Gerüststoffe

 Auch Builder. Wichtige Bestandteile von Wasch- und Reinigungsmitteln, welche die Wasserhärte mindern, Artikel lesen

Gasturbine

 G. sind erdgas- oder (seltener) leichtölgefeuerte rotierende Verbrennungsmaschinen, die bei hohen Artikel lesen

GAU

 Abk. für größter anzunehmender Unfall, auch: Auslegestörfall.Der G. ist der größte technische Artikel lesen

Gefahrstoffe

Gefahrstoffe sind im Chemikaliengesetz (ChemG) definiert. Hierzu gehören all jene gefährlichen Stoffe, die mindestens eine der insgesamt 15 definierten Eigenschaften besitzen.

  • explosionsgefährlich,
  • brandfördernd,
  • hochentzündlich,
  • leichtentzündlich,
  • entzündlich,
  • sehr giftig,
  • giftig,
  • gesundheitsschädlich,
  • ätzend,
  • reizend,
  • sensibilisierend,
  • krebserzeugend,
  • fortpflanzungsgefährdend,
  • erbgutgefährdend und
  • umweltgefährlich.

Ausdrücklich ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften, die durch ionisierende Strahlung hervorgerufen werden können.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen ebenso den Umgang und die Verwendung, die Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen.

Die Technischen Regeln für gefährliche Arbeitsstoffe (TRGS)gelten seit 1986 und lösten die TRgA ab. Die TRGS schreibt Maßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen vor und legt die Pflichten des Arbeitgebers zum Schutze des Arbeitnehmers und der Umwelt fest.

Die TRGS geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe für Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuß für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und der jeweiligen Entwicklung angepaßt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund. Hier finden Sie auch das Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905) mit Begründungen sowie das Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV (TRGS 906) mit Begründungen.

Autor: KATALYSE Institut

Gelbkreuz

 Bezeichnung aus dem Ersten Weltkrieg; bezieht sich auf die Markierung der Munition mit farbigen Artikel lesen

Gas

 Gase sind Substanzen, bei denen die einzelnen Moleküle so weit voneinander entfernt sind, daß Artikel lesen

Gasherd

 G. weisen gegenüber Elektroherden eine Reihe von Vorteilen auf: in Sekundenschnelle volle Leistung, Artikel lesen

Gallseife

Fleckentferner

Autor: KATALYSE Institut

GAIA

Die G.-Hypothese begreift das gesamte Spektrum lebender Materie auf der Erde, von den Tieren und Pflanzen bis zu den Mikroorganismen, als G., als untrennbare, komplexe Einheit, die in der Lage ist, ihre Umgebung so zu beeinflussen, daß sie den Bedürfnissen des Lebens entspricht.

So wird nach der G.-Hypothese die Atmosphäre der Erde und die Kreisläufe ihrer Elemente im wesentlichen durch die Biosphäre aktiv erhalten und reguliert. Die Erde wird quasi als ein Riesenorganismus aufgefaßt.
Die G.-Theorie gründet auf James E. Lovelock und versucht, das kybernetische System G. und die Einflüsse des Menschen auf G. besser zu verstehen. Seit der industriellen Revolution haben die Menschen die wesentlichen biochemischen Zyklen der Erde entscheidend verändert (Emissionen, Treibhauseffekt, Ozonabbau, Waldsterben, Wüste) und damit das komplexe Gleichgewicht G. gestört.

Autor: KATALYSE Institut

Gewässerschutz

  G. wird zur Notwendigkeit durch die vielfältige Nutzung von Gewässern (Gewässerbelastung) Rechtsgrundlage Artikel lesen