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Abwasserreinigung
Die Abwasserreinigung wird meist in Kläranlagen durchgeführt. In der mechanischen ersten Stufe einer Kläranlage werden durch Rechen, Sandfang und Absetz- oder Vorklärbecken grobe Bestandteile, Sand und absetzbare Stoffe abgetrennt. Die biologische zweite Stufe bringt die restlichen gut löslichen Abwasserbestandteile in Kontakt mit Bakterien und anderen Kleinlebewesen.
Diese Mikroorganismen leben vom Abbau der organischen Stoffe und vermehren sich dabei (Belebtschlamm). Bezogen auf den BSB liegt die Reinigungswirkung solcher Kläranlagen i.d.R. bei 90 bis 95 Prozent. Die Entfernung der restlichen 5 bis 10 Prozent und der Stickstoff- und Phosphorverbindungen ist Aufgabe der weitergehenden Abwasserreinigung (Dritte Reinigungsstufe, Nitrifikation, Fällung).
Ein weiteres Abwasserreinigungsverfahren ist die Wurzelraumentsorgung wie etwa in Schilfkläranlagen. Sie ist eine dezentrale Abwasserreinigung und eignet sich für Siedlungsgebiete ohne eigene Kanalisation.
Industrieabwässer werden entweder gemeinsam mit häuslichem Abwasser gereinigt oder erfordern gesonderte Anlagen (Indirekt- und Direkteinleiter).
Siehe auch: Kläranlagen, Bakterien, Eutrophierung, Abwasser
Autor: KATALYSE Institut
Abwasserbeseitigungsplan
Abwasserbeseitigungsplan werden nach überörtlichen Gesichtspunkten von den Ländern aufgestellt (vgl. Abfallbeseitigungsplan).
Es handelt sich um eine Fachplanung, in der Standort und Einzugsbereich von Kläranlagen, Grundzüge für die Abwasserreinigung sowie die Träger der Maßnahmen festgelegt werden. Der A. kann von den Ländern für verbindlich erklärt werden (z.B. NRW, LWG NW 55 ff.).
Autor: KATALYSE Institut
Anzeigepflicht für neue Chemikalien
Chemikaliengesetz
Autor: KATALYSE Institut
Abwasserabgabengesetz
Die Neufassung des Abwasserabgabengesetz (AbwAG) vom 6.11.1990 trat in den alten Bundesländern am 1.1.1991 in Kraft. In den neuen Bundesländern gilt das Abwasserabgabengesetz für die nach der Anordnung vom 1.6.1987 am 30.6.1990 entgeltpflichtigen Einleiter ebenfalls ab dem 1.1.1991. Für alle übrigen Einleiter in den neuen Bundesländern tritt das Abwasserabgabengesetz am 1.1.1993 in Kraft.
Nach dem Abwasserabgabengesetz wird für das Einleiten von Abwässern in Gewässer (Vorfluter) eine Abgabe erhoben (1). Ausgenommen werden die Einleitungen im Rahmen landbaulicher Bodenbehandlung. Die Abgabehöhe richtet sich nach der Schädlichkeit, ausgedrückt in Schadeinheiten auf der Grundlage der Abwassermenge, der oxidierbaren Stoffe (CSB), des Phosphors (Phosphat), des Stickstoffs, der organischen Halogenverbindungen (AOX), der Metalle Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei, Kupfer und der Fischgiftigkeit (3).
Die zugrundeliegenden Schadstofffrachten werden außer für Niederschlagswasser (Regenwasser) (7) und Kleineinleitungen (8) dem Einleitungsbescheid entnommen (4). Der Abgabesatz (9) beträgt ab dem 1.1.1991 je Schadeinheit 50 DM. Er wird bis 1999 alle 2 Jahre um 10 DM auf 90 DM erhöht. Orientiert an den Werten für die genannten Parameter aus dem Einleitungsbescheid wird bei Überschreitung (4,IV) der höchste ermittelte Wert in die Abgabenrechnung einbezogen. Bei Einhalten der Werte (9) wird der Abgabesatz in den ersten vier Jahren um 75%, in den nächsten vier Jahren um 40% und danach um 20% vermindert.
Investitionen zur Gewässerreinhaltung (10), die eine Verminderung der Schadstofffracht um mindestens 20% erwarten lassen, können mit der Abwasserabgabe verrechnet werden. Die Abwasserabgaben müssen zweckgebunden für Gewässerschutzmaßnahmen verwendet werden. Das Abwasserabgabengesetz wendet sich ausschließlich an Direkteinleiter. Indirekteinleitungen werden in den Landesgesetzen geregelt (z.B. LWG NW 59, Indirekteinleiterverordnungen (VGS), kommunale Abwassersatzungen). I.d.R. orientieren sich die Regelungen der Länder an 7a WHG und den darauf aufbauenden VwV (Rahmen-AbwasserVwV, 2.-48. AbwVwV).
In Zusammenhang mit dem Abwasserabgabengesetz sind zwei EG-Richtlinien bedeutsam. Die EG-Richtlinie zur Verschmutzung von Gewässern durch Einleiten gefährlicher Stoffe (Amtsbl. EG 18.5.1976, Nr. L 129/23) fordert für die Einleitung besonders gefährlicher Stoffe (schwarze Liste) in Gewässer einheitliche EG-Grenzwerte. Für die Einleitung gefährlicher Stoffe (graue Liste) sollen nationale Programme aufgestellt werden. Die EG-Richtlinie zum Schutz des Grundwassers gegen die Verschmutzung durch gefährliche Stoffe (Amtsbl. EG 26.1.1980, Nr. L 20/43) enthält für die Einleitung besonders gefährlicher Stoffe in das Grundwasser (schwarze Liste) Verbote und für die Einleitung gefährlicher Stoffe (graue Liste) Einschränkungen.
Autor: KATALYSE Institut
Abwasser
Man unterscheidet kommunales Abwasser und Industrieabwasser. Kommunales Abwasser enthält neben schadstoffbelastetem Regenwasser (z.B. Auswaschung von Fahrbahnen/Parkplätzen) häusliche Abwässer mit Fäkalien, Speiseresten, Desinfektionsmitteln und Spül- und Reinigungsmitteln, die schwer abbaubare Bestandteile enthalten können (Abbau, chlorierte Kohlenwasserstoffe, Tenside, Autowäsche).
Häufig werden häusliche und Regenabwässer zusammen in Mischkanalisationen zur Kläranlage (Abwasserreinigung) geleitet. Bei starken Regenfällen führt kann die Kapazität der Kläranlagen überschritten werden und Abwasser ungeklärt in den Vorfluter gelangen. Daher sollten getrennte Kanalisationen für häusliche und Regenwasser vorhanden sein. Da Abwasser aus Waschmaschinen oder Duschen meist relativ warm ist, könnte die enthaltene Wärme zur Wärmerückgewinnung genutzt werden. So kann eine Wärmepumpe die Energie aus dem Abwasser nutzen.
In Deutschland sind über 95 Prozent der Bevölkerung (2001) an das rund 450.000 km lange Kanalnetz angeschlossen. Über 10.000 öffentliche Kläranlagen erfüllen die EU-Anforderungen bei der Abwasserreinigung. Der größte Teil der Kläranlagen in Deutschland ist mit der biologischen Grundreinigungsstufe und einer weiteren Stufe zur Behandlung von Stickstoff und Phosphor ausgestattet.
Industrie-Abwässer sind je nach Branche sehr unterschiedlich zusammengesetzt. Bei der Papierindustrie z.B. fallen hochkonzentrierte organische Abwässer an, bei Galvanikfirmen (Metallindustrie) v.a. Schwermetalle, organische Lösungsmittel und Säuren.
Siehe auch: Industrieabwasser, Regenwasser, Autowäsche, Abbau, Autowäsche
Autor: KATALYSE Institut
Anhörung
Verfahrensschritt im Rahmen eines Gesetzgebungsprozesses zur Information der beratenden und entscheidenden Gremien.
Umwelt- und Verbraucherverbände werden zu offiziellen A. des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesverbraucherministeriums als auch des Bundesgesundheitsministeriumsgeladen.
Die A. bieten nicht nur die Möglichkeit, eigene Argumente vorzutragen, sondern sie werden häufig zum Anlaß für eine öffentliche Stellungnahme der Verbände genutzt.
Autor: KATALYSE Institut
Amortisation
Umweltschutzinvestitionen
Autor: KATALYSE Institut
Altbatterien
Batterie-Entsorgung
Autor: KATALYSE Institut
Altautos
Autor: KATALYSE Institut
Weißbuch der Umweltverbände für eine europäische Umweltpolitik
Vor dem Hintergrund der Analyse der negativen ökologischen Folgen eines gemeinsamen Binnenmarktes haben die Umweltverbände in Europa einen Maßnahmenkatalog (Weißbuch) entwickelt, dessen Umsetzung notwendig ist, um den ökologischen Fehlentwicklungen in einem gemeinsamen Europaentgegenzusteuern.
Das W. wurde Anfang 1991 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Umweltverbände fordern die Umsetzung des Leitbildes der "nachhaltigen Entwicklung". Dazu sind Konzepte für eine Energiewende (Energie), eine Verkehrswende (Verkehr), eine agrarpolitische (Agrarpolitik) Wende, Konzepte fürAbfallvermeidung und Chemiewende sowie Konzepte für für eine Regionalpolitik undTourismus (Freizeit und Umwelt) notwendig.
So fordern die Umweltverbände u.a. eine Verminderung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 und ein Halbierung bis zum Jahr 2030 bei einem möglichst schnellen Ausstieg aus der Atomenergie.
Die Umweltverbände fordern von der EG-Kommission ein 5. Umweltaktionsprogramm (Umweltaktionsprogramme der EG), in das die Kritik und die Vorstellungen des W. einfließen und welches die vorgeschlagenen Maßnahmen politisch realisiert.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltverbände
Verbände sind Vereinigungen von Personen oder Personengruppen, die sich zur Verfolgung gemeinsamer Interessen bilden.
Die ersten Verbände des traditionellen Naturschutzes wurden Ende des 19. Jh. gegründet: Die Naturfreunde (1885) und der Deutsche Bund für Vogelschutz (1899). 1913 wurde der Bund Naturschutz in Bayern gegründet.
Die verstärkte Aufmerksamkeit für Umweltprobleme führte ab Mitte der 70er Jahre zu vermehrten Gründungen von U.: Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz(1972), Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (1975), Greenpeace Deutschland (1980) und viele andere kleinere Organisationen. Sie verfolgen weniger klassische Naturschutziele (z.B. Artenschutz, Biotop-Schutz) als vielmehr globale Ziele des Umweltschutzes (Veränderung industrieller Produktion, Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente usw.).
Zur Vertretung der Interessen des Natur- und Umweltschutzes stehen den Organisationen mehrere Instrumente zur Verfügung: öffentliche Aktionen (Demonstrationen, Blockaden, Presseberichte), Information (durch Broschüren, Bücher usw.), Beeinflussung politischer Entscheidungsträger (Lobby-Arbeit), klassische Naturschutzarbeit (z.B. Biotoppflege).
Auf Bundesebene stellt der 1950 gegründete Deutsche Naturschutzring (DNR) mit ca. 90 Mitgliedsverbänden den Dachverband der U. dar. Der DNR vertritt damit rd. 2,7 Mio Mitglieder.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltstiftungen
Stiftungen sind Organisationen, die eine bestimmte Vermögensmasse einem bestimmten Zweck widmen.
In Deutschland gibt es derzeit mehrere Stiftungen, die Umweltschutz zur Zielsetzung der Verwendung der Gelder haben: z.B. die U. WWF (World Wide Fund for Nature), die Deutsche U., die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die von der Bundesregierung gegründete "Bundesstiftung Umwelt", deren Vermögen aus dem Verkauf der Salzgitterwerke stammt.
U. haben i.d.R. keine Mitglieder, unterscheiden sich dadurch auch von anderen Umweltschutzorganisationen wie z.B. dem BUND oder dem Naturschutzbund. Das Vermögen der U. wird für Zwecke des Umweltschutzes eingesetzt. Zur Verwaltung der Finanzmittel existiert i.d.R. ein professioneller Verwaltungsstab.
Der WWF gehört in Deutschland zu den bekanntesten U.. WWF Deutschland wurde 1963 mit einem Stiftungskapital von 5 Mio DM gegründet, Sitz der Stiftung ist Frankfurt. Z.Z. sind über 50 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt. Schwerpunktprojekte sind u.a. die WWF-Artenschutz-Zentrale in Frankfurt, dasWWF-Aueninstitut in Rastatt, das Nordsee-Schutzprojekt und die Umwelterziehung an der Ökologiestation in Bremen. Fakten WWF 1989: Etat ca. 18 Mio DM, Fördermitglieder ca. 75.000 und sonstige Spender ca. 70.000.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltministerium
Auf Bundesebene ist dasBundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für Umweltfragen zuständig.
Jedes Bundesland hat einen eigenen Ressortzuschnitt und eigenständige Organisationsformen für Umweltschutz. Teilweise bestehen bereits Ministerien, die "Umwelt" in ihren Namen tragen, allerdings immer kombiniert mit weiteren Aufgaben; z.B. mit Ernährung,Landwirtschaft, Forsten (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz), Landesentwicklung (Bayern), Arbeit, Soziales (Hessen).
Zuständigkeiten beim Umweltschutz
Autor: KATALYSE Institut
Umweltinformationssysteme
Umweltinformationssysteme dienen der Erfassung, Koordination, Beschreibung und Auswertung von umweltrelevanten Informationen.
Im Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist das Umweltbundesamt in Berlin mit dem Aufbau und Führung eines Umweltinformationssystems betraut. Umweltinformationssysteme stellen heute wichtige Hilfsmittel dar, um angesichts der ständig wachsenden Anforderungen im Umweltbereich ein schnelles und qualifiziertes Handeln sicherzustellen.
"Umweltorganisation"
Es dient der Umweltplanung, einer zentralen Umweltdokumentation, Messung der großräumigen Luftbelastung, Aufklärung der Öffentlichkeit in Umweltfragen, Bereitstellung zentraler Dienste und Hilfen für die Ressortforschung und für die Koordinierung der Umweltforschung des Bundes sowie der Unterstützung bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit von Maßnahmen des Bundes. Im Umweltinformationsgesetz (UIG) wird der freie Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt geregelt. Sie dienen der Abbildung des Ist-Zustandes der Umwelt und können als Planungs- und Kontrollinstrumentarium dazu beitragen, Umweltveränderungen in ihrer Dynamik zu erfassen und Schadensprozesse rechtzeitig erkennbar zu machen.
Hiernach sind Umweltinformationen alle in Schrift, Bild oder auf sonstigen Informationsträgern vorliegenden Daten über
- den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und der natürlichen Lebensräume,
- Tätigkeiten, einschließlich solcher, von denen Belästigungen wie beispielsweise Lärm ausgehen, oder Maßnahmen, die diesen Zustand beeinträchtigen oder beeinträchtigen können und
- Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz dieser Umweltbereiche einschließlich verwaltungstechnischer Maßnahmen und Programme zum Umweltschutz.
Nach Maßgabe des UIG ist jeder berechtigt, in das Zulassungsregister für Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Inhaber von Fachkenntnisbescheinigungen sowie in das Standortregister der geprüften und registrierten Betriebsstandorte einzusehen.
Die Öko-Audit-VO/EMAS fordert von den (freiwilligen) Teilnehmern am System die Bereitstellung von Informationen über den betrieblichen Umweltschutz für die Öffentlichkeit. Diese Informationen sind in regelmäßig erscheinenden Umwelterklärungen nach den Umweltprüfungen bzw. den Umweltbetriebsprüfungen zu erstellen. Ein Umweltinformationssystem ist ein System zur Aufnahme, Speicherung, Verarbeitung und Wiedergabe von Umweltinformationen, das aus der Gesamtheit von Daten und Verarbeitungsanweisungen besteht. Kennzeichen ist, dass es die Zusammenführung von mehreren Datenbeständen unter einen gemeinsamen thematischen Bezug realisiert und einen problemorientierten Zugriff darauf ermöglicht.
Diese Informationen umfassen insbesondere
- eine Beschreibung der Tätigkeiten des Unternehmens an dem betreffenden Standort,
- eine Beurteilung aller wichtigen Umweltfragen im Zusammenhang mit den betreffenden Tätigkeiten,
- eine Zusammenfassung der Zahlenangaben über Schadstoffemissionen, Abfallaufkommen, Rohstoff-, Energie- und Wasserverbrauch und ggf. über Lärm und andere bedeutsame umweltrelevante Aspekte, soweit angemessen,
- sonstige Faktoren, die den betrieblichen Umweltschutz betreffen,
- eine Darstellung der Umweltpolitik, des Umweltmanagementsystems des Unternehmens für den betreffenden Standort,
- den Termin für die Vorlage der nächsten Umwelterklärung,
- den Namen des zugelassenen Umweltgutachters.
In der Umwelterklärung wird auf bedeutsame Veränderungen im Umweltschutzhingewiesen, die sich seit der vorangegangenen Erklärung ergeben haben. Die betrieblichen Umweltinformationssysteme sind meist auf EDV-Basis gemanagt und dienen der Erfassung, Bearbeitung und Ausgabe von Umweltdaten. Hierzu wird eine breite Palette von Software-Paketen angeboten.
Auf europäischer und internationaler Ebene werden zentrale Umweltinformationssysteme entwickelt. Die EG-Kommission hat im Zusammenhang mit der Gründung einer Europäischen Umweltagentur die Weiterentwicklung von Umweltinformationssystemen auf europäischer Ebene in den Vordergrund gestellt. Daneben bestehen Umweltinformationssysteme der Vereinten Nationen.
Inzwischen finden sich im Umweltinformationssystem auch übergreifende Aufgaben mit hohem Informationsbedarf, etwa bei der Landschaftsplanung, Beteiligungsverfahren oder der Bereitstellung von Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz.
Literatur: Fischer-Stabel (Hrsg.): Umweltinformationssysteme; Wichmann Verlag Heidelberg 2005
Autor: KATALYSE Institut
Umweltbundesamt
1974 gegründete Bundesbehörde, zu deren Aufgaben die Beratung der Bundesregierung in Fragen der Abfallentsorgung (
Abfall, Hausmüll) und Wasserwirtschaft (Wasser, Trinkwasser, Gewässerbelastung), der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung gehört.
Außerdem untersucht das U. Verunreinigungen der Luft, Lärm und dessen Folgen, Methoden zur Lärmminderung und neue Technologien, beurteilt Stoffe nach dem Chemikaliengesetz, sammelt und speichert Informationen (Umweltdatenbanken) und leistet Aufklärungsarbeit zu Umweltfragen in der Bevölkerung. Das U. ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit untergeordnet.
Autor: KATALYSE Institut
Umweltamt
Organisationseinheit in Kommunal- und Kreisverwaltungen, die seit Mitte der 70er Jahre zunehmend geschaffen wurde, um durch Bündelung von Kompetenzen eine stärkere Berücksichtigung von Umweltbelangen zu erreichen.
Die Zuständigkeit der U. ist nicht einheitlich geregelt. Häufig werden nur die Aufgaben der unteren Ordnungsbehörden in den Bereichen Gewässer- und Landschaftsschutz sowie Abfallentsorgung und Information der Öffentlichkeit zu Umweltfragen wahrgenommen, während die Bereiche Energieversorgung, Grünflächen,
Abfall- und Abwasserentsorgung z.T. aus historischen Gründen, von anderen Organisationseinheiten verantwortet werden.
Diese Dezentralisierung, die in jüngster Zeit noch durch die Gründung von kommunalen Eigenbetrieben (z.B. Abfallverwertungsgesellschaften) verstärkt wurde, erleichtert insb. bei Großstadtverwaltungen nicht unbedingt ein koordiniertes Vorgehen in Umweltfragen. Als generelles Problem ist anzusehen, daß U. in der Regel keine Planungskompetenz besitzen und so nur sehr unzureichend die immer wichtiger werdenden Aufgaben der Umweltplanung und Umweltvorsorge wahrnehmen können. Ob die anstehende Institutionalisierung der (kommunalen) Umweltverträglichkeitsprüfung in der Lage sein wird, die bestehenden Vorsorgeerfordernisse zu realisieren, wird sich erst noch zeigen müssen.
Zuständigkeiten im Umweltschutz
Autor: KATALYSE Institut
Survival International
Survival International ist eine weltweit aktive Nicht-Regierungsorganisation, die 1969 in London als Antwort auf den Genozid an indigenen Völkern im Amazonasgebiet gegründet wurde.
Mittlerweile hat Survival neben dem Hauptbüro in London, Büros in Amsterdam, Berlin, Madrid, Mailand, Paris und San Francisco. Survival pflegt Kontakte zu Hunderten indigenen Gemeinschaften und Organisationen.
Survival setzt sich für die Rechte indigener Völker weltweit ein, um unter anderem ihr Land zu schützen und ihr Überleben zu sichern, denn indigene Völker werden täglich ihrer Lebensgrundlage und ihrer Lebensweise beraubt durch Regierungen, Unternehmen, Holzfäller, Bergarbeiter, Siedler und Missionare.
Survival finanziert sich ausschließlich durch private Spenden und vereinzelt durch Stiftungen. Die Organisation nimmt keine Gelder von Regierungen, um die Unabhängigkeit der Arbeit zu garantieren.
Survival ist Träger des Alternativen Nobelpreises (1989). Prominente Unterstützer sind u.a. Colin Firth, Quentin Blake, Kurt Jackson, Mark Rylance und Pippa Small.
Ziele
- indigenen Völkern helfen, ihr Recht auf Überleben und Selbstbestimmung umzusetzen;
- sicherzustellen, dass die Interessen indigener Völker angemessen bei Entscheidungen vertreten sind, die ihre Zukunft betreffen;
- das Recht indigener Völker an ihrem Land und dessen Ressourcen abzusichern und zu erreichen, dass ihre Rechte an ihrem angestammten Land anerkannt werden;
Arbeitsweise
Survival
- stellt Bildungsmaterial für Schulen und die Öffentlichkeit bereit und leistet Aufklärungsarbeit über indigene Völker;
- unterstützt Projekte von Organisationen indigener Völker, vor allem medizinische und Selbsthilfeprojekte;
- untersucht Vergehen an den Rechten indigener Völker, deckt diese Rechtsverletzungen und deren Folgen auf und bringt die Fälle und Themen immer wieder in die Öffentlichkeit;
- mobilisiert die internationale Gemeinschaft und Öffentlichkeit und ruft zu friedlichen Protesten, Kampagnen, Unterschriftenaktionen, Mahnwachen und Demonstrationen auf;
- durchforstet die Medien nach unwahren Stereotypen, um dem Stigma der Rückständigkeit indigener Völker zu entgegnen;
- leistet Lobbyarbeit gegenüber Regierungen und Unternehmen, präsentiert Fälle vor den Vereinten Nationen und in anderen internationalen Foren;
- spricht in Schulen, Universitäten und auf Konferenzen;
Kontakt und weitere Informationen:
Survival International
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
www.survivalinternational.de
Autor: KATALYSE Institut
Stiftung Ökologie & Landbau
Die Stiftung Ökologie & Landbau (SÖL) wurde 1962 gegründet.
Ziel der Stiftungsaktivität ist, den ökologischen Landbau zu fördern und zu unterstützen. Die SÖL setzt sich mit den Auswirkungen der ökologischen Landwirtschaft auf Boden, Wasser und Klima auseinander und stellt den Biolandbau mit seinen regionalen Vermarktungsstrukturen als wichtiges alternatives Konzept für die derzeitige Agrarpolitik dar.
Sie fungiert dabei durch Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Informationen als "Informationsdrehscheibe". Im Bundesprogramm Ökolandbau werden von der SÖL mehrere Projekte betreut.
Aktuelle Aktivitäten der SÖL:/liste}
- Seminarbauernhof Gut Hohenberg
- Publikationen zum ökologischen Landbau
- Koordination des Erfahrungs- und Erkenntnissaustausches
- Beratung (Rundbrief, Seminare)
- Erfahrungsaustausch zwischen Studentengruppen
- Forschung(Wissenschaftstagungen)
- zwischen Institutionen
- Forschung für die Praxis (Projekt Ökologische Bodenbewirtschaftung,Projekt Weierhof)
- Öffentlichkeitsarbeit (Projekttage, Öko-Markttage Bad Dürkheim)
- Dokumentation (Bibliothek, Archiv)
- Fördertätigkeit (Karl-Werner-Kieffer-Preis,Stiftungsprofessur Ökologische Lebensmittelqualität und Ernährungskultur
Die Stiftung gibt vier mal jährlich die Zeitschrift „Ökologie & Landbau“, sowie den „SÖL- Berater- Rundbrief“ (€ 14 pro Jahr) heraus.Kontakt:
Stiftung Ökologie & Landbau
Weinstraße Süd 51
67098 Bad Dürkheim
www.soel.de
Autor: KATALYSE Institut
Sachverständigenrat für Umweltfragen
Rat der Sachverständigen für Umweltfragen.
Autor: KATALYSE Institut
Rat der Sachverständigen für Umweltfragen
Durch Erlaß vom 28.12.1971 beim (damals für den Umweltschutz zuständigen) Bundesinnenminister eingerichtetes Gremium zur periodischen Begutachtung der Umweltsituation und deren Entwicklungstendenzen in Deutschland sowie zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen umweltpolitisch verantwortlichen Instanzen und der Öffentlichkeit.
Der R. hat einerseits "Frühwarnfunktion" in wichtigen ökologischen Fragen,
andererseits ist es seine Aufgabe, den jeweiligen Status quo zu registrieren, zusammenfassend darzustellen und Lösungsmöglichkeiten für Konflikt- und Problemlagen, wie sie in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik diskutiert werden, bewertend darzustellen.
Grundsätzlich ist der R. nur an seinen Auftrag gebunden, in seiner Tätigkeit unabhängig und keiner Weisung unterworfen. Daraus folgt, daß er frei ist in der Wahl seiner Beschäftigungsfelder. Er kann jedoch zur Abgabe von Sondergutachten zu bestimmten Themen im Einzelfall aufgefordert werden.
Seine Mitglieder dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie nicht Repräsentant eines Wirtschaftsverbandes, der Gewerkschaft oder des Arbeitgeberverbandes sein, noch dürfen sie im Jahr vor ihrer Berufung eine solche Position innegehabt haben. Die Zahl der ständigen Mitglieder belief sich bisher auf etwa zwölf Personen, unter ihnen ein Jurist, ein Landschaftsökologe, ein Vertreter der Siedlungswasserwirtschaft, der Abfallwirtschaft, der Medizin, der Toxikologie, der Arbeitsmedizin, der Regionalwissenschaft, ein Ingenieur, ein Biogeograph, ein Vertreter der Verfahrenstechnik und ein Sachverständiger der Volkswirtschaft und Finanzwissenschaft. Frauen gehören dem R. bislang nicht an.
Die Gesamt- und Einzelgutachten, Kurzfassungen sowie Sondergutachten werden veröffentlicht und sind im Buchhandel, beim Umweltbundesamt in Berlin oder beim Bundesministerium für Umwelt in Bonn erhältlich.
Autor: KATALYSE Institut
PAN
Siehe: Peroxiacetylnitrat.
Autor: KATALYSE Institut
Öko-Institut, Freiburg
Das Öko-Institut e.V.- Institut für angewandte Ökologie - wurde 1977 mit dem Ziel eine, von Regierung und Industrie unabhängige Umweltforschung zum Nutzen der Gesellschaft zu betreiben, gegründet. Den Ausschlag zu dieser Entscheidung gab die Auseinandersetzung um den Bau des AKW Wyhl in Baden- Württemberg. Derzeit arbeiten
ca. 95 Mitarbeiter- und innen im Institut, aus welchen für jedes Forschungsprojekt ein passendes interdisziplinäres Projektteam zusammengestellt wird. Das Anliegen des Institutes ist es, Umweltprobleme zu analysieren und zu beurteilen, auf Risiken aufmerksam zu machen und Strategien und Maßnahmen für Problemlösungen zu entwickeln und zu verwirklichen. Dabei folgt die Arbeit dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung und mit dem Grundsatz, dass Lösungsmodelle nur dann eine Chance haben, wenn sie ökologisch angemessen, gesellschaftlich gerechtfertigt und wirtschaftlich durchführbar sind. Darum verbindet die Forschung am Öko-Institut die Bereiche Grundlagenforschung, Konzeptionsentwicklung und Umsetzung in die Praxis.
Die Zahl der Mitglieder beträgt 4000. Das Öko-Institut arbeitet mit der Stiftung Zukunftserbe, der Forschungskooperation ökoforum, dem Verein Energie-Vision und dem Environmental Law Network International zusammen und verfügt außerdem über einen eigenen Verlag.
Die Forschungsschwerpunkte sind:
Risikoforschung: Arbeiten zu Analyse, Verständnis, Erfahrung und Kommunikation von Risiken in den Bereichen Klimaschutz, Gentechnik, Chemie und Kernenergie
Systemanalyse: Entwicklung und Evaluierung von Planungs- und Analyse-Instrumenten (z.B. Emissions- und Stoffstromanalysen), Szenarienentwicklung, Ermittlung volkswirtschaftlicher Effekte
Implementierung: Entwicklung, Verbesserung und Umsetzung von Instrumenten der Umweltpolitik und des Umweltmanagements (Gesetze, Abgaben, Finanzierungsmodelle, Managementleitfäden, Beteiligung an Planungsprozessen usw.)
Konzeptentwicklung: Entwicklung von sektoralen Konzepten zur Reduzierung von Umweltauswirkungen, insbesondere beim Klimaschutz, Verkehr und Müll; ökonomische und ökologische Auswirkungen
Umweltkommunikation: Wissenschaftliche Unterstützung von Mediationsverfahren, Leitung von "Runden Tischen" und Agendaprozessen, Ausrichtung von Kongressen und Workshops, Vortragstätigkeit, institutseigene Verlagstätigkeit
Ausschuss-, Gutachter- und Beratertätigkeit: UN-Arbeitsgruppen, Bundeskommissionen, Normungsausschüsse, Antragsbegutachtung, politische Beratung.
Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Auftragsforschung, v.a. für Ministerien, EU, Industrie und öffentliche Einrichtungen.
Kontakt:
Geschäftsstelle Freiburg
Postfach 6226
D-79038 Freiburg
Tel.: 0761-4 52 95-0
Fax: 0761-47 54 37
info@oeko.de
www.oeko.de
Autor: KATALYSE Institut
Natur-Aktien-Index
N. (NAI) ist ein Aktienindex von Unternehmen, die ökologisch und sozial nachhaltig wirtschaften. Der N. soll gegenüber den anderen internationalen Aktienindizes die Chancen nachhaltiger Anlagen sichtbar machen.
Der N. setzt sich aus 25 Titeln zusammen. Hierzu gehören beispielsweise die deutschen Unternehmen SolarWorld AG, Wedeco AG Condomi AG, die bekannte Body Shop Kette aus Großbritannien und Steelcase aus den USA.
Die N-Kriterien
Das im N. vertretene Unternehmen kann auf vier Wegen zur Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsstile beitragen:
A. Das Unternehmen bietet Produkte oder Dienstleistungen an, die einen wesentlichen Beitrag zur ökologisch und sozial nachhaltigen Lösung zentraler Menschheitsprobleme beitragen (z.B. Nutzung regenerativer Energien)
B. Das Unternehmen ist Branchenvorreiter im Hinblick auf die Produktgestaltung (z.B. Rückbaubarkeit, Verlängerung der Lebensdauer)
C. Das Unternehmen ist Branchenvorreiter im Hinblick auf die technische Gestaltung des Produktions- und Arbeitsprozesses (z.B. Minimierung des Energie- und Rohstoffverbrauchs)
D. Das Unternehmen ist Branchenvorreiter im Hinblick auf die soziale Gestaltung des Produktions- und Arbeitsprozesses (z.B. Zahlung ?fairer? Preise, Sozial- und Entwicklungsverträglichkeit)
Der N.-Ausschuss überprüft, ob die vertretenen Unternehmen die N.-Kriterien erfüllen. Der N.-Ausschuß besteht aus Fachleuten folgender Institutionen, die nachweislich über Kompetenzen ethisch-sozial-ökologisch orientierten Geldanlagen oder der entsprechenden Bewertung von Unternehmen, Produkten und Prozessen verfügen:
- Germanwatch
- KATALYSE Umweltinstitut
- Natur & Kosmos
- Südwind Institut
- Wuppertal Institut
Der Ausschuss nutzt für seine Entscheidungen die Ergebnisse von Unternehmens-Ratings, die von einem qualifizierten Ratingunternehmen vorgenommen werden. Es existieren zahlreiche Ausschlußkritieren. So dürfen beispielsweise die im N. notierten Unternehmen keine Atomenergie erzeugen oder Atomtechnologie vermarkten, gleiches gilt für militärische Rüstungsgüter, noch an solchen Unternehmen in irgendeiner Weise beteiligt sein.
In Deutschland wird von der Securvita Finanzdienstleistungen in Hamburg ein Fond zum N. unter dem Titel "Green Effects" angeboten.
Autor: KATALYSE Institut
NAI
Siehe: Natur-Aktien-Index
Autor: KATALYSE Institut
