REACh

REACh ist die Kurzbezeichnung für die neue Chemikalienverordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.Dezember 2006. Seit dem 1. Juni 2007 sie in Kraft. REACh steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).

Der Geltungsbereich von REACh umfasst

  • alle Stoffe,
  • Stoffe in Zubereitungen,
  • Stoffe in Erzeugnissen.

Die bisherige EU-Chemikalien-Gesetzgebung setzte sich aus vielen verschiedenen Richtlinien und Verordnungen zusammen - das Rechtsgebiet war insgesamt wenig transparent. REACh fasst nun mehr als 40 Richtlinien und Verordnungen zusammen und ist seit dem 1. Juni 2007 EU-weit in Kraft.

Das REACh-Verfahren verpflichtet Hersteller und Importeure eines Stoffs, eine Registrierung zu beantragen, dazu einen definierten Satz von Mindestinformationen zu erstellen, und – falls mehr als 10 Tonnen jährlich hergestellt oder importiert werden – diesen sowie die Exposition gegenüber dem Stoff in Form eines Stoffsicherheitsbeurteilung (chemical safety assessments, CSA) zu evaluieren und die relevanten Informationen an die Behörden in Form eines Stoffsicherheitsbericht (chemical safety reports, CSR) zu melden.

Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden in Form eines modifizierten Sicherheitsdatenblatts dem Verwender zur Verfügung gestellt. Dieser muss prüfen, ob die vorgesehene Verwendung mit der vom Lieferanten vorgesehenen Verwendung sowie die geprüfte Exposition mit seiner Situation und den notwendigen Schutzmaßnahmen übereinstimmen.

Neu bei REACh ist, dass nicht nur der Stoff beim ersten Inverkehrbringen bewertet wird, sondern auch die (neuen) Anwendungen, damit steht nicht mehr nur das Inverkehrbringen im Fokus, sondern der gesamte Lebenszyklus.

Auch wurden bisher „Altstoffe“ und „Neustoffe“ unterschiedlich geregelt.  Über die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen von Altstoffen existierten häufig nur unzureichende Informationen. Da die nationalen Behörden im Wesentlichen für die Durchführung der sehr umfangreichen und aufwändigen Risikobeurteilungen von Stoffen verantwortlich waren  - und nicht die Unternehmen in die Pflicht genommen werden konnten -  sind seit 1993 nur 141 Stoffe mit mengenmäßiger Bedeutung für die Risikobeurteilung identifiziert worden.

Die Forschung und Entwicklung von Neustoffen war bisher kaum attraktiv, da neue Chemikalien schon ab 10 kg/a gemeldet und geprüft werden mussten. So wurden überwiegend vorhandene Stoffe weiter entwickelt und zur Anwendung gebracht. In der Folge wurde die Forschung vieler Unternehmen behindert, so dass in vielen Bereichen die USA und Japan die chemische Industrie in der EU bei Innovationen überholten. Während Neustoffe auf Risiken für die Gesundheit und Umwelt überprüft und bewertet werden mussten, bevor sie in Verkehr kamen, unterlagen die über 100.000 Altstoffe nicht diesen Anforderungen. Weiterhin gab es nur wenige Informationen über die Verwendungen von Stoffen und deren Expositionen, da von nachgeschalteten industriellen Anwendern und Formulierern keine Informationen zu den eingesetzten Chemikalien verlangt wurden. Eine Ausnahme hiervon bildet die Einstufung von verwendeten Stoffen für die Sicherheitsdatenblätter.

Die Akteure in der Lieferkette (Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender) vom Rohstoff bis zum Fertigprodukt unterliegen dem im REACh geforderten Informations- und Datenaustausch. Sie sind zur Stoffregistrierung verpflichtet, gegebenenfalls auch zur Zulassung. Indirekt betroffen sind Akteure in allen Branchen bis hin zum Endverbraucher, da REACh Einfluss auf die Herstellung, Verfügbarkeit und Vermarktung von Stoffen, Zubereitungen und Produkten und den damit in Verbindung stehenden Verfahren und Technologien ausübt. Eine veränderte Kosten- und Wettbewerbssituation wird Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit haben.

Das REACh-System beeinhaltet die Umkehr der Beweislast. Sie verlangt von Herstellern und Importeuren die Beschaffung der Daten zur Bewertung der Stoffe. Stoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen unterliegen einer Zulassungspflicht. Mit REACh sind Chemikalien ab einer Tonne pro Jahr registrierungspflichtig. Der Umfang des notwendigen Datenmaterials richtet sich Produktions- bzw. Importmenge. Ab zehn Tonnen pro Jahr besteht die Pflicht zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR = Chemical Safety Reports) und Vorschlägen zur Risikominimierung. Man schätzt, dass von den rund 30.000 Substanzen mit einer Produktionsmenge über einer Tonne nur 140 auf ihre gesundheitlichen und ökologischen Wirkungen untersucht wurden.

REACh wird mehr Transparenz und Sicherheit v.a. für die Verbraucher bringen, aber andererseits v.a. bei der Wirtschaft zu hohen Kosten für die Datenerhebung und Bewertung führen. Auch wird davon ausgegangen, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen mit den neuen Anforderungen und den damit einhergehenden Kosten Wettbewerbsnachteile erleiden. Vor allem Unternehmen, die auf Naturstoffe gesetzt haben, können in Existenzschwierigkeiten geraten, weil sie die Kosten für die Datenbeschaffung für ihre Grundstoffe nicht stemmen können  Damit wird eine Verwendung vieler alternativer Basissubstanzen unmöglich gemacht.

Das REACh-System sieht den Austausch von hochgiftigen, krebserregenden oder nicht körpereigen abbaubaren Stoffen vor. Besorgniserregende Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn keine geeigneten Alternativen oder Verfahren zur Verfügung stehen. Die Zulassung soll dabei auf fünf Jahre begrenzt werden.

Insgesamt hat REACh zum Ziel, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherzustellen. Auch die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der chemischen Industrie soll verbessert werden, der freie Verkehr für Stoffe im europäischen Binnenmarkt gewährleistet und die Bewertung und Beurteilung von Stoffen gefördert sowie alle an der Sicherheit von chemischen Stoffen interessierten Kreise über die Bewertung umfassend informiert werden. Voraussetzung dafür ist die Bewertung und Beurteilung von Stoffen, die in der neuen europäischen Chemikalienverordnung zentraler Bestandteil ist und die Stoffprüfung, -bewertung und Substitution von gefährlichen Stoffen erheblich vorantreiben soll.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.reach-helpdesk.info/fileadmin/reach/dokumente/REACHGlossar.pdf
http://www.reachhelpdesk.at/glossar/
http://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/fachinformationen/europ_chemikalienverordnung_reach/index.htm
http://www.wecf.de/cms/download/REACH/DU%20link%20to%20braucherverein.pdf
http://www.braunschweig.ihk.de/innovation_umwelt/umweltberatung/Empfehlung_der_5._Nieders._Regierungskommission_zur_REACH.-205.pdf
http://www.gisbau.de/service/SDB/lehrgang/dosisbeoekotox.htm
http://www.gisbau.de/service/SDB/lehrgang/stoff_verzei.htm
http://www.gisbau.de/service/SDB/lehrgang/pbt.htm
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/chemfaweb/berichte/wb11/weissbuch0030.html
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/chemfaweb/umgangChemikalien/iuclid5.html
http://www.reach-helpdesk.com/default.asp?id=1456
http://www.alufinish.de/reach.pdf
http://www.luwg.rlp.de/internet/nav/f08/51870fbf-3489-9401-be59-265f96529772
http://www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/Neue-Chemikalienpolitik/Helpdesk/Glossar.html__nnn=true
http://www.vci.de/default2~rub~738~tma~879~cmd~shd~docnr~88755~nd~~ond~n184~snd~n184~shmode~.htm
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Raffinerie

In R. wird aus rohem Erdöl durch Destillation v.a. Benzin und Heizöl gewonnen.

Durch thermisches oder katalytisches Cracken von schwerem Heizöl kann die Ausbeute an Benzin gesteigert werden. In petrochemischen Anlagen wird ein Teil der Erdölbestandteile - meist raffinerienah - zu Ausgangsstoffen für die Herstellung von Waschmitteln, Kunststoffen, Pflanzenschutzmitteln usw. weiterverarbeitet.

Im Normalbetrieb sind R. Quellen zahlreicher Schadstoffemissionen. Der stark schwefel- und feststoffhaltige Destillationsrückstand wird zum Erhitzen des Rohöls verbrannt. Hierbei werden u.a. Schwefeldioxid und Staub frei.

Kennzeichnend für R. ist die Geruchsbelästigung (Olfaktometrie) der Umgebung durch die Emission von Kohlenwasserstoffen (z.T. krebserregend) aus Flanschen und Ventilen der Rohrleitungen, beim Abfackeln (hoher Schadstoffanteil durch unvollständige Verbrennung) und Umfüllen der Produkte.

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Verwendung von schwefelarmem Brennstoff, den Bau von Rauchgasentschwefelungsanlagen sowie Rückhaltemaßnahmen für Kohlenwasserstoffe (Benutzung von Schwimmdachtanks, wirksamere Abdichtungen, Fackelgasrückgewinnung) konnte bei Neuanlagen von R. in den letzten Jahren v.a. der Ausstoß an Schwefeldioxid und Kohlenwasserstoffen gesenkt werden.

Siehe auch: Benzin

Autor: KATALYSE Institut

Radioaktivität und Strahlung, Maßeinheiten

Um Radioaktivität und ionisierende Strahlung quantitativ zu beschreiben, werden verschiedene Begriffe verwendet.

Die Aktivität beschreibt den Zerfall radioaktiver Atomkerne (Radionuklide); Ionendosis, Energiedosis und Äquivalentdosis sagen etwas über die Wirkung ionisierender Strahlung in Materie aus. Seit 1986 sind die neuen Einheiten Coulomb/kg, Gray und Sievert für den amtlichen Verkehr vorgeschrieben. Die Umrechnungen zwischen alten und neuen Einheiten finden sich im Text.

Die Aktivität eines radioaktiven Stoffes gibt die Anzahl der pro Sekunde zerfallenden Atomkerne an: Aktivität = Anzahl der Zerfälle/sec, Einheit: Bq (Becquerel) = 1/s. Eine bestimmte Menge radioaktiver Atome besitzt die Aktivität von 1 Bq, wenn pro sec genau ein Kern zerfällt. Jeder Zerfall ist mit der Emission ionisierender Strahlung verbunden. Alte Einheit: Curie, 1 Ci = 3,7x1010 Bq, 1 Bq = 2,7x10-11 Ci.

Unter spezifischer Aktivität versteht man die Zahl der Zerfälle pro sec und kg, Einheit: Bq/kg. Unter Aktivitätskonzentration versteht man die Zahl der Zerfälle pro sec und Volumen. Einheit: Bq/l oder Bq/m3. Die spezifische Aktivität von Natururan (Uran) beträgt im radioaktiven Gleichgewicht mit seinen Zerfallsprodukten 2,5x107 Bq/kg, in einem Kernkraftwerk liegt die Aktivität aller radioaktiven Spaltprodukte bei ca. 3,7x1020 Bq (Kernspaltung).

Die Gefährlichkeit eines radioaktiven Stoffes wird neben der Aktivität von der Art der ausgesandten Strahlung und seiner Lebensdauer (Halbwertszeit) bestimmt. Um die Wirkung ionisierender Strahlung quantitativ zu erfassen, wird entweder die Zahl der erzeugten Ionenpaare (Ionendosis) oder die absorbierte Energie (Energiedosis), jeweils bezogen auf die Masse des bestrahlten Materials, herangezogen. Biologisch wirksam wird nur der Anteil der in den Körper eingefallenen Strahlung, der mit dem Organismus unter Erzeugung von Ionenpaaren bzw. Energieabgabe in Wechselwirkung tritt. Die Ionendosis gibt die durch Strahlung erzeugte elektrische Ladung der Ionen eines Vorzeichens pro Masse durchstrahlter Luft an.

Ionendosis = erzeugte Ladung eines Vorzeichens/Masse durchstrahlter Luft. Die neue Einheit ist C/kg, wobei C (= Coulomb) die Einheit für die elektrische Ladung ist. Alte Einheit: Röntgen, 1 R = 2,58x10-4 C/kg, 1 C/kg = 3,88x103 R. Die Ionendosis kann direkt mit einem Geigerzähler bestimmt werden.

Die Energiedosis gibt die Energiemenge einer ionisierenden Strahlung an, die ein durchstrahlter Körper pro Masse aufnimmt. Energiedosis = absorbierte Strahlungsenergie/Masse, Einheit: Gy (Gray) = 1 Joule/kg.
1 Gy bedeutet, daß die Energie von 1 Joule an 1 kg eines beliebigen Stoffes abgegeben wurde. Alte Einheit: rad, 1
rad = 0,01 Gy.
Der Energiedosis von 0,01 Gy entspricht die Temperaturerhöhung eines menschlichen Körpers um weniger als 0,00001 Grad C. Diese geringe Energie kann bei Lebewesen bereits erhebliche Strahlenschäden verursachen, denn die Energieabgabe der Strahlung geht in extrem kleinen Bereichen vor sich, wodurch lebenswichtige Moleküle zerstört werden können. Die Einheiten C/kg und Gy reichen nicht aus, um die biologische Schädigung durch Strahlung zu beschreiben. Die Strahlenschäden hängen von zahlreichen Faktoren ab, insb. von der Art der ionisierenden Strahlung. So ist ein Gy Alphastrahlung etwa 20mal so gefährlich für den Organismus wie 1 Gy Gammastrahlung. Die Äquivalentdosis versucht die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlungsarten für den menschlichen Organismus mit Hilfe von sog. RBW-Faktoren (RBW: relative biologische Wirksamkeit) zu berücksichtigen: Äquivalentdosis = Energiedosis x RBW-Faktor.

Maßeinheiten zu Radioaktivität und Strahlung als RBW-Faktor (Relative biologische Wirksamkeit):

  • Röntgenstrahlung: 1
  • Gammastrahlung: 1
  • Betastrahlung: 1
  • Neutronenstrahlung (je nach Energie): 5-20
  • Protonenstrahlung: 5
  • Alphastrahlung: 20

Bei Äquivalentdosis bzw. RBW-Faktoren ist zu beachten, daß es sich hierbei nicht um physikalische Meßgrößen handelt, sondern lediglich um Abschätzungen, die anhand von Tierversuchen und Atombombenwirkungen (Atomwaffen) gewonnen wurden, um das kaum quantifizierbare Strahlungsrisiko rechnerisch zu erfassen (Strahlenschäden). Einheit: Sievert, 1 Sv = 1 Gy x RBW-Faktor; alte Einheit
rem, 1 rem = 0,01 Sv; 1 Sv = 100 rem.

Eine Strahlenbelastung von z.B. 0,01 Sv Gamma-, Röntgen-, Beta-, Neutronen- oder Alphastrahlung führt danach zu gleich hohen Strahlenschäden. Daher ist die Äquivalentdosis die wichtigste Meßgröße für Strahlenschäden.

Betrachtet man die
Strahlenbelastung ganzer Bevölkerungsgruppen (Kollektive), so geht man von der Äquivalentdosis zur Kollektivdosis über. Um die Gefährlichkeit einzelner Organbelastungen durch ionisierende Strahlung einfach erfassen zu können, führte die internationale Strahlenschutzkommission die
effektive Dosis ein, die zusätzlich die Strahlungsempfindlichkeit einzelner Organe berücksichtigt (Strahlendosis).

Als Dosisleistung bezeichnet man die in einer bestimmten Zeit aufgenommene Dosis dividiert durch die Zeit:
Dosisleistung = Dosis/Zeit, Einheit z.B. mSv/Jahr (Milli Sievert pro Jahr).

 

 

Autor: KATALYSE Institut

Pyrethroide

P. sind Insektizide, die in ihrer Molekülstruktur dem aus Chrysanthemenblüten gewonnenen Pyrethrum synthetisch nachgebaut sind.

In Deutschland existieren für P. keine MAK-Werte. Der ADI-Wert beträgt 0,01-0,05 mg/kg .
P. wirken v.a. auf das Nervensystem und verursachen Übererregbarkeit, Muskelkrämpfe, Erschöpfung, Lähmungen, Störung der Empfindungen, krümmende Bewegungen von Rumpf und Gliedmaßen u.a. und gleichen in ihrer Wirkung DDT und
Lindan. V.a. Permethrin und einige andere Wirkstoffe verursachen eine Erhöhung organspezifischer Tumore. Die Symptome akuter Vergiftung zeigen Schwindel, Übelkeit, Schwächegefühl und Kopfschmerzen.
Die LD50 bei Ratten mit bei oraler Zufuhr liegt bei Pyrethrin bei 340 mg/kg, von Deltamethrin bei 100 mg/kg, Cypermethrin bei 300 mg/kg und von Permethrin bei 2000 mg/kg.
Die chronischen Wirkungen sind nicht abschätzbar.

P. werden in allen Bereichen der Landwirtschaft, außer im Vorratsschutz eingesetzt. Wenige Hersteller haben mit P. inzwischen einen Anteil von 25 Prozent des Umsatzes des weltweiten Insektizidmarktes eingenommen. In Deutschland werden jährlich rund 100 Tonnen P., aus dem mehrere 100 Millionen Liter sprühfertige Sprühlösung hergestellt werden, in der Landwirtschaft (Obst- und Gemüsebau, Hopfen-, Sonder- und Unterglaskulturen) ausgebracht.

Auch im Haushalt kommen P. zum Einsatz in Form von Insektensprays, Mittel gegen Schaben, Ausrüstungen von Textilien usw. So wurden im Staub von Innenräumen Konzentrationen von 1 bis 700 mg/kg gefunden, die geforderte Staubkontamination nach Dekontamination liegt bei 1 mg/kg.

Autor: KATALYSE Institut

Polystyrol

Der Massen-Kunststoff P. (Kennzeichnung: PS) wird durch Polymerisation aus Styrol (Vinylbenzol) hergestellt.

P. ist glasklar, hochglänzend, aber auch hart und spröde und wird für die Produktion durchsichtiger Verpackungen (Lebensmittelverpackungen, Schaugläser, Filmspulen, Einweggeschirr usw.) aller Art verwendet. Um seine Eigenschaften zu verbessern werden zahlreiche Additive eingesetzt.

Besondere Bedeutung kommt P. in Form von Schaumstoff (Styropor) als Isolationsmaterial und in stoßfesten Verpackungen zu.

Ein besonderes Problem stellten lange die Treibgase für die Aufschäumung des Styropors dar, die bei der Entsorgung in die Atmosphäre freigesetzt werden.

Expandiertes P. (EPS) wird als homogenes Schaumstoffgefüge vernetzt und durch Einsatz von Flammschutzmitteln (Baustoffklasse B1) als Dämmstoff im Baubereich eingesetzt. Es besitzt eine sehr gute Wärmedämmung, ist fäulnisresistent und preisgünstig, jedoch ist der Primärenergieeinsatz sehr hoch.

Weltweit beträgt die jährliche Produktionsmenge einige Millionen Tonnen P.

Autor: KATALYSE Institut

Polymerisation

Chemische Reaktionsform, bei der sich mehrere Monomere in der Weise miteinander verbinden, daß das kettenförmige oder hochvernetzte Endprodukt, das Polymerisat, ein Vielfaches der eingesetzten Monomere darstellt (Kunststoffe).

Autor: KATALYSE Institut

Polykondensation

Chemische Reaktionsform, bei der viele Monomere unter Abspaltung kleiner Moleküle (Wasser, Kohlendioxid etc.) sich zu einem Polymer zusammenlagern (Kunststoffe).

Autor: KATALYSE Institut

Polyaddition

Chemische Reaktionsform, bei der durch Anlagerung (Addition) der Monomere aneinander das Polymer gebildet wird.

Siehe auch: Kunststoffe

Autor: KATALYSE Institut

PNEC

PNEC heißt Predicted No Effect Concentration (Konzentration in einem Umweltmedium) und ist die abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration, d.h. die Konzentration eines Stoffes in einem bestimmten Umweltmedium, bei der voraussichtlich keine Schadwirkung auftritt.

Dieser Wert bezeichnet eine aus den ökotoxikologischen Prüfungen abgeleitete, errechnete Stoffkonzentration in einem Umweltkompartiment. Bei Überschreiten dieser Konzentrationen können schädliche Wirkungen auf Organismen nicht ausgeschlossen werden (=Schwellenwert Umwelt).

Zur Berechnung der PNEC wird aus den ökotoxikologischen Daten der NOEC (No Observed Effect Level Concentration; NOEC ist die höchste Prüfkonzentration, bei der im Vergleich zu einer Kontrolle ohne Prüfsubstanz innerhalb eines angegebenen Expositionszeitraums keine statistisch signifikante Wirkung vorliegt. Es ist die maximale nicht wirksame Dosis.) abgeleitet.
Dieser Wert wird je nach den vorliegenden Daten (nur akute Ökotoxizitätsdaten, chronische Ökotoxizitätsdaten, etc.) dividiert durch einen Extrapolationsfaktor. D.h. der PNEC beträgt ein Tausendstel bis ein Zehntel des NOEC.

Im Rahmen der Registrierung von Stoffen gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr.1907/2006, für die ein Stoffsicherheitsbericht erstellt wird, muss der PNEC bestimmt werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007 

Autor: KATALYSE Institut

Phthalsaeureester

P. sind hauptsächlich farblose, geruchlose, in Wasser unlösliche Flüssigkeiten, die technisch durch Umsetzung von Phthalsäure (oder -anhydrid) mit Alkoholen gewonnen werden.

P. werden als Wirkstoff in Insektenvertreibungsmitteln (DEP), als Trägerflüssigkeit in Pflanzenschutzmitteln, Kosmetika, Parfümen und Deodorants, in Munition und zur Vergällung von Alkohol eingesetzt. Hauptverwendung der P. als Weichmacher in der Kunststoffindustrie (v.a. für PVC), ebenso als Komponenten in Farben und Lacken.

In technischen Prozessen finden sie sich als fettfreie Schmiermittel, Lösemittel, Schaumverhütungsmittel, synthetische Fasern, Folien und Lackharze und vor allem in der Herstellung von Weich-PVC wie Folien, Fußbodenbeläge, Schaumtapeten, Kunstleder, Kabel, Beschichtungen, Schläuche, Profile und Pasten.

P. sind wasserunlösliche, schwer flüchtige Flüssigkeiten, die chemisch und photochemisch stabil und gut polymerlöslich sind. Umweltrelevant sind Dimethylphthalat (DMP), Diethylphthalat (DEP), Diisobutylphthalat (DIBP), n-Butylbenzylphthalat (BBP), Di-2-(ethyl-hexyl-)phthalat (DEHP), Di-n-octylphthalat (DOP), Diisononylphthalat (DINP) und Diisodecylphthalat (DIDP).

Der Hauptaufnahmepfad für P. sind Lebensmittel, die in phthalathaltigen Verpackungen (Kunststofffolien) verkauft werden. Bei Kindern kann es durch das Kauen von Spielzeug aus Weich-PVC zur Aufnahme von P. kommen. Dies ist als kritisch anzusehen, da die wenigstens P. ausreichend toxikologisch untersucht sind. P. werden mit dem Blut im ganzen Körper verteilt, hohe Konzentrationen finden sich in Leber, Niere und Fettgeweben. In Kurzzeittest konnten im Tierversuch mit Nagerzellen durch DEHP in Vorstadien von Krebszellen überführt werden. Die krebserzeugende Wirkung von DEHP auf die Leber gilt im Tierversuch als gesichert.

P. zählen zu den Stoffen mit nachweislich hormonähnlicher Wirkung, wodurch verzögerte, schleichende Schäden auftreten können, deren Auslösung – wie bei allen Stoffen mit hormonähnlicher Wirkung - nur schwer auf P. zurückzuführen ist.

Bei der Herstellung von P. treten gravierende Abwasser- und Abgasprobleme auf. Insbesondere werden Kohlenmonoxid, Para-Xylol und Methanol emittiert.

Der MAK-Wert von Phthalsäureanhydrid beträgt 5 mg/m3. Bei mit P. in Berührung kommenden Arbeitern wurden schwere Haut- und Schleimhautreizungen, chronische
Bronchitis und allergische Asthma-Erkrankungen verzeichnet. Die akute Toxizität der P. selber ist gering, mögliche karzinogene Wirkung beim Menschen ist nicht nur wegen der wirtschaftlichen Bedeutung umstritten, bei manchen Tierarten jedoch sicher. In der Natur werden P. sehr schwer abgebaut (Abbau). Die aus Fußbodenbelägen ausgewaschenen Phthalatweichmacher gelangen mit dem Abwasser in Kläranlagen (Abwasserreinigung), wo sie sich fast vollständig im Klärschlamm ansammeln. Es ist anzunehmen, daß sich die mehreren Millionen Tonnen Phthalate, die bisher weltweit produziert worden sind, noch weitgehend unverändert in der Natur befinden.

Autor: KATALYSE Institut

Phenole

Phenole finden Verwendung als Lösemittel und zur Herstellung von Antioxidantien, Phenolharzen, und Weichmachern. Früher wurden sie wegen ihrer bakteriostatischen Wirkung in Desinfektionsmitteln, Seifen und Kosmetika eingesetzt, was teilweise heute mit Beschränkungen noch erlaubt ist.

Phenole sind als giftig und in die Wassergefährdungsklasse 2 eingestuft. Phenole wirken stark ätzend auf der Haut und wird perkutan gut resorbiert. Beim Einatmen der Dämpfe können folgende Symptome auftreten: Schleimhautreizungen, Atemlähmung, Delirien und Herzstillstand. Eine chronische Exposition über die Atemluft kann zu Nervenstörungen und Nierenschädigung führen. Chronischer Hautkontakt führt zur Kontaktdermatitis.

Die wichigsten Phenolverbindungen:

Resorcin
Mindergiftes Phenol, enthalten in Spezialklebern der Holzindustrie, Zwischenprodukten bei Farbstoffen, in Formaldehydharzen als Haftvermittler bei der Kautschukherstellung und kosmetischen Mitteln (z.B. Haarfarben).
MAK-Wert: 10 ppm = 45 mg/m3, LD50 ca. 12 Gramm.

Brenzcatechin
Mindergiftiges Phenol, das als Entwickler in der Fototechnik, als Desinfektionsmittel, Antioxidans und Ausgangsstoff für Arzneimittel, Farbstoffe, Reichstoffe eingesetzt wird. Kommt natürlicherweise in Buchenholz-Harz vor und kann Hautreizungen und Sensiblisierungen auslösen.

Kresole
Giftiges Phenol, das früher vor allem als Desinfektionsmittel in Kresol-Seifenlösungen verwendet wurde. Kresole sind ein Grundstoff für die Herstellung von Herbiziden, Phenolplasten (Kunstharzen) und Härter für Epoxidharze.
MAK-Wert: 5 ppm = 22 mg/m3
Einatmen der Dämpfe führt zu Reizungen der Augen und Atemwege, bei höheren Konzentrationen Wirkungen auf das zentrale Nervensystem (Lähmungen) sowie später eintretenden Leber- und Nierenschädigung.

Hydrochinon
Mindergiftiges Phenol, das für photografische Entwickler, Antioxidans bei Kunststoffen und in Kosmetika eingesetzt wird. Im Tierversuch wirkte Hydrochinon krebserregend und wurde in die MAK-Liste III A2 eingestuft, Genotoxizität ist ebenfalls nachgewiesen, daher als erbgutverändernd eingestuft.

2-Biphenylol
Mindergiftiges Phenol, das als Desinfektionsmittel in Seifen und als fungistatitisches Konservierungsmittel auf den Schalen von Zitrusfrüchten (E 231/E232) eingesetzt wird. Schalen der entsprechenden Früchte dürfen nicht verzehrt werden. Sensiblisierungen durch Biphenylol sind möglich.

4-Biphenylol
Reizendes (Haut und Atemwege) Phenol, das in Holzkonservierungsmitteln, Antioxidans für Fette und Öle, Saatbeizmittel und Carrier bei Textilfärbungen.

Phloroglucin
Zwischenprodukt bei der Synthese von Flüssigkristallen, Arzneimitteln, Kunststoffen, Frischehaltemittel für Blumen

Pyrogallol
Mindergiftiges Phenol in Haarfärbemitteln (inzwischen verboten) und Gerbstoff für Leder.

Dinitroorthokresol
Wird als Insektizid und Herbizid eingesetzt und war das erste synthetische Pflanzenschutzmittel (Gelböl) gegen Überwinterungsstadien von Schädlingen. Hinweise auf erbgutverändernde Wirkungen liegen vor, sind aber noch nicht ausreichen dfür eine Einstufung als erbgutverändernd beim Menschen. Hautresorption ist möglich, Symptome zeigen sich in Erregung, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Koliken, Schweißausbrüche, Fieber, Atemnot sowie Herzrhythmusstörungen.

Autor: KATALYSE Institut

Phase-in-Stoff

Ein Phase-in-Stoff ist nach REACh Art. 3, Nr. 20: „Stoff, der mindestens einem der folgenden Kriterien entspricht:
a) der Stoff ist im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) aufgeführt,

b) der Stoff wurde in der Gemeinschaft oder in den am 1. Januar 1995 oder am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Ländern hergestellt, vom Hersteller oder Importeur jedoch in den 15 Jahren vor Inkrafttreten dieser Verordnung nicht mindestens einmal in Verkehr gebracht, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann dies durch Unterlagen nachweisen;

c) der Stoff wurde in der Gemeinschaft oder in den am 1. Januar 1995 oder am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Ländern vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung vom Hersteller oder Importeur in Verkehr gebracht und galt als angemeldet im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 67/548/EWG, entspricht jedoch nicht der Definition eines Polymers nach der vorliegenden Verordnung, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann dies durch Unterlagen nachweisen.“

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

PBT-Stoff

Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind; Stoffe, die keinem natürlichen Abbau unterliegen, sich in Lebewesen anreichern und allgemein giftig sind.

Erfüllt ein Stoff die im Folgenden aufgeführten Kriterien für Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität, dann wird er gemäß REACH-Verordnung als PBT-Stoff identifiziert:

Persistent

  • Halbwertszeit in Meerwasser >60 Tage oder 
  • Halbwertszeit in Süßwasser oder Flussmündungen >40 Tage oder
  • Halbwertszeit in Meeressediment > 180Tage oder 
  • Halbwertszeit in Süßwasser- od. Flussmündungssediment > 120 Tage oder
  • Halbwertszeit im Boden > 120 Tage

Bioakkumulierbar

  • Biokonzentrationsfaktor > 2000

Toxisch

  • NOEC (=No Observed Effect Level Concentration) (Meeres- oder Süßwasserlebewesen) < 0,01 mg/l oder 
  • krebserzeugend (Kategorie 1,2), mutagen (Kategorie 1,2) oder 
  • fortpflanzungsgefährdend (Kategorie 1,2,3) oder 
  • andere chronische Toxizitäten mit Einstufung T, R48 oder Xn, R48

NOEC ist die höchste Prüfkonzentration, bei der im Vergleich zu einer Kontrolle ohne Prüfsubstanz innerhalb eines angegebenen Expositionszeitraums keine statistisch signifikante Wirkung vorliegt. Es ist die Konzentration, bei der kein schädigender Effekt mehr beobachtbar ist.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

 

Stand: 27. Februar 2012

Autor: KATALYSE Institut

Organische Verbindungen

Chemische Verbindungen werden unterteilt in anorganische und Organische Verbindungen.

Die Trennungslinie ist unscharf und teilweise willkürlich. Vereinfacht ausgedrückt sind alle chemischen Verbindungen, die Kohlenstoff (Kohlendioxid, Carbonate, Carbide und Metallcyanide) enthalten O.. Der Begriff O. wird in Zusammenhang mit Emissionen oft mit Kohlenwasserstoffen gleichgesetzt.

Zu den anorganischen Verbindungen zählen z.B. Metallverbindungen bzw. Salze, Nichtmetalloxide wie Schwefel- und Stickoxide, Säuren wie Salz-, Schwefel-, Phosphor- oder Salpetersäure.
Es sind etwa 7 Mio. O. bekannt, von denen ca. 2 Mio. zu den Aromaten gehören. Etwa 90% der produzierten organischen Chemikalien werden aus Erdöl hergestellt. Demgegenüber stehen ca. 100.000 anorganische Verbindungen.

Von umweltmedizinischer Bedeutung sind v.a. die flüchtigen O.; sie werden auch als VOC (volatile organic compounds) bezeichnet und stellen mit bis zu 80 Substanzen (meist als Lösemittel eingesetzt) Innenraumschadstoffbelastungen aus Teppichböden, Möbellacken, Spanplatten usw. dar. Als Vorsorgewert wird derzeit davon ausgegangen, dass ein Wert von 0,3 mg/m3 TVOC nicht überschritten werden sollte.

Autor: KATALYSE Institut

Non-Phase-in-Stoffe

Stoffe, die nicht durch die Definition eines Phase-in-Stoffes beschrieben werden.

In erster Linie sind dies Stoffe, für die eine Anmeldung vorgelegt wurde und die nach der Richtlinie 67/548/EWG in Verkehr gebracht werden durften, oder auch Stoffe, die erstmals in Verkehr gebracht werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

NLP-Liste

Die NLP-Liste ist eine Liste mit derzeit 702 Stoffen, die gemäß der geltenden Definition in der EU nicht mehr als Polymere definiert werden. Die Abkürzung steht für "No-longer-polymer"-Liste (Nicht-mehr-Polymer-Liste).

Seitdem es eine genauere Definition des Begriffes "Polymer" im Chemikalienrecht gibt, sind dadurch einige Stoffe, die bis dahin als Polymere galten, nicht länger als solche anzusehen (daher: No-longer Polymers).

Neben Stoffen, die eine EINECS- oder ELINCS-Kennzeichnung haben, wurde daher eine weitere Liste für No-Longer Polymers (Nicht-länger Polymere) eingerichtet.
Für die Stoffe dieser Liste wurden "No-Longer Polymer-Nummern" vergeben. Diese Nummer ist siebenstellig vom Typ XXX-XXX-X. Die Liste beginnt mit 500-001-0.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Neustoffe

Neustoffe sind alle Chemikalien, die nach 1981 auf den Markt gebracht wurden (aufgelistet in der Europäischen Liste der angemeldeten chemischen Stoffe - ELINCS).

Die Anmeldepflicht ist abhängig von der Menge des hergestellten Stoffes.
Es sind Informationen z.B. zur Toxokinetik oder schädlichen Wirkungen bei der Verwendung vorzulegen.
Alle Stoffe, die nicht in der EINECS-Liste erfasst sind und erstmals nach dem 18.09.1981 in den Verkehr gebracht wurden, werden als "neue Stoffe" oder "Neustoffe" bezeichnet und in der ELINCS-Liste (European List of New Chemical Substances) geführt.

Ab dem 1.6.2008 entfällt die Neustoffanmeldung, da Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen, die in Mengen von mindestens einer Tonne pro Jahr und pro Hersteller bzw. Importeur hergestellt/importiert werden, im Rahmen der REACH-Verordnung registrierungspflichtig werden.
Die bis dahin angemeldeten Neustoffe gelten als registriert und erhalten bis zum 1.12.2008 eine Registrierungsnummer. Wenn für diese Stoffe aufgrund des Produktions- bzw. Importvolumens nach REACH mehr Daten erforderlich sind als nach der Neustoffanmeldung, müssen diese zusätzlichen Daten nachgeliefert werden.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
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AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut

Nachgeschalteter Anwender (NA)

Nachgeschaltete Anwender sind nach REACh Art. 3, Nr. 13: „Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender. Ein aufgrund des Artikels 2 Absatz 7 Buchstabe c ausgenommener Reimporteur gilt als nachgeschalteter Anwender.“

Eine wesentliche Pflicht für den nachgeschalteten Anwender ist es, so mit den chemischen Stoffen oder Zubereitungen umzugehen, dass von diesen kein Risiko ausgeht. Für gefährliche Stoffe erhält er ein Sicherheitsdatenblatt (sicherer Umgang mit dem Stoff, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Entsorgung, Verwendung) vom Lieferanten.

Alle Informationen zum sicheren Umgang mit dem Stoff, den dieser von seinem Lieferanten mit dem Sicherheitsdatenblatt erhalten oder auch selbst ausgearbeitet hat, muss er an seine Kunden weitergeben, damit diese ebenfalls die notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Auch für Stoffe, die kein Sicherheitsdatenblatt benötigen, weil sie weder als gefährlich eingestuft sind noch die so genannten PBT- oder vPvB-Kriterien erfüllen, müssen auf Wunsch zumindest Informationen für einen sicheren Umgang bereitgestellt werden.

Verfügt der nachgeschaltete Anwender aus eigener Erfahrung im Umgang mit dem Stoff über Informationen, die dem Hersteller die Registrierung des Stoffes erleichtern, so kann er ihm diese zur Verfügung stellen bzw. von seinen Kunden an den Lieferanten weiterleiten. Informationen, welche die Einstufung des Stoffes beeinflussen, müssen sogar weitergeleitet werden. Dies gilt auch für Informationen, die der nachgeschaltete Anwender erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten hat.

Ist die vom nachgeschalteten Anwender gewünschte Verwendung des Stoffes nicht im Sicherheitsdatenblatt aufgezählt und er möchte diese auch nicht dem Hersteller mitteilen oder aber der Hersteller rät von der Verwendung ab, so ist der nachgeschaltete Anwender unter Umständen verpflichtet, selbst einen Stoffsicherheitsbericht zu schreiben. Der Bericht muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Ebenso muss eine Mitteilung an die Agentur gemacht werden (Identität des Stoffes, Verwendung). Kommt der nachgeschaltete Anwender bei der Ausarbeitung seines Stoffsicherheitsberichtes in Bezug auf die Einstufung des chemischen Stoffes auf ein anderes Ergebnis als der Hersteller, so muss dieser die Agentur und den Hersteller darüber informieren.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
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AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007 

Autor: KATALYSE Institut

Latex

Latex ist der Milchsaft verschiedener Pflanzenarten, insbesondere des Kautschukbaumes (Hevea brasiliansis). Heute wird der Begriff Latex auch für alle Dispersionen von natürlichen und synthetischen Kautschuk verwendet.

Die Gewinnung von Naturkautschuk erfolgt zu fast 99 Prozent aus dem Latex, der beim Anritzen der Sekundärrinde der Stämme von Kautschukbäumen ausfließt. Der im Amazonasgebiet einheimischer Baum (Höhe: ca. 15 bis 20 Meter; Stammdurchmesser: 60 bis 74 cm), wird in fast allen Tropengebieten Afrikas, Asiens und Südamerikas in großem Umfang plantagenmäßig angebaut. Andere kautschukführende Pflanzen werden zur Gewinnung von Naturkautschuk nur in geringem Umfang genutzt. Ein mittelgroßer Kautschukbaum liefert täglich etwa 7 Gramm Latex. Latex ist eine Emulsion von 0,0005 bis 0,001 mm großen Naturkautschuk-Tröpfchen in Wasser. Je 100 Gramm Latex  enthalten etwa 30 bis 35 Gramm Naturkautschuk, Proteine, Sterine, Fette, Kohlenhydrate (zusammen 4,5 bis 5 Gramm) und 0,5 Gramm mineralische Bestandteile, der Rest ist Wasser.

Zur Stabilisierung wird Naturlatex mit Ammoniak versetzt, eingedampft, zentrifugiert oder aufgerahmt bis auf Trockengehalte von 60 bis 75 Prozent. Der größte Teil des gezapften Latex wird zu Festkautschuk verarbeitet wobei keine Aufkonzentration notwendig ist. Der Kautschuk wird hierbei durch Verdunstung des Wassers oder durch Gerinnung mit Hilfe von Säuren abgeschieden und anschließend getrocknet. Für die meisten Anwendungen wird der gewonnene Latex oder Festkautschuk nach Überführung in die gewünschte Form vulkanisiert.

Die 1840 von dem Amerikaner Goodyear erfundene Vulkanisation führt mit Hilfe von Schwefel, bei Temperaturen von 130 bis 140 °C, über eine Verknüpfung der Naturkautschuk-Moleküle zu den allgemein als „

Gummi“ bezeichneten Produkten. Je nach Verwendungszweck werden bei der Kautschukverarbeitung eine Vielzahl von Stoffen (z.B. Füllstoffe, Pigmente, Weichmacher, Alterungsschutz etc.) eingesetzt. Im Zuge der fortschreitenden Entwicklungen auf dem Sektor der Synthese-Kautschuke ist jedoch Naturkautschuk immer mehr in die Rolle eines „Spezial-Kautschuks“ gedrängt worden.

Die wichtigsten Anwendungsfelder für Naturkautschuk sind heute:

  •  Reifen (LKW-Reifen, PKW-Radial-Reifen)
  •  Dünnwandige, weiche Produkte (z.B. Handschuhe, Luftballone, Kondome)
  •  Schaumgummi (z.B. Polster, Matratzen)

Das 1928 entwickelte Dunlop-Verfahren ist das meist genutzte Herstellungsverfahren für Schaumgummi-Produkte, hierbei werden die Latices mit Schwefel, Vulkanisationsbeschleunigern, Alterungsschutzmitteln, usw. sowie mit Seife und einem Koagulationsmittel (Gerinnungsmittel) versetzt und anschließend mechanisch in Rührwerken (Prinzip von Sahneschlagmaschinen) aufgeschäumt werden. Der Latexschaum wird in Formen gegossen, in heißem Wasserdampf vulkanisiert. Die fertigen Teile werden abschließend gewaschen und in Spezialöfen getrocknet.

Bei jeder Plantagenwirtschaft führt v.a. die Neuanlage zu erheblichen Eingriffen in die Landschaft und den Naturhaushalt. Die Bewirtschaftung in Monokulturen ist häufig intensiven Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbunden, die zu Belastungen in der Nahrungskette und nachhaltigen Veränderungen in der Flora und Fauna führen.

Heute wird Rohkautschuk immer noch klassischen Methoden (Sammlung in Wildbeständen oder bestehende Plantagen) gewonnen, so dass weitesgehend auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel verzichtet wird.
Auf Schadstoffbelastungen im L. und den Fertigprodukten sollte geachtet werden. Schadstoffquellen ergeben sich durch Rückstände aus der Latexproduktion (z.B. VOC), Nebenprodukte der Vulkanisation (z.B. Nitrosamine, CS2) oder Mittel zum Schutz gegen Schimmelbildung beim Transport (z.B. PCP).

Siehe auch: Latexallergie

Autor: KATALYSE Institut

Lackierereien

L. geben vor allem lösemittelhaltige Dämpfe und Geruchsstoffe an die Umwelt ab.

Die Emissionen an Lösemitteln aus dem Bereich Lacke betrugen 1990 330.000 t bei einem Verbrauch von zur Zeit etwa 540.000 t. Hieran ist der Handwerker- und Heimwerkerbereich mit 100.000 t beteiligt, so daß auf den industriellen Bereich Emissionen von ca. 230.000 t entfallen.

Nach der TA Luft von 1986 wird gefordert: Die Möglichkeiten des Einsatzes lösemittelarmer Lacke und Abluftreinigungsanlagen sollen ausgeschöpft werden. Für L. in der Automobilindustrie gelten andere Vorschriften.

Siehe auch: Umwelt

Autor: KATALYSE Institut

Kokerei

In K. wird zumeist Steinkohle unter Luftabschluß erhitzt.

Dabei entstehen Koks, Koksgas und Teer. Der kohlenstoffreichere Koks wird in der BRD heute hauptsächlich zur Eisenerzeugung benutzt. Koksgas besteht aus Wasserstoff, Methan und Kohlenmonoxid und ist ein wichtiger Industriebrennstoff; Teer ist eine Mischung aus schwerflüchtigen Kohlenwasserstoffen.

In der BRD werden jährlich ca. 20 Mio t Koks hergestellt,der größte Teil davon im Ruhrgebiet. Dort sind K. neben dem Autoverkehr die wichtigsten Emissionsquellen für Kohlenwasserstoffe, die z.T. (polycyclische Aromaten, Benzol) krebserregend (Krebs) sind.

In neueren K. können die Emissionen u.a. durch bessere Abdichtung der Koksöfen und durch Entstaubungseinrichtungen (Rauchgasentstaubungsanlagen) vermindert werden.
Beim Kühlen des Kokses fallen große Mengen bisher nicht genutzter Abwärme an, insgesamt ca. 9 Mio MWh/Jahr.

Ihre Nutzung mit Hilfe der sog. Kokstrockenkühlung z.B., zur Stromerzeugung oder als Fernwärme, ist für den Betreiber nur sinnvoll bei kostendeckender Einspeisung ins öffentliche Netz, wogegen sich die Stromerzeuger wehren.

Siehe auch: Steinkohle, Steinkohlenteer, Teeröl, Raffinerie

Autor: KATALYSE Institut

Kohlendioxid-Problem

Das Kohlendioxid-Problem besteht darin, dass das unschädliche und sogar für das irdische Leben notwendige Kohlendioxid (CO2) Hauptverursacher des zusätzlichen Treibhauseffekts ist, der das Weltklima zu verändern droht (Klima, Treibhauseffekt).

Seit Beginn der Industrialisierung steigt der CO2-Pegel in der Troposphäre (Atmosphäre) stetig an. Der Mensch hat innerhalb von nur ca. 200 Jahren den CO2-Gehalt der Atmosphäre stärker verändert, als die Natur innerhalb von 1 Mio. Jahren. Bei Fortsetzung des derzeitigen Trends werden extreme Klimaveränderungen erwartet.

Ursache ist vor allem die Verbrennung fossiler Brennstoffe (Kohle, Erdöl, Erdgas) sowie die Vernichtung des der tropischen Regenwälder. CO2 ist das massgebliche Endprodukt jeder Verbrennung, das nicht aus Abgasen herausgefiltert werden kann. Solange der Weltprimärenergiebedarf zu über 90% aus fossilen Energieträgern gespeist wird, sind Energieverbrauch und Kohlendioxid-Problem eng gekoppelt (Energie). Die weltweiten CO2-Emissionen aus dem Energiebereich betragen ca. 22 Mrd. t/Jahr, wovon 56% aus den westlichen Industrienationen bzw. 5,3% aus Deutschland stammen. Pro Kopf liegen die CO2-Emissionen in den USA bei 20 t/Jahr, in Deutschland bei 14 t/Jahr und in den meisten Entwicklungsländern bei 0,5-3 t/Jahr.

Auf verschiedenen internationalen Konferenzen wurden Resolutionen zur Reduzierung des Kohlendioxid-Problems verabschiedet. So in Toronto 1988, wonach der weltweite CO2-Ausstoss bis 2005 um 25% und bis 2050 um 50% reduziert werden soll. Die Bundesregierung beschloss am 13.6.1990 eine Reduzierung der CO2-Emissionen von 25% bis 2005. Es ist allerdings schon jetzt abzusehen, dass die weltweite CO2-Emission eher weiter ansteigen wird und selbst Deutschland mit der bisherigen Politik höchstens eine Minderung von 5-10% erreicht werden kann. Obwohl die bisherigen Massnahmen nach Ansicht von Wissenschaftlern in keiner Weise ausreichen, um das Klima zu stabilisieren, scheitern globale CO2-Reduktions-Szenarien bislang vor allem an nationalen Egoismen.

Massnahmen zur Lösung des Kohlendioxid-Problems sind: Rationelle Energienutzung und Energiesparmassnahmen, vor allem verbesserte Wärmedämmung (Niedrigenergiehaus), Einsatz regenerativer Energiequellen und neue Verkehrskonzepte (Schienenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Kombinierter Verkehr). Den Einsatz von CO2-freier Kernenergie anstelle von fossilen Energieträgern ist sehr umstritten, da hier der Treibhauseefakt gegen das nukleare Risiko eingetauscht wird (Kernkraftwerk, GAU, Brennstoffkreislauf, Atommüll).

Um CO2-Reduzierungen politisch-wirtschaftlich zu unterstützen, werden seit Jahren Massnahmen wie Energiesteuer, CO2-Steuer (Ökosteuern) und CO2-Abgaben (Umweltabgaben) diskutiert. Bisher konnte sich jedoch kein Land zu einer wirklichen Umsetzung entschliessen, um die nationale Konkurrenzfähigkeit nicht zu gefährden. Erste Umsetzungen in Teilbereichen finden sich in Finnland, den Niederlanden, Schweden und der Schweiz.

Wie kurzsichtig der Konkurrenz-Aspekt ist, zeigen zum Beispiel erste Berechnungen über die Folgekosten eines fortschreitenden Treibhauseffekts) (Deichbau).
Als weitere Massnahmen zur Entschärfung des Kohlendioxid-Problems werden Aufforstungsprogramme diskutiert, die die pflanzlich gebundene Kohlenstoffmenge (Biomasse) erhöhen sollen.

Siehe auch: Kohlendioxid, Klima, Treibhauseffekt

Autor: KATALYSE Institut

Ketone

K. sind eine vom Aceton abgeleitete Gruppe chemischer (Lösemittel-)Verbindungen sehr unterschiedlicher Art.

Die Endung bei der chemischen Namensgebung für K. lautet "-on" (z.B. Aceton, Cyclohexanon). K. sind i.a. weniger giftig als chlorierte Kohlenwasserstoffe. Wie alle Lösemittel führen aber auch K. bei Langzeiteinwirkung zu Nervenschäden. K. werden als Lösemittel in Lacken, Naturharzen, Anstrichfarben und Druckfarben eingesetzt. Desweiteren finden K. Anwendung als Ausgangsstoff für Synthesen von Farb- und Riechstoffen, Pflanzenschutzmitteln und Kunststoffen. Cyclohexanon ist ein wichtiger Ausgangsstoff für die Herstellung von Polyamid.

Ketone und Ihre MAK-Werte:

  • Aceton (2-Propanon)
    Der MAK-Wert für Aceton beträgt: 1200 mg/ m3 = 500 ppm.
  • 2-Butanon (Methylethylketon, MEK)
    MAK-Wert: 590 mg/ m3 = 200 ppm
  • Methypropylketon (2-Pentanon)
    MAK-Wert: 700 mg/ m3 = 200 ppm
  • Diethylketon (3-Pentanon)
    MAK-Wert: 700 mg/ m3
  • Methylisopropylketon (MIPK, 3-Methyl-2-butanon, Isopentanon)
    MAK-Wert: 705 mg/ m3
  • Methyl-Isobutylketon (MIBK, 4-Methyl-2-pentanon, Hexon, Isopropylaceton)
    MAK-Wert: 400 mg/ m3 = 100 ppm
  • Cyclohexanon
    MAK-Wert: 80 mg/ m3 = 20 ppm
  • Methyl-Cyclohexanone (2-, 3- und 4- Methyl-yclohexanon)
    MAK-Wert: 230 mg/ m3 = 50 ppm

Autor: KATALYSE Institut

IUCLID

IUCLID ist eine Datenbank des Europäischen Chemikalienbüros (ECB) mit Angaben u. a. zu Produktionshöhe, chemisch-physikalischen Eigenschaften, Toxikologie und Ökotoxikologie solcher Altstoffe, die in der EU in Mengen >1000 t pro Jahr produziert werden. Die Abkürzung steht für International Uniform Chemical Information Database.

Diese Datenbankanwendung wird den Unternehmen der chemischen Industrie und den Regierungsbehörden kostenlos zur Verfügung gestellt, so dass die von der REACh-Verordnung betroffenen Unternehmen ihrer Meldeverpflichtung nachkommen und die Daten der Agentur übermitteln können.

Quellen:
REACH-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_396/l_39620061230de00010851.pdf
RIPs: http://ecb.jrc.it/reach/rip/
http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de
http://www.gisbau.de
BRANDHOFER, P; HEITMANN, K.: REACH – Die neue Herausforderung für Ihr Unternehmen! 2007
AU, M.; RÜHL, R.: REACH-Verordnung. 2007

Autor: KATALYSE Institut