Holzaschenlauge

H. ist ein alterprobtes Holzschutzmittel, welches heute noch in Tirol angewendet wird.

Es ist ein gutes Holzschutz-, Holzveredelungs- und
Reinigungsmittel für nicht direkt der Witterung ausgesetztes

Holz (Blockhaus, Schalungen, Fußboden, Tische usw.). Herstellung von H.: Holzasche (Asche von verbranntem Holz) in einen Leinensack füllen, in Wasser aufkochen und 15 Minuten leicht kochen lassen (Volumenanteil Wasser:Holzasche = 2:1).

Bei Bedarf können noch Pflanzen (Zitronenschalen, Zwiebeln u.a.) zur Farbgebung mitgekocht werden. Verarbeitung: Mit Hilfe einer groben Bürste mit Naturborsten wird das betreffende Holz mit der abgekühlten H. abgebürstet und danach mit klarem Wasser abgewaschen. Die H. beseitigt die Vergrauung und Pilzsporen vom Holz und läßt es in seiner natürlichen Farbe erscheinen.

Durch zusätzlich eingebrachte Salzanteile werden Feuchtigkeitsschwankungen bzw. das Schwinden und Quellen des Holzes minimiert. Dies setzt auch die Rißbildung herab. Die Gefahr eines möglichen tierischen Schädlingsbefalls wird durch das Auswaschen des Lignins herabgesetzt.

Autor: KATALYSE Institut

Holzgeist

Methanol

Autor: KATALYSE Institut

Holzindustrie

Die Holzindustrie verarbeitet das von der Forstwirtschaft gewonnene Rundholz zu Bau- und Schnittholz, Holzwerkstoffen und Papier.

 

Aus Bau-, Schnittholz und Holzwerkstoffen (Span-, Sperrholz-, Holzfaserplatten) werden Holzprodukte wie Konstruktionsholz, Fenster, Türen, Fußboden, Möbel, Häuser, Brücken bis zu Holzrohren, Streichhölzern und Zahnstochern hergestellt. Als Ausgangsprodukt der Holzindustrie sollte möglichst das

Holz aus naheliegenden Mischwäldern (Europäisches

Holz) Verwendung finden und nicht Tropenholz. Je weiter Holz verarbeitet und mit synthetischen Mitteln durchsetzt wird, um so größer wird die Umweltbelastung.

In fast allen Betrieben der holzver- und holzbearbeitenden Industrie ist eine gesundheitliche Belastung der Mitarbeiter durch Lärm und Staub gegeben. In Spezialbetrieben können zusätzliche Belastungen durch Holzschutzmittel, Leime, Farben, Lacke und/oder Holzbeizen auftreten (Berufskrankheiten).

Die Lärm- und Staubverschmutzung des Arbeitsplatzes wurde in den letzten Jahren durch moderne Industrieanlagen in der Großindustrie minimiert. Gegen die Lärmbelästigung wurden Maschinen mit geräuschärmeren Werkzeugen und Anschlägen ausgerüstet, Schallschutzabdeckungen an Maschinen installiert, bis zur vollkommenen Abkapselung in schallarmen Räumen. Trotz aller dieser Maßnahmen ist teilweise noch das Tragen von Gehörschutz in der Holzindustrie notwendig.
Holzstäube werden mit effektiven Absauganlagen an den Maschinen aufgesaugt, über Filteranlagen von der Luft getrennt und in Silos gesammelt. Die TA Luft 1986 begrenzt die Schleifstaub-Emissionen der Holzindustrie auf 10 mg/m3. Holzstaub steht in der Liste der Stoffe mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential (MAK-Wert-Liste III B). Während für Eichenholz- und Buchenholzstaub sogar eindeutig feststeht, daß sie beim Menschen Krebs erzeugen können (MAK-Liste III A1).

Holzstäube und weitere Holzabfälle werden als Rohstoff der Holzwerkstoffindustrie zugeführt, oder sie dienen als Brennstoff für die Kraft-Wärme-Anlagen der Holzbetriebe, die die benötigte Elektrizität und Wärmeenergie für die Holzproduktherstellung erzeugen (Holzverbrennung).
Die TA Luft 1986 regelt den Ausstoß von Emissionen der Feuerungsanlagen für den Einsatz von

Holz oder Holzresten, die nicht mit Kunststoff beschichtet oder mit Holzschutzmitteln behandelt sind. Die staubförmigen Emissionen im Abgas dürfen bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 5 MW oder mehr 50 mg/m3 und bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 5 MW 0,15 g/m3 nicht überschreiten.

Die Emissionen an Kohlenmonoxid im Abgas müssen unter 0,25 g/m3, an Kohlenwasserstoffen unter 50 mg/m3, an Stickoxiden unter 0,30 g/m3 bzw. 0,50 g/m3 und an Schwefeloxiden unter 0,40 g/m3 liegen.

In Klein- und Mittelbetrieben sind die Möglichkeiten der Lärm- und Staubverminderung aufgrund der Maschinengröße (Einsatz von Klein- und Handmaschinen) sowie individuellen Sonderanfertigungen nur begrenzt durchführbar. Die Situation hat sich aber stark verbessert, was z.T. auf eine weitgehende Spezialisierung dieser Betriebsgruppe zurückzuführen ist.

Autor: KATALYSE Institut

Holzöl

Holzöl (Tungöl) ist aufgrund seiner Herkunft in China und Japan auch unter dem Begriff „chinesisches Holzöl“ bekannt. Es wird aus den Samen der Euphorbiacaem vorwiegend durch Extraktion (auspressen) gewonnen.


Holzöl

fossil = 0 %
mineralisch = 0 %
metallisch
nachwachsend = 100%


 VI. Literatur und Quellen

  • Das KATALYSE Umweltlexikon, 2. Auflage Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 1993, seit dem Jahr 1997 gepflegt und ständig erweitert als Online-Umweltlexikon, KATALYSE Institut Köln 2006
  • Bahadir, M./Parlar,H./Spiteller, M.: Springer Umweltlexikon; Springer Verlag, Hamburg 2000
  • Baier, E.: Umweltlexikon; Ponte Press Verlags GmbH, Bochum 2002
  • Karcher, R. Jakubke, H.: Lexikon der Chemie; Studienausgabe, Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg 1998
  • Römpp, H./Falbe, J./Regitz, M .: Römpp Lexikon Chemie, 10. Auflage, Thieme Verlag Stuttgart 1996-1999
  • Ullmann 1987: Ullmann`s Encyclopedia of Industrial Chemistry, Fifth Completely Revised Edition, Vol. A 10, Weinheim

Autor: KATALYSE Institut

Hearing

Anhörung

Autor: KATALYSE Institut

Heterotroph

Sich nicht selbständig ernährend.
Alle Lebewesen, die zur Energiegewinnung und zum Aufbau körpereigener Substanz organische Verbindungen aus anderen Organismen aufnehmen müssen (Menschen, alle Tiere, Bakterien, Pilze).

Autor: KATALYSE Institut

Hexachlorbenzol

BenzolHalogenkohlenwasserstoffverbindung mit relativ geringer akuter Giftigkeit.

Die tödliche Dosis beim Menschen beträgt >=15 g. H. ist sehr persistent und reichert sich in der Nahrungskette an (Bioakkumulation). Durch H.-vergiftetes Saatgut kam es zu einer Vergiftung von mehreren 1.000 Personen. Effekte waren vor allem gestörter Porphyrinstoffwechsel mit Hautveränderungen (Porphyria cutanea tarda), neurologische Störungen und Leberschäden. Besonders empfindlich reagierten Kinder und Jugendliche, 95% der Babys starben innerhalb der ersten zwei Jahre. Im Tier verursacht H. v.a. Leber- und Nierenschäden sowie Störungen des Porphyrinstoffwechsels. Im Tierversuch ist H. eindeutig krebserregend. H. wird als Pflanzenbehandlungsmittel verwendet (in der BRD seit 1981 wegen ökotoxikologischer Eigenschaften verboten), zum Flammfestmachen, als Weichmacher für PVC, zu elektrischen Isolierungen und in der organischen Synthese. Die zulässigen Höchstmengen in Lebensmitteln sind in der Höchstmengen-VO festgelegt. Der Grenzwert von H. in Gemüse wurde in der Vergangenheit drastisch erhöht, weil er in der Praxis (insb. bei Glashauskulturen) nicht eingehalten werden konnte.

Autor: KATALYSE Institut

Hexachlorophen

Chlorierter Kohlenwasserstoff, der in hoher Verdünnung als Desinfektionsmittel mit stark bakteriziden Eigenschaften Anwendung findet.

In höheren Konzentrationen wirkt H. haut- und schleimhautreizend sowie neuro- und embryotoxisch. Die tödliche Dosis liegt für Kinder bei 250 mg/kg Körpergewicht und für Erwachsene bei 300 mg/kg. Seit 1985 darf H. zur Herstellung und Behandlung von Kosmetika nicht mehr eingesetzt werden.

Autor: KATALYSE Institut

Hautkampfstoffe

Die auch mit Gelbkreuz bezeichnete Gruppe der chemischen Kampfstoffe wurde erstmals 1917 von deutscher Seite eingesetzt.

{b1l}Zu dieser Gruppe gehören neben den nach ihren Erfindern Lommel und Steinberg benannten Loste auch verschiedene Arsenverbindungen (z.B. Lewisit), die ab 1918 von alliierter Seite zum Einsatz kamen.
Die H. stellten eine völlig neue Form von neuen Waffen dar, da der Eintritt in den menschlichen Organismus nicht wie bei Atmungsgiften und Lungenkampfstoffen über die Atemwege, sondern über die Haut erfolgt. Schutz ist demnach nur durch Ganzkörperschutzanzüge sowie restlose Dekontamination nach einem Angriff möglich.

Trotz der vorhandenen Gasmasken waren die Soldaten im Ersten Weltkrieg den H. schutzlos ausgeliefert.
Die H. sind gut fettlöslich und dringen innerhalb weniger Minuten über die Haut in den Organismus ein. Bereits nach kurzer Zeit treten Hautentzündungen auf, im weiteren Verlauf, in dem nur eine syptomatische Behandlung mit Salben möglich ist, kommt es zu Schädigungen der Lunge sowie des Nerven- und Herz-Kreislauf-Systems, die häufig zum Tod führen. Bei nichttödlichem Ausgang sind Spätfolgen wie Krebs, Erbgutveränderungen sowie Leber- und Nierenschäden zu erwarten.

{b2l}Nach dem Ersten Weltkrieg wurden H. weiterhin systematisch produziert. Im Anschluß an den Zweiten Weltkrieg versenkten die Alliierten einen großen Teil der deutschen Giftgasvorräte, zumeist Lost-Granaten, im Meer. So lagern in Nordsee, Ostsee und Biskaya etwa 300.000 t langsam, aber sicher durchrostender Zeitbomben.

Immer häufiger kommt es bei Fischern zu Vergiftungen mit chemischen Kampfstoffen. Die ökologischen Folgen der Versenkungen sind nicht abzusehen. Aber auch zu Lande muß mit einer Reihe von Altlasten in der Nähe von Produktionsanlagen für H. gerechnet werden. Die in der BRD einzige Anlage zur C.-Entsorgung in Munster (GEKA = Gesellschaft des Bundes zur Entsorgung chemischer Kampfstoffe und Rüstungs-Altlasten mbH) ist auf Jahre hin ausgelastet.

Trotzdem sind H., hier v.a. Lost, bei den Militärs immer noch ein "geschätzter" Kampfstoff, da ein Schutz unter Kampfbedingungen nur schwer möglich ist. In jüngster Zeit wurde Lost im Iran-Irak-Krieg von irakischer Seite sowohl gegen iranische Soldaten als auch gegen die eigene Zivilbevölkerung (Kurden) eingesetzt. Vor diesem Hintergrund muß man das Verteilen von Gasmasken an die israelische Zivilbevölkerung im Golfkrieg 1991 eher als psychologische Maßnahme bezeichnen, denn bei einem irakischen Giftgasangriff mit H. hätten sie keinen Schutz geboten.

Autor: KATALYSE Institut

Halbwertszeit

Man unterscheidet die physikalische und die biologische Halbwertszeit und die aus beiden abgeleitete effektive Halbwertszeit

Die physikalische Halbwertszeit ist die Zeit, nach der die Hälfte einer bestimmten Zahl von radioaktiven Atomkernen zerfallen ist (Radionuklid, Radioaktivität). Nach Ablauf einer physikalischen Halbwertszeit sind sowohl Menge als auch Aktivität eines radioaktiven Stoffes auf den halben Wert gesunken. Jedes Radionuklid hat eine für sich charakteristische physikalische Halbwertszeit, die von Bruchteilen von Sekunden bis zu Milliarden von Jahren reichen kann.

Künstliche Radionuklide (Kernkraftwerk) mit großen physikalischen Halbwertszeit stellen eine besondere Gefahr dar, sie müssen Zehntausende von Jahren mit größter Sorgfalt von der Umwelt ferngehalten werden (Atommüll, Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten).

Die biologische Halbwertszeit ist die Zeitspanne, nach deren Ablauf ein Organismus die Hälfte einer ihm zugeführten Substanz (Inkorporation) durch Stoffwechselvorgänge ausgeschieden hat. Die Einnahme geeigneter Nahrungsmittel (z.B. jodhaltiger Nahrungsmittel bei radioaktivem Iod) bzw. chemischer Substanzen kann die Verweildauer von radioaktiven Substanzen im Körper verkürzen.

Effektive Halbwertszeit: Wird einem Organismus eine radioaktive Substanz zugeführt, so nimmt die Anzahl der radioaktiven Atome dieser Substanz einerseits durch den radioaktiven Zerfall, andererseits durch die Ausscheidung ab. Die effektive Halbwertszeit berücksichtigt beide Größen und gibt somit die Zeitspanne an, nach der die Gefährdung des Organismus auf die Hälfte gesunken ist. Effektive Halbwertszeit = (physikalische Halbwertszeit x biologische Halbwertszeit/(physikalische Halbwertszeit + biologische Halbwertszeit).

Beispiel: Das radioaktive Iod Isotop I-131 besitzt eine physikalische Halbwertszeit von 8,07 Tagen und eine biologische Halbwertszeit von 138 Tagen. Daraus ergibt sich eine effektive Halbwertszeit von 8,07 x 138/(8,07 + 138) = 7,6 Tage.

Halbwertszeit verschiedener Radionuklide Radioaktivität

Autor: KATALYSE Institut

Halogenalkane

Nachfolgeprodukte der vollhalogenierten FCKW.

Durch Ersatz unterschiedlich vieler Chloratome wird zumindest die statistische Wahrscheinlichkeit des ozonzerstörenden Potentials (ODP-Wert) reduziert, aber nicht auf Null gesenkt (Ozonabbau).

Der Industrie wird die Umstellung auf nicht vollhalogenierte Stoffe, die immer noch zur Gruppe der Chlorfluorkohlenstoffe gehören erleichtert, da die Anlagen nicht vollständig geändert zu werden brauchen, aber bei fortschreitender Ozonschichtzerstörung wird auch ein geringes ozonschädigendes Potential schwerlich bemerkbar sein. H. werden nur teilweise von der FCKW- und Halon-Verbots-VO erfaßt.

Autor: KATALYSE Institut

Halogene

(griech.: Salzbildner, bilden mit Metallen direkt Salze).

Als H. bezeichnet man chemische Elemente der VII. Hauptgruppe des Periodensystems (Fluor, Chlor, Brom, Iod und Astat). H. sind für den Menschen essentiell (Fluor, Chlor und Iod), aber auch in unterschiedlichem Maße giftig und ätzend und finden in elementarer oder locker gebundener Form Anwendung als Desinfektionsmittel.

Besonders heftig reagieren H. mit Wasserstoff. In Wasser gelöst bilden diese Verbindungen starke Säuren (z.B. HF (Fluorwasserstoff), HCL (Chlorwasserstoff)). H. (meist Methyliodid oder -bromid) werden in kleinen Mengen zur Gasfüllung von Halogenlampen beigefügt.

Autor: KATALYSE Institut

Halogenkohlenwasserstoffe

(auch halogenierte Kohlenwasserstoffe) Sammelbezeichnung für Kohlenwasserstoff-Verbindungen, die Halogene enthalten, wie z.B. Dichlormethan, Trichlorethan, Trichlormethan, Dichlorpropan, Dibromethan, Dioxine und Furane, PCB u.a..

Besonders die chlorierten Kohlenwasserstoffe sind bedenklich. Viele dieser Verbindungen sind persistent (Persistenz), kommen überall in der Umwelt vor und reichern sich vermehrt im menschlichen Fettgewebe und in der Muttermilch an (Bioakkumulation).

H. stehen unter dem Verdacht, Krebs zu erzeugen. H. haben eine große technische Bedeutung, u.a. als Lösemittel, Treibgase (FCKW) und Pflanzenschutzmittel.

Autor: KATALYSE Institut

Halogenlampen

H. funktionieren nach dem Prinzip der Glühbirne. Ihrem Füllgas wird aber ein Halogen zugesetzt, das sich mit dem verdampften Wolfram verbindet und es mit der Wärmeströmung in der Lampe wieder zur Wendel zurückführt.

H. strahlen ein sehr konzentriertes, brillantes Licht aus, das dem natürlichen Tageslicht sehr nahe kommt. Ihre Lebensdauer ist etwa doppelt so lang wie die von normalen Glühbirnen und ihre Leuchtausbeute fast doppelt so hoch. Verglichen mit modernen Energiesparlampen sind aber auch H. Stromverschwender.

Außer Licht geben H. UV-B-Strahlung (UV-Strahlung) ab, die zu Augenschäden und Hautkrebs führen kann. Nach einer Untersuchung des TÜV Norddeutschlands besteht bei den gefährlichsten H. im Abstand von 30 cm bereits nach vier Stunden Sonnenbrandgefahr. H. ohne UV-Abschirmung (z.B. Glasscheibe) sind als Schreibtisch oder Leselampen nicht geeignet und sollten nur als Deckenstrahler oder zur Wand-, Schaufenster- oder Vitrinenbeleuchtung eingesetzt werden. In Australien sind H. ohne UV-Abschirmung verboten.

Für H. ohne Schutzglas gilt: Setzen Sie Ihre Haut nicht über einen längeren Zeitraum der direkten Strahlung von H. aus, wenn der Abstand zur Lampe unter einem Meter liegt. Blicken Sie nicht direkt ins offene H.-Licht.
Das Schutzglas hilft auch Verbrennungen an den 900 Grad C heißen H. zu vermeiden.

H. werden in der Regel mit 12 V Niederspannung betrieben und benötigen zur Umsetzung der 230 V einen Transformator. Aufgrund der hohen Gleichströme treten im Vergleich zu anderen Beleuchtungssystemen große Magnetfelder auf (Elektrosmog). Dies gilt insb. dann, wenn die Kabelzuführungen aus modischen Gründen in großem Abstand voneinander installiert werden.
Licht

Autor: KATALYSE Institut

Halone

Halone sind organische Verbindungen, die sich von Methan und Ethan ableiten und Brom im Molekül besitzen.

Halone wurden in Handfeuerlöschern und stationären Löschanlagen als Löschmittel eingesetzt. Halone gehören, wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe, zu den die Ozonschicht zerstörenden Substanzen. Halone besitzen ein bis zu zehnmal höheres Zerstörungspotential. Die Produktion von Halonen ist weltweit seit 1994 teilhalogenierte Fluor-Brom-Kohlenwasserstoffe (HFBKW) sind seit 1996 verboten.

Der Verbrauch von Brommethan (Methylbromid) darf seit dem 01.01.1998 nur noch 75% der 1991 verwendeten Menge betragen. Darüber hinaus wurde 1997 in Montreal ein weltweiter, schrittweiser Ausstieg aus der Brommethanproduktion bis 01.01.2005 beschlossen. Diese Regelungen wurden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch die unmittelbar geltende Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 über den beschleunigten Verzicht auf Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, umgesetzt.

In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Halone aufgrund der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung aus dem Jahr 1991 seit 1994 nur noch dann verwendet werden, wenn sie zum Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen zwingend erforderlich sind. Für diese Anwendungen werden befristete Ausnahmegenehmigungen erteilt. Seit dem Jahr 2000 dürfen Halone darüber hinaus nur in solchen Anwendungsbereichen verwendet werden, die im Anhang VII der Verordnung 2037/2000 (EG) als kritische Verwendungszwecke aufgelistet und damit zugelassen sind.

Weitere Informationen: Umweltbundesamt Dessau

Autor: KATALYSE Institut

Harmonisierung

Der Begriff H. bezieht sich v.a. auf die Angleichung von Systemunterschieden, die aufgrund von Geschichte, Politik und Rechtsentwicklungen zwischen Regionen und Staaten in Europa bestehen.

Im Zusammenhang mit dem Bemühen um die H. der Rechtssysteme und Standards zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften betreiben die EG-Organe gemäß Artikel 130 r-t und 100 a-b des EWG-Vertrags die H. des Umweltrechtes, da "bei Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, des Wassers und des Bodens ein kohärentes Vorgehen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinschaft notwendig ist, da Einzelmaßnahmen nicht nur unwirksam, sondern sogar schädlich sind" (Erklärung des Europäischen Rates von 1985).
Umweltschutzverbände befürchten im Zusammenhang mit der H. von Normen und Rechtsvorschriften im Umwelt- und Verbraucherschutz eine Nivellierung von Umweltstandards in den "fortgeschrittenen" EG-Mitgliedstaaten, insb. im Zusammenhang mit der Gen- und Biotechnologie (Umweltnormen).
Wenn allerdings Produktvorschriften nicht harmonisiert werden, können Produkte auch durch das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung EG-weit in Verkehr gebracht werden. Bestehende nationale Zuslassungsbeschränkungen etwa für Umweltgifte könnten hierdurch ausgehöhlt werden.

Autor: KATALYSE Institut

Harnstoffleim

H. ist einer der am häufigsten verwendeten Klebstoffe.

Er findet z.B. als Harnstoff-Formaldehydharz immer noch breite Anwendung bei der Herstellung von Spanplatten.

Autor: KATALYSE Institut

Grünkreuz

Bezeichnung aus dem Ersten Weltkrieg; bezieht sich auf die Markierung der Munition mit farbigen Kreuzen für die unterschiedlichen Klassen chemischer Kampfstoffe.

Lungenkampfstoffe

Autor: KATALYSE Institut

Grünsalz

Das grünliche Salz ist ein Abfallprodukt aus der Produktion von Titandioxid und besteht neben geringen Verunreinigungen aus Eisen-III-Chloridsulfat (FeClSO4).

G. dient in der 3.Reinigungsstufe von Kläranlagen zur Phosphatfällung (weitergehende Abwasserreinigung). Zusammen mit Calciumhydroxid wird es zur Konditionierung (besseren Absetzbarkeit) von Klärschlamm eingesetzt (sog. Eisen-Kalk-Verfahren).

Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Gehalt an Schwermetallverunreinigungen im G. eine zusätzliche Anreicherung des ohnehin schon belasteten Klärschlamms darstellt. Jährlich fallen in der alten BRD rund 400.000 t G. an, die hauptsächlich zur Abwasserreinigung verkauft werden.

Autor: KATALYSE Institut

GuD-Anlagen

Gas- und Dampfanlagen: Kombikraftwerk

Autor: KATALYSE Institut

Gummi

Kautschuk

Autor: KATALYSE Institut

Haarfärbemittel

H. werden unterschieden in Direktfarben und echte Haarfarben.

Bei Direktfarben genügen eine oder mehrere Haarwäschen, um die Farbe wieder zu entfernen. Der Farbstoff ist nur oberflächlich an der Haarsubstanz angelagert, es findet keine chemische Reaktion statt. Für das Haar selbst ist der Vorgang unbedenklich, aber die Farben leiten sich meist vom Anilin ab, das als krebserregend bekannt ist und in kosmetischen Mitteln nicht enthalten sein darf.
Die echten (permanenten) Haarfarben bedienen sich der Oxidationsfärbung.

Bei Zusatz eines Oxidationsmittels verbinden sich Farbzwischenprodukte miteinander, wodurch der eigentliche Farbstoff entsteht. Insb. die Vorbehandlung ist für das Haar schädlich: Das Haar muß mit Alkalien verquollen werden (meist mit Ammoniak), sonst können die Farbzwischenprodukte nicht ins Haarinnere eindringen. Außerdem wird das Haar v.a. durch das Oxidationsmittel - meist 5% Wasserstoffperoxid - geschädigt, indem dieses die Haarsubstanz angreift.

Noch viel bedenklicher als die negativen Auswirkungen durch H. auf das Haar selbst sind die Nebenwirkungen, die von einigen der Farbzwischenprodukte bekanntgeworden sind. Einige von ihnen sind stark allergen, krebserregend oder mutagen (z.B. Resorcin, Naphthol, Diaminophenole). Zunehmend werden Kollektionen auf Basis von Henna angeboten.

Dabei muß man unterscheiden zwischen Produkten, denen andere Farbstoffe zur Veränderung des Farbtons beigemischt, und solchen, die durch chemische Synthese modifiziert sind. Beim Bleichen der Haare muß das Haar wie beim Färben alkalisch aufgelockert werden. Das Oxidationsmittel (Wasserstoffperoxid) verändert die Haarstruktur besonders bei Wiederholung stark. Das Haar wird u.a. porös, rauh und glanzlos.

Lit.: KATALYSE u.a. (Hrsg.): Chemie im Haushalt, Reinbeck 1984

Autor: KATALYSE Institut