Freiwillige Vereinbarung

Von der Industrie favorisiertes Mittel der Umweltpolitik. Eine F. ist eine freiwillig eingegangene Selbstverpflichtung der Industrie, Schadstoffemissionen zu reduzieren, ohne daß sie gesetzlich dazu verpflichtet wäre.

Tatsächlich reichen aber weder die ca. 2.000 Gesetze, die die Arbeit der chemischen Industrie reglementieren, noch die F. aus, die Umweltsituation zu verbessern. Darüber hinaus kann anhand der F. mit dem Verband der Lackindustrie gezeigt werden, daß diese nicht eingehalten werden. Ohne grundsätzliche Änderung der Rechtsauffassung, wie Umkehr der Beweislast, Einsichtsrecht in Umweltakten, verschuldensunabhängige Haftung sowie Durchsetzung des Verursacherprinzips bringen neue Gesetze nur neues Vollzugsdefizit und F. nur Problemverschiebung statt Lösungen.

Autor: KATALYSE Institut

Freizeit und Umwelt

F. stehen in Deutschland und anderen Industrienationen in einem Spannungsverhältnis. Von einer Anzahl von Freizeitbeschäftigungen gehen Gefahren für Mensch und Umwelt aus, z.B. durch Heimwerken, Gartenarbeiten und Heimlabore, die ein beträchtliches Maß an Sondermüll und Emissionen (z.B. hochgiftige Lösungsmittel) verursachen.

Eine Reihe von Freizeitaktivitäten, vor allem Tourismus, bringen den Menschen mit der Natur in Berührung, können aber bei einer Häufung zu großen ökologischen Belastungen führen. Seit den 60er Jahren erleben die Länder der EG einen ungebrochenen Freizeit- und Tourismus-Boom, der auch in Zukunft anhalten wird. Begründet ist dieser Trend in kürzeren Arbeitszeiten, höheren Einkommen und der Bereitschaft, mehr Geld für Freizeit und Erholung auszugeben, aber auch dem höheren Grad an Motorisierung und dem ständigen Ausbau der touristischen Infrastruktur.
Eines der Hauptprobleme ist der Flächenverbrauch (Flächennutzung) durch die Bebauung besonders attraktiver Kultur- und Naturräume, durch den Neu- oder Ausbau von Fremdenverkehrsgebieten, Ferienzentren, Campingplätzen und Freizeitwohnsitzen (häufig in direkter Nähe attraktiver Gewässer), durch den Straßen- und Wegebau, Bau von Parkplätzen und touristischer Infrastruktur wie Schwimmbädern, Sportplätzen, Skipisten und -liften, Langlaufloipen, Rennbahnen, Flugplätzen, Sportboothäfen usw.
Im besonderen Maße gefährdet sind empfindliche Ökosysteme wie Feuchtgebiete, Heiden, Dünen und Hochgebirge (Alpen). In den intensiv zur Erholung und Freizeit genutzten Tälern der Nordalpen halten sich z.B. bis zu 1.300 Erholungsuchende pro km2 auf. Im gesamten Alpenraum beträgt die Summe der Übernachtungen z.Z. etwa 300 Mio. In der Wintersaison von Dezember bis April verbringen gegenwärtig rd. 20 Mio Menschen ihren Urlaub in den Alpen, dazu stoßen ca. 30 Mio Tagesgäste und Wochenendausflügler. Zermatt und Davos mit ca. 6.000 Einwohnern werden in den Wintermonaten von über 50.000 Menschen bewohnt. Ca. 120.000 km Abfahrtspisten, 250.000 Langlaufloipen und etwa 15.000 km Schlepplifte vergegenwärtigen die hohe Belastung der labilen Hochgebirgs-Ökosysteme. Die Folgen sind: Schädigung des Wasserhaushalts und Bodenerosion durch Rodung, Bodenverdichtung und Wasserentzug; Störung und Vertreibung empfindlicher Tierarten bis hin zu Abwanderung und Aussterben; Schädigung der Fauna in besonders empfindlichen Ökosystemen durch Trittschäden, Ausgraben und Abreißen von Pflanzen; die weitgehende Schädigung des durch das Waldsterben ohnehin gefährdeten Bergwalds mit seiner Schutzfunktion vor Lawinen, Geröll und Erosion. Der Tourismus zerstört zunehmend seine eigenen Grundlagen, während der Erholungswert der Berge immer weiter sinkt.

Um die abweichenden Interessen von F. in Erholunggebieten wenigstens einigermaßen zu harmonisieren, sind - ähnlich wie beim Sport (Sport und Umwelt) - folgende Maßnahmen möglich und wünschenswert:

  • Beschränkung des Siedlungswachstums in Erholungsgebieten auf den Bedarf der einheimischen Bevölkerung.
  • Kanalisierung des Massentourismus auf bereits erschlossene Zonen, keine Neuanlagen von Seilbahnen, Liften oder anderen Projekten, die die Landschaft stark beanspruchen, Aufgabe des Skitourismus in besonders gefährdeten Regionen.
  • Beschränkung des Straßenbaus auf das Mindestmaß; statt dessen Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel; großflächige Verkehrsleitsysteme mit der Möglichkeit, die Zufahrt zu Skigebieten zu schließen, wenn die Aufnahmekapazität erreicht ist; Einschränkung des Wochenendtourismus; Drosselung des Zulaufs Erholungsuchender in gefährdete Ökosysteme.
  • Schaffung von Ruhe- und Pufferzonen in besonders schützenswerten Ökosystemen; Einrichtung von weiteren Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparks.

Autor: KATALYSE Institut

Forschung und Technologie

Unter F. versteht man die Wissenschaftsbereiche Grundlagenforschung (z.B. über den Aufbau der Atome und Atomkerne), Forschung über den Menschen (z.B. Geschichte, Psychologie) und seine natürliche Umgebung (vom Kleinstlebewesen bis hin zu entfernten Sternensystemen), anwendungsbezogene Forschung als Voraussetzung zur Schonung von Ressourcen und Umwelt, zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (z.B. Mikrochips) sowie Hochtechnologie (Mikroelektronik und -mechanik, Informations-, Kommunikations- und Biotechnologien, Raumfahrt).

F. tragen weltweit zur Steigerung der Arbeitsproduktivität bei und erhöhen damit insgesamt Lebenserwartungen und -standard der Bevölkerung. Zugleich sind mit F. eine Reihe negativer Auswirkungen verbunden, indem sie z.B. die Ausbeute wertvoller Ressourcen ermöglichen bzw. erfordern. Das technische Können ist erheblich schneller gewachsen als das Wissen um ihre Umweltwirkungen und deren Beherrschung: Dazu zählen etwa die Entsorgung des Atommülls, die Erforschung der Wirkungen von ca. 8 Mio definierten, größtenteils neuen synthetischen Chemikalien auf die Umwelt (jährlicher Zuwachs: 500.000) sowie der Bereich der Gentechnologie, der wie andere Risikotechnologien scheinbar hohen Nutzen (sowie hohe finanzielle Anreize) mit bisher nicht abschätzbaren Gefahren verbindet. Aus der Einsicht um diese Risiken ist als eigene Forschungsrichtung der Bereich Technologiefolgenabschätzung entstanden.
In Deutschland sowie in der Europäischen Gemeinschaft werden für F. im Bereich Umwelt Programme mit den Forschungsschwerpunkten emissionsarme industrielle Prozesse, Minderung und Reinigung von Industrieabgasen, umweltfreundliche Produkte,
Abfall-Behandlung und -Verwertung, Bekämpfung der Meeresverschmutzung und Lärm-Minderung geschaffen und gefördert (Förderprogramme Umwelt, Forschungsförderung). Das Förderbudget der EG zeigt dabei in den letzten Jahren eine deutliche Akzentverschiebung: Gegenüber dem Rahmenprogramm 1978-1991, das für Biotechnologien 5,2% des Etats einplante, werden im Rahmenprogramm 1990-1994 13,0% für Biowissenschaften und -technologien sowie 9,1% für den Bereich Umwelt ausgeschrieben. Führend in F. sind sowohl vom finanziellen Aufwand wie von den Ergebnissen her die USA, Japan und Deutschland (1990 2,8% des Bruttosozialprodukts).

Autor: KATALYSE Institut

Forschungsförderung

F. wird in Deutschland für Grundlagen- und für angewandte Forschung gewährt, u.a. in den Bereichen Energie, Biotechnologie, Meeresforschung, Materialforschung, Verkehr, Luftfahrt- und Weltraumforschung.

Das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) als Hauptträger staatlicher F. vertritt einen marktwirtschaftlichen Standpunkt: Verantwortung und Kosten für Forschung und Technologie sollen primär von der Industrie getragen werden, die von der Anwendung profitiere und die Marktchancen von Produkten am besten abschätzen könne. Von gut 70 Mrd DM, die in Deutschland jährlich für Forschung und Entwicklung aufgebracht werden (2,8% des Bruttosozialprodukts), trägt die Wirtschaft selbst mehr als 60%. Die verbleibenden knapp 40% staatlicher F. werden vorrangig vom BMFT sowie vom Verteidigungsministerium und von den Ministerien für Wirtschaft und für Bildung und Wissenschaft getragen. Den Grundsätzen des BMFT zufolge setzt staatliche F. ein, "wo Forschung und Entwicklung aus übergeordneten gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Gründen der Unterstützung bedürfen". Mittels F. soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf den internationalen Märkten gesichert werden.
Die Gelder kommen den Institutionen durch unterschiedliche Förderprogramme zu: "Direkte Projektförderung" kann von Wirtschaft, Hochschulen und Forschungsinstituten beantragt werden. Als besonders förderungswürdig gilt "Verbundforschung", d.h. gemeinsame Projekte von Wirtschaftunternehmen und Forschungsinstituten. "Indirekt-spezifische Förderung" unterstützt die Verbreitung bereits entwickelter Schlüsseltechnologien, indem sie kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zu den Ergebnissen angewandter Forschung verschafft.
Der Bundeshaushalt 1992 weist für das BMFT Fördergelder von insgesamt 9,2 Mrd DM aus. Diese Gelder verteilen sich auf die vier Förderbereiche programmübergreifende Grundlagenforschung (16%), staatliche Langzeitprogramme (24,5%), Vorsorgeforschung (17,4%) sowie Technologie- und Innovationsförderung (42,2%), die wiederum in einzelne Förderschwerpunkte untergliedert sind (s.u.). Die größten Einzelposten entfallen auf: Weltraumforschung und Weltraumtechnik (staatl. Langzeitprogramm, 18,8%), Großgeräte der Grundlagenforschung (10,9%) und Informations- und Fertigungstechnik (Technologie und Innovationsförderung, 10,2%).
Die Gewichtung der Förderaktivitäten durch das BMFT läßt sich an den unten angeführten Prozentsätzen des Etats ablesen. Ein erhebliches Ungleichgewicht zugunsten der Förderung von Hoch- und Risikotechnologien ist eindeutig.
In den vier Förderbereichen sind folgende Schwerpunkte hervorzuheben: Unter die Grundlagenforschung fallen Großprojekte wie die Europäische Synchroton-Strahlenquelle (Grenoble), Beschleunigeranlagen LEP beim CERN (Genf) und SIS/ESR (Darmstadt), der Speicherring HERA beim Deutschen Elektronen-Synchroton (Hamburg) und der Forschungsreaktor BER II (Berlin). Die staatlichen Langzeitprogramme betreffen neben dem deutlichen Schwerpunkt Weltraumforschung (Großprojekte HERMES und COLUMBUS) u.a.Kernfusionsforschung (2,2%), Meeresforschung (1,4%), Polarforschung (0,8%). Die Vorsorgeforschung hat in den letzten Jahren v.a. durch verstärkte Forschung in den Bereichen Ökologie (3%), Umwelttechnologien (2,9%), Klima- und Atmosphärenforschung (1,5%) und Gesundheit (5,1%) an Gewicht gewonnen. Unter die Technologie- und Innovationsförderung fallen u.a. Biotechnologie (3,3%), Materialforschung (3,2%) und Transport und Verkehr (1,8%). Auch die Förderschwerpunkte Kohle und andere fossile Energieträger (1,3%), Regenerative Energiequellen und rationale Energieverwendung (3,8%) und nukleare Energieforschung und Reaktorsicherheit (6,8%) sind hier zu finden.

Autor: KATALYSE Institut

Feuerstar

Auch Wärme- oder Glasbläserstar. Es handelt sich hierbei um einen Grauen Star (Trübung der Augenlinse).

F. kann auftreten bei Glasmachern und Glasbläsern, Schmieden, Schmelzern und Gießern. Ursache ist die langjährige Einwirkung (10-20 Jahre) von Wärmestrahlung (Infrarotstrahlung) zwischen 780 bis 1.400 Nanometer. Die Krankheitserscheinungen entsprechen einer vorzeitigen Alterung der Augenlinse. Prävention durch Tragen von Schutzgläsern (Filter) und frühzeitigem Arbeitsplatzwechsel. Anerkannte, entschädigungspflichtige Berufskrankheit (Nr. 2401 der Berufskankheitenverordnung). 1990: 14 angezeigte Fälle.

Autor: KATALYSE Institut

Filterpapier

Sonderform von Filtern. Ungeleimtes, weißes Papier, meist Kreisformat. Wird zur Trennung von Stoffgemischen unterschiedlicher Aggregatzustände verwendet (fest/flüssig, fest/gasförmig).

Im chemischen Labor bedient man sich v.a. der F., deren Beschaffenheit den DIN-Normen 12448 (September 1977) und 53135-53138 (1962-1977) entsprechen muß. Eigenschaften des F. werden durch bestimmte Daten festgelegt, z.B. Flächengewicht, Dicke, Trennfähigkeit, Naßfestigkeit, chemische Reinheit, Aschegehalt und Saughöhe. Die Porenweite von F. ist üblicherweise ca. 0,005 mm. Es gibt Sonderformen von F. für das Filtern von Kaffee. Dieses F. mußte nach einem Gesetz des Bundesgesundheitsamtes aus dem Jahre 1975 gebleicht werden. Nachdem man in chlorgebleichtem F. (Zellstoffbleiche, Chlor) Dioxine nachweisen konnte, wurde seit 1989 auch ungebleichtes F. für Kaffee auf den Markt gebracht. Derzeit (1991) sind rund 75% der verkauften Kaffeefilter ungebleicht. Deutschlands größter Kaffeefilterhersteller Melitta will ab Januar 1992 auf chlorgebleichte Kaffeefilter völlig verzichten. Weiße F. werden dann nur noch mit Sauerstoff gebleicht. Das ist zwar besser als eine Bleiche mit Chlor, bedeutet aber einen erhöhten Energieaufwand gegenüber dem ungebleichten F. (Kaffee, der mit dem ungebleichtem und etwas feinporigerem F. gefiltert wurde, soll sogar besser schmecken). Alternativen zu F. sind Goldfilter, Baumwollfilter oder Aufbrühen des Kaffees. Menschen, die auf den Cholesterinspiegel achten müssen, sollten den Kaffee nicht aufbrühen, da hierbei verstärkt Fette in den Kaffee gelangen.

Autor: KATALYSE Institut

Filzstifte

F. haben sich in Deutschland zu den beliebtesten Schreib- und Malgeräten entwickelt. Die Farbstoffe sind meistens verflüssigte Harze mit einem Zusatz von Tensiden zur Verbesserung der Fließeigenschaften.

Zwei Arten von F. werden unterschieden: F. mit organischen Lösemitteln, z.B. Alkohole oder Methylbenzol (Toluol), deren Farbstoffe durch einen Weichmacherzusatz auch auf nicht saugendem Untergrund (z.B. Glas) haften. Die zweite Art sind F. mit Wasser als Lösemittel. Zur Konservierung (Schutz vor Bakterien und Pilzen) der Tinte wird häufig Formaldehyd eingesetzt. Das Austrocknen verhindern meistens Glykole (Ethylenglykol). Diese F. eignen sich nur für einen saugenden Untergrund.

Autor: KATALYSE Institut

Fingerfarben

F. fördern die Kreativität von Kindern.

Mit Vergällungsmitteln sollen Kinder daran gehindert werden, die Farben zu essen. Den Gehalt an Schwermetallen regelt die EN 71. Bei Schadstoffuntersuchungen von F. haben deutsche Produkte am besten abgeschnitten.

Autor: KATALYSE Institut

Verpackungsverordnung

Die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen, kurz V. (VerpackV), verabschiedet im Juni 1991, zielt darauf ab, die Verwendung umweltverträglicherer Stoffe bei der Herstellung von Verpackungen festzuschreiben und das Verpackungsaufkommen (Verpackungsmüll) zu minimieren durch Verpflichtung zur:

- Vermeidung (volumen- und gewichtsmäßigen Beschränkung von Verpackungen auf das unmittelbar notwendige Maß),
- kostenlosen Rücknahme und Wiederverwendung (Wiederbefüllung bzw. erneute Verwendung) der unterschiedlichen Verpackungstypen und, sofern diese nicht realisierbar, d.h. technisch nicht möglich oder nicht zumutbar sind, zur
- kostenlosen Rücknahme und stofflichen Verwertung der Verpackungstypen außerhalb der kommunalen Abfallbeseitigung. Die Rücknahme muß vom Vertreiber durch das Aufstellen geeigneter Sammelbehälter organisiert werden, wobei das Getrennthalten der einzelnen Wertstoffgruppen sicherzustellen ist.
Vertreiber von Flüssigprodukten in Einwegverpackungen werden zur Erhebung eines Pfandes zwischen 0,50 und 2 DM verpflichtet. Der Anteil von Mehrwegverpackungen muß zudem zumindest konstant bleiben.
Mit den Maßnahmen der V, soll bis zum 1.1.1993 eine Erfassungsquote von 60 Gew.-% für Glas, 40 Gew.-% für Weißblech, 30 Gew.-% für Aluminium, Pappe, Karton, Papier und Kunststoff oder von im Schnitt 50 Gew.-% erreicht werden. Bis zum 1.7.1995 sollen die Erfassungsquoten für die einzelnen Verpackungsmaterialien (Glas, Weißblech, Aluminium, Pappe, Karton, Papier, Kunststoff, Verbunde) auf 80 Gew.-% gesteigert werden.
Von den erfaßten Verpackungen müssen bis 1/93 Glas zu 70 Gew.-%, Weißblech zu 65 Gew.-%, Aluminium, Pappe, Karton, Papier zu 60 Gew.-% sowie Kunststoffe und Verbunde zu 30 Gew.-% aussortiert und verwertet werden. Bis 7/95 müssen die Sortierquoten für Glas, Weißblech und Aluminium auf 90 Gew.-% und für Papier, Pappe und Verbunde auf 80 Gew.-% gesteigert werden.
Ausgenommen von der Rücknahmeverpflichtung sind Vertreiber und Hersteller von Verkaufspackungen, die sich an einem System beteiligen, das eine regelmäßige Abholung von Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher gewährleistet (Duales System). Die Hausmüllentsorgung wird damit in 2 Bereiche unterteilt: Die private Wirtschaft übernimmt die Entsorgung von Verpackungen und verwertbaren Konsumgütern, die Kommunen bleiben zur Verwertung des Restmülls verpflichtet. Prinzipiell können Hersteller auch von der Pfanderhebungspflicht befreit werden, wenn ein Holsystem eingerichtet ist, solange der Anteil an Mehrwegverpackungen nicht unter 72% sinkt.
Forderungen:
- Der Anspruch der Verwendung umweltverträglicherer Verpackungsmaterialien erfordert das Verbot bestimmter Ausgangsstoffe (z.B. PVC) und die Beschränkung auf einige Kunststoffarten, deren Kennzeichnung zudem verbindlich gemacht werden muß (Kennzeichnungspflicht).
- Wenn die Verpflichtung zur Abfallvermeidung ernst gemeint ist, sollte die Mehrfachverwendbarkeit von Verpackungen und die Eignung des Verpackungsmaterials für ein stoffliches Recycling festgeschrieben werden. Es müßte jedoch zumindest festgelegt werden, unter welchen Bedingungen ein Verpackungshersteller von dem Anspruch der Wiederverwendbarkeit abweichen darf (Recycling).
- Es muß festgelegt werden, was unter stofflicher Verwertung zu verstehen ist, um auszuschließen, daß der aufwendig erfaßte Verpackungsmüll klammheimlich der "thermischen Verwertung" zugeführt wird (Recycling).
- Die Verbrennung von Verpackungsabfällen muß explizit auf Sonderfälle begrenzt werden und die angesichts des drohenden Entsorgungsnotstandes 1991 erfolgte Änderung von Bundesimmissionsschutzgesetz und Abfallgesetz hinsichtlich der Müllverbrennung in industriellen Feuerungsanlagen (Verwertung und Behandlung von Abfällen in Anlagen, die überwiegend einem anderen Zweck als der Abfallentsorgung dienen) rückgängig gemacht werden.
- Eine sinnvollere und kurzfristiger greifende Maßnahme als die in der V. formulierte Quotenfestlegung wäre die Erhebung von Abgaben auf Packstoffe. Wenn jedoch auf die Differenzierung in zwei Entsorgungssektoren gesetzt wird, muß verhindert werden, daß die privatwirtschaftliche Abfallentsorgung sich dem für die öffentliche Abfallentsorgung vorgesehen Kontrollrahmen entziehen kann, denn es kann nicht wie möglicherweise bei den Kommunen davon ausgegangen werden, daß ein Interesse an einer möglichst umweltgerechten Entsorgung und Müllvermeidung besteht.
- Die Schaffung von Recyclingkapazitäten darf nicht dem Markt bzw. dem Zufall überlassen werden, sondern muß Ziel umweltpolitischer Planung werden. Ansonsten bleibt bei 760.000 t Kunststoffabfällen und Recyclingkapazitäten von schätzungsweise 20.000 t (1990), wirklich nur die Verbrennung, wenn der knappe Deponieraum geschont werden soll.
Derzeit ist eine EG-weite V. geplant, die die ohnehin stark kritisierte deutsche V. in fast allen Belangen unterbietet. U.a. sollen durch diese EG-Verpackungsrichtlinie Abfallverwertung und Müllverbrennung, nicht aber Abfallvermeidung festgeschrieben werden. Da bald EG-Recht über Bundesrecht steht, würde die Verabschiedung dieser Richtlinie die deutsche V. außer Kraft setzen.

Autor: KATALYSE Institut

Fernseher

Beim F. werden mittels eines auf einen fluoreszierenden Schirm treffenden Elektronenstrahles zeilenweise kodierte Bilder sichtbar gemacht.

Der F. ist von elektromagnetischer Strahlung verschiedener Frequenzbereiche umgeben (netzfrequentes 50-Hz-Feld, 625 Hz und 16,25 Hz zur Bilderzeugung sowie hochfrequente Anteile bis ca. 40 MHz). Im Vergleich zu Computer-Bildschirmen gehen von F. erheblich höhere Belastungen aus, zumal hier keine entsprechend strengen Empfehlungen gelten (Bildschirm). Wird jedoch ein Mindestabstand von 2 m eingehalten, so liegt die Belastung aufgrund der größeren Entfernung unter der von strahlungsarmen Bildschirmen in 50 cm Abstand.

F. hinterlassen nach dem Abschalten ein relativ großes elektrostatisches Feld, das bis zu 48 h anhalten kann und sich negativ auf das Innenraumklima auswirkt. F. sollten daher nicht in Schlafräumen betrieben werden.
Die an der Bildröhre erzeugte Röntgenstrahlung ist zumindest bei neueren F. zu vernachlässigen.

Autor: KATALYSE Institut

Fauna

Die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem begrenzten Areal lebende Tierwelt.

Flora

Autor: KATALYSE Institut

FAS

Fettalkoholsulfate

Autor: KATALYSE Institut

Externe Kosten

Kosten, die nicht in den Marktpreisen enthalten sind, da sie nicht vom eigentlichen Verursacher getragen werden, werden als externe Kosten bezeichnet.

Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für das Waldsterben, Gesundheitsschäden, Bau- und Materialschäden, Klimaveränderung etc. infolge der Emission von Luftschadstoffen. Derartige Kosten sind volkswirtschaftlich kontraproduktiv, obwohl sie zu einer Steigerung des Bruttosozialproduktes beitragen.
Den Kosten von 475,5 Mrd DM/Jahr standen im Jahre 1989 Ausgaben für den Umweltschutz in Höhe von 32,3 Mrd DM/Jahr entgegen. Den Fehlbetrag werden kommende Generationen zu tragen haben. Dies zeigt, wie erforderlich die Weiterentwicklung unserer Wirtschaftsordnung hin zu einer ökologischen Marktwirtschaft ist. Nur eine Internalisierung der externe Kosten, d.h. einer Zurechnung der externe Kosten zu dem jeweiligen Produkt, z.B. durch eine Ökosteuer oder entsprechende Abgaben, stellt sicher, daß der größte Vorteil der Marktwirtschaft, nämlich die Tendenz, sich quasi selbststeuernd auf wirtschaftliche Optima zuzubewegen, erhalten bleibt.
Die externe Kosten in Höhe von 6.000 DM pro Pkw (Auto, Lastkraftwagen) und Jahr entsprechen dem Betrag, den es kosten würde, jedem, der auf sein Auto verzichtet, eine ganzjährige Netzkarte für den Öffentlichen Personennahverkehr, alle fünf Jahre ein Fahrrad zu 1.000 DM und zusätzlich jedes Jahr rund 15.000 Bahnkilometer 1. Klasse zu schenken.
Regenerative Energiequellen

Lit.: UPI: Ökologische und soziale Kosten der Umweltbelastung in der BRD im Jahr 1989, UPI-Bericht Nr. 20, Heidelberg; O.Hohmeyer: Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung, Social Costs of Energie consumption, Heidelberg

Autor: KATALYSE Institut

FAE

Fettalkoholethoxylate

Autor: KATALYSE Institut

Fäkalien

F. (Exkremente) sind vom tierischen und menschlichen Organismus nicht weiter verwertbare, ausgeschiedene Stoffe (Kot und Urin).
Sie bestehen aus Wasser, Darmbakterien, abgestoßenen Epithelien (Schleimhäuten), Sekreten (Ausscheidungen) der Verdauungsdrüsen, nicht resorbierbaren (aufnehmbaren) Nahrungsbestandteilen sowie Gärungs- und Fäulnisprodukten. Der typische F.-Geruch rührt v.a. von den bei Fäulnisprozessen entstehenden Verbindungen Indol und Skatol (Kot) und Ammoniak (Urin) her. Die braune oder braungelbe Färbung ist auf die Abbauprodukte der Gallenfarbstoffe zurückzuführen. Da die F. für die Pflanzen wertvolle Nährstoffe enthalten, sind sie nach Umsetzung (Kompostierung) ein optimales Düngemittel.

Autor: KATALYSE Institut

Fallout

Bei Atomwaffenexplosionen und schweren Kernkraftunfällen (GAU) gelangen radioaktive Substanzen (Radioaktivität) in die Atmosphäre und fallen in Form fester Stoffe oder Niederschlag als Fallout auf die Erde zurück.

Auf diese Weise gelangen sie auf Pflanzen, in den Boden, ins Grundwasser und letztendlich in die biologischen Kreisläufe (Anreicherung).

Je nach Explosions- bzw. Unfallablauf und Wetterlage werden die radioaktiven Stoffe nur einige hundert Kilometer weit getragen oder verteilen sich über weite Teile der Erde. Die gesundheitlichen Folgen des Fallout hängen von den radioaktiven Stoffen und ihren Halbwertszeiten ab.

Krebsfälle durch Fallout der oberirdischen Atomwaffenversuche: Atomwaffentests.
Tschernobyl

Autor: KATALYSE Institut

Essentiell

Lebensnotwendige Stoffe, die ein Organismus nicht selbst aufbauen kann,

z.B. {nlink"215"}Vitamine.

Autor: KATALYSE Institut

Erdstrahlen

E. sind ein Sammelbegriff für z.T. physikalisch nicht exakt faßbare Strahlen, die vom Erdboden, insb.
im Bereich von Wasseradern und Verwerfungen ausgehen.

Es ist umstritten, ob sich die fraglos vorhandenen Auswirkungen von E. auf das Wohlempfinden von Mensch und Tier vollständig auf bekannte physikalische Größen wie z.B. elektrisches und magnetisches Feld, elektromagnetische Strahlung (Elektrosmog) und ionisierende Strahlung (Radioaktivität) zurückführen lassen, oder ob es noch zusätzliche, physikalisch bislang nicht verstandene Wirkungen gibt.

Autor: KATALYSE Institut

Entkeimung

Abtötung aller lebenden Mikroorganismen sowie ihrer Ruhestadien (Sporen). Sie wird auch Sterilisation genannt und sollte nicht mit Desinfektion verwechselt werden.

Laborübliche Sterilisationsmethoden sind:
- Feuchte Hitze: im Dampfdrucktopf (Autoklav) werden durch eine 10- 30minütige Einwirkung von 120 Grad C bei einem Druck von 1,9 at sowohl die lebenden Mikroorganismen (Pilze, Bakterien usw.) als auch deren Sporen abgetötet.
- Trockene Hitze: im Trockensterilisator sind zur Erreichung des gleichen Effekts höhere Temperaturen (ca. 160-180 Grad C) erforderlich.
- Filtration: wird zur E. von hitzeempfindlichen Substanzen angewandt.
- Chemische Sterilisation: z.B. durch Begasung mit Ethylenoxid.
- Bestrahlung: gebräuchlich ist die E. mit UV-, Röntgen- oder Gammastrahlung. In Deutschland wird letztere nur zur E. von z.B. Laborgeräten, Verbandsmaterial usw. eingesetzt. In anderen Ländern (z.B. Niederlande) ist die Bestrahlung von Lebensmitteln erlaubt.
Für viele Zwecke begnügt man sich mit einer Teilentkeimung (Pasteurisation), bei der nur die lebenden Mikroorganismen abgetötet werden.

Autor: KATALYSE Institut

Entropie

Zentraler Begriff der Wärmelehre (2. und 3. Hauptsatz). E. ist ein Maß für die "Unordnung" eines Systems und legt damit die Richtung natürlicher Prozesse (und damit der Zeit) fest.

Diese verlaufen in abgeschlossenen (d.h. kein Materie- und Energieaustausch mit der Umgebung) Systemen stets so, daß die E. und damit die "Unordnung" zunimmt.
Beispiel: Verdunstet ein Wassertropfen, trennen sich die im Tropfen enthaltenen Wassermoleküle voneinander und bilden ein Gas, sie verteilen sich, so weit es geht, im zur Verfügung stehenden Raum (Unordnung). Demgegenüber tritt es niemals auf, daß sich Wassermoleküle unter gleichen Bedingungen "von selbst" wieder alle in einem Tropfen zusammenfinden (Ordnung).
Je größer die E. eines Systems ist, in desto mehr verschiedenen Anordnungen gleicher Energie kann das System vorliegen (im Gas können sich die Moleküle freier bewegen als in der Flüssigkeit). Und desto weniger weiß man über das System, weil es nicht möglich ist zu sagen, in welcher der zahlreichen Anordnungen es gerade vorliegt. Die E. kann daher als "negative Information" interpretiert werden.

Autor: KATALYSE Institut

Entstickung

Rauchgasentstickungsanlagen

Autor: KATALYSE Institut

Emissionskataster

Darstellung sämtlicher Emissionen aus Kraftwerken, Verkehr, Industrie, Gewerbe und Haushaltungen für bestimmte Gebiete, vorläufig für Ballungsräume.

Nach Vorgabe der meteorologischen Bedingungen werden hieraus Immissionswerte für das Gebiet errechnet sowie die mittleren Häufigkeiten für deren Auftreten abgeschätzt. E. können als Entscheidungshilfe bei Planungen von Projekten dienen (Genehmigungsverfahren). Man spricht auch von Abwasser-Emmissionen oder Geruchskataster (Olfaktometrie).

 

Autor: KATALYSE Institut

Emission

Die Abgabe von Stoffen, Energien und Strahlen an die Umgebung durch eine bestimmte Quelle wird als Emission bezeichnet. Häufig handelt es sich dabei um die Abgabe von Schadstoffen bzw. Schadenergien.

Dabei können Schadstoffe in Rauchgasen, Abluft, Abwasser und in festen oder flüssigen Abfällen enthalten sein. Schadenergien können in Form von Lärm, Erschütterungen, Radioaktivität (Kernkraftwerk, Wiederaufarbeitung, Brennstoffkreislauf), Mikrowellen, Elektrosmog etc. in festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen übertragen werden. Emissionen sind dabei immer auf eine bestimmte Quelle bezogen, z.B. eine Industrieanlage, ein bestimmtes Produkt (z.B. Verpackung, Mineralwolle, Auto) etc. Die Verhinderung bzw. die Minimierung von Emissionen ist Hauptziel im nachsorgrnden Umweltschutz (End of pipe), da hier, im Gegensatz zum Immissionsschutz, nicht die Wirkung von Umweltbelastungen, sondern deren Ursache direkt bekämpft wird.

Autor: KATALYSE Institut