Antarktisabkommen

Das A., am 1.12.1959 unterzeichnet und in Kraft getreten am 23.6.1991, dient der Förderung wissenschaftlicher Forschung im Südpolargebiet und der Nutzung der Region zu friedlichen Zwecken.

Erstunterzeichner waren die sieben Staaten, die "historische" Hoheitsansprüche auf (sich z.T. überlappende) Teilgebiete des ca. 14 Mio km2 umfassenden Vertragsgebietes südlich des 60. Breitengrades geltend machen: Großbritannien, Neuseeland, Frankreich, Australien, Norwegen, Chile und Argentinien sowie Belgien, Japan, Südafrika, die UdSSR und die USA. Mitte 1991 gibt es 26 Mitglieder mit Konsultativstatus (Stimmrecht), zu denen Deutschland gehört, und zusätzliche 14 Mitglieder ohne Konsultativstatus.

Voraussetzungen für das Stimmrecht sind kontinuierliche Forschungsarbeiten vor Ort mit Unterhalt einer wissenschaftlichen Stationen bzw. Entsendung einer Forschungsexpedition. Momentan bestehen in der Antarktis über 40 feste Station und zahlreiche Sommercamps, darunter eine Station der USA mit (im Sommer) bis zu 1.800 Beschäftigten.
Das A. bindet die Mitgliedstaaten in eine internationale Kooperation mit Austausch von Daten ein. Das Vertragsgebiet ist entmilitarisiert, Kernexplosionen und Ablagerungen radioaktiven Abfalls (Atommüll) sind verboten. Souveränitätsansprüche ruhen für die Vertragsdauer.
Ergänzende Abkommen: Maßnahmen zur Erhaltung der antarktischen Fauna und Flora durch Einrichtung von Schutzzonen und Bestimmung zu schützender Arten (1964); Konvention zum Schutz arktischer Robben (1978); Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis durch ein Kontrollsystem und ggf. eine Begrenzung der Nutzung, z.B. von Krill, Fischen, Tintenfischen (1982); Konvention zur Suche und Ausbeutung von mineralischen Rohstoffen (1988); Abkommen über das Verbot des Abbaus von Bodenschätzen bis 2041 (1991).
Dieses letzte Abkommen kann nach 50 Jahren nur dann gelöst werden, wenn 75% der Konsultativstaaten zustimmen. Auf dem Umweltgipfel in Rio (1992) wurden erstmals Umweltprobleme in der Antarktis thematisiert, wie die Verschmutzung durch Öl und die Überfischung der Polarregion.
Nutzungskonflikte: Im antarktischen Meer liegen die Grundlagen für die Nahrungsketten der Weltmeere. Jede Umweltveränderung kann dieses empfindliche Ökosystem nachhaltig stören. Aufgrund der geringen Temperaturen werden umweltgefährdende Stoffe nur langsam abgebaut.
Deshalb sammeln sich Umweltgifte im Polargebiet an und sind länger wirksam als in anderen Regionen der Welt. Dieser Schutzbedürftigkeit stehen Rohstoffvorkommen gegenüber, die auf 45 Mrd Barrel Erdöl, 115 Bill m3 Gas, Titan, Chrom, Eisen, Kupfer, Kohle, Uran und Edelmetalle wie Platin und Gold geschätzt werden. Seit 1988 besteht zwischen den Mitgliedern Uneinigkeit über die wirtschaftliche Nutzung der Antarktis.
Frankreich und Australien fordern, die Antarktis zum "Naturpark Antarktika" auszubauen, zu dem nur Naturwissenschaftler Zugang haben, und wollen mit Unterstützung von Neuseeland und den meisten europäischen Staaten ein ständiges Bergbauverbot durchsetzen. Japan und Großbritannien lehnen dies ab. Die USA streben an, die reichen Ressourcen unter Zustimmung aller Teilnehmerstaaten zu erschließen.
Ein neues Problem stellt die wachsende Zahl von Touristen dar. Die Abfallentsorgung ist ungelöst und die Besucher auf dem Festland stören v.a. die Brutvögel.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in A, A - F, Natur- & Artenschutz.