Dispersionsfarben

Dispersionslacke können mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet werden.

Dispersionswandfarben sind wegen ihrer Lösemittelarmut umweltschonend. Neue Entwicklungen, auch aus den Naturharzdispersionsfarben-Sektor (Naturfarben) haben zu nahezu emissionsfreien Dispersionswandfarben geführt.

Autor: KATALYSE Institut

Dichtungsstoffe

D. dienen der flächigen Abdichtung von Bauteilen gegen Feuchtigkeit und Wasserdampf und dem luft- und wasserdichten Schließen von Ritzen und Fugen.

Gegen Feuchtigkeit schützen Anstriche, Spachtelmassen und Folien. Wasserdampf wird durch Dampfsperren abgehalten. Ritzen und Fugen werden durch Fugenprofile und -bänder, Montageschäume und elastische und plastische Dichtungsmassen abgedichtet. Die dabei verwendeten Stoffe sind Polyurethane (PU), PVC, Neoprene, (Butadien), Polyethylen, Polysulfid, Acrylharze, Thiokol, Epoxidharze, Silikon, Kautschuk, Bitumen.

Ihre gesundheitliche Gefährdung für den Menschen reicht von Reizungen der Schleimhäute und Übelkeit bis hin zur Krebserregung. D. vermindern den Austausch der Raumluft mit der Außenluft. Enthält die Wohnung Baustoffe oder Einrichtungsgegenstände, aus denen giftige Gase entweichen, so kann eine zu starke Abdichtung der Außenwand zusätzliche Gefahr für die Bewohner darstellen. Besser ist es, Feuchtigkeitsschutz und Verhinderung von Zugluft durch konstruktive (z.B. Vermeiden durchgehender Fugen) statt chemischer Maßnahmen zu erreichen.

D. in Bauteilen: Mit dem zunehmenden Rückgang von Massivbauteilen und den immer höheren Qualitätsanforderungen hat das Abdichten von Wärme und Feuchtigkeit einen immer größeren Stellenwert eingenommen. Bestimmte Bauausführungen wie Flachdächer, Dachterrassen, große Sanitäranlagen bergen ihrerseits erhöhte Feuchtigkeitsgefahren. Zur Bewältigung derartiger moderner Bauwerksproblematik bietet die Industrie mittlerweile eine Vielzahl von Produkten an.
Von allen D. sind Silikon und Silikon-Kautschukprodukte baubiologisch noch am günstigsten zu bewerten.

In älteren D. können sich giftige PCB verbergen. In Zweifelsfragen sollte man einen Sachverständigen zu Rate ziehen und keinesfalls eigene "Sanierungen" vornehmen.

Autor: KATALYSE Institut

Denkmalschutz

D. bezieht sich sowohl auf den Schutz historischer Bau- und Kulturdenkmäler als auch von Kulturlandschaften und Landschaftsteilen, die als kulturgeschichtlich bedeutsam zu erhalten sind.

Nach 1, Abs.3 BauGB ist die "...Berücksichtigung des Denkmalschutzes..." festgesetzt. Bezogen auf Baudenkmäler wird der D. von den einzelnen Bundesländern durch das zentrale Landesamt für D. mit dem Landeskonservator wahrgenommen. Denkmalschutzwürdige Bauten werden in amtliche Verzeichnisse, die Denkmalschutzbücher oder -listen eingetragen. Besitzer eines unter D. stehenden Gebäudes sind verpflichtet, jede bauliche Veränderung mit der örtlichen D.-Behörde abzustimmen.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist festgeschrieben worden, daß historische Kulturlandschaften und Landschaftsteile, von besonderer Eigenart, zu erhalten sind. Hierzu gehören neben Knick-, Hecken-, Terrassen-, Weinberg- und Siedlungslandschaften auch Alleen, Hecken, Feldgehölze, Baum- und Gehölzgruppen, Ufergehölze, Schilf- und Rohrbestände, Moor und Streuwiesen, Feuchtgebiete und Wasserflächen.

Autor: KATALYSE Institut

Dämmung

Unter Dämmung kann Wärmedämmung sowie Schalldämmung verstanden werden.

Wärmedämmung verrringert Wärmeverluste von Gebäuden an die Umgebung (Wärmetransport). Hierzu gehören u.a.: die Verwendung von schlecht wärmeleitenden Baustoffen (U-Wert) für Außenwände und Dächer, der Einbau von wärmedämmenden Fenstern (Wärmeschutzverglasung) sowie das Vermeiden von Wärmebrücken und unkontrolliertem Luftaustausch.

Ein 100 m2 großes ungedämmtes Einfamilienhaus Baujahr 1960 verbraucht pro Jahr ca. 3.700 Liter Heizöl, ein nach der Wärmeschutzverordnung 1982/84 gebautes Haus ca. 1.500 Liter, ein nach der Wärmeschutzverordnung 1995 etwa 1.000 Liter und ein nach dem aktuell errichtetes Niedrigenergiehaus nur noch etwa 500-700 Liter.

Unter Schalldämmung wird die Verhinderung bzw. Behinderung der Fortpflanzung von Schallwellen durch eine Trennfläche verstanden. Der Schall wird an der Trennfläche vorwiegend reflektiert, d.h. zum Ausgangsort zurückgeworfen. Sie ist nicht mit der Schalldämpfung zu verwechseln. Für eine funktionierende S. ist es wichtig, dass die Trennfläche möglichst dicht ist. Aufgrund der unterschiedlichen Übertragungswege wird zwischen der Dämmung von Luftschall und der von Körperschall unterschieden.

Autor: KATALYSE Institut

Dämmstoffe

Wärmedämmstoffe, Schalldämmung

Autor: KATALYSE Institut

Dachbegrünung

Die Begrünung flacher und geneigter Dächer stellt besonders in dicht besiedelten Gebieten einen wichtigen Beitrag zum Klima des Gebäudes und der Umgebung dar.

Als Ersatz für verbaute Freiflächen bietet die D. Lebensraum für Pflanzen, Insekten und Tiere. Mit ihrer klimaregulierenden Wirkung schützt die D. vor sommerlicher Sonneneinstrahlung und bietet je nach Aufbau Wärmedämmeffekte. Gleichzeitig wird eine Verbesserung der Luft durch Binden von Verunreinigungen wie Staub und Schadkeimen sowie die Produktion von Sauerstoff bewirkt.

    Man unterscheidet zwischen:

  • Extensiver Begrünung, d.h. niedrige Stauden, Gehölze, Wildkräuter, Gräser bei dünnschichtigem vereinfachtem Bodenaufbau
  • Intensiver Begrünung, d.h. Rasen Stauden, Gehölze, punktuell Sträucher und Bäume, anspruchsvolle Pflanzen bei dickschichtigem differenziertem Bodenaufbau.

Zu beachten sind zusätzlich entstehende Lasten, vor allem bei nachträglicher D., sowie die sorgfältige Ausführung der Abdichtungen.

 

Autor: KATALYSE Institut

Dach

Geneigte D. sind weniger bauschadensanfällig und sollten Flachdächer vorgezogen werden.

Natürliche oder aus naturnahen Stoffen hergestellte, regional vorhandene D.-Eindeckungen (z.B. Ziegel, Stroh, Schilfrohr, Schiefer) sind den künstlichen (z.B. Beton-Dachsteine, Asbest-Zementplatten, Bitumen und Kunststoffdichtungsbahnen) vorzuziehen.

V.a. im städtischen Bereich ist durch eine Begrünung von Dachflächen eine Verbesserung des Stadtklimas (Dachbegrünung) möglich. Weitere D.-Baustoffe:

Holz (Holzschutzmittel), Beton, Stahl, Asbest, Wärmedämmstoffe.

Autor: KATALYSE Institut

100.000-Dächer-Programm

Das 100.000-Dächer-Programm ist ein Bundesförderprogramm, welches zinsverbilligte Kredite für Solarstromanlagen bietet. Es wurde bereits Anfang 1999 von der rot-grünen Regierung mit dem Ziel eingeführt, 100.000 Solarstromanlagen bis zum Jahr 2004 zu fördern. Die mit der Durchführung des Programms betraute Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt diese zinsverbilligten Kredite für Solarstromanlagen an private wie gewerbliche Antragsteller.

Im August 2001 erreichet das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm der Bundesregierung einen neuen Antragsrekord. Die 100 Megawatt-Grenze wurde überschritten. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat zum 01.01.1999 das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm gestartet und die Bedingungen zum 24.05.2000 überarbeitet. Demnach werden Solarstrom-Anlagen, ab einer Leistung von 1kWpeak, mit einem zinsverbilligtem Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren. Die Abwicklung erfolgt direkt über die Hausbank.

Die Einspeisevergütung für Solarstrom beträgt seit dem 01.04.2000 - Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz,
EEG - 0,99 DM je Kilowattstunde Solarstrom. Die Vergütung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Dies gilt auch für Anlagen, die vor dem 01.04.2000 errichtet wurden. Die Vergütung für Neuanlagen, die ab dem 01.01.2002 errichtet werden, sinkt um 5 %/kWh pro Jahr.

Das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm (HTDP) der Bundesregierung hat im September die 100-Megawatt-Grenze an geförderten Solaranlagen überschritten. Gleichzeitig verzeichnete die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen neuen Antragsrekord für das laufende Jahr: Im August gingen 2.166 Anträge auf einen Kredit aus dem HTDP ein. Noch Anfang 2001 hatte die Antragszahl bei rund 600 pro Monat gelegen. Diese Zahlen gab die KfW in Frankfurt/Main bekannt.

Bislang genehmigte die KfW in diesem Jahr etwa 50 Megawatt Solarstromanlagen. Die in 2001 vorgesehenen Finanzmittel über 65 Megawatt (MW) dürften damit vor Jahresende ausgeschöpft werden.

Ab 2002 verringern sich die Vergütungen für Solarstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem zweiten Förderprogramm der Bundesregierung für Photovoltaik. Anlagenbetreibern, die erst in 2002 ans Netz gehen, müssen die Energieversorger dann nur noch 94 Pfennig pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom statt wie bislang 99 Pfennig bezahlen. Die Einspeisevergütung kann nach wie vor mit Darlehen aus dem HTDP kombiniert werden.

Die Kreditsatz im HTDP liegt bei einem effektiven Jahreszins von 1,91%. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler und mittelständische Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte. Sie erhalten bis zu 12.825 Mark Darlehen pro Kilowattpeak Solarstrom. Werden andere öffentliche Mittel des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen in Form von Förderkrediten, Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt, vermindert sich der Finanzierungsanteil des Darlehens um diesen Betrag.
Private wie gewerbliche Antragsteller für Anlagen bis zu einer Leistung von 5 KWp (KWp = Kilowatt Peak, ist die höchste Nennleistung, die diese Anlage nach Herstellerangabe erreichen kann) werden einen Förderkredit über 100 Prozent der Investitionssumme bekommen.

Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Flächen ab einer neu installierten Spitzenleistung von ca. 1 kWp. Mitfinanziert werden die gesamten Investitionskosten einschließlich der Wechselrichter, der Installationskosten, der Kosten für Messeinrichtungen sowie der Planungskosten. Ausgeschlossen von der Förderung sind Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen. Wird zum Zeitpunkt der Bewilligung für den erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom eine Vergütung gewährt, die über der Mindestvergütung für Solarstrom nach dem
EEG liegt, so werden auch dort keine Darlehen für Maßnahmen gewährt.

Autor: KATALYSE Institut

Deponiegas

Durch mikrobiellen Abbau von organischen Abfällen in Deponien entsteht D.

Pro t Hausmüll entstehen ca. 150-250 m3 D.. Dieses entweicht aus der Deponie und gelangt in die Luft oder in den angrenzenden Boden. D. besteht zu bis zu 55% aus Methan (CH4) und bis zu 45% aus Kohlendioxid (CO2) (Prozentangaben bezogen auf das Volumen). Wegen des hohen Methangehaltes ist D. brennbar und kann zur Wärme- oder Stromerzeugung genutzt werden. Der Heizwert von 2,5 m3 D. entspricht hierbei ca. dem von 1 l Heizöl.

Werden stillgelegte Deponien bebaut, so kann durch Ansammeln von D. in Gruben, Kellern o.ä. Luft-Sauerstoff soweit verdrängt werden, daß Erstickungsgefahr besteht. Auch Pflanzen können durch D. geschädigt werden. D. enthält außerdem noch ca. 2% Geruchs- und Spurenstoffe (Halogenwasserstoffe, Schwefelwasserstoff, Kohlenmonoxid, Quecksilber etc.). Diese Stoffe können zu Korrosion in Aufbereitungsanlagen und Motoren führen.

Die exakte Zusammensetzung des Gases und dessen Gefährlichkeit ist abhängig von der Art der zu deponierenden Abfälle. Durch technisch aufwendige Einrichtungen kann das Gas weitestgehend aufgefangen werden. Je nach Zusammensetzung ist es verwertbar oder muß beseitigt werden, wobei die Behandlung geruchlos erfolgen sollte. Bei einer Verbrennung können Schadstoffe freigesetzt bzw. gebildet werden. Besonders hervorzuheben sind hier Dioxine und

Furane,
polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und höhere Kohlenwasserstoffe.

Um die Entstehung dieser gefährlichen Stoffe zu vermeiden, sind Verbrennungstemperaturen von mindestens 1.200 Grad C erforderlich.
Die D.-Behandlung erfolgte 1991 im alten Bundesgebiet zu 18% in Verbrennungsmotoren, zu 6% in Feuerungen, zu 39% durch Abfackeln, und in 37% der Deponien erfolgt keine Gaserfassung.

 

Siehe: Einspeisevergütung, Abfälle

 

Autor: KATALYSE Institut

Deponie

Eine Deponie ist ein lokal begrenzter, langfristig angelegter Ablagerungsort von Abfällen. Eine Müllkippe ist dagegen eine unorganisierte Abfallansammlung, die je nach Zusammensetzung des Abfalls Umwelt und Menschen gefährden kann.

Die vielseitigen Maßnahmen zur Deponiesicherung sind abhängig von den zur Ablagerung kommenden Abfällen wie z.B. Sonderabfälle (Sondermülldeponie, Hausmüll, Rückstände aus Müllverbrennungsanlagen, Bauschutt oder Erdaushub. In Westdeutschland wurden bisher rund 70 Prozent der festen Siedlungsabfälle, 90 Prozent der Inertabfälle (Bauschutt, Erdaushub) und ca. 50 Prozent der Sonderabfälle deponiert. Siedlungsabfälle wurden in der DDR fast ausschließlich auf Deponien verbracht.

Um Emissionen aus Deponien so gering wie möglich zu halten, sind eine Reihe von technischen Maßnahmen erforderlich: Es muß weitestgehend verhindert werden, dass schadstoffbelastetes Deponiesickerwasser aus der Deponie in den Untergrund oder in das Grundwasser gelangen kann.

Durch anaerobe Vergärung des organischen Materials entsteht Deponiegas. Dieses entweicht dem Deponiekörper und kann zu Schadstoffanreicherungen und Geruchsbelästigungen führen, wenn keine ausreichenden technischen Maßnahmen zur Ableitung, Entgiftung oder Verwertung getroffen werden.

Deponien können noch weitere Auswirkungen auf die Umwelt haben: Belästigungen von Nachbarn durch den Anlieferverkehr und durch Staub- oder Papierverwehungen, Einwirkungen auf das Landschaftsbild, auf die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Freizeit und Erholung, Bodenverbrauch (Bodenbelastung, Flächennutzung) und Beeinträchtigung durch massenhaftes Auftreten von Insekten, Ratten und Vögeln. Um diese Beeinträchtigungen möglichst niedrig zu halten, ist eine sorgfältige Betriebsweise und eine günstige Standortwahl einer Deponie besonders wichtig.

Die Problematik wird noch dadurch verschärft, dass eine Vielzahl ehemaliger Braunkohleabbaue und andere Restlöcher, die aus geologischer Sicht kaum zur Abfallablagerung geeignet sind, ohne jegliche Sicherungsmaßnahme als D. genutzt wurden (Altlasten).

Autor: KATALYSE Institut

Duales System

Die Duale System Deutschland Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoff, Bonn (DSD) wurde von Unternehmen des Handels, Verpackungsher-stellern und deren Materiallieferanten gegründet, um der Forderung der Verpackungsverordnung nach einer eigenständiger Sammlung und Verwertung von Sekundärrohstoffen zu genügen.

Die DSD überprüft die Vergabe des Grünen Punktes. Für die in das System einbezogenen Verpackungen muß sichergestellt sein, daß alle Verpackungen, die den "Grünen Punkt" tragen, über das D. flächendeckend außerhalb der kommunalen Abfallbeseitigung erfaßt und verwertet werden (Recycling).
Bis Ende 1994 sollen alle Bundesbürger an das D. angeschlossen sein. Die Finanzierung der Gesellschaft wird durch die Beiträge der Zeichennutzer sichergestellt und damit dem Nutzer übertragen (Grüner Punkt).

Die durch das D. entsorgten Abfälle unterliegen nicht dem Abfallgesetz, sondern gelten als Wirtschaftsgut. Dies hat zur Folge, daß der Müll ohne große Formalitäten und Vorschriften ins Ausland exportiert werden kann (Abfalltourismus), wo keinerlei Kontrolle über die Art der Entsorgung mehr möglich ist. Zudem kann das "Wirtschaftsgut Verpackung" in Industrieanlagen mit unzureichenden Filtereinrichtungen (Müllverbrennung) verbrannt werden, wobei auch hierbei nur geringe Überwachungsmöglichkeiten bestehen.

Autor: KATALYSE Institut

Deponiesickerwasser

Wasser aus Niederschlägen oder aus Abfällen, das den Deponiekörper durchfließt und im Abfall enthaltene lösliche Stoffe aufnimmt.

Die Menge des D.-Anfalls ist vor allem vom Niederschlag, der Verdunstung und dem Abfluß im Oberflächenbereich abhängig.
Bei einem mittleren Niederschlag von 750 mm/a fallen somit rd. 5 m3 D. pro Hektar und Tag an.

D. ist durch hohe organische Verschmutzungen sowie durch Verunreinigungen mit wasserlöslichen Nitraten, Sulfaten, Chloriden und Schwermetallen gekennzeichnet. Die Belastung des D. mit Schadstoffen hängt von der Abfallart, der Witterung und von biochemischen Abbauvorgängen (Abbau) in der Deponie ab.

Man versucht, durch Deponiebasisabdichtungen (Basisabdichtung) aus verdichtetem Boden, Lehm, Boden mit Zusätzen (z.B. Betonit) oder Kunststoffolien, den Sickerwasseraustritt aus der Deponie und damit eine Gefährdung des Grundwassers zu verhindern.

Mit Drainagesystemen oberhalb der Abdichtung wird das D. aufgefangen und einer Entsorgung zugeführt. Das D. sollte anschließend in Kläranlagen(Abwasserreinigung) aufbereitet werden, in der Praxis wird es jedoch oft im Kreislauf von neuem auf den Deponiekörper geschüttet, was zu einer Aufkonzentrierung der Schadstoffe führt.

Da die Langzeitsicherheit einer Deponieabdichtung i.d.R. nicht gewährleistet werden kann, kann D. austreten. So können Schadstoffe, die vom Boden in der Deponieumgebung nicht zurückgehalten werden, über Jahrzehnte ausgewaschen werden und das Grundwasser verunreinigen.

Nach der allgemeinen Rahmenvorschrift über die Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwässern aus Hausmülldeponien müssen D. nach dem Stand der Technik behandelt werden.
Dabei sind folgende Grenzwerte einzuhalten:
BSB: 20 mg/l;
CSB: 200 mg/l; Ammonium: 50 mg/l; abfiltrierbare Stoffe: 20 mg/l;
Fischtest: Verdünnungsfaktor 2; AOX: 0,5 mg/l.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 1991 im alten Bundesgebiet 7% des D. nicht erfaßt, und in 15% der Fälle gab es keine Angaben.

Lit.: U.Förstner: Umweltschutztechnik, Berlin 1991

Autor: KATALYSE Institut