Trophiesystem

System zur Bestimmung der Gewässergüte von Seen anhand der Intensität der pflanzlichen Produktion im Gewässer.

Die pflanzliche Produktion ist abhängig von der Nährstoffsituation, der Wasserbewegung und den Lichtverhältnissen. Zur Beschreibung der Nährstoffsituation wird der Gesamtphosphorgehalt verwendet, da Phosphor im natürlichen, unbelasteten System meist im Mangel vorhanden ist. Da in Seen unter natürlichen Bedingungen Trophiegrade von oligotroph bis eutroph vorkommen, muss zur Bewertung des aktuellen Trophiezustandes ein Vergleich mit dem potenziell natürlichen Trophiezustand gemacht werden.

Das Trophiesystem kann auch auf fließende Gewässer angewandt werden. Auch dort führen hohe Nährstoffeinträge (Eutrophierung) zu einer starken Vermehrung des Phyto-Planktons (Grün- und Braunfärbung das Wassers in großen Flüssen) oder zu einem starken Algenwachstum auf dem Grund flacher Fließgewässer.

Autor: KATALYSE Institut

Trinkwasserverordnung

Die T. legt die mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an die Beschaffenheit von Trinkwasser und von Wasser für Lebensmittelbetriebe fest.

Sie regelt auch die Pflichten der Versorgungsunternehmen und die Überwachung durch das Gesundheitsamt. Abgepacktes Wasser unterliegt der Mineral- und Tafelwasserverordnung. In der T. ist die EG-Richtlinie "über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" in nationales Recht umgesetzt. Sie basiert außerdem auf dem Bundesseuchengesetz und dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.

Die Neufassung der T., die am 1.1.1991 in Kraft trat (Bundesgesetzblatt Nr. 66, S. 2600, 1990), bezieht jetzt definitiv die Hausinstallation in den Geltungsbereich mit ein. Außerdem wurde die Trinkwasseraufbereitungsverordnung in die T. integriert. Damit ist der gesamte Bereich von der Gewinnung des Trinkwassers bis zum Verbrauch in einer Verordnung geregelt.

Die Gültigkeit der T. bis zum Zapfhahn hat für den Betreiber einer Hausinstallation einige Neuerungen mit sich gebracht: Verändert er das Wasser in seiner chemischen Zusammensetzung, hat er die Verbraucher davon in Kenntnis zu setzen. Wenn ihm Tatsachen bekannt werden, nach denen das Wasser in den Hausleitungen so verändert wird, daß es der T. nicht mehr entspricht, hat er unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Bei begründetem Verdacht kann sich auch das Gesundheitsamt einschalten.

Die Neufassung der T. enthält jetzt sieben Anlagen: Anlage 1 beschreibt die mikrobiologischen Untersuchungsverfahren. In der Anlage 2 finden sich Grenzwerte für chemische Stoffe (s. Tab. Wasser). Der Grenzwert für Nitrat war bereits in der T. von 1986 von 90 auf 50 mg/l heruntergesetzt worden. Für Pflanzenschutzmittel wurde 1986 erstmals ein Höchstwert genannt; er trat erst zum 1.10.1989 in Kraft, da geeignete Analyseverfahren für diesen niedrigen Konzentrationsbereich noch entwickelt werden mußten.

Bei der Festlegung dieses Wertes von 0,1 mycrog/l, der für sämtliche Wirkstoffe und deren Abbauprodukte gleichmäßig gilt, spielte nicht die Toxizität eine Rolle. Vielmehr wurde aus Gründen der Vorsorge gefordert, daß diese Stoffe nicht ins Trinkwasser gehören. Der Grenzwert orientiert sich damit an der Leistungsfähigkeit der analytischen Methoden. Für die Anforderungen der Anlage 2 sind in Notfällen befristete Ausnahmeregelungen möglich; eine gesundheitliche Gefährdung muß dabei ausgeschlossen sein (Atrazin).

Zur Trinkwasseraufbereitung zugelassene Zusatzstoffe stehen in der neugefaßten Anlage 3. Vorgeschrieben sind deren Verwendungszweck, zulässige Höchstzugabe und Konzentration nach Abschluß der Aufbereitung sowie Grenzwerte für Reaktionsprodukte aus der Desinfektion. Die verwendeten Zusatzstoffe sind einmal jährlich bekanntzugeben. In Anlage 4 geht es im Unterschied zu Anlage 2 weniger um toxische Substanzen als vielmehr um "Kenngrößen und Grenzwerte zur Beurteilung der Beschaffenheit". Hierzu zählen z.B. Färbung, Trübung und Temperatur, aber auch Stoffe wie Aluminium, Ammonium, Calcium oder Eisen.

In Anlage 5 sind Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen festgehalten. Dabei wird unterschieden nach Art der Untersuchung und nach Menge der jährlichen Trinkwasserabgabe. Neu ist Anlage 6; hier geht es um Desinfektionstabletten zur Trinkwasseraufbereitung in Verteidigungs- und Katastrophenfällen. Speziell für die Hausinstallation wurde Anlage 7 mit Richtwerten für Kupfer und Zink geschaffen. Sie sollen nach 12 h Stagnation in den Hausleitungen eingehalten sein. Angewandt werden diese Richtwerte erst 2 Jahre nach einer Neuinstallation.

Lit.: KATALYSE e.V.: Das Wasserbuch, Köln 1990

Autor: KATALYSE Institut

Trinkwasserfluoridierung

Die T. ist aufgrund des Zielkonfliktes zwischen Kariesprophylaxe und Schädigung durch Fluoride umstritten (Fluor).

In Deutschland wird eine T. nicht durchgeführt, weil diese Art der Zwangsmedikamentierung sich gegen den zentralen Regelsatz in der Trinkwasserversorgung richtet, der besagt, daß Trinkwasser von Zusätzen freizuhalten und so natürlich wie möglich zu belassen ist (DIN 2000). In anderen Ländern, wie z.B. Schweiz oder Teilen der USA, wird Trinkwassers einer T. unterzogen.

Auf der einen Seite zeigen statistische Erhebungen (z.B. derWeltgesundheitsorganisation), daß durch kontrollierte Zufuhr von Fluoriden ein wirksamer Schutz gegen Karies erreicht wird und die T. (einige ppm Fluoride) eine besonders zweckmäßige Möglichkeit hierzu darstellt.

Auf der anderen Seite kann die Fluoridaufnahme durch die Nahrung für Menschen verschiedener Regionen und Ernährungsgewohnheiten sehr unterschiedlich sein, so daß eine Zwangsfluoridierung auch zu einer chronischen Überdosierung von Fluormit gesundheitlichen Folgeschäden führen kann (Fluor).

Als Alternative zu einer solchen Zwangsmedikamentierung können fluoridhaltige Zahnpasten oder Fluoridtabletten verwendet werden. Auch durch gezielte Ernährung läßt sich der Fluoridbedarf decken.

Lit.: KATALYSE (Hrsg.): Was wir alles schlucken, Reinbek 1985; KATALYSE (Hrsg.): Das Wasserbuch, Köln 1993

Autor: KATALYSE Institut

Trinkwasser

Trinkwasser ist weltweit gesehen eine Mangelware und die Lage wird sich in den nächsten Jahrzehnten weiter verschärfen.

Bereits heute (1999) haben etwa 1,2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberen Wasser, 2025 werden es voraussichtlich 2,3 Milliarden sein.
Um allein die Stadtbevölkerung weltweit mit Trinkwasser zu versorgen, sind in den nächsten 30 Jahren weltweit jährlich Investitionen in Höhe von rund 25 Milliarden Mark erforderlich.

Vor allem die Ärmsten leiden am meisten unter dem Wassermangel. Sieben Millionen Menschen sterben jährlich an Krankheiten, die auf eine unzureichende Wasserqualität zurückzuführen sind.

Der aktuelle Trinkwasserverbrauch in Deutschland umfaßt:

Deutschland gehört zu den wasserreichen Ländern: Im langjährigen Mittel stehen pro Jahr 164 Milliarden m3 Wasser zur Verfügung. Diesem Wasserangebot, welches sich aus der Differenz von Niederschlag und Wasserverdunstung bezogen auf die Fläche Deutschlands zuzüglich dem Wasserzufluß aus Nachbarstaaten errechnet, steht eine Wasserentnahme aller Wassernutzer im Jahr von rund 48 Milliarden m3gegenüber.

In Deutschland wird Trinkwasser aus Grund-, Oberflächen- und Quellwasser gewonnen. Dabei werden bundesweit rund zwei Drittel des Trinkwasser ausGrundwasser gefördert. Auf Oberflächenwasser fallen rund 30 Prozent der Trinkwasser-gewinnung. Die Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland setzen sich für den Schutz der Gewässer und der Wassereinzugsgebiete ein. Ein Großteil des Rohwassers (unbehandeltes ursprüngliches Wasser, ohne Analysen nicht als Trinkwasser freigegeben) muss nur geringfügig aufbereitet werden. Die deutsche T.-Richtlinie gilt als strengster Trinkwasser-Standard der Welt.

Wasser ist das Lebensmittel Nummer eins. An die Qualität des Trinkwassers werden hohe Ansprüche gestellt, die in der Trinkwasser -Verordnung geregelt sind. Für Trinkwasser gelten strenge Grenzwerte für Schadstoffe und mikrobielle Keime. Trinkwasser muss frei sein von krankheitserregenden Organismen. So dürfen beispielsweise in einer Probe von 100 Milliliter Trinkwasser keine Escherichia coli-Bakterien enthalten sein. Die Trinkwasser-Verordnung gibt auch die Grenzwerte für Umweltchemikalien und natürlich vorkommende Problemstoffe (z.B. Arsen) vor.

Trinkwasser darf keine Stoffe in gesundheitsschädlichen Konzentrationen enthalten. Laut EU-Richtlinie 75/440 EWG muß Trinkwasser so beschaffen sein, dass bei lebenslangem Genuß die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Dabei wird ein täglicher Trinkwasser-Konsum von 2-3 Liter zugrunde gelegt. Trinkwasser wird durch ein weitverzweigtes, unterirdisches Rohrnetz direkt zum Verbraucher nach Hause geliefert. Damit die Qualität des Trinkwasser auch bei der Übergabe an den Kunden noch einwandfrei ist, gelten bei Bau und Pflege des Rohrnetzes hohe technische Standards.

Die öffentliche Wasserversorgung hat im Jahr 1998 rund 4,8 Milliarden m3Trinkwasser an ihre Kunden abgegeben. Insgesamt ist in den letzten zehn Jahren die jährliche Wasserabgabe der Wasserversorgungsunternehmen stetig rückläufig. Im Vergleich zum Jahr 1990 entspricht dies einem Rückgang um 1,2 Milliarden m3oder um 20 Prozent.

    Für den Rückgang gibt es verschiedene Gründe:

  • Die Abwassergebühren sind in den letzten Jahren enorm gestiegen
  • Durch wassersparende Armaturen wird weniger verbraucht
  • Die Industrie führte Kühlwasserkreisläufe ein
  • Die Toilettenspülung wird mit weniger Wasser betrieben
  • In einigen Bundesländern (Hessen) wurde der "Wasserpfennig" eingeführt

Die Wasserversorger rechnen mit einem jährlichen Rückgang des Wassergebrauchs von ein bis zwei Prozent. Der Wasserbedarf wird durch die häuslichen Lebensgewohnheiten (sanitäre Ausstattungen der Wohnungen, Zahl und Art der wasserverbrauchenden Geräte, Ansprüche an die Körperpflege) bestimmt. Im Bundesdurchschnitt „verbraucht“ der Bürger heute täglich 127 Liter Trinkwasser für private Zwecke (Kochen, Duschen, Waschen). Damit weist Deutschland neben Belgien und Ungarn den niedrigsten Wasserverbrauch im internationalen Vergleich auf. Hauptverbraucher sind damit die Haushalte, gefolgt von Kleingewerbe undIndustrie.

Durch den bisher relativ niedrigen Wasserpreis und die Gewißheit, jederzeit in beliebiger Menge über Wasser verfügen zu können, werden Bemühungen, Wasserzu sparen scheinbar unnötig. Aufgrund der bereits knappen qualitativ-hochwertigen Trinkwasser-Vorräte in Deutschland sind Einsparungen jedoch dringend erforderlich.

Durch Mehrfachnutzung des Wassers, wassersparende WC-Spülkästen und Armaturen ({nlink}"1136"}Duschen) sowie wassersparende Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen könnte der Trinkwasser im Haushalt um bis zu 50% gesenkt werden. Der gesamte Wasserverbrauch (nicht nur Trinkwasser, sondern auchWasser, das nicht den Anforderungen der Trinkwasser-Verordnung entspricht) in Westdeutschland beträgt 110,4 Mio m3 /Tag. Hiervon gehen 63% auf das Konto der Elektrizitätswerke und 28% auf das von Industrie und Gewerbe. Haushalte verbrauchen 8% und Kleingewerbe sowie öffentliche Einrichtungen 3%.

Lit.: Lehn, H.; Steiner, M.; Mohr, H: "Wasser, die elementare Ressource" und Helmuth Köck: "Wasser als Ressource"

Autor: KATALYSE Institut

Technologiefolgenabschätzung

(TA) Technology assessment. Technologie- und zukunftsorientierte Methode zur umfassenden Prüfung ökologischer Sachverhalte, die mit dem Einsatz verschiedener Technologien verbunden sind.

Dabei geht es nicht darum, den technischen Fortschritt aufzuhalten, sondern darum, diejenigen Züge zu beseitigen, die die Unterwerfung des Menschen unter den Apparat hervorrufen (H. Marcuse). Der technische Wandel in Industrie- und Entwicklungsländern ist von z.T. katastrophalen sozialen und ökologischen Folgen begleitet. Immer dringender benötigt die moderne Technikkritik eine Vorwegabschätzung der gesellschaftlichen Auswirkungen einer Technologie.

Dabei darf T. nicht bei der Ermittlung von Information stehenbleiben, sondern muß über die Bewertung zur Gesamtbeurteilung einer Technologie kommen, um ggf. auch ihre Nichteinführung zu erreichen oder Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die die Technologie verbessern, um sie gesellschaftlich und ökologisch verträglich zu machen. Die im März 1985 vom Deutschen Bundestag beschlossene Enquetekommission "Einschätzung und Bewertung von Technikfolgen" hatte drei Themenfelder zu bearbeiten begonnen: Chancen und Risiken von Expertensystemen in Produktion, Verwaltung, Handwerk und Medizin; Möglichkeiten und Grenzen beim Anbau nachwachsender Rohstoffe für Energieerzeugung und chemische Industrie; alternative landwirtschaftliche Produktionsweisen.

Autor: KATALYSE Institut

Tschernobyl

Am 26.4.1986 ereignete sich in einem der vier russischen Druckröhrenreaktoren (Kernkraftwerk) in Tschernobyl der bislang größte Unfall in einem Kernkraftwerk.

Es handelte sich um den ersten Super-GAU in der Geschichte der Kernenergienutzung (GAU). In Harrisburg war es 1979 fast zum Super-GAU gekommen. Der Super-GAU von Tschernobyl wird sich wahrscheinlich als der bislang folgenschwerste Unfall des Industriezeitalters erweisen.

Unfallablauf: Bei Wartungsarbeiten kam es nach einem Kühlwasserstau zur Überhitzung von Brennelementen, wodurch sich Wasserstoff bildete, der zusammen mit Sauerstoff aus der Luft in einer gewaltigen Knallgasexplosion das Reaktorgebäude wegsprengte. Die Brennelemente schmolzen zu einer über 2.000 Grad C heißen Kernschmelze zusammen. Schließlich fing der als Moderator (Kernreaktor) verwandte Graphitmantel (Kohlenstoff) Feuer, und ein regelrechter Feuersturm sog die radioaktiven Spaltprodukte (Kernspaltung), die aus der Kernschmelze austraten, in die Atmosphäre. Durch diesen Unfallablauf bedingt, verteilten sich die Spaltprodukte großräumig.

Zwei Wochen nach Unfallbeginn war der havarierte Reaktor so weit unter Kontrolle gebracht worden, daß weitere Explosionen bzw. ein Durchschmelzen des heißen Kerns in den Erdboden auszuschließen waren; der Reaktor wurde in einen Sarkophag eingeschlossen. Nach dem sowjetischen Unfallbericht wurden in Tschernobyl nur ca. 3% des hochradioaktiven Inventars freigesetzt (ohne Edelgase ca. 37 Mrd Becquerel), womit der Super-GAU von Tschernobyl allenfalls als mittlerer Unfall angesehen werden muß.
Radioaktive Belastungen in der ehem. UdSSR: Im Umkreis von etwa 250 km um Tschernobyl wurden akute Strahlenschäden beobachtet, über 120.000 Menschen mußten evakuiert werden. In den ersten Monaten nach dem Unfall starben über 30 Menschen an akuten Strahlenschäden. Etwa 1 Mio junge, oft zwangsrekrutierte Soldaten und Arbeiter haben sich bei den Entseuchungs- und Aufräumarbeiten am Sarkophag und in der 30-km-Sperrzone, die sich bis 1987 hinzogen, hohen Strahlenbelastungen ausgesetzt, 150.000 von ihnen besonders hohe Strahlendosen.

Ihre Arbeit dauerte meist nur einige Tage oder Wochen, bis der angesetzte Strahlengrenzwert von 350 mSv (!) (Strahlenschutzverordnung) erreicht war. Viele von ihnen werden an Krebs sterben und genetisch geschädigte Kinder hervorbringen. Bis 1992 waren je nach Quelle bereits 6.000-10.000 von ihnen an strahlungsinduzierten Erkrankungen gestorben und etwa 15.000 weitere erkrankt.
Aber auch in der Normalbevölkerung werden die gesundheitlichen Folgen des Super-GAU sichtbar. Die ersten gehäuft mißgebildeten Ferkel und Kälber traten 1986 auf; 1987 wurden die ersten genetischen Schäden an neugeborenen Menschen sichtbar. Erhöht haben sich bei Kindern bereits die Fälle an Leukämie und Schilddrüsenkrebs, beides Krebsarten mit kurzen Latenzzeiten. Die eigentliche Krebswelle, die ihren Höhepunkt 2005 erreichen wird, hat gerade erst begonnen. Insgesamt werden in der ehem. UdSSR 200.000-1 Mio (laut W.M. Tschernosenko) zusätzliche Krebstote erwartet.

Zugenommen haben auch die sog. nicht-spezifischen strahlungsinduzierten Erkrankungen wie Magen- und Darmerkrankungen, Anämie, allgemeine Immunschwäche, Blut- und Schwangerschaftkomplikationen.
Bis zu einer Entfernung von einigen 100 km vom Unfallort findet man auch 1992 noch stark erhöhte Radioaktivität. Fast 5 Mio Menschen leben immer noch in Gebieten mit durch die
Strahlenbelastung bedingtem erhöhtem Krebsrisiko. Radioaktive Belastungen in anderen Ländern: Die radioaktiven Wolken (Radioaktivität, Fallout) breiteten sich über große Teile Europas aus, selbst in Japan wurden erhöhte Radioaktivitätswerte gemessen.

Zu den besonders betroffenen Ländern der Kategorie 1 gehörten die UdSSR, Finnland, Schweden, Polen und Rumänien. Süddeutschland und die DDR zählten zu den stark betroffenen Gebieten der Kategorie 2 und Norddeutschland zu den gering belasteten der Katagorie 3.

In ganz Europa traten Anfang Mai 1986 erhöhte radioaktive Belastungen der Luft und nach Regenfällen Belastungen von Pflanzen und Böden auf. Im Freien angebaute

Nutzpflanzen sowie Milch von freiweidenden Kühen waren teilweise so stark verseucht, daß die kontaminierten Lebensmittel beschlagnahmt und entsorgt werden mußten. Je nach Regierung wurden veschieden strenge Grenzwerte für Gemüse, Milch und Fleisch erlassen und Weideverbote verhängt. Insgesamt wurden etwa 20 verschiedene Radionuklide (Radioaktivität) im Fallout festgestellt, wobei von Iod-131, das sich in der Schilddrüse anreichert (Anreicherung), in den ersten Wochen die größte Gefahr ausging.

Ab Sommer 1987 machten Cäsium-137 und -134 die größten radioaktiven Belastungen aus. Die besonders gefährlichen Stoffe Strontium und Plutonium gelangten glücklicherweise in nur geringen Mengen in die Umwelt. Neben immensen gesundheitlichen Schäden führte der radioaktive Fallout bislang zu wirtschaftlichen Kosten in Höhe von ca. 450 Mrd DM, v.a. bei betroffenen Bauern. In Finnland und Schweden bedeutete der Fallout ein Ende für die lappländische Rentierzucht: Für einige Jahrzehnte sind dort Flechten, Hauptnahrungsmittel der Rentiere, derart verseucht, daß das Rentierfleisch für ca. 20 Jahre nicht zum Verzehr geeignet ist, Belastungen von über 10.000 Bq/kg Cäsium wurden gemessen.

Situation in Westdeutschland: Nach den ersten radioaktiven Niederschlägen traten z.T. hohe Belastungen von Freilandgemüse (insb. großblättrige Pflanzen, z.B. Spinat) auf, v.a. in Bayern und Baden-Württemberg, wo generell die radioaktiven Belastungen um etwa den Faktor 10 über dem Bundesdurchschnitt lagen. Selbst nach zwei Wochen lag die Belastung frisch geernteter Pflanzen noch bei 2.500 Bq/kg Iod und 600 Bq/kg Cäsium. Neben Freilandgemüse ging die größte Belastung in den ersten Wochen von verseuchter Milch aus, die über den Belastungspfad Gras-Kuh-Milch (Anreicherung) Iod angereichert hatte. Mitte Mai 1986 lag die durchschnittliche Kontamination der Milch in Bayern (bzw. Nordrhein-Westfalen) bei 300 Bq/l (90 Bq/l) Iod und 150 Bq/l (40 Bq/l) Cäsium.

Mit einer Verzögerung von etwa 2 Wochen stieg die Belastung für Fleisch stark an. Besonders betroffen war Wild, aber auch Rindfleisch war Mitte Mai mit 100 Bq/kg Iod und 500 Bq/kg Cäsium belastet. Lokal traten sogar Werte von einigen tausend Becquerel auf. Auch 1987 konnte man noch deutlich über dem Durchschnitt liegende radioaktive Belastungswerte messen: Insb. Wild, Binnenseefische (einige hundert Bq/kg) und Pilze (einige tausend Bq/kg) wiesen z.T. noch hohe Cäsiumwerte auf.

Grenzwerte: In der BRD wurde für Molkereimilch ein Grenzwert für 500 Bq/l festgelegt, für Gemüse 250 Bq/kg Iod. Da 1986 noch Bundesländer eigene Grenzwerte festlegen konnten, wurden z.T. sehr viel schärfere Grenzwerte erlassen, so in Hessen: Milch 20 Bq/l und für Fleisch 200 Bq/kg Iod und 100 Bq/kg Cäsium. Über den Grenzwerten belastete Milch wurde jedoch i.d.R. nicht vernichtet, sondern mit geringer kontaminierter Milch bis unter die Grenzwerte gemischt. Europaweit wurden ab Juni 1986 die als hoch einzustufenden Grenzwerte von 370 Bq/kg bzw. Bq/l für Säuglingsnahrung und 600 Bq/kg bzw. Bq/l Cäsium für alle sonstigen Lebensmittel verabschiedet.

Eine, insb. von Frankreich anvisierte, deutliche Heraufsetzung (!) der EG-weiten Grenzwerte ist 1987 vorläufig gescheitert.
Folgen: Innerhalb von 50 Jahren wird jeder Westdeutsche infolge des Tschernobyl-Fallouts durchschnittlich 1,4 mSv (Sievert)
effektive Dosis (Strahlendosis) erhalten. Die Schilddrüse ist mit durchschnittlich 3,1 mSv das am höchsten belastete Organ (alle Werte für Erwachsene). Die Ganzkörperdosis setzt sich insb. zusammen aus Verzehr 1986 (0,15 mSv) und Bodenstrahlung 1986-2035 (1,15 mSv). Die Bodenstrahlung kommt von den in den Boden gelangten radioaktiven Substanzen. Aufgrund dieser durch Tschernobyl bedingten zusätzlichen
Strahlenbelastung von 1,4 mSv werden in Deutschland etwa 4.700-14.200 Menschen an Krebs erkranken, was einer kaum feststellbaren statistischen Erhöhung der Krebsrate von etwa 0,1% entspricht.

In verschiedenen Studien wurde in der BRD direkt nach dem Unfall eine erhöhte Mißbildungsrate bei Kälbern in Bayern und eine Zunahme von Trisomie 21 bei Menschen festgestellt.

Nachrüsten oder stillegen: In der ehem. UdSSR sind 16 Tschernobyl-Reaktoren (Typ: RBMK, 1.000 MW) in Betrieb; diese und 10 weitere Uraltreaktoren im ehem. Ostblock weisen laut Reaktorexperten größte Sicherheitsdefizite auf. Favorisiert wird - insb. von der westeuropäischen Nuklearindustrie - eine Nachrüstung der Reaktoren, obwohl dies sowohl technisch wie auch finanziell (ca. 15 Mrd DM) praktisch nicht realisierbar ist. Eine Risikominderung ist dagegen nur durch eine Stillegung zu erreichen, die sich bei gleichzeitiger Mobilisierung der ungeheuren Energieeinsparpotentiale, die in den ehemals sozialistischen Ländern wie nirgends sonst brachliegen, ohne Kraftwerkszubau realisieren ließe.

Weitere Störfälle: Im Oktober 1991 ereignete sich im Reaktor II in Tschernobyl eine Wasserstoffexplosion mit Großbrand. Da die manuelle Reaktorabschaltung gelang, blieben die radioaktiven Belastungen lokal begrenzt. Im März 1992 kam es zu einem schweren Störfall mit Austritt von Radioaktivität im Reaktor bei St.Petersburg (Block II).

1992 wurde beschlossen, den zerstörten Tschernobyl-Reaktor mit einem zweiten Sarkophag zu umgeben, da der alte nicht mehr dicht sei. Der zerstörte Reaktor muß einige zehntausend Jahre gegen das Austreten weiterer Radioaktivität abgedichtet werden.

 

Autor: KATALYSE Institut

Terrestrische Strahlung

T. ist ionisierende Strahlung, die von natürlichen radioaktiven Stoffen ausgeht, die in unterschiedlicher Konzentration überall auf der Erde vorkommen (Natürliche
Strahlenbelastung).

Diese natürlichen Radionuklide findet man in Luft und Wasser, im Erdboden, Gestein und Baustoffen (Radioaktive Baustoffe). Die von T. hervorgerufene
Strahlenbelastung ist vor allem von der Beschaffenheit des Bodens abhängig und wechselt daher von Ort zu Ort. In Deutschland liegt die
effektive Dosis (Strahlendosis) durch T. zwischen 0,05 mSv/Jahr und 3 mSv/Jahr. Im Durchschnitt (0,43 mSv/Jahr) hat damit die T. einen Anteil von ca. 40% an der Gesamtbelastung durch natürliche Quellen (
Strahlenbelastung). In manchen Regionen der Erde treten Strahlendosen von über 20 mSv/Jahr auf, wie z.B. in Kerala (Indien) aufgrund von Monazitsandstein.
Den größten Anteil an der T. haben Kalium-40 und die Radionuklide der natürlichen Zerfallsreihen (Thorium-, Uran-Radium- und Actiniumreihe).
Beim Aufenthalt in Häusern liegt die
Strahlenbelastung durch T. höher als im Freien; hier spielen die verwendeten Baustoffe die entscheidende Rolle (Leningrader Summenformel).
Aus natürlichen Quellen wird der Mensch neben der T. noch durch kosmische Strahlung und durch Inkorporation von Radionukliden (besonders stark durch Radon) belastet.

Autor: KATALYSE Institut

Trinkwasserschutzgebiet

Nach der DIN 2000 soll Trinkwasser als Naturprodukt so naturbelassen wie möglich sein.

Das Wasserschutzgebiet wird durch Verordnung festgesetzt. Vom DVGW und Länderarbeitsgemeinschsft sind gemeinsam Schutzgebietsrichtlinien erstellt worden.

siehe auch Stichwort Wasserschutzgebiet

Autor: KATALYSE Institut

Treibhauseffekt

Die während des Tages auf die Erde treffende kurzwellige Sonnenstrahlung wird von der Erdoberfläche und teilweise von der Atmosphäre absorbiert und in Wärmeenergie umgewandelt. Diese Energie wird kontinuierlich, vor allem in Form langwelliger Infrarotstrahlung, wieder an die Atmosphäre und in den Weltraum abgegeben.

Klimarelevante Spurengase wie Kohlendioxid (CO₂) oder Methan (CH₄) absorbieren einen Teil dieser Infrarotstrahlung und emittieren sie in alle Richtungen, auch zurück zur Erdoberfläche. Dadurch wird der Wärmeverlust der Erde verringert und die bodennahe Luftschicht erwärmt. Dieses Phänomen wird als natürlicher Treibhauseffekt bezeichnet.

Der natürliche T. stellt eine gigantische, lebensnotwendige "Klimaanlage" dar. Ohne den natürlichen T. läge die bodennahe Durchschnittstemperatur auf der Erde nicht bei +15 Grad °C, sondern bei -18 Grad °C. Seit Beginn der Industrialisierung sind die Konzentrationen der T.-Gase in der Atmosphäre durch menschliche Tätigkeiten angestiegen und zusätzliche T.-Gase, v.a. FCKW, hinzugekommen. Durch diesen zusätzlichen T. wird der natürliche T. verstärkt und die Stabilität des Weltklimas gefährdet.

Ursachen: Schaut man sich die Emittentengruppen an, so steht der Energieverbrauch mit 50 Prozent an der Spitze (Kohlendioxid, Methan, Ozon), gefolgt von der Chemie mit 20 Prozent (FCKW, Treibgase), der Landwirtschaft mit 15 Prozent (Methan, Distickoxid) und der Regenwald-Zerstörung mit 15 Prozent (Kohlendioxid, Distickoxid). Besonders hoch liegt der Anteil der Industrienationen an den T.-Gasemissionen (Kohlendioxid-Problem). Der weltweite Treibhausgasausstoß lag 2023 bei 40,9 und 2022 bei 36,6 Milliarden Tonnen CO2.

Folgen: Auch wenn die Szenarien der Klimaforscher noch mit vielen Unsicherheiten behaftet sind, so zeichnen sich doch einige Tendenzen ab.

Bis zum Jahr 2100 wird eine Erhöhung der bodennahen Weltmitteltemperatur von 2-5 Grad °C erwartet; regional und jahreszeitlich kann diese Erwärmung, zu den Polen hin zunehmend, um ein Mehrfaches größer sein. Innerhalb der letzten 100 Jahre nahm die Temperatur bereits um 0,3-0,6 Grad °C zu, wobei die Zunahme in den nördlichen Breiten z.T. über 5 Grad °C betrug.

Sehr wahrscheinlich wird durch die Wärmeausdehnung des Wassers und das Abschmelzen des Inlandeises der Meeresspiegel steigen und zwar bis 2100 um etwa 0,2-1,4 Meter. In den letzten 100 Jahren stieg der Meeresspiegel bereits um etwa 12 cm.

Wissenschaftler gehen davon aus, dass aufgrund der beginnenden Klima-Veränderungen Häufigkeit und Intensität extremer klimatischer Ereignisse wie Orkane, Sturmfluten, sintflutartige Niederschläge und Dürrekatastrophen zunehmen werden.

Die beschriebenen Klimaveränderungen können für die Menschheit verheerende Folgen haben, die alle anderen Umwelteingriffe überschatten. Der Meeresspiegelanstieg wird großflächige Landverluste in Küstenregionen, v.a. in der Dritten Welt, zur Folge haben (Deichbau). Die zunehmende Erwärmung begünstigt die Ausbreitung der Wüsten, extreme Wetterereignisse werden ganze Regionen verwüsten. 

Insgesamt werden Millionen von Menschen insbesondere in den Entwicklungsländern ihrer Lebensgrundlagen beraubt und zu Umweltflüchtlingen. Während die meisten Länder beim T. auf der Verliererseite stehen, gibt es möglicherweise auch Gewinner. Länder wie Sibirien oder Kanada rechnen sich durch das Auftauen von Dauerfrostgebieten Vorteile aus, wie z.B. die Ausdehnung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen, und zeigen daher wenig Interesse, für die Bekämpfung des T. Geld zu investieren.

Neben den schon spürbaren Temperaturerhöhungen mehren sich die Zeichen, dass wir bereits mitten in der Klimaveränderung stehen. In den letzten Jahren ist die Zahl der Naturkatastrophen infolge von Wetterinstabilitäten stark angestiegen. 1991 starben knapp 160.000 Menschen an den Folgen von Naturkatastrophen, 22,5 Millionen wurden obdachlos. Die angerichteten Sachschäden lagen bei fast 11 Mrd. US-Dollar. Die Werte liegen weit über dem langfristigen Durchschnitt.

Andere Anzeichen stellen Veränderungen in Flora und Fauna dar. Eine Reihe von Pflanzen und Tieren beginnen, sich in den wärmer werdenden nördlichen Regionen anzusiedeln, viele andere können sich den neuen Bedingungen nicht schnell genug anpassen; das T.-bedingte Artensterben hat bereits begonnen.

Von großer Bedeutung ist das Zusammenspiel von T. und Ozonabbau. Die Erwärmung der bodennahen Atmosphäre durch den T. ist verbunden mit einem Temperaturrückgang in der Stratosphäre, der den Ozonabbau begünstigt. Der Rückgang der stratosphärischen Ozonschicht führt zu einem Anstieg der UV-Strahlung, die insb. das Meeres-Plankton bedroht. Absterbendes Plankton wiederum setzt zusätzliches Kohlendioxid frei, das den T. weiter verstärkt.

Gegenmaßnahmen: Vordringlich ist die drastische Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen (Kohlendioxid-Problem) und der FCKW-Emissionen (Treibgase, Spraydosen, Kühlschrank). Klimaforscher schätzen z.B., dass die Kohlendioxid-Emissionen bis 2020 um 70 Prozent reduziert werden müssen, um den Temperaturanstieg auf 1-2 Grad °C zu begrenzen!

Gerade die Industriestaaten als Hauptverursacher des T. stellen sich dieser globalen Herausforderung bislang nicht.

Autor: KATALYSE Institut

Treibgase

T. dienen zur Förderung und Zerstäubung von Stoffen und Zubereitungen aus Spraydosen. Dafür wurden noch bis vor wenigen Jahren bestimmte FCKW (insb. FCKW 11 und 12) eingesetzt.

Wegen der Gefahr des Ozonabbaus und der Verstärkung des Treibhauseffektessind diese T. weitgehend substituiert worden. Lag der FCKW-Einsatz 1990 noch bei 1.585 t entsprechend 2,5% allerSpraydosen, so dürfen nach der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung seit dem 1.1.1992 keine Druckgaspackungen mehr mit den von der Verordnung erfaßten T. in Umlauf gebracht werden. Befristete Ausnahmen gelten nur für bestimmte medizinische und technische Anwendungsformen.
Die Verordnung spricht entgegen ihrem Namen kein generelles Verbot von FCKWaus, sondern nur für einige als besonders schädlich betrachtete Vertreter dieser Verbindungsklasse. So sind durchaus teilhalogenierte FCKW wie FCKW 142b oderFCKW 152a als alternative T. in Betracht.
Als Ersatzstoffe für die problematischeren FCKW werden heute v.a. Propan, Butanund 
Dimethylether (DME) verwandt. Die Lebensdauer dieser T. in der Atmosphäreliegt mit 1-2 Wochen sehr niedrig, verglichen mit der des Methans von 10 Jahren. 
Ihr Abbau führt wie bei allen Kohlenwasserstoffen in Gegenwart der Stickoxide zur Erhöhung des bodennah unerwünschten Ozons. Ein weiterer Nachteil ist die Brennbarkeit dieser T..
Günstiger sind die selten benutzten T. Stickstoff, Luft und Kohlendioxid zu beurteilen. Wesentlich umweltverträglicher als die Einwegverpackung Spraydose ist aber in jedem Fall das wiederbefüllbare und treibgasfreie Pumpspray.

Autor: KATALYSE Institut

TA-Luft

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft; erste Fassung 1974, letzte Aktualisierung 1986.

Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung von Anlagen (Genehmigungsverfahren) und zur nachträglichen Anordnung bei bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Die T. enthält Grundsätze für die Beurteilung von Projekten, Meßvorschriften sowieEmissionsgrenzwerte undImmissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe. 

Die Grenzwerte sollen dem Stand der Technik entsprechen und müssen deshalb regelmäßig fortgeschrieben werden. Obwohl als Verwaltungsvorschrift nur für Behörden bindend, hat die Rechtsprechung die Verbindlichkeit der T. für die Genehmigungsverfahren dadurch erhöht, daß sie ihr den Rang einer vorweggenommenen Gutachteraussage zuweist. Durch die T. von 1986 wurden erstmals auch Fristen für die Nachrüstung von Altanlagen (Altanlagensanierungsprogramm) erlassen.

Siehe auch: Immissionsgrenzwerte, Großfeuerungsanlagenverordnung

Autor: KATALYSE Institut

Tropenwaldnetzwerk

Das Tropenwaldnetzwerk ist ein Zusammenschluß von deutschen und brasilianischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Dachverbänden, die sich mit ökologischen, sozialen und kulturellen Fragen zum tropischen Regenwald in Brasilien beschäftigen.

Mitglieder des NGO-Netzwerkes sind Initiativen, Stiftungen und Umweltschutzverbände, private und universitäre Forschungseinrichtungen und interessierte Privatpersonen. Mit Beobachterstatus beteiligt sind außerdem die staatlichen Träger der Entwicklungszusammenarbeit.
Vor dem Hintergrund des breiten und interdisziplinären Spektrums seiner Mitglieder begleitet das Netzwerk mit seiner Arbeit die Bemühungen, den Tropenwald des Amazonasbeckens und den atlantischen Küstenwald zu bewahren und nachhaltige Regionalentwicklungen in Kraft zu setzen.
Den Schwerpunkt der Aktivitäten bildet die zivilgesellschaftliche Beobachtung und Begleitung des internationalen Pilotprogramms zum Schutz des brasilianischen RegenwaldesPPG7, sowie von die Region berührenden Entwicklungsprojekten.
Mit seinen Aktivitäten engagiert sich das Netzwerk durch die Bereitstellung eines Informations- und Koordinationsforums für die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Partizipation.
Weitere Ziele und Aufgaben sind eine koordinierte themenorientierte Öffentlichkeitsarbeit, verstärktes und fokussiertes Lobbying in den Institutionen der Geberländer, der Weltbank und der brasilianischen Regierung sowie die Einbindung der NGO als Beratungsinstitutionen bei staatlichen Stellen und in den Medien.

Autor: KATALYSE Institut

Tierschutzrecht

Zum Umweltrecht im weiteren Sinne gehört auch das T., wobei sich häufig Überschneidungen mit der Folge der Mehrfachzuordnung der Norm ergeben.

Neben z.B. dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht unterfällt es der konkurrierenden Gesetzgebung des Artikels 74 GG. Zu unterscheiden hiervon ist der artenspezifische Schutz des 20 im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der in das Umweltrecht als Ganzes integriert ist. Das Tierschutzgesetz schützt allgemein Leben und Wohlbefinden des Tieres (1 TierSchG).

Autor: KATALYSE Institut

Tierhaltung

Unter Tierhaltung versteht man die Haltung von Nutztieren (Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Geflügel u.a.) sowie Haus- (Katze, Hund, Vögel u.a.) und Zootieren unter menschlicher Pflege und Aufsicht.

Landwirtschaftliche Nutztiere werden zur Erzeugung tierischer Nahrungsmittel, v.a. Fleisch, Milch und Eiern gehalten. Die Tierhaltung umfasst darüber hinaus u.a. die Züchtung, Fütterung, die Tierernährung, die Unterbringung, sowie Haltung und Pflege. Hinsichtlich der Haltungsformen unterscheidet man v.a. die Artgerechte Tierhaltung und die Massentierhaltung (beispielsweise die Batteriehaltung von Legehennen).

Landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland 1999

  • 102 Mio. Geflügel
  • 24 Mio. Schweine
  • 15 Mio. Rinder
  • 2,8 Mio. Schafe
  • 0,6 Mio. Pferde
  • 0,1 Mio. Ziegen

Autor: KATALYSE Institut

TA-Lärm

Die Technische Anteilung zum Schutz gegen Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Sie setzt behördenverbindliche Immissionsgrenzwerte für das Genehmigungsverfahren von Gewerbe- und Industrieanlagen und zur nachträglichen Anordnung bei bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG fest.

Die Höhe der zulässigen Immissionswerte richtet sich nach der tatsächlichen baulichen Nutzung bzw. im Falle einer vorhandenen Bauleitplanung nach der geplanten baulichen Nutzung des zu beurteilenden Gebietes im Einwirkungsbereich der Anlage.

Die Neufassung der TA Lärm als Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 48 BImSchG trat am 1. November 1998 in Kraft. Bisher erfasste die TA Lärm unmittelbar nur diejenigen Anlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedurften.

Die neue TA Lärm gilt auch für nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen, die bei weitem die meisten Anlagen nach dem BImSchG repräsentieren. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen:

  • Sportanlagen, die der Sportanlagenlärmschutzverordnung unterliegen
  • nicht genehmigungsbedürftige Freizeitanlagen sowie Freiluftgaststätten
    {* }nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen
  • Schießplätze, auf denen mit Waffen ab Kaliber 20mm geschossen wird
  • Tagebaue und die zum Betrieb eines Tagebaus erforderlichen Anlagen
  • Baustellen
  • Seehafenumschlagsanlagen
  • Anlagen für soziale Zwecke

Die neue TA Lärm berücksichtigt auch die von anderen Anlagen ausgehende Vorbelastung auch betriebsübergreifend und vergleicht die in der betroffenen Nachbarschaft entstehende Gesamtbelastung mit den Immissionsrichtwerten.

Die Immissionsrichtwerte wurden gegenüber der alten Fassung von 1968 zwar nicht geändert. Dafür wurden Ruhezeitenzuschläge eingeführt. Der Zuschlag für diese Ruhezeiten beträgt 6 dB, aber von diesem Zuschlag kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.

Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.
Lärmgrenz- und –richtwerte.

Autor: KATALYSE Institut

Teich

siehe Gartenteich.

Autor: KATALYSE Institut

Tumor

Allgemeine Bedeutung: Schwellung. Kann verursacht sein durch Entzündung oder Gewebevermehrung in Folge überschießenden Wachstums von Gewebezellen.

Dieses Wachstum ist irreversibel und von körpereigenen Regulationsmechanismen unabhängig. Man unterscheidet gutartige (benigne) von bösartigen (malignen) T.. Gutartige T. wachsen langsam. Sie können eine beträchtliche Größe erreichen und durch Verdrängung Nachbarorgane schädigen. Mikroskopisch unterscheiden sich ihre Zellen kaum von normalem Gewebe.

Bösartige T. entwickeln sich meist sehr schnell, wachsen in Nachbarorgane ein, die sie dadurch zerstören, und sie bilden durch Absiedlung von einzelnen T.-Zellen Tochtergeschwülste (Metastasen) in entfernt liegenden Organen. Mikroskopisch sind ihre Zellen sehr unterschiedlich geformt und weisen kaum noch Ähnlichkeit mit ihren Ausgangsgeweben auf.

Bösartige und gutartige T. werden nach ihren Ausgangsgeweben eingeteilt. Die bekanntesten bösartigen T. sind die Karzinome, die sich aus Haut-, Schleimhaut- und Drüsengeweben bilden (Krebs, Hautkrebs), und die Sarkome, die sich aus Bindegewebs- und Knochenzellen bilden.

Autor: KATALYSE Institut

TRK-Wert

Technische Richtkonzentration; diejenige Konzentration eines Gefahrstoffs als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft, die als Anhaltspunkt für die zu treffenden Schutzmaßnahmen und die meßtechnische Überwachung am Arbeitsplatz heranzuziehen ist.

T. werden für krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe anstatt MAK-Werten aufgestellt. Die Einhaltung der T. am Arbeitsplatz soll das Gesundheitsrisiko vermindern. T. gibt es z.B. für so gefährliche Stoffe wie Asbest oder Benzol.

T. schließen Gesundheitsschäden der Beschäftigten wie Krebs oder Erbgutschäden nicht aus. Langfristig sind nicht nur Beschränkungen sondern Verwendungsverbote für krebserzeugende Stoffe anzustreben, um einen effektiven Gesundheitsschutz zu erreichen.

Lit.: Deutsche Forschungsgemeinschaft: MAK-Wert-Liste, Weinheim 1991

Siehe auch: Arbeitsplatz

Autor: KATALYSE Institut

Trinkwasser: Service – Verbraucherinformationen

Schadstoffe im Trinkwasser

  • Kupfer
  • Blei
  • Asbest
  • Nitrat
  • Pestizide
  • Schwer abbaubare synthetische Verbindungen
  • Trinkwasserfilter gegen Schadstoffe?
  • Was ist eigentlich Tafelwasser?
  • Sind Sodageräte bzw. Sprudler für Leitungswasser sinnvoll?

Kupfer im Trinkwasser

 
Blei im Trinkwasser
Durch den jahrzehntelangen Einsatz von Bleiverbindungen als Antiklopfmittel in Treibstoffen kam es durch die Verkehrsemissionen v.a. bei Kindern zu einer hohen Grundbelastung mit Blei. Eine weitere Erhöhung der Bleibelastung durch bleihaltiges Trinkwasser stellt eine zusätzliche Gefährdung der Gesundheit vor allem von Kindern dar.

Trinkwasser enthält im Durchschnitt wenig B.. B.-Wasserleitungen (Bleirohre)können zusammen mit weichem Wasser zu hohen B.-Konzentrationen führen. Bei hartemWasser kann sich eine Schicht aus basischem B.-Karbonat bilden, die B.-Ablösungen ins Trinkwasser behindert. Bleileitungen finden sich v.a. im Altbaubestand, der vor 1950 errichtet wurde. Im Stagnationswasser (längere Zeit in den Leitungen stehendes Wasser) aus diesen Bleileitungen kann in der Regel eine Überschreitung des Grenzwertes von 40 µg Blei/Liter Trinkwasser nachgewiesen werden.

Die Neufassung der EU-Trinkwasser-Richtlinie, die auch in deutsches Recht, also in die Trinkwasserverordnung umgesetzt werden muss, sieht eine Absenkung des Grenzwertes auf Trinkwasser ab 1. Dezember 2003 auf 25 µg/Liter und ab 1. Januar 2013 auf 10 µg/Liter vor. Da der Austausch von Bleileitungen und Armaturen in gesamten EU weit über 40 Milliarden DM kosten wird, wurde für die Einhaltung des neuen Blei-Grenzwertes eine Übergangszeit von 15 Jahren vorgesehen.

Rohrleitungen aus Asbest-Zement sind in den Netzen der deutschen Trinkwasserversorgungsunternehmen in einer Gesamtlänge von mehreren 10.000 Kilometern verbaut worden. Als problematisch anzusehen ist dieses, wenn in derartigen Asbestzementrohrleitungen (entgegen der Vorgaben derTrinkwasserverordnung) saures Wasser bzw. Wasser, dass nicht im pH-Gleichgewicht steht, transportiert wird. Dann besteht die Gefahr, dass sich Asbestfasern in großer Zahl aus dem Rohrleitungsmaterial herausgelöst werden.

Umfassende Untersuchungen zu gesundheitlichen Schäden durch die Aufnahme von Asbestfasern aus dem Trinkwasser liegen bislang nicht vor. Es besteht allerdings der Verdacht, dass die Asbestfasern die Darmwand durchdringen können. Wenn Kleidungsstücke und Bettwäsche usw. mit Wasser gewaschen wird, das Asbestfasern enthält, können die Wäschestücke Fasern aufnehmen und während der Trocknung an die Umgebungsluft abgeben, die dann eingeatmet werden können. Ob dies angesichts der Grundbelastung mit Asbestfasern in der Atemluft eine relevante Kontamination darstellt, ist wissenschaftlich noch nicht abschließend bewertet.

Einige Wasserversorgungsunternehmen lassen ihre Asbestzementrohrleitungen mit lebensmittelrechtlich zugelassenen Epoxidharzen auskleiden, da der Austausch der aller Asbestleitungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar erscheint.

 
Nitrat im Trinkwasser
Im Zusammenhang mit der Nitratbelastung des Trinkwassers wird immer wieder die Gefahr der "Baby-Blausucht" (in der medizinischen Fachsprache als Methämoglobinämie bezeichnet) beschworen. Allerdings liegt aus den letzten 50 Jahren kein klinisch beschriebener Fall der "Baby-Blausucht" aus Deutschland vor, der auf nitratbelastetes Trinkwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung zurückgeführt werden konnte. Der Grenzwert für Nitrat in der Trinkwasser-Verordnung wurde vor zehn Jahren von 90 mg/l Nitrat auf 50 mg/l reduziert.

Die "Baby-Blausucht" war vor allem ein Problem von Einzel- und Selbstwasserversorgungen, wo es durch "hydraulische Kurzschlüsse" zwischen der Fäkaliengrube und dem Hausbrunnen zu Nitratbelastungen von mehreren 100 Milligramm Nitrat gekommen war. Wenn dieses hoch nitratbelastete Wasser auf dem Herd warmgehalten wurde, ergab sich durch die Verdunstung eine zusätzliche Aufkonzentration des Nitrats. Säuglingsbrei, der mit diesem Wasser zubereitet wurde, konnte dann zu einer Nitritvergiftung des Säuglings führen.

Neben dem Grenzwert von 50 mg/l gibt es in der EG-Trinkwasser-Richtlinie auch noch einen Richtwert von 25 mg/l. Dieser Richtwert basiert auf der Gefahr der Nitrosaminbildung. Die Nitrosamine mit ihrem kanzerogenen Potenzial entstehen via Nitrat aus Nitrit und sekundären Aminen und haben sich im Tierversuch als stark krebserregend erwiesen.
Im Hinblick auf die Gefahr der "Baby-Blausucht" und der Nitrosaminbildung ist zu berücksichtigen, dass viele Gemüse deutlich höhere Nitratkonzentrationen aufweisen als Trinkwasser. Im Winter findet man nicht selten Salate mit Nitratbelastungen von bis 2.000 mg/kg.

Pestizide im Trinkwasser
Auch im Hinblick auf die Diskussion um den Vorsorgegrenzwert für Pestizide von 0,1 µg/l ist zu beachten, dass die Pestizidaufnahme über Lebensmittel viel höher liegt.

Beispiel: Die Schimmelpilzbekämpfungsmittel Biphenyl (E 230), Orthophenylphenol(E 231) und Thiabendazol (E 233) gelangen beim Genuss von Südfrüchten (Zitronen, Orangen, Bananen) in Konzentrationen in den menschlichen Körper, die ein Vielfaches über den im Trinkwasser gelegentlich gemessenen Pestizidrückständen liegen. Mit den genannten Fungiziden werden die Schalen von Südfrüchten behandelt. Werden nach dem Schälen dieser Früchte nicht die Hände gewaschen, wird mit der kontaminierten Handfläche ein Teil derKonservierungsstoffe auf die verzehrte Frucht gebracht. Bei Bananen können so bis zu einem Viertel der aufgebrachten Fungizidmengen auf die geschälte Frucht gelangen.
Der Pestizidgrenzwert der EU-Trinkwasser-Richtlinie von 0,1 µg/Liter ist als Vorsorgegrenzwert zu betrachten. Geringfügige, punktuelle Grenzwertüberschreitungen können toleriert werden, sofern die Ausnahmegenehmigungen mit sinnvollen Sanierungsmaßnahmen im Einzugsgebiet der betroffenen Trinkwasserbrunnen verbunden werden.

Schwer abbaubare synthetische Verbindungen im Trinkwasser
Durch die Abwasserreinigung werden leicht abbaubare Schadstoffe mit gutemWirkungsgrad abgebaut - bezogen auf den "Biochemischen Sauerstoffbedarf in fünf Tagen" (BSB5) werden in der Regel mehr als 95 Prozent der leicht abbaubaren Substanzen im kommunalen Abwasser abgebaut. Schwer abbaubare Substanzen ("persistente" oder "refraktäre" Verbindungen synthetischer Herkunft) werden demgegenüber mit deutlich geringerem Wirkungsgrad "eliminiert". Problematisch sind diese Stoffe, wenn sie aufgrund ihrer lipophilen (fett-liebend) Eigenschaften ein hohes Bioakkumulationspotenzial (Anreicherung in Lebewesen und in der Umwelt) aufweisen. Beispiel für diese Stoffe sind z.B. die Moschus-Duftstoffe, die u.a. in Waschmitteln und Parfüms vorkommen können. In der Regel können diese apolaren Stoffe in der Trinkwasseraufbereitung allerdings gut an Aktivkohle adsorbiert werden. Besonders problematisch sind persistente Verbindungen dann, wenn sie aufgrund ihrer polaren Eigenschaften die Aufbereitungsstufen der Uferfiltratwerke zur Trinkwassergewinnung "durchbrechen", wie beispielsweise Sulfonverbindungen.

Trinkwasserfilter gegen Schadstoffe?
Trinkwasser hat zu Unrecht ein schlechtes Image. Das grassierende Misstrauen gegenüber dem Trinkwasser ist weitgehend unberechtigt. Denn gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel drohen zuletzt vomTrinkwasser. Die Schadstoffaufnahme über den Lebensmittel- und den Atemluftpfad liegt in der Regel um den Faktor 100 bis 1.000 höher als über das Trinkwasser.

Trotzdem versuchen viele Verbraucher, ihr Trinkwasser mit Haushaltswasserfiltern aller Art zu verbessern oder komplett durch Mineral- und Tafelwasser zu ersetzen. "Trinkwassernachbehandlungsgeräte" können allerdings bei unsachgemäßem Gebrauch zu einer Verkeimung (Belastung mit Mikroorganismen verursacht durchBakterien, Pilze, Protozoen, Viren o.ä.) des Trinkwassers führen. Angesichts der in der Regel guten Trinkwasserqualität ist der Einsatz von Wasserfiltern überflüssig; es sei denn, man ist Teetrinker und wünscht zur Entfaltung des vollen Aromas und Geschmacks weiches und weitgehend kalkfreies Wasser. Grundsätzlich ist Kalk nicht als Schadstoff zu betrachten, dies gilt auch für eine evtl. Braunfärbung des Trinkwassers, die in der regel auf eine Anreicherung mit Eisenoxiden zurück zu führen ist.
Bei einer ökologischen Betrachtung der Haushaltswasserfilter schlägt der Energie- und Ressourcenverbrauch bei Herstellung, Vertrieb, Gebrauch und Entsorgungbesonders negativ zu Buche.

Was ist eigentlich Tafelwasser?
Tafelwasser wird in der Werbung immer wieder als besonderes Wasser gepriesen. Es ist jedoch nichts anderes als Leitungswasser, das mit Kohlensäure versetzt und ziemlich teuer verkauft wird.

Sind Sodageräte bzw. Sprudler für Leitungswasser sinnvoll?
Fast überall hat das Trinkwasser eine gute Qualität und gehört zu den am besten überwachten Lebensmitteln überhaupt. Nur in einigen wenigen Fällen kann die Verwendung von

Mineralwasser gegenüber Leitungswasser Vorteile bringen, nämlich wenn

  • das Trinkwasser sehr nitratreich ist,
  • wenn das Trinkwasser z.B. durch alte Hausinstallationen (Bleirohre) belastet wird,
  • wenn das Wasser zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet wird (auf die Kennzeichnung für Säuglingsnahrung geeignet achten!)

Sodageräte und Sprudler weisen eine Reihe von Vorteilen auf:

  • Sie sparen sich das Schleppen von Flaschen und Kästen
  • Sodageräte und Sprudler rechnen sich schnell und sparen Ihnen v.a. im heißen Sommer so manchen Euro
  • Sie tun etwas für die Umwelt, da keine gefüllten und leere Mineralwasserflaschen mehr per LKW über die Autobahnen transportiert werden müssen und sie unterstützen die Nutzung des regionalen Produkts Trinkwasser
  • Die Trinkwasser -Grenzwerte sind in einigen Bereichen strenger als die von Mineralwasser

Autor: KATALYSE Institut

Toxizitäts-Äquivalent

Auch toxisches Äquivalent, das zur Vergiftung nötige Giftquantum pro kg Körpergewicht.

Siehe auch: Dioxine und Furane

Autor: KATALYSE Institut

Toxizität

Giftigkeit. Es wird zwischen akuter, subakuter und chronischer T. unterschieden.

Akute T. tritt nach kurz andauernder Einwirkung eines Stoffes auf (bei Menschen bis 3 Monate, bei Tieren 48 bzw. 96 h). Subakute T. nach mittlerer Einwirkungsdauer (Mensch: 3-6 Monate), chronische T. nach längerer Einwirkungsdauer (Mensch: ab 6 Monate). Z.B. bewirkt die akute T. des Zigarettenrauches einen Hustenanfall, die chronische T. ein Raucherbein (Tabakrauch).

Autor: KATALYSE Institut

Toxine

Meist wasserlösliche Giftstoffe, von Mikroorganismen, Pflanzen oder Tieren mit nach unterschiedlichen Inkubationszeiten auftretenden spezifischen Wirkungen.

Bei Bakterien unterscheidet man die eiweissartigen, von lebenden Bakterien abgesonderten Ektotoxine (zum Beispiel Diphterie-, Tetanus- Scharlach- und Typhytoxine) von den in der Zelle gebundenen Endotoxinen, die erst nach Auflösung der Bakterien frei werden (zum Beispiel Lipopolysyccharide der Salmonellen).

Bekannte pflanzliche T. sind zum Beispiel Atropin aus der Tollkirsche, Opium aus Schlafmohn oder Curare aus Strychnos-Arten.

Siehe auch: Mykotoxine

Autor: KATALYSE Institut