Papierbriketts werden mit Hilfe von speziellen Pressen aus verdichteten Altpapier hergestellt.
Die Verbrennung von bedrucktem als auch unbedrucktem Papier ist grundsätzlich in Feuerungsanlagen nach der 1. BImSchV §3 nicht erlaubt, da dort die zugelassenen Brennstoffe für Feuerungsanlagen aufgeführt sind.
Die Verbrennung von Alt- und Zeitungspapier ist z.T. mit erheblichen Schadstoffemissionen verbunden ist: Bei der meist unvollständig verlaufenden Verbrennung der Papierbriketts (Schwelen) entstehen u.a. Kohlenmonoxid und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, die eine Umwelt- und Gesundheitsgefährdung als auch eine Geruchsbelästigung darstellen können.
Die in der Druckerschwärze enthaltenen Schwermetallverbindungen (Blei, Cadmium) und Additive können freigesetzt. Ökologisch sinnvoller als die Verbrennung ist das Recycling von Altpapier zu Umweltschutzpapier.
Autor: KATALYSE Institut