Das B. (BGA) war bis 1994 die zentrale staatliche Forschungseinrichtung Deutschlands auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege.
Es hatte den Auftrag, Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier früh zu erkennen, diese zu bewerten und im Rahmen seiner gesetzlichen Kompetenzen einzudämmen.
Das Amt war in sieben wissenschaftliche Institute und eine Zentralabteilung gegliedert:
- Robert Koch-Institut (zuständig für Infektionskrankheiten)
- Max von Pettenkofer-Institut (zuständig für Verbraucherschutz, Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Bewertungsstelle nach Chemikaliengesetz)
- Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie (zuständig für Entwicklung und Anwendung von Methoden der Gesundheitsstatistik)
- Institut für Strahlenhygiene (zuständig für die Erforschung der Wirkung von Radioaktivität auf Mensch und Umwelt)
- Institut für Veterinärmedizin (zuständig für Hygiene tierischer Lebensmittel, Tierkrankheiten und Rückstandsforschung)
- Institut für Arzneimittel (zuständig für Arzneimittelzulassungen, -registrierungen und -wirkungen)
- Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene (zuständig für wissenschaftliche und gesetzvorbereitende Arbeiten beim Wasser- und Bodenschutz (Bodenbelastung), Abwasser, der Luftreinhaltung (Luftverschmutzung) und teilweise - produktbezogen - des Verbraucherschutzes).
Die Aufgabe der Zulassung von Arzneimittel hat jetzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übernommen.
Autor: KATALYSE Institut