten in eine internationale Kooperation mit Austausch von Daten ein. Das Vertragsgebiet ist entmilitarisiert, Kernexplosionen und Ablagerungen radioaktiven Abfalls (Atommüll) sind verboten. Souveränitätsansprüche ruhen für die Vertragsdauer.
Ergänzende Abkommen: Maßnahmen zur Erhaltung der antarktischen Fauna und Flora durch Einrichtung von Schutzzonen und Bestimmung zu schützender Arten (1964); Konvention zum Schutz arktischer Robben (1978); Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis durch ein Kontrollsystem und ggf. eine Begrenzung der Nutzung, z.B. von Krill, Fischen, Tintenfischen (1982); Konvention zur Suche und Ausbeutung von mineralischen Rohstoffen (1988); Abkommen über das Verbot des Abbaus von Bodenschätzen bis 2041 (1991).
Dieses letzte Abkommen kann nach 50 Jahren nur dann gelöst werden, wenn 75% der Konsultativstaaten zustimmen. Auf dem Umweltgipfel in Rio (1992) wurden erstmals Umweltprobleme in der Antarktis thematisiert, wie die Verschmutzung durch Öl und die Überfischung der Polarregion.
Nutzungskonflikte: Im antarktischen Meer liegen die Grundlagen für die Nahrungsketten der Weltmeere. Jede Umweltveränderung kann dieses empfindliche Ökosystem nachhaltig stören. Aufgrund der geringen Temperaturen werden umweltgefährdende Stoffe nur langsam abgebaut.
Deshalb sammeln sich Umweltgifte im Polargebiet an und sind länger wirksam als in anderen Regionen der Welt. Dieser Schutzbedürftigkeit stehen Rohstoffvorkommen gegenüber, die auf 45 Mrd Barrel Erdöl, 115 Bill m3 Gas, Titan, Chrom, Eisen, Kupfer, Kohle, Uran und Edelmetalle wie Platin und Gold geschätzt werden. Seit 1988 besteht zwischen den Mitgliedern Uneinigkeit über die wirtschaftliche Nutzung der Antarktis.
Frankreich und Australien fordern, die Antarktis zum "Naturpark Antarktika" auszubauen, zu dem nur Naturwissenschaftler Zugang haben, und wollen mit Unterstützung von Neuseeland und den meisten europäischen Staaten ein ständiges Bergbauverbot durchsetzen. Japan und Großbritannien lehnen dies ab. Die USA streben an, die reichen Ressourcen unter Zustimmung aller Teilnehmerstaaten zu erschließen.
Ein neues Problem stellt die wachsende Zahl von Touristen dar. Die Abfallentsorgung ist ungelöst und die Besucher auf dem Festland stören v.a. die Brutvögel.

Autor: KATALYSE Institut

Amphibien

Von den 19 in Deutschland vorkommenden A.-Arten (Frösche, Kröten, Unken, Molche, Salamander) sind 11 Arten in ihrem Bestand gefährdet oder stehen kurz vor der Ausrottung (Artensterben).

Alle Arten stehen unter Naturschutz. Bis auf den Alpensalamander sind alle europäischen A.-Arten zur Fortpflanzung auf Gewässer angewiesen. Bei den Gefährdungsursachen spielen die natürlichen Feinde keine nennenswerte Rolle, da die meisten Feinde (Storche, Eulen, Greifvögel, Kleinsäuger) ebenfalls drastisch dezimiert sind.
Hauptgefährdungsursachen ergeben sich aus unmittelbaren oder mittelbaren Einwirkungen des Menschen. Zu nennen sind hier: Lebensraumzerstörung (Entwässerung von Feuchtgebieten, Trockenlegung von Wiesen und Kleingewässerflächen u.a.), intensive Bewirtschaftungsmethoden (flächendeckende Mahd im Teichumfeld, intensive Fischerei in Gewässern, u.a.), Belastung der Lebensräume durch Abwasser (Gewässerbelastung), Gifte (z.B. Biozide und Düngemittel) sowie durch Straßen (Straßenbau) und Verkehr.
Da die Jugendentwicklung von A. i.a. im Wasser stattfindet, erwachsene Tiere jedoch in einer Vielzahl von Biotopen - oft in größerer Entfernung (bis zu 2 km) vom Wasser ihren Lebensraum haben - sind geschlechtsreife A. und Jungtiere zu regelmäßigen Wanderungen gezwungen. Die Wanderung wird durch Tageslänge, Temperatur und Feuchtigkeit ausgelöst.
Bei notwendigen Straßenüberquerungen kann ein großer, möglicherweise bestandsgefährdender Teil der Population durch Autos getötet werden. Da A. eng umgrenzte Wanderwege benutzen, kann der Straßentod durch A.-Zäune mit Sammeleimern (Tiere werden über die Straße getragen), Straßenunterführungen, oder Straßensperrungen verhindert werden. Vorteilhaft sind fest installierte A.-Tunnel, da auch rückwandernde Jungtiere ihn benutzen können und der jährliche Arbeitsaufwand geringer ist.

Autor: KATALYSE Institut

Zeigerpflanzen

Zeigerpflanzen sind Wildpflanzen, deren Anwesenheit auf spezifische Eigenschaften eines Standortes hindeuten, da sie verstärkt oder ausschließlich dort auftreten (Bioindikatoren).

Standorteigenschaften wie z.B. Trockenheit, erhöhte Sonneneinstrahlung, erhöhter Bodensalzgehalt, Bodenstaunässe oder mechanische Belastung stellen für Pflanzen Lebensbedingungen dar, die viele Arten in ihrer Konkurrenzfähigkeit schwächen, mit der Folge, dass sie Kümmerwuchs zeigen, dort seltener auftreten oder gänzlich fehlen. Zeigerpflanzen, die an die Standortbesonderheiten angepasst sind, dominieren dort und sind somit charakteristisch für diese Standorte. Sie erlauben Rückschlüsse auf die Bodenbeschaffenheit oder auf die Belastung mit Schadstoffen. Damit gehören sie zu den sogenanten Bioindikatoren.

Bestimmte Ackerkräuter sind z.B. geeignet, die Bodeneigenschaften eines Ackers zu charakterisieren.

  • Anzeiger für Sandböden: Vogelmiere; Königskerze; für Feuchtigkeit: Acherminze, Ampfer, Schachtelhalm
  • Anzeiger für verdichtete Böden: Quecke, kriechender Hahnenfuß
  • Anzeiger für Staunässe: Mädesüß, Ackerminze, Ackerschachtelhalm
  • Anzeiger für Salzböden: Melde (Halophyten); für sauren Boden: Pfeifegras, Honiggras, Kamille, Sauerampfer
  • Anzeiger für alkalische Böden: Huflattich, Ackersenf, Luzerne, Leinkraut
  • Anzeiger für stickstoffreiche Böden:
    Brennessel, Vogelmiere, Kerbel, Melde.

Zeigerpflanzen besitzen in der Regel eine geringe Variabilität. Damit reagieren sie bereits auf geringe Veränderungen der Umweltbedingungen.

Autor: KATALYSE Institut