Flockung

Vorgang, bei dem in einer Flüssigkeit schwebende Stoffe zum Absetzen gebracht werden

Typische Anwendungsbereiche sind die Schönung von Wein, die Behandlung industrieller und kommunaler Abwässer oder die Entfernung von Trübstoffen aus Oberflächengewässern bei der Trinkwasseraufbereitung. Häufig verwendete F.-Mittel sind Eisen- oder Aluminium-Salze. Diese bilden in Wasser voluminöse Flocken, die Trübstoffe einschließen bzw. deren elektrostatische Abstoßung aufheben.

Als Hilfsmittel wird auch Polyacrylamid verwendet.
Die Entfernung der Flocken geschieht durch Filtration, Absetzen (Sedimentation) oder durch Aufschwimmen an die Oberfläche (Flotation). Im Trinkwasser müssen F.-Mittel bis auf technisch unvermeidbare und gesundheitlich unbedenkliche Restkonzentrationen entfernt werden.

Autor: KATALYSE Institut

Fischtest

Der F. dient zur Bestimmung der Fischgiftigkeit von Substanzen in Abwässern

Ermittelt wird die akute Toxizität innerhalb von 48 Stunden; als Testfisch dient meist die Goldorfe.
Nach dem Abwasserabgabengesetz wird die Fischgiftigkeit neben anderen Parametern zur Bewertung von Abwässern herangezogen, die in Oberflächengewässer eingeleitet werden und für die eine Abgabe entsprechend ihrer Schädlichkeit erhoben wird.

Autor: KATALYSE Institut

Entwässerung

Abführen von Wassermengen, die zeitlich und örtlich im Übermaß anfallen und für das Wachstum der Kulturpflanzen schädlich sind, durch Gräben und Drainagen

Ziele der E. sind Nutzungsänderungen (Grünland zu Ackerland), Erleichterung der Bodenbearbeitung, Ertragssicherung und -steigerung und die Erneuerung bestehender Anlagen.

In den vergangenen Jahren wurde die E. sehr großzügig gehandhabt. Heute treten als Folge davon in einigen Gebieten (Weinbau an der Mosel und Mittelrhein) in trockenen Monaten Probleme mit der Wasserversorgung auf, weil die notwendige Grundwasserneubildung verringert wird. Die stoffliche Belastung des Grundwassers nimmt allerdings nicht ab, da die Nutzungsintensität der Fläche gesteigert wird.

Die E. führt außerdem zu Verschiebungen im Artenbestand von Tieren und Pflanzen, Humusabbau, erhöhter Stickstoffverfügbarkeit, Geländesetzungen und Auswirkungen auf das Mikroklima. Sie ist mitverantwortlich für die gestiegene Hochwasserhäufigkeit, da das Wasser nicht mehr im Boden versickert. Die E. großer Feuchtgebiete zum Zwecke landwirtschaftlicher Nutzung ist die Hauptursache für das Verschwinden derartiger Biotope und ihrer typischen Pflanzen- und Tierwelt.

Autor: KATALYSE Institut

Elbe

Die E. ist mit 1.140 km Länge von der Quelle bis zur Nordseegrenze und einem Gesamteinzugsgebiet von 148.268 km2 eines der größten Flußgebiete Westeuropas; für das Gebiet der ehemaligen DDR das größte und für die CSFR das zweitgrößte Fließgewässer

Durch die hohe Abwasserbelastung im Gebiet der CSFR werden die Nutzungen im Oberen Elbtal negativ beeinflußt. Die Hauptbelastungsschwerpunkte stellen in Sachsen und Sachsen-Anhalt der Raum Dresden und der Raum Magdeburg mit Mulde- und Saalemündung dar.

Diese hohe Abwasserbelastung führt u.a. im Tidebereich der E. mit erhöhten Aufenthaltszeiten und verringerten Fließgeschwindigkeiten in wärmeren Jahreszeiten zu einem Sauerstoffdefizit. Regelmäßiges Fischsterben ist die Folge. Ursache sind die sauerstoffzehrenden Substanzen (Ammonium (Ammoniak) sowie schwer abbaubare Ligninsulfonsäuren und Huminverbindungen (Sauerstoffzehrung, Lignin, Abbau)).

Schwermetalle, insbesondere Quecksilber und schwer abbaubare chlorierte Kohlenwasserstoffe (Hexachlorbenzol, PCB) zählen zu den besonders problematischen Schadstoffen. Die Schwermetalle reichern sich u.a. in den Sedimenten an. Die hochgradige Belastung des Elbeschlicks führt zu gravierenden Problemen bei der Unterbringung des Baggergutes nach der Entnahme im Hamburger Hafen.

Für die mittleren Abflußverhältnisse der E. sind bezogen auf 1986 die wichtigsten Belastungskomponenten bei Schnackenburg tabellarisch zusammengestellt:
Das Ökosystem der E. soll in einen Zustand versetzt werden, bei dem heute verschwundene, aber früher vorhandene höhere Arten in der E. wieder heimisch werden können. Das Sanierungsziel wird durch Erreichen der Gewässergüteklasse II "mäßig belastet" ausgedrückt.

Die Nutzung des Elbwassers als Rohstoff für die Trinkwasserversorgung muß künftig möglich sein.
Die Belastung der E. durch Problemstoffe muß drastisch verringert werden.
Im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion ist durch ein Konzept von Maßnahmen der diffuse Eintrag von Nährstoffen in das Grundwasser nachhaltig zu reduzieren (Eutrophierung). Einzelne Maßnahmen:
- intensive Beratung der Betriebe,
- pflanzenbedarf- und standortgerechte Düngung,
- Verminderung von Bodenerosion und Abschwemmung,
- sachgerechter Umgang mit tierischen Abgängen (Jauche und Gülle),
- Herausnahme von Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion sowie Extensivierung der Produktion.

Um die an der E. bestehenden Nutzungen langfristig zu sichern, ein möglichst naturnahes Ökosystem zu erreichen und die Belastung der Nordsee aus dem E.-Gebiet nachhaltig zu verringern, ist eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien bei Vorschlägen für langfristige Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen Voraussetzung.

Autor: KATALYSE Institut

Einleitungsbescheid

Der E. ist eine befristete wasserrechtliche Erlaubnis (Wasserhaushaltsgesetz 7).

Er enthält mindestens die Konzentrationen der Schadstoffe und Schadstoffgruppen, den Verdünnungsfaktor für die Fischgiftigkeit und die Jahresschmutzwassermenge, die die Grundlage für die Abwasserabgabenberechnung (Abwasserabgabengesetz) bilden.

Bei Abwässern, die gefährliche Stoffe enthalten (vgl. WHG 7a, Abwasserherkunftsverordnung (AbwHerV)), soll der Einleitungsbescheid auch die Mindestanforderungen entsprechend der Rahmen-AbwasserVwV bzw. die 2.-48. AbwVwV berücksichtigen.

Autor: KATALYSE Institut

Einleiter

Direkteinleiter, Indirekteinleiter

Autor: KATALYSE Institut

Duschen

Der durchschnittliche Trinkwasserverbrauch beträgt in West-Deutschland ca. 145 l pro Tag und Person.

Hiervon werden alleine für das Baden und Duschen ca. 42 l Trinkwasser verbraucht. Auf häufiges Baden sollte verzichtet werden, da man zum D. nur ca. ein Viertel der Energie und Wassermenge verbraucht, die für ein Wannenbad benötigt wird.

Durch Schließen des Wasserhahns während des Einseifens und Verwendung sparsamer Warmwasserbereiter kann man viel Energie und Wasser sparen. Die einfachste Methode hierzu ist ein Duschunterbrecher, der zwischen Schlauch und Duschkopf geschraubt wird.

Der Effekt sparsamer Warmwasserbereitung wird jedoch durch die Zunahme der Duschhäufigkeit überkompensiert. Während man vor 20 Jahren noch 1-2mal pro Woche duschte, ist dies heutzutage teilweise mehrmals täglich der Fall.
Probleme bereiten die D. als Infektionsquelle für Legionellen.

Lit.: KATALYSE e.V. (Hrsg.): Das Wasserbuch, Köln 1990

Autor: KATALYSE Institut

Donau

Zweitlängster Fluß Europas. Fließt in östlich orientierter Route durch mittel- und osteuropäische Staaten

Damit kommt der D. für die europäische Integration beispiellose Bedeutung zu. Verschiedene völkerrechtliche Einrichtungen wie die europäische D.-Kommission und die internationale D.-Kommission waren seit der Teilung Europas für die mitteleuropäischen Staaten ausgeschlossen. Die Reaktivierung von Verwaltungs- und Schiffahrtsgesellschaften kann die Menschen der Regionen zum Nutzen aller näher bringen.

Die durch die Teilung bedingte Unterentwicklung des Schiffahrtsweges D. hat eine einzigartige Flußauen- und Deltalandschaft erhalten, die durch allzu rasche Entwicklung in ihrer Existenz bedroht ist. So haben Stauwerke für die Schiffbarmachung bereits viele D.-Auen mit ihrer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt zerstört.

Dieses Schicksal blieb den D.-Auen durch den Baustopp von österreichischen und ungarischen Groß-Wasserkraftwerken erst einmal erspart. Viele teilweise in der D. und im Schwarzen Meer vorkommende Fischarten sind nicht nur durch Kanalisation bedrängt, sondern auch durch industrielle und kommunale Abwässer.

Die starke Verschmutzung, wie sie Rhein und Elbe in den 70er und 80er Jahren erlitten, kann bei der D. durch rechtzeitige Planungs- und Kontrollmaßnahmen verhindert werden. Dabei kann die internationale Zusammenarbeit zur Erreichung des gemeinsamen Ziels der Erhaltung des Ökosystems D. die Menschen einander näherbringen und über ihr politisches Zerwürfnis hinweghelfen.

Autor: KATALYSE Institut

Direkteinleiter

Industrie- und Gewerbebetriebe, die ihr Abwasser nicht in die öffentliche Kanalisation, sondern direkt in einen Vorfluter leiten

D. benötigen nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Genehmigung

Autor: KATALYSE Institut

Fluor

Chemisches Element der VII. Hauptguppe (Halogene), Symbol F, Ordnungszahl 9, Schmelzpunkt -219,6 Grad C, Siedepunkt -188,1 Grad C, schwach grünlich-gelbes, stechend riechendes, giftiges, stark ätzendes Gas (F2).

Unter allen Elementen zeigt F. die stärkste chemische Aktivität. MAK-Wert 0,2 mg/m3 bzw. 0,1 ppm.

Aufgrund der hohen Reaktionsfreudigkeit kommt F. in der Natur nicht elementar, sondern in Form seiner Verbindungen (Fluoride) in Flußspat-, Apatit-, Glimmer- und Granitgesteinen vor und hat einen Anteil in der oberen Erdkruste von durchschnittlich 0,065%. Fluoride sind die Anionen der Salze der Flußsäure (HF, Fluorwasserstoff).

Durch Verwitterung oder Gewinnung bestimmter mineralischer Komponenten (z.B. Aluminium- oder Rohphosphatgewinnung) werden fluoridhaltige Verbindungen an die Umwelt abgegeben.

F.-Verbindungen treten auch in industriellen Emissionen auf, z.B. bei Aluminium-, Email-, Keramik-, Zement- und Ziegelindustrie, von Kraftwerken (besonders Braunkohle) und Müllverbrennungsanlagen. In der Nähe solcher Anlagen können durch F.-haltige Stäube und Gase die Fluoridgehalte des Bodens um mehrere 100 ppm ansteigen. Als tolerierbare Gesamtkonzentration in Böden gelten 200 ppm.

In der Technik findet F. Anwendung in der Herstellung von z.B. Uranhexafluorid (Trennung von Isotopen für Kernbrennstoffe, Brennstoffkreislauf) und FCKW (Kältemittel und Treibgase).

F. ist für den Menschen ein essentielles Element und findet sich z.B. im Zahnschmelz (0,1-0,3 g/kg), Dentin (0,2-0,7 g/kg), Knochen (0,9-2,7 g/kg) und Blut (0,18 mg/l). Kinder benötigen für den Knochen- und Zahnschmelzaufbau mindestens 1 mg F./Tag, geringere Mengen können zu Kariesanfälligkeit und Schäden am Knochengerüst führen. In einigen Ländern werden aus diesem Grunde Trinkwasserfluoridierungen durchgeführt, die jedoch umstritten sind. Überdosierungen von F. können zu chronischen Schäden führen, wie gefleckter Zahnschmelz, brüchige Zähne, Skelett- und Schilddrüsenveränderungen sowie Nierenschäden.

Autor: KATALYSE Institut

Fluoride

Fluor

Autor: KATALYSE Institut

Fluorwasserstoff

Farbloses, stechend riechendes, giftiges Gas. Die wäßrige Lösung von F. wird als Flußsäure bezeichnet.

Diese greift Glas an und wird daher in Polyethylenflaschen aufbewahrt (Polyethylen). Flußsäure verursacht bei Hautkontakt schwere, schlecht heilende Verätzungen. Der MAK-Wert von F. beträgt 3 ppm. F. gelangt durch Emissionen der Aluminium-, Keramik- und Phosphorindustrie in die Umwelt (Aluminiumherstellung).

F. führt sogar bei Konzentrationen unter 0,000.15 ppm zu vermindertem Pflanzenwachstum. Infolge der Zersetzung von Chlorfluorkohlenwasserstoffen gelangt F. in die Stratosphäre (Atmosphäre). F. ist einer der Schadstoffe in Abgasen von Müllverbrennungsanlagen.

Autor: KATALYSE Institut

Flüssigseifen

Aus echter Seife hergestellte Produkte, die als Hand- und Haushaltsreinigungsmittel Verwendung finden.

Teilweise werden unter diesem Namen aber auch Mittel angeboten, die statt Seife andere Tenside (oft als Syndets bezeichnet) enthalten.

Autor: KATALYSE Institut

Fleckentferner

F. sind Präparate, die Flecke unterschiedlichster Herkunft aus Materialien wie Geweben, Holz, Metall, Papier etc. beseitigen sollen.

Abhängig von der Art des Fleckes und des verfleckten Gegenstandes können sehr unterschiedlich aufgebaute F. angebracht sein. Dabei kommen bei Textilien folgende Prinzipien zur Anwendung:

  • 1. Tensidhaltige F.: Hierbei wirken Tenside konzentriert ein und trennen die fleckbildenden Farbstoffe von der Faser. Wirksam, nur gering umweltbelastend sowie gut hautverträglich ist die
    Gallseife, die es als Kern- oder Flüssigseife (Seife) mit Rindergallenzusatz gibt.
  • 2. Oxidierende oder reduzierende F.: Diese wirken vor allem durch chemische Zerstörung der Farbstoffe (Bleichmittel). Bekannteste Beispiele sind die in letzter Zeit stark gefragten Fleckensalze. Es gibt durchaus auch Kombinationen von Typ 1 und 2, also Kernseifen, in die bleichende Substanzen eingearbeitet sind. Abzuraten ist von Produkten mit aktivem Chlor.
  • 3. Lösemittelhaltige F. sind problematische Produkte. Egal ob als Lösemittel allein (Fleckenwasser) oder gemischt mit Tensiden etc. (Fleckenmilch, Fleckenpasten), enthalten sie mehr oder weniger gefährliche Stoffe. Zwar dürfen die giftigsten (Benzol, Tetrachlorkohlenstoff, Tetra- und Pentachlorethan) in F. nicht mehr enthalten sein, es ist aber nicht auszuschließen, daß Spuren davon enthalten sind (z.B. Benzol als Verunreinigung in Aceton).
    Eingesetzt werden Waschbenzin, Aceton, Ether und chlorierte Kohlenwasserstoffe.
    Abgesehen von der Toxizität und der Umweltbelastung stellen speziell die entzündlichen Lösemittel ein weiteres Risiko dar, wenn beispielsweise benzinbehandelte Textilien vor der vollständigen Abtrocknung in die Waschmaschine gegeben werden. Die sich dort entwickelnden Benzin/Luft-Gemische haben, gezündet durch elektrische Funken in der Maschine, schon zu schweren Unfällen geführt.
  • 4. Enzymatisch wirkende F. enthalten zusammen mit Tensiden etc. Enzyme, wie sie auch in Waschmitteln u.a. Reinigungsprodukten Verwendung finden.

Autor: KATALYSE Institut

Fleckensalze

F. dienen vornehmlich zur Behandlung nicht auswaschbarer Flecken in Textilien mittels Sauerstoffbleiche, wobei sich wegen der ökologischen Vorbehalte gegen Perborat heute weitgehend Perkarbonat als Aktivsauerstoffverbindung durchgesetzt hat.

In der weiteren Zusammensetzung gibt es aber erhebliche Unterschiede am Markt. Während F. im einfachsten Fall aus reinem Perkarbonat bestehen, allenfalls mit Glaubersalz gestreckt, stellen andere F. mit Zusätzen von Tensiden, Gerüststoffen, Enzymen und Bleichaktivatoren eher selbständige Spezialwaschmittel für stark verschmutzte Wäsche dar.

Prinzipiell ist der Einsatz von F. sinnvoll, wenn als Standardwaschmittel ein bleichmittelfreies Produkt benutzt wird und F. nur im Falle bleichbarer Anschmutzungen und Wäsche zudosiert werden. Aus diesem Grund sind F. des einfach zusammengesetzten Typs als Bleichmittel wichtiger Bestandteil von Baukastenwaschmitteln.

Autor: KATALYSE Institut

Flammschutzmittel

Sammelbezeichnung für anorganische und organische Verbindungen, die Holz, Kunststoffe und Textilien flammfest machen, d.h. die Entzündung behindern bzw. die Verbrennung erschweren.

F. für Holz sind meist Anstrich- oder Beschichtungsstoffe, Kunststoffen werden F. beigemischt, bei Textilien kommen beide Möglichkeiten in Frage.
Als F. verwendet werden Ammoniumphosphate bzw. -polyphosphate, chlorierte und bromierte organische Verbindungen sowie Phosphorsäureester. Die chlorierten und bromierten Verbindungen werden immer zusammen mit Antimontrioxid eingesetzt. Bei der Verarbeitung von F. können Antimontrioxid-Stäube auftreten, welche als eindeutig krebserzeugend eingestuft sind. Phosphorsäureester sind akut toxisch und stellen somit ebenfalls eine Gefährdung am Arbeitsplatz dar.

Der Einsatz von F. ist mit einem hohen Risiko für Mensch und Natur verbunden. Die flammhemmende Wirkung beruht fast immer auf der Abspaltung flammhemmender bzw. nichtbrennbarer Gase, die teilweise sehr giftig sein können (Ammoniak, Schwefeldioxid).

Beim Brand flammgeschützter Kunststoffe werden oft Dioxine und Furane freigesetzt. Kunststoffbrände können teilweise gefährlicher als PCB-Transformatorenbrände sein, da sie mehr Dioxine und Furane freisetzen. Sogar beim Betrieb von Fernsehern, Videorecordern und Computern, die mit bromierten F. flammgeschützt sind, können Dioxine in der Luft nachgewiesen werden.

Obwohl bromierte F. in Deutschland nicht mehr hergestellt werden, stellen ältere flammgeschützte Kunststoffartikel im Brandfall und bei der Verbrennung des Kunststoffmülls eine Gefährdung dar.
Für Textilien ist anzuraten, eher Materialien zu verwenden, die von sich aus weniger brennen (z.B. Wolle), und leicht brennbare Textilien wie Synthesefasern zu vermeiden.

Autor: KATALYSE Institut

Feuerstar

Auch Wärme- oder Glasbläserstar. Es handelt sich hierbei um einen Grauen Star (Trübung der Augenlinse).

F. kann auftreten bei Glasmachern und Glasbläsern, Schmieden, Schmelzern und Gießern. Ursache ist die langjährige Einwirkung (10-20 Jahre) von Wärmestrahlung (Infrarotstrahlung) zwischen 780 bis 1.400 Nanometer. Die Krankheitserscheinungen entsprechen einer vorzeitigen Alterung der Augenlinse. Prävention durch Tragen von Schutzgläsern (Filter) und frühzeitigem Arbeitsplatzwechsel. Anerkannte, entschädigungspflichtige Berufskrankheit (Nr. 2401 der Berufskankheitenverordnung). 1990: 14 angezeigte Fälle.

Autor: KATALYSE Institut

Filterpapier

Sonderform von Filtern. Ungeleimtes, weißes Papier, meist Kreisformat. Wird zur Trennung von Stoffgemischen unterschiedlicher Aggregatzustände verwendet (fest/flüssig, fest/gasförmig).

Im chemischen Labor bedient man sich v.a. der F., deren Beschaffenheit den DIN-Normen 12448 (September 1977) und 53135-53138 (1962-1977) entsprechen muß. Eigenschaften des F. werden durch bestimmte Daten festgelegt, z.B. Flächengewicht, Dicke, Trennfähigkeit, Naßfestigkeit, chemische Reinheit, Aschegehalt und Saughöhe. Die Porenweite von F. ist üblicherweise ca. 0,005 mm. Es gibt Sonderformen von F. für das Filtern von Kaffee. Dieses F. mußte nach einem Gesetz des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahre 1975 gebleicht werden. Nachdem man in chlorgebleichtem F. (Zellstoffbleiche, Chlor) Dioxine nachweisen konnte, wurde seit 1989 auch ungebleichtes F. für Kaffee auf den Markt gebracht. Derzeit (1991) sind rund 75% der verkauften Kaffeefilter ungebleicht. Deutschlands größter Kaffeefilterhersteller Melitta will ab Januar 1992 auf chlorgebleichte Kaffeefilter völlig verzichten. Weiße F. werden dann nur noch mit Sauerstoff gebleicht. Das ist zwar besser als eine Bleiche mit Chlor, bedeutet aber einen erhöhten Energieaufwand gegenüber dem ungebleichten F. (Kaffee, der mit dem ungebleichtem und etwas feinporigerem F. gefiltert wurde, soll sogar besser schmecken). Alternativen zu F. sind Goldfilter, Baumwollfilter oder Aufbrühen des Kaffees. Menschen, die auf den Cholesterinspiegel achten müssen, sollten den Kaffee nicht aufbrühen, da hierbei verstärkt Fette in den Kaffee gelangen.

Autor: KATALYSE Institut

Filzstifte

F. haben sich in Deutschland zu den beliebtesten Schreib- und Malgeräten entwickelt. Die Farbstoffe sind meistens verflüssigte Harze mit einem Zusatz von Tensiden zur Verbesserung der Fließeigenschaften.

Zwei Arten von F. werden unterschieden: F. mit organischen Lösemitteln, z.B. Alkohole oder Methylbenzol (Toluol), deren Farbstoffe durch einen Weichmacherzusatz auch auf nicht saugendem Untergrund (z.B. Glas) haften. Die zweite Art sind F. mit Wasser als Lösemittel. Zur Konservierung (Schutz vor Bakterien und Pilzen) der Tinte wird häufig Formaldehyd eingesetzt. Das Austrocknen verhindern meistens Glykole (Ethylenglykol). Diese F. eignen sich nur für einen saugenden Untergrund.

Autor: KATALYSE Institut

Widerspruchsverfahren

Das W. ist die regelmäßig zu durchlaufende Vorstufe zu einer verwaltungsgerichtlichen Klage, etwa gegen Genehmigungen und kann u.U. schon erfolgreich sein.

Es ist in den 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt.

Autor: KATALYSE Institut

Wasserhaushaltsgesetz

Das W. (WHG) in der Fassung von 1986 (BGBl. I S. 1529) regelt als Rahmengesetz des Bundes die Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers.

Dabei hat jede vermeidbare Beeinträchtigung zu unterbleiben, nachteilige Veränderungen der Eigenschaften des Wassers sind zu verhüten, und eine sparsame Verwendung des Wassers ist anzustreben (1a). Alle Handlungen, die schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeiführen können (3), bedürfen einer Genehmigung (2).

Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis (7) oder einer Bewilligung (8) besteht nicht. Diese ist zu versagen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit, insb. die Trinkwasserversorgung, gefährdet wird (6). Jede Abwassereinleitung muß bestimmten Mindestanforderungen genügen. Dabei werden in denen von der Bundesregierung erlassenen Verwaltungsvorschriften (Rahmen-AbwasserVwV, 2.-48. AbwVwV) die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde gelegt.

Die Anforderungen an das Einleiten von gefährlichen Stoffen müssen dem Stand der Technik genügen. Alte Wasserrechte können gegen Entschädigung aufgehoben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt eine Entschädigung (15). Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden (19). Für Anlagen zum Befördern von, und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gelten besondere Vorschriften (19a-l).

Eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung verpflichtet den Inhaber zur Duldung der behördlichen Überwachung (21). In größeren Anlagen muß ein Gewässerschutzbeauftragter bestellt werden. Wer die Beschaffenheit des Wassers so verändert oder Inhaber einer Anlage ist, die unbeabsichtigt die Beschaffenheit des Wassers verändert, so daß einem anderen dadurch Schaden entsteht, ist zum Schadensersatz verpflichtet (Gefährdungshaftung).

Während die (unverbindlichen) wasserwirtschaftlichen Rahmenpläne großräumig die wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse sichern sollen (36), stellen die Länder (behördenverbindliche) kleinräumige Bewirtschaftungspläne auf mit dem Ziel, die Nutzungserfordernisse und den Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts in Einklang zu bringen ( 36 b).

Autor: KATALYSE Institut

Waschmittelgesetz

Mit der Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG; 1987) wurde versucht, das alte W. von 1975 an die erhöhten Anforderungen des heutigen Gewässerschutzes anzupassen.

Bei unverändert hohem Verbrauch an Wasch- und Reinigungsmitteln in Westdeutschland (21 kg pro Kopf im Jahre 1988) wird der Minimierung des Chemikalieneinsatzes Vorrang eingeräumt. So dürfte eine der wichtigsten Änderungen gegenüber dem alten W. die ab dem 1.1.1988 geltende Verpflichtung zur Angabe der Ergiebigkeit eines Waschmittels auf der Packung sein. Diese Maßnahme führte dazu, daß die Hersteller aus Wettbewerbsgründen ihre i.d.R. überzogenen Dosierungsempfehlungen nach unten korrigierten. Erweitert wurde auch der Gültigkeitsbereich des W.. So werden jetzt erstmals auch die Weichspüler vom W. erfaßt.

In der zugehörigen Tensidverordnung sind Mindestanforderungen bezüglich der Abbaubarkeit (Abbau) von Tensiden aufgestellt. Neben der bereits obligatorischen Abgabe der Rahmenrezepturen beim Umweltbundesamt (UBA) können die Hersteller zu weitergehenden Angaben, z.B. betreffs der Umweltverträglichkeit der Inhaltsstoffe, verpflichtet werden. Außerdem erhält jetzt jedes Produkt eine achtstellige Anmeldenummer. Weiterhin regelt das W. Verpackung, Kennzeichnung und die von der Wasserhärte abhängigen Dosierungsempfehlungen. Den Wasserversorgungsunternehmen wird die regelmäßige Bekanntgabe der Wasserhärte an ihre Abnehmer auferlegt.

Das W. behält sich die Möglichkeit der Einschränkung oder des Verbots von Produkten vor, wenn sie Gewässer, Trinkwasserversorgung oder Abwasserreinigung beeinträchtigen. Doch bleiben in der Neufassung des W. diese Eingriffstatbestände so vage formuliert, daß die bisherige Praxis der freiwilligen Vereinbarung zwischen Umweltministerium und zuständigen Industrieverbänden offensichtlich schärferen gesetzlichen Regelungen vorgezogen wird.

Autor: KATALYSE Institut

Fingerfarben

F. fördern die Kreativität von Kindern.

Mit Vergällungsmitteln sollen Kinder daran gehindert werden, die Farben zu essen. Den Gehalt an Schwermetallen regelt die EN 71. Bei Schadstoffuntersuchungen von F. haben deutsche Produkte am besten abgeschnitten.

Autor: KATALYSE Institut