Ein MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration)ist nach der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger, in der Regel täglich achtstündiger Exposition, jedoch bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, im allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt.
Die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft für gefährliche Arbeitsstoffe gibt jährlich eine Liste von ca. 500 Stoffen mit deren Grenzwerten in der Raumluft am Arbeitsplatz heraus, die MAK-Liste.
Beabsichtigte Neuaufnahmen oder Änderungen bestehender Werte werden im Regelfall ein Jahr vorher angekündigt. Anlaß für Revisionen können u.a. begründete Anträge aus der Praxis sein. Leider dauert es für die Beschäftigten oft viel zu lange, bis von der MAK-Kommission neue Erkenntnisse umgesetzt werden. Deshalb sollten für diese Übergangszeit vorläufige Grenzwerte (z.B. vom Ausschuß für Gefahrstoffe) eingeführt werden, die zeitlich begrenzte Gültigkeit haben, währenddessen aber verbindlich einzuhalten sind.
In der Regel wird der MAK-Wert als Durchschnittswert über Zeiträume bis zu einem Arbeitstag oder einer Arbeitsschicht integriert. Durch Umweltgifte sind viele Menschen zusätzlich dauernden Belastungen ausgesetzt. Bei der Festlegung der MAK-Werte berücksichtigt man zu wenig, dass sich der Beschäftigte außerhalb der Acht-Stunden-Arbeitszeit nicht in schadstoffreier Umgebung erholen kann. Auch gilt der Grenzwert praktisch nur für den gesunden Menschen im mittleren Alter.
Risikogruppen wie Schwangere, Kinder und Jugendliche oder gesundheitlich Schwächere können auch bei Einhaltung des MAK-Wertes gesundheitlich geschädigt werden. Die Grenzwerte gelten darüber hinaus immer nur für einen Stoff. In der Praxis geht der Arbeitnehmer jedoch mit einer Vielfalt von Substanzen um.
Zu der Beurteilung eines Arbeitsplatzes mit Stoffgemischen konnten bisher nur Richtwerte aus anderen Ländern herangezogen werden. Erst seit 1985 wird in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (
TRGS 403) jene pragmatische Regelung übernommen, wie sie in den USA beispielsweise schon seit langem existiert: die Summenregel.
Unter bestimmten Voraussetzungen geht man davon aus, dass sich die Wirkungen von mehreren Stoffen, die gleichzeitig am Arbeitsplatz vorkommen, addieren. Diese einfache Regelung wurde in Deutschland jahrelang abgelehnt, weil sie wissenschaftlich sehr ungenau sein kann. Bis zum Vorliegen neuer Grenzwerte für Gemische sollte die Beachtung der Summenregel verbindlich vorzuschreiben.
Der MAK-Wert. ist als Durchschnittswert definiert. Ob kurzfristig höhere Konzentrationen während einer Schicht für die MAK-Kommission als annehmbar erscheinen, hängt von der Dauer, Höhe und Häufigkeit der Überschreitung und vom Stoff selbst ab. Mittlerweile sind für die meisten Stoffe der MAK-Liste solche kurzfristigen Spitzenwerte aufgestellt worden, die zu keiner Zeit überschritten werden sollen, was aber prinzipiell nicht ausgeschlossen werden kann.
Das Auftreten allergischer Reaktionen wird durch die Einhaltung des MAK-Wertes nicht ausgeschlossen. Stoffe, die durch häufige Sensibilisierung auffallen (Sensibilisierung ist eine notwendige, erste Stufe bei der Entwicklung einer Allergie), werden in der MAK-Liste durch ein S gekennzeichnet. Dies heißt aber nicht, dass die allergisierende Wirkung im Grenzwert berücksichtigt ist.
Derzeit wird in der MAK-Liste nur eine geringe Anzahl von Stoffen mit S gekennzeichnet, und zweitens ist ein MAK-Wert bei allergisierenden Stoffen nicht zu begründen, weil auch bei kleinsten Mengen mit Gesundheitsschäden zu rechnen ist.
Die Festlegung von MAK-Werten ist allgemein anerkannt, weshalb von ihnen häufigGrenzwerte für andere Bereiche abgeleitet werden. Dabei müssen die speziellen Eigenschaften der Stoffe und die Expositionsbedingungen berücksichtigt werden.
Für krebserzeugende Arbeitsstoffe, krebsverdächtige Stoffe und Mutagene können keine Wirkungsgrenzen und damit keine MAK-Werte ermittelt werden.
Hierzu wurden die Technischen Richtkonzentrationen entwickelt, die als Anhalt für Schutz- und Überwachungsmaßnahmen dienen.
Weiterhin werden die Biologischen Arbeitsstofftoleranzwerte (BAT) angegeben, die sich auf die im Blut bzw. Harn aufgenommenen und ggf. metabolisierten Stoffe beziehen. Sie dienen v.a. ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen.
Lit.: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG): Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen und biologische Arbeitsstofftoleranzwerte, Weinheim (erscheint jährlich neu)
Autor: KATALYSE Institut