pH-Wert

Maß für den Säuregrad einer Lösung. Der Säuregrad wird durch die Anzahl der Wasserstoffionen in einem bestimmten Volumen der Lösung festgelegt.

Man gibt jedoch nicht die Wasserstoffionen-Konzentration direkt an, sondern ihren negativen dekadischen Logarithmus = P.. Die P.-Skala reicht von 0 bis 14. Als neutral bezeichnet man eine Lösung mit einem P. von 7, für Säuren liegt der P. zwischen 0 und 7, für Laugen zwischen 7 und 14. Eine Verringerung des P. um eine Einheit, also z.B. von 7 nach 6, bedeutet, dass der Säuregrad um das Zehnfach zunimmt - die Flüssigkeit wird zehnmal saurer.

Autor: KATALYSE Institut

PET

siehe Polyethylenterephthalat

Autor: KATALYSE Institut

Persistenz

P. bedeutet, daß ein Stoff in der Umwelt schwer abbaubar ist.
Mögliche Umsetzungen einer Substanz in der Umwelt sind: Abbau durch Mikroorganismen, Umsetzung mit Luft- oder Bodenbestandteilen und Oxidation und photochemische Zersetzung.

Generell zählen alle Substanzen, deren Halbwertszeit in der Umwelt mehr als zwei Tage beträgt, zu den schwer abbaubaren Stoffen. Bei chlorierten Kohlenwasserstoffen fand man bei 20GradC Halbwertszeiten im Boden von 9 bis 116 Jahren. So können auch nach dem Verbot der Verwendung persistenter Biozide die Böden noch jahrelang belastet bleiben (Bodenbelastung). Problematisch werden Schadstoffe hoher P., wenn sie über Wasser, Lebensmittel und Luft verbreitet werden (Dispersion) und sich in Nahrungsketten anreichern.

Autor: KATALYSE Institut

VDI-Richtlinien

Informationen über den Stand der Technik, u.a. auch auf dem Gebiet der Luftreinhaltung, herausgegeben von der VDI(Verein Deutscher Ingenieure)-Kommission Reinhaltung der Luft.

Die Beachtung der V. wird in einigen Verordnungen (z.B. TA Luft) verbindlich vorgeschrieben. Die Richtlinien haben damit fast die gleiche juristisch bindende Wirkung wie staatliche Verordnungen (Umweltschutzgesetze). Dies ist auf dem Gebiet der Luftreinhaltung deshalb problematisch, weil in der VDI-Kommission Reinhaltung der Luft neben Vertretern der Industrie die Anlagenbetreiber selbst sitzen. Es handelt sich also hier - ähnlich wie beim TÜV - um eine Einrichtung zur freiwilligen Selbstkontrolle der Industrie.

Autor: KATALYSE Institut

Vorbelastung

Bei der Genehmigung einer neu in Betrieb zu nehmenden Anlage (Genehmigungsverfahren) muß die zuständige Behörde eine Bestandsaufnahme der derzeit auftretenden Immissionswerte von Schadstoffen (Immission) vornehmen.

Diese Immissionswerte werden unter dem Begriff V. erfaßt. Die Behörde muß außerdem mit Hilfe einer Ausbreitungsrechnung (Ausbreitung) beurteilen, um welche Immissionskonzentration sich die derzeitige Belastung durch den Betrieb der neuen Anlage erhöhen wird. Diese Immissionen werden Zusatzbelastung genannt. Die Behörde beurteilt dann unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Zeitpunktes der Inbetriebnahme der Anlage, ob im Jahr der Inbetriebnahme die Summe aus Vor- und Zusatzbelastung kleiner als der Immisssionsgrenzwert der TA Luft ist. In Belastungsgebieten gilt, daß die Zusatzbelastung nicht mehr als 1% der V. ausmachen darf. Wenn dies der Fall ist, muß die Behörde die Anlage genehmigen. Jedoch werden in der Anwendungspraxis die Bestimmungen der TA Luft durch Sonderregelungen und Ausnahmegenehmigungen unterlaufen, so daß der Immissionsschutz nicht gewährleistet ist.
Bubble-(Kompensations-)Politik

Autor: KATALYSE Institut

Vorreiter

Deutschland wähnt sich häufig innerhalb Europas einer V.-Rolle im Umweltschutz. Nimmt man die Pro-Kopf-Umweltausgaben zum Maßstab, so steht Deutschland nach der Wiedervereinigung hinter Österreich und vor den Niederlanden an zweiter Stelle.

Gemessen am Industrialisierungsgrad, Verkehrsdichte, Bevölkerungsdichte, Abfallaufkommen und anderen Indikatoren für Umweltbeeinträchtigungen kann dies aber nicht verwundern. In den vergangenen 10 Jahren hat die BRD nicht zuletzt aufgrund eines gestiegenen Problemdrucks (Waldsterben, Gewässerbelastung, Abfall), erhöhten Umweltbewußtseins in der Bevölkerung sowie einer ansteigenden Handlungsbereitschaft in Politik, Wirtschaft und Medien in der Tat die Umweltpolitik entschlossener angepackt, als dies manche andere Mitgliedsstaaten der EG getan haben. Zu erwähnen sind:
- die Begrenzung von Luftschadstoffen durch die Großfeuerungsanlagenverordnung, die Vorbild der Großfeuerungsanlagenrichtlinie der EG war,
- die Entwicklung ökologischer Produktstandards, die z.B. für Kfz, für bestimmte Baustoffe oder FCKW-haltige Produkte gelten, auch Öko-Gütesiegel (Umweltzeichen) - allerdings z.T. mit erheblicher Verspätung gegenüber den USA und Japan,
- der Bau von Kläranlagen (Abwässerreinigung), Abgaben für Abwässereinleitungen,
- die internationale Tropenholz-Politik,
- die Forcierung der Recyclingwirtschaft und
- Produktion und Export von Umwelttechnologien.
Von einer V.-Rolle kann dennoch nicht gesprochen werden. Vielmehr haben andere Europäische Staaten ihrerseits partiell Führungspositionen eingenommen, so z.B.:
Dänemark, Niederlande und Italien in puncto ökologische Steuerreform, Dänemark, Niederlande und Großbritannien in puncto ökologische Reform der Landwirtschaft, Spanien und England beim Unterschutzstellen von ökologisch wertvollen Gebieten entsprechend der Vogelschutzrichtlinie der EG, Schweden und Dänemark bei der Verfolgung einer konsequenten Energiesparpolitik, Schottland bei der Wiederbewaldung mit einheimischen Baumarten, Belgien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien und die Niederlande beim Verbandsklagerecht für Umweltverbände.
Bezogen auf die Umsetzung von EG-Richtlinien nimmt Deutschland einen Mittelrang innerhalb der EG ein. Verspätet und rechtlich unzureichend umgesetzt wurden u.a. die Trinkwasserrichtlinie, die Seveso-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie und die Immissionsschutzrichtlinien für Schwefeldioxid und Stickoxide. Ferner zeigt die deutsche Politik keine Bereitschaft zur konsequenten Umsetzung der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Es gibt großzügige Ausnahmeregelungen, die Öffentlichkeit wird beim
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ausgeschaltet, nicht alle Bundesländer haben Landesgesetze erlassen - Dinge, die von der EG-Kommission mehrfach gerügt wurden.
In anderen umweltrelevanten Sektoren nimmt Deutschland häufig eher eine abwartende Haltung ein, so etwa bei möglichen Produktverboten von Umweltgiften, in der Regelung der Gentechnologie oder bei der Nordsee-Schutzpolitik.
Schließlich ist auch die explizite Gegnerschaft Deutschlands gegen ökologische Forderungen anderer europäischer Staaten zu nennen:
gegen die Naturschutz-Richtlinie der EG wegen möglicher Folgen für die Landwirtschaft, gegen die Einführung einer deutschen und EG-weit einheitlichen Geschwindigkeitsbegrenzung, gegen die von den Alpenländern geforderten Verkehrsbeschränkungen im Alpentransitverkehr, gegen die von der EG-Kommission geforderte städtische Umweltpolitik auf EG-Ebene, gegen die entschlossene Einführung einer europäischen Kohlendioxidsteuer (Kohlendioxidproblem) auch ohne ein Mitziehen der USA und Japans und gegen die Beendigung der Förderung von Atomprogrammen (Kernkraftwerk) etwa im Bereich der EG-Forschungspolitik.

Autor: KATALYSE Institut

VX

siehe Nervenkampfstoffe.

Autor: KATALYSE Institut

Wachsmalstifte

W. bestehen aus Kaolin (Porzellanerde) und Wachs. Beide sind für den Nutzer gesundheitlich unbedenklich.

Vorsicht ist bei roten und orangen Farbstoffen in W. geboten, da sie oft aus Anilin-Verbindungen bestehen. Das Verschlucken solcher W. kann bei Kleinkindern zu Blausucht (Methämoglobinämie) führen.

Autor: KATALYSE Institut

Peroxyacetylnitrate (PAN)

Äußerst reaktiver Luftschadstoff, der bei Sonneneinstrahlung aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen gebildet wird.

Erhöhte Konzentrationen von P., z.B. bei Smog, führen beim Menschen zu Schleimhautreizungen, bei Pflanzen werden Schädigungen ab Konzentrationen von 0,05 mg P./m3 Luft beobachtet.

Autor: KATALYSE Institut

Performance-Konzept

Unter P. ist ein neues Normungskonzept zu verstehen, das wesentlich quantifiziertere Leistungsanforderungen als bisher üblich (z.B. physikalische oder chemische Eigenschaften) festlegt.

Zusätzlich werden zugehörige Prüfverfahren und generelle Umweltanforderungen formuliert. Das P. überlässt es dem Anwender, wie und z.B. mit welchen Wirkstoffen er die Anforderungen erfüllen kann.

Autor: KATALYSE Institut

Percarbonat

siehe Sauerstoffbleiche

Autor: KATALYSE Institut

Perborat

siehe Sauerstoffbleiche

Autor: KATALYSE Institut

Pendler

Als P. wird der Personenkreis bezeichnet, dessen Wohn-, Einkaufs-, Bildungs- oder Arbeitsstätten räumlich so weit getrennt sind, dass diese nur mit einem Fahrzeug zu erreichen sind.

Diese erhöhte Mobilität ermöglicht einerseits die Verlagerung der Wohnstätte aus den Städten aufs Land, andererseits ermöglicht sie den Zugang zu den besseren Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten in der Stadt. Der steigende P.-Verkehr führt zu großen Umweltbelastungen, da als Verkehrsmittel überwiegend das eigene Auto benutzt wird (Straßenverkehr, Verkehr).

Eine Verringerung der Umweltbelastung läßt sich erreichen durch das Bilden von Fahrgemeinschaften, Benutzung von Park-and-Ride-Systemen und v.a. das Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel (Öffentlicher Personennahverkehr, Schienenverkehr, Schadstoffe aus Kfz). Eine weitere Maßnahme zur Reduzierung von P. ist die Steigerung der Attraktivität der Innenstädte als Wohn- und Arbeitsplätze.

Autor: KATALYSE Institut

Pech

siehe Teer

Autor: KATALYSE Institut

PE

siehe Polyethylen

Autor: KATALYSE Institut

PCP

siehe Pentachlorphenol

Autor: KATALYSE Institut

PCN

siehe Polychlorierte Naphthaline

Autor: KATALYSE Institut

PCDF

Abk. für die Stoffgruppe der 135 polychlorierten Dibenzofurane.

Dioxine und Furane

Autor: KATALYSE Institut

PCDD

Abk. für die Stoffgruppe der 75 polychlorierten Dibenzo-p-dioxine.

Dioxine und Furane

Autor: KATALYSE Institut

Park-and-Ride-System

Das P. versucht nach amerikanischem Vorbild die Vorteile des Individualverkehrs mit denen des öffentlichen Personennahverkehrs zu verbinden.

Bis zu den in größerer Entfernung vor der City gelegenen Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel wird das Auto oder Fahrrad (Bike-and-Ride) benutzt, danach das öffentliche Verkehrsmittel. Dies führt zu einer Verringerung des Flächenbedarfs (Verkehrsflächenbedarf) für den ruhenden Verkehr in den Innenstädten und geringerer Belastung durch Staus, Lärm- und Abgasemissionen.

Der Begriff des P. umfaßt aber auch den umgekehrten Fall: das Aufsuchen des Bahnhofes im Zentrum mit dem Individualverkehrsmittel und anschließendes umsteigen auf die Bahn.

Voraussetzung für die Annahme von P. ist v.a. das gute Funktionieren des öffentlichen Personennahverkehrs und die ausreichende Anzahl von Pkw-Parkplätzen sowie sicheren, witterungsgeschützten Abstellanlagen für Fahrräder.
Der Sinn von P. ist umstritten: P. entlasten in vielen Fällen die Großstädte nur geringfügig und bringen dafür dem Umland zusätzliche Umweltbelastungen: Häßliche Parkierungsanlagen, weiteren Straßenbau und v.a. neue Verkehrsströme.

Autor: KATALYSE Institut

Paradichlorbenzol

P. (PDCB) fällt als Nebenprodukt bei der Produktion von Monochlorbenzol (Lösemittel) an, für 1980 wurde die Produktionsmenge auf mindestens 80.000 t geschätzt.

Eingesetzt wird das Abfallprodukt der Monochlorbenzolproduktion auch als Wirkstoff gegen Motten und Mehltau in Pestiziden. Früher wurde P. in WC-Duftverbesserern eingesetzt.
Auch die Umweltgefährdung durch P. ist bekannt: Es ist schlecht abbaubar und findet sich heute weltweit in der Luft und im Wasser.
In der Umwelt konzentriert sich P. wegen seiner Flüchtigkeit vorzugsweise in der Luft, bei Großstadtbewohnern fand sich in Untersuchungen P. im Fettgewebe (durchschnittlich 2-3 ppm) und im Blut (9 mycrog/l). P. wirkt haut- und augenreizend und verursacht neurologische Störungen. Bei längerer Einwirkung zeigten sich beim Menschen Leberschäden und Anämien. Im Tier verursachte P. v.a. Leber- und Nierenschäden und Schädigungen des Immunsystems. Im Tierversuch hat sich P. als krebserregend erwiesen. P. müßte von der chemischen Industrie als Sonderabfall entsorgt werden, wenn es nicht zu anderen Produkten weiterverarbeitet werden würde. Als Desinfektionsmittel in WC-Duftverbesserern ist P. aber ungeeignet und belastet unnötig Abwasser und Umwelt, letztlich den Menschen. Der Verdacht liegt nahe, dass es der Industrie hier mehr um die Erschließung neuer Märkte für Abfallprodukte ging. Eine Entsorgung über WC-Beckensteine und Toilettenabwasser muss verboten werden. P. wird zusätzlich zur Sarghygiene eingesetzt.

Autor: KATALYSE Institut

Papierindustrie

Die Papier- und Zellstoffindustrie ist durch großen Abwasseranfall und hohe Schwefeldioxidemissionen gekennzeichnet (Abwasser, Schwefeldioxid).

Wie ein Projekt des Altanlagensanierungsprogramms der Bundesregierung zeigte, kann das Schwefeldioxid in geeigneten Wäschern zu 99% abgeschieden und in den Produktionsprozess zurückgeführt werden, so dass kein zusätzliches Abwasser anfällt. Dabei macht die Gutschrift für das zurückgewonnene Schwefeldioxid 90% der jährlichen Betriebs- und Kapitalkosten der Schwefeldioxid-Wäscher aus.
Die Abwassermengen liegen zwischen 20 und 150 m³ je t Erzeugnis und können durch Kreislaufführung erheblich reduziert werden.

Die Abwässer der Zellstoffherstellung enthalten wertvolle Rohstoffe wie schweflige Säure, Methanol, Cumol und Furfurol, die zurückgewonnen werden können. Pro t Zellstoff fallen insgesamt 1.000 m³ Abwasser an, die sich durch Kreislaufführung auf die Hälfte reduzieren lassen. Eine wesentliche Reduzierung des Schadstoffausstoßes der P. bringt der verstärkte Einsatz von Umweltschutzpapier.

Autor: KATALYSE Institut