Vollzugsdefizit

Zurückbleiben des Verwaltungsvollzugs hinter den gesetzlichen Erfordernissen.

Im Umweltschuz äußert sich das V. insb. in einer hohen Zahl nicht entdeckter Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften sowie nicht dem Stand der Technik entsprechender umweltbelastender Anlagen.

Ursachen des V. liegen v.a. in unzureichender technischer und personeller Ausstattung, fehlenden Möglichkeiten zur Überwachung, dem Aufgabenverständnis der Behörden sowie in mangelhaftem Umweltbewußtsein der Verursacher.

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in T - Z, Umweltrecht, V.