FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) sind vergleichsweise wenig giftig. Sie werden als Treibmittel für Spraydosen, als Kältemittel in Klimaanlagen, Kühlschränken und als Lösemittel für die chemische Reinigung eingesetzt.
FCKW sind sehr stabil und nicht brennbar. Verwendung als Kältemittel für Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpen und Klimaanlagenals Verschäumungsmittel für Kunststoffe, als chemische
Reinigungsmittel u.a. Große Anwendung finden FCKW als Treibgase für Spraydosen.
FCKW zerstören in der Stratosphäre (Atmosphäre) die schützende Ozonschicht. 1998 wurde ein Ozonloch von der doppelten Ausdehnung Europas über der Antarktis beobachtet. Verantwortlich für diese Wirkung sind die in den FCKW enthaltenen Chloratome, die durch Photolyse freigesetzt werden. Die Folge ist eine erhöhte Einstrahlung von UV-Licht zur Erde, was u.a. ein vermehrtes Auftreten von Hautkrebs und Ernteausfälle zur Folge hat (Näheres: Ozonabbau, UV-Strahlung, Hautkrebs, Grauer Star).
Im Vergleich zum klimawirksamen Kohlendioxid besitzen die FCKW eine 3000 bis 8.000fach höheres globales Wärmepotenzial. In Osteuropa werden auch heute noch verbotene FCKWs hergestellt und eingesetzt.
Zwischen 1950 und 1980 wurden allein von R11 und R12 ca. 11,5 Mio. t produziert. In Deutschland gilt seit Mai 1991 die FCKW=-Halon-Verbots-Verordnung, die für die Chlorfluorkohlenstoffe R11, R12, R13, R112, R113, R114 und R115 gilt sowie für (Nummern 1 bis 7: Chlorfluorkohlenstoffe): 8. Bromchlordifluormethan (Halon 1211), 9. Bromtrifluormethan (Halon 1301), 10. Dibromtetrafluormethan (Halon 2402), 11. Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoffe) und 12. 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform).
Ein kurzfristiger Effekt wird sich auf dem Verbot und den anderen Maßnahmen zum Klimaschutz nicht ergeben, da FCKW rund 15 Jahre brauchen bis sie in die Stratosphäre gelangen und dort ihre schädigende Wirkung ausüben.
Für den teilhalogenierten H-FCKW Chlordifluormethan R22 gilt die Verordnung in näher bezeichneten Fällen. Danach dürfen diese FCKW nicht mehr als Kältemittel, in Verpackungsmaterialien, Dämmstoffen und Montageschäumen eingesetzt werden. Für die Verwendung als Löschmittel auf Seeschiffen unter fremder Flagge gilt die Verordnung nicht, für stationäre Anlagen aber kann die zuständige Behörde befristete Ausnahmen erteilen. Bei Instandhaltungsarbeiten dürfen FCKW nicht in die Atmosphäre entweichen.
Die heute als Ersatzstoffe verwendeten Substitute zu FCKW haben ebenfalls ein stark erhöhtes globales Wärmepotenzial; bis 1500-fach auf Kohlendioxid bezogen.
Autor: KATALYSE Institut