Halone sind organische Verbindungen, die sich von Methan und Ethan ableiten und Brom im Molekül besitzen.
Halone wurden in Handfeuerlöschern und stationären Löschanlagen als Löschmittel eingesetzt. Halone gehören, wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe, zu den die Ozonschicht zerstörenden Substanzen. Halone besitzen ein bis zu zehnmal höheres Zerstörungspotential. Die Produktion von Halonen ist weltweit seit 1994 teilhalogenierte Fluor-Brom-Kohlenwasserstoffe (HFBKW) sind seit 1996 verboten.
Der Verbrauch von Brommethan (Methylbromid) darf seit dem 01.01.1998 nur noch 75% der 1991 verwendeten Menge betragen. Darüber hinaus wurde 1997 in Montreal ein weltweiter, schrittweiser Ausstieg aus der Brommethanproduktion bis 01.01.2005 beschlossen. Diese Regelungen wurden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch die unmittelbar geltende Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 über den beschleunigten Verzicht auf Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, umgesetzt.
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Halone aufgrund der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung aus dem Jahr 1991 seit 1994 nur noch dann verwendet werden, wenn sie zum Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen zwingend erforderlich sind. Für diese Anwendungen werden befristete Ausnahmegenehmigungen erteilt. Seit dem Jahr 2000 dürfen Halone darüber hinaus nur in solchen Anwendungsbereichen verwendet werden, die im Anhang VII der Verordnung 2037/2000 (EG) als kritische Verwendungszwecke aufgelistet und damit zugelassen sind.
Weitere Informationen: Umweltbundesamt Dessau
Autor: KATALYSE Institut