Der E. ist eine befristete wasserrechtliche Erlaubnis (Wasserhaushaltsgesetz 7).
Er enthält mindestens die Konzentrationen der Schadstoffe und Schadstoffgruppen, den Verdünnungsfaktor für die Fischgiftigkeit und die Jahresschmutzwassermenge, die die Grundlage für die Abwasserabgabenberechnung (Abwasserabgabengesetz) bilden.
Bei Abwässern, die gefährliche Stoffe enthalten (vgl. WHG 7a, Abwasserherkunftsverordnung (AbwHerV)), soll der Einleitungsbescheid auch die Mindestanforderungen entsprechend der Rahmen-AbwasserVwV bzw. die 2.-48. AbwVwV berücksichtigen.
Autor: KATALYSE Institut