Tetrachlorethen

T. (Perchlorethylen, PER, Perchlorethen) gehört zu der Gruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe. Die Jahresproduktion in Deutschland fiel von 115.000 t (1990) auf 43.000 t (1992).

T. gehört zu den leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen. Über 50 Prozent der in Deutschland verbrauchten Menge entweicht als Emission in die Atmosphäre. T. besitzt sehr gute Fettlöseeigenschaften, weshalb es seit den 20er Jahren als Lösemittel verwendet wird. Es wird in großen Mengen zum Reinigen von Autoteilen und -karosserien und anderen Metallteilen sowie elektronischen Chips und Textilien eingesetzt. Gegenüber den Kohlenwasserstoffen haben sie den Vorteil, dass sie nicht leicht entzündlich sind. T. besitzt eine schlechte Abbaubarkeit, so dass T. z.B. im Grundwasser viele jahrzehnte erhalten bleibt.

Die bis 1997 geltenden MAK-Werte von 50 ml/m3(ppm) bzw. 345 mg/m3 wurden ausgesetzt und die Anwendung des BAT-Wertes empfohlen. Die chronische Aufnahme von T. kann zu Leber- und Nierenschäden sowie nervösen Störungen führen. Im Tierversuch konnte eine kanzerogene Wirkung bei Mäusen nachgewiesen werden. Seit 1999 ist T. in der MAK-Wert-Liste in der Kategorie der krebserzeugenden Arbeitsstoffe aufgeführt, so dass für T. keine MAK-Werte mehr angegeben werden.

Vorkommen im Haushalt: Fleckwasser, dem es als unbrennbarer Zusatz zur Senkung der Feuergefährlichkeit zugesetzt wird (bedingt durch Benzin, Aceton u.a).

Wirkungen: Gelangt T. über den Abfluß in das Abwassersystem, können Störungen des Faulprozesses in Kläranlagen (Abwasserreinigung) durch die biozide Wirkung auf die Bakterienflora auftreten. Darüber hinaus belastet der in der Atmosphäre sehr stabile chlorierte Kohlenwasserstoff die Flüsse und deren Sediment und reichert sich in den Fischen an (Persistenz, Bioakkumulation).
Darum: Fleckwasser nicht in den Ausguß schütten!

Die durchschnittliche T.-Belastung erreicht in ländlichen Regionen weniger als 1 µg/m3 und in Ballungsgebeiten zwischen 2 und 5 µg/m3.

Grenzwerte und Richtwerte:

  • Trinkwasser: 10 µg/Liter (Grenzwert aus PER und drei anderen CKW)
  • Innenraumluft: 100 µg/m3 Richtwert für Wohnungen In Nachbarschaft chemischer Reinigungsanlagen
  • Boden (A-Wert: 0,1 mg/kg; B-Wert: 7 mg/kg und C-Wert: 70 mg/kg nach Ollandliste für die Summe der aliphatischen (langkettigen) CKW

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Alphabetisch, Substanzen & Werkstoffe, T, T - Z.