Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit werden Chemikalien auf ihre Gefährlichkeit hin untersucht und eingestuft. Die Einteilung der Stoffe in Wassergefährdungsklassen liefert Anhaltspunkte für Maßnahmen nach Schadensfällen und beschreibt Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Gewässer beim Lagern, Abfüllen, Umschlagen und Befördern wassergefährdender Stoffe.
Ein wichtiges Kriterium ist die Einstufung nach ihrer Wassergefährdung; unterschieden werden die Wassergefährdungsklassen (WGK):
- WGK 0: Im allgemeinen nicht wassergefährdend, z.B. Aceton, Ethanol, NaCl
- WGK 1: schwach wassergefährdend, WGK 0: Im allg. nicht wassergefährdend, z.B. Aceton, Ethanol, NaCl
- WGK 2: wassergefährdend, z.B. Ammoniak, Chlor, Dieselöl, Oleum, Phenol
- WGK 3: stark wassergefährdend, z.B. Benzol, Altöle, Hydrazin, Blausäure, Mercaptane, Chromschwefelsäure
Ist ein Stoff nicht in den Anhängen 1 und 2 der Einstufung aufgrund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) genannt, so ist die Einstufung von der Wirtschaft eigenverantwortlich nach den Vorgaben in Anhang 3 der VwVwS vorzunehmen.
Diese Einstufung ist zu dokumentieren und der Dokumentations- und Auskunftsstelle wassergefährdende Stoffe im Umweltbundesamt in Berlin zur Sammlung und Veröffentlichung zu übersenden. Änderungen der dokumentierten Angaben der Dokumentations- und Auskunftsstelle müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
Auf der Homepage des Umweltbundesamtes finden Sie detaillierte Informationen zu den Wassergefährdungsklassen und eine aktuelle Gesamtliste der wassergefährdenden Stoffe nach VwVwS.
Autor: KATALYSE Institut