Sonderabfälle

S. sind Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit und Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten können.

Der Begriff S. ist in jedem Bundes- und EG-Land unterschiedlich definiert. Dies führt dazu, daß ein bestimmter
Abfall in einem oder mehreren Ländern nachweispflichtig und damit S. ist, während Abfall derselben Art in anderen Ländern nicht nachweispflichtig und somit auch kein S. ist! Schwankungen in der S.-Menge beruhen oft auf unterschiedlichen bzw. sich ändernden Definitionen und weniger auf einer tatsächlichen Erhöhung bzw. Verringerung des S.-Aufkommens (s. Tab).

Das Bundeskabinett hat am 28.6.1989 die Neuordnung der S.-Entsorgung in Deutschland verabschiedet. Nach den Beschlüssen des Bundesrats werden insb. Filterstäube, Schlacken und Aschen aus Dampferzeugern, Kiesabbrände und Elektroofenschlacken aus dem S.-Katalog herausgenommen. Die Nichteinbeziehung dieser Abfallsorten in die Kategorie S. kann bewirken, daß besondere Anreize zur Vermeidung und Verwertung dieser Abfälle entfallen, die ansonsten bei den hohen S.-Beseitigungskosten gegeben gewesen wären.

In Westdeutschland werden derzeit 76,4% der S. in außerbetrieblichen Anlagen entsorgt. Hierfür stehen 12 oberirdische und 3 unterirdische öffentlich zugänglicheSondermülldeponien (2,6% der S. enden auf Hausmüll- oder Bauschuttdeponien) sowie 6 Sondermüllverbrennungsanlagen zur Verfügung. 10,6% der S. werden an weiterverarbeitende Betriebe oder den Altstoffhandel abgegeben, und 13% werden in betriebseigenen Anlagen entsorgt (9,2% Verbrennung, 3,8% Deponie).

S., für die keine Entsorgungskapazitäten vorhanden sind, werden exportiert (Abfalltourismus, Giftmüllexport).

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in Abfall, N - S, S.