Der F. dient zur Bestimmung der Fischgiftigkeit von Substanzen in Abwässern
Ermittelt wird die akute Toxizität innerhalb von 48 Stunden; als Testfisch dient meist die Goldorfe.
Nach dem Abwasserabgabengesetz wird die Fischgiftigkeit neben anderen Parametern zur Bewertung von Abwässern herangezogen, die in Oberflächengewässer eingeleitet werden und für die eine Abgabe entsprechend ihrer Schädlichkeit erhoben wird.
Autor: KATALYSE Institut