Grundwasserabsenkung

Absenkung einer Grundwasserdruckfläche als Folge technischer Maßnahmen (Begriffsdefinition nach DIN 4049)

Kann als Folge jeder Wasserentnahme aus dem Boden oder auch nach Ausbau von Fließgewässern (Flußbegradigung) auftreten. Eine G. kann zu Bergschäden (Risse in Gebäuden und Verwerfungen in der Landschaft; Bergbau) und in besonders kritischen Gebieten mit geringem Flurabstand zum Grundwasser (Feuchtgebiete) zum Aussterben vieler Pflanzen- und Tierarten führen (Artensterben).

Die Folgen einer Entwässerung von Feuchtgebieten traten früher nicht so in das Bewußtsein, da mit dem Trockenfallen solcher Gebiete eine landwirtschaftliche Nutzung möglich wurde. Übersehen wurde dabei nur, daß die Entwässerung für den Rückgang von etwa allein 30% der gefährdeten Pflanzenarten der Roten Liste verantwortlich ist (das ist mehr als durch die Anwendung von Herbiziden).
Besonders starke G. treten beim Kohleabbau auf. Ausmaß und ökologische Folgen: Braunkohle, Steinkohle

Autor: KATALYSE Institut

Fossile Brennstoffe

Zu den fossilen Brennstoffen zählt man Erdöl, Erdgas, Braun- und Steinkohle.

Sie entstanden vor Jahrmillionen durch die Zersetzung abgestorbener Pflanzen und Tiere unter dem Druck darüberliegender Gesteinsschichten. Die in ihnen enthaltene Energie stammt aus in Pflanzen gespeicherter Solarenergie.

Heute wird der Weltprimärenergiebedarf (Energie) zu 90% durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe gedeckt, wodurch das Weltklima zunehmend gefährdet wird (Kohlendioxidproblem, Treibhauseffekt). Die Nutzung von F. ist durch ihre Energiereserven begrenzt.

Umweltbelastungen bei Abbau und Transport: Erdöl, Braunkohle, Bergbau
Umweltbelastungen bei Verbrennung: Fernwärme, Heizung, Ofenheizung, Kraftwerk, Verkehr

Autor: KATALYSE Institut

Fotochemikalien

F. bestehen zu großen Teilen aus Entwicklersubstanzen (CD3, CD4 als Farbentwickler und Hydrochinon-Verbindungen als S/W-Entwickler), Bleichbadsubstanzen (Ammoniumbromid, Ammonium-EisenIII-EDTA (Ammoniak)) und Fixierbadsubstanzen (Ammoniumthiosulfat).

Als Hilfsstoffe werden z.B. DTPA, Nitrilotriacetat und EDTA als Kalkschutzmittel sowie Formalin und Bakterizide zur Filmstabilisierung eingesetzt.
Die privaten wie auch die gewerblichen Anwender müßten gesetzlich verpflichtet werden, die unter Umweltgesichtspunkten fortschrittlichsten Verarbeitungsprozesse zu verwenden. Seit einiger Zeit existiert zwar ein neuer Prozeß für die Farbpapier-Entwicklung (RA-4-Prozeß), jedoch wird dieser noch nicht überall eingesetzt.

Während bei den privaten Anwendern von behördlicher Seite darauf geachtet werden müßte, eine ordentliche Entsorgung der F. sicherzustellen, d.h. die verbrauchten F. müssen an Sammelstellen für Sonderabfall abgeliefert werden, muß bei den gewerblichen zusätzlich auf eine weitestgehende Aufbereitung und Wiederverwendung (Recycling) der F. gedrängt werden. Das Maß dieser Forderungen muß über die schon heute übliche Silberrückgewinnung aus dem Fixierbad hinausgehen.

Die meisten F. sind mehr oder weniger stark giftig (manche krebserregend), so daß der Anwesende zum eigenen Schutz strenge Vorsichtsmaßnahmen einhalten muß (Hautkontakt vermeiden und für gute Durchlüftung sorgen). Kinder haben im Labor nichts zu suchen, da sie empfindlicher auf allergieauslösende Substanzen reagieren. Darüber hinaus stellen die F. als giftige und/oder schwer abbaubare

organische Verbindungen bzw. als Schwermetallverbindungen (Schwermetalle) ein Umweltproblem dar, wenn sie ins Abwasser gelangen.

Autor: KATALYSE Institut

Freiwillige Vereinbarung

Von der Industrie favorisiertes Mittel der Umweltpolitik. Eine F. ist eine freiwillig eingegangene Selbstverpflichtung der Industrie, Schadstoffemissionen zu reduzieren, ohne daß sie gesetzlich dazu verpflichtet wäre.

Tatsächlich reichen aber weder die ca. 2.000 Gesetze, die die Arbeit der chemischen Industrie reglementieren, noch die F. aus, die Umweltsituation zu verbessern. Darüber hinaus kann anhand der F. mit dem Verband der Lackindustrie gezeigt werden, daß diese nicht eingehalten werden. Ohne grundsätzliche Änderung der Rechtsauffassung, wie Umkehr der Beweislast, Einsichtsrecht in Umweltakten, verschuldensunabhängige Haftung sowie Durchsetzung des Verursacherprinzips bringen neue Gesetze nur neues Vollzugsdefizit und F. nur Problemverschiebung statt Lösungen.

Autor: KATALYSE Institut

Freizeit und Umwelt

F. stehen in Deutschland und anderen Industrienationen in einem Spannungsverhältnis. Von einer Anzahl von Freizeitbeschäftigungen gehen Gefahren für Mensch und Umwelt aus, z.B. durch Heimwerken, Gartenarbeiten und Heimlabore, die ein beträchtliches Maß an Sondermüll und Emissionen (z.B. hochgiftige Lösungsmittel) verursachen.

Eine Reihe von Freizeitaktivitäten, vor allem Tourismus, bringen den Menschen mit der Natur in Berührung, können aber bei einer Häufung zu großen ökologischen Belastungen führen. Seit den 60er Jahren erleben die Länder der EG einen ungebrochenen Freizeit- und Tourismus-Boom, der auch in Zukunft anhalten wird. Begründet ist dieser Trend in kürzeren Arbeitszeiten, höheren Einkommen und der Bereitschaft, mehr Geld für Freizeit und Erholung auszugeben, aber auch dem höheren Grad an Motorisierung und dem ständigen Ausbau der touristischen Infrastruktur.
Eines der Hauptprobleme ist der Flächenverbrauch (Flächennutzung) durch die Bebauung besonders attraktiver Kultur- und Naturräume, durch den Neu- oder Ausbau von Fremdenverkehrsgebieten, Ferienzentren, Campingplätzen und Freizeitwohnsitzen (häufig in direkter Nähe attraktiver Gewässer), durch den Straßen- und Wegebau, Bau von Parkplätzen und touristischer Infrastruktur wie Schwimmbädern, Sportplätzen, Skipisten und -liften, Langlaufloipen, Rennbahnen, Flugplätzen, Sportboothäfen usw.
Im besonderen Maße gefährdet sind empfindliche Ökosysteme wie Feuchtgebiete, Heiden, Dünen und Hochgebirge (Alpen). In den intensiv zur Erholung und Freizeit genutzten Tälern der Nordalpen halten sich z.B. bis zu 1.300 Erholungsuchende pro km2 auf. Im gesamten Alpenraum beträgt die Summe der Übernachtungen z.Z. etwa 300 Mio. In der Wintersaison von Dezember bis April verbringen gegenwärtig rd. 20 Mio Menschen ihren Urlaub in den Alpen, dazu stoßen ca. 30 Mio Tagesgäste und Wochenendausflügler. Zermatt und Davos mit ca. 6.000 Einwohnern werden in den Wintermonaten von über 50.000 Menschen bewohnt. Ca. 120.000 km Abfahrtspisten, 250.000 Langlaufloipen und etwa 15.000 km Schlepplifte vergegenwärtigen die hohe Belastung der labilen Hochgebirgs-Ökosysteme. Die Folgen sind: Schädigung des Wasserhaushalts und Bodenerosion durch Rodung, Bodenverdichtung und Wasserentzug; Störung und Vertreibung empfindlicher Tierarten bis hin zu Abwanderung und Aussterben; Schädigung der Fauna in besonders empfindlichen Ökosystemen durch Trittschäden, Ausgraben und Abreißen von Pflanzen; die weitgehende Schädigung des durch das Waldsterben ohnehin gefährdeten Bergwalds mit seiner Schutzfunktion vor Lawinen, Geröll und Erosion. Der Tourismus zerstört zunehmend seine eigenen Grundlagen, während der Erholungswert der Berge immer weiter sinkt.

Um die abweichenden Interessen von F. in Erholunggebieten wenigstens einigermaßen zu harmonisieren, sind - ähnlich wie beim Sport (Sport und Umwelt) - folgende Maßnahmen möglich und wünschenswert:

  • Beschränkung des Siedlungswachstums in Erholungsgebieten auf den Bedarf der einheimischen Bevölkerung.
  • Kanalisierung des Massentourismus auf bereits erschlossene Zonen, keine Neuanlagen von Seilbahnen, Liften oder anderen Projekten, die die Landschaft stark beanspruchen, Aufgabe des Skitourismus in besonders gefährdeten Regionen.
  • Beschränkung des Straßenbaus auf das Mindestmaß; statt dessen Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel; großflächige Verkehrsleitsysteme mit der Möglichkeit, die Zufahrt zu Skigebieten zu schließen, wenn die Aufnahmekapazität erreicht ist; Einschränkung des Wochenendtourismus; Drosselung des Zulaufs Erholungsuchender in gefährdete Ökosysteme.
  • Schaffung von Ruhe- und Pufferzonen in besonders schützenswerten Ökosystemen; Einrichtung von weiteren Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparks.

Autor: KATALYSE Institut

Gewässerschutz

G. wird zur Notwendigkeit durch die vielfältige Nutzung von Gewässern (Gewässerbelastung)

Rechtsgrundlage für den G. sind in Deutschland v.a. das Wasserhaushaltsgesetz, das Abwasserabgabengesetz und das Waschmittelgesetz. Weitere Gesetze, die nicht ausschließlich dem G. dienen, kommen ihm ebenfalls zugute: z.B. Abfallgesetz, Chemikaliengesetz, Pflanzenschutzgesetz, Düngemittelgesetz oder Bundesimmissionsschutzgesetz.

Damit bestehen in Deutschland heute rechtliche Regelungen u.a. für Abwasser- und Abfallbeseitigung, Wasserentnahme, Schiffahrt, Gemeingebrauch von Gewässern, bauliche Maßnahmen im oder am Gewässer, Beschränkung der Flächennutzung durch Einrichtung von Schutzgebieten, Verhütung von Störfällen, Inverkehrbringen und Verwendung von Chemikalien.

Die nationale Gesetzgebung Deutschlands ist auf zwei Ebenen in internationale Bemühungen für den G. eingebunden: zum einen über das europäische G.-Recht (EG-Umweltpolitik, Subsidiarität), zum zweiten über internationale Abkommen wie Internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigungen, Bodenseekommission, Mosel- und Saarkommissionen, Deutsch-Niederländische Grenzgewässerkommission, Kommissionen zum Schutz der Nordsee und der Ostsee, Oslo-London-Vertragsgesetz (Abfallbeseitigung auf See) u.a.

Autor: KATALYSE Institut

Frigen

Bezeichnung für spezielle FCKW, die vor allem als Kältemittel und Treibgase eingesetzt werden.

Autor: KATALYSE Institut

Gewässersanierung

Nachdem durch jahrzehntelange unkontrollierte Einleitung von Abwässern in natürliche Gewässer deren Verunreinigungsgrad eine Trinkwasserversorgung der Anlieger (Uferfiltrat) und andere Nutzungen wie Erholung, Fischerei u.a. unmöglich zu machen drohte (Freizeit und Umwelt), wurden in der BRD G.-Programme beschlossen, die eine weitere Verschmutzung reduzieren und durch die Selbstreinigung der Gewässer allmählich zur Abnahme der Verunreinigungen führen sollen.

Am bekanntesten ist das Rhein-Bodensee-Sanierungsprogramm von 1972, dem das sog. Bodensee-Projekt (1960 bis 1969) vorausging, um den Bodensee vor Eutrophierung durch übermäßigen Phosphateintrag zu schützen.

Heute liegen für bestimmte Gewässer Qualitätsziele vor, die sich an der EG-Richtlinie über Qualitätsanforderungen an Oberflächengewässer orientieren. Die Genehmigungsbehörden leiten daraus Vorgaben für die Güte der Kläranlagen (Abwasserreinigung) der Direkteinleiter ab.

Eine Reduzierung der Ammoniumbelastung (Ammoniak), des AOX als Summenparameter und bestimmter in hohen Konzentrationen vorkommender Schadstoffe, wie z.B. Chlorphenole oder Schwermetalle, könnte so in einigen großen Gewässern erreicht werden. Dies gilt jedoch nicht für alle Oberflächengewässer.

Autor: KATALYSE Institut

Gewässergüte

Beschaffung oder Eignung eines Oberflächengewässers als Lebensraum für Pflanzen oder Tiere (Ökologische Qualität).

Zur Beurteilung der G. können verschiedene Klassifizierungssysteme angewendet werden:

  • 1) Das Trophiesystem wird v.a. für die Beschreibung der G. von Seen verwendet. Es beschreibt in erster Linie die Nährstoffsituation des Gewässers (eutroph = nährstoffreich; oligotroph = nährstoffarm).
  • 2) Das Saprobiensystem (biologische Gewässergüte) mittels Indikatororganismen ist die klassische Bewertungsmethode für Fließgewässer. Es beschreibt v.a. die Belastung mit biologisch leicht abbaubaren organischen Substanzen (z.B. aus kommunalen Abwässern). Die biologische Gewässergütekarte für Deutschland wird seit 1975 alle fünf Jahre von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) publiziert.
  • 3) Die Belastung von Fließgewässern mit spezifischen Nähr- und Schadstoffen kann durch die chemisch-physikalische Gewässergüteklassifikation beschrieben werden. Hierdurch wird eine differenzierte Beschreibung der Belastungssituation einzelner Gewässerabschnitte möglich.
  • 4) Die ökologische Qualität eines Gewässers wird nicht nur durch die Belastung mit Nähr- und Schadstoffen bestimmt, sondern ist auch von der Gewässerstruktur abhängig. Diese wird durch die Strukturgüteklassifizierung erfast. Die Struktur vieler Fließgewässer wurde in den vergangenen Jahrzehnten durch rein technischen Gewässerausbau sehr stark verändert. Verschiedene Maßnahmenprogramme haben heute das Ziel der Verbesserung der Gewässerstruktur (z.B. Gewässerrenaturierung, Reaktivierung von Flussauen).
  • 5) Weitere Klassifizierungssysteme erfassen die Gewässerversauerung (mittels Indikatororganismen) und die Salzbelastung von Fließgewässern.

Lit.: UBA (Hrsg.): Daten zur Umwelt 2000, Berlin 2001

Autor: KATALYSE Institut

Gewässererwärmung

Die Temperaturentwicklung der Gewässer wird in Industrieländern längst nicht mehr ausschließlich durch natürliche Faktoren (Wärme, Wärmeübergänge, Zuflußtemperaturen usw.) bedingt.

Anthropogene Eingriffe, v.a. durch Kühlvorgänge (Abwärme) beeinflussen heute die Wassertemperatur. Meist findet die Belastung von Fließgewässern durch Einleiten von erwärmtem Kühlwasser aus Kraftwerken (85%) und Industrie statt (Kühlturm).

Bereits Erwärmungen von wenigen Grad lösen tiefgreifende Veränderungen der aquaischen Tier- und Pflanzengesellschaften aus. Deutlich wird die Wirkung steigender Temperaturen auf den im Wasser gelösten Sauerstoff. Die Löslichkeit nimmt bei höheren Temperaturen ab, gleichzeitig erfolgt die biogene Umsetzung rascher.

Bei der Zersetzung von organischen Substanzen wird dadurch vermehrt Sauerstoff verbraucht, es besteht somit bei gleichzeitiger starker Verschmutzung die erhöhte Gefahr des Umkippens eines Gewässers durch Sauerstoffmangel (Sauerstoffzehrung, Eutrophierung).

Autor: KATALYSE Institut

Flüsterasphalt

Markenbezeichnung eines Drainasphalts

Autor: KATALYSE Institut

Gewässerbelastung

Beeinträchtigung des natürlichen Gewässerzustandes durch Verschmutzung und Erwärmung. V.a. Einträge von biologisch abbaubaren Stoffen können den Sauerstoffhaushalt der Gewässer belasten. Nährstoffe können zu Algenblüten führen oder Schadstoffe, wie Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle, auf Organismen giftig wirken.

Hauptbelastungskategorien sind:

  • leicht abbaubare organische Stoffe z.B. aus dem häuslichen Abwasser, die von den Mikroorganismen im Wasser unter Sauerstoffverbrauch abgebaut werden (Abbau, Sauerstoffzehrung). Diese Substanzen können in biologischen Kläranlagen (Abwasserreinigung) weitgehend entfernt werden.
  • Schwer bzw. nicht abbaubare organische Verbindungen meist aus Industrieabwässern, die durch Selbstreinigung der Gewässer schwer entschärft werden können und zunehmende Probleme bei der Trinkwasseraufbereitung verursachen. Hierzu zählt auch die Belastung mit Pestiziden (Pflanzenschutzmittel).
  • Salze (Chloride, Sulfate, Nitrate u.a.) aus Industrie, Bergbau und Landwirtschaft.
  • Schwermetallverbindungen (Quecksilber, Cadmium, Nickel, Blei, Chrom u.a.) aus Industrieabwässern, die sich in Gewässersedimenten und über die Nahrungskette auch im Zellgewebe von Fischen anreichern können (Bioakkumulation).
  • Temperaturveränderungen durch Abwärme aus Kraftwerken und Industriebetrieben über Kühlwasserleitungen (Kühlwasser, Gewässererwärmung).
  • Auch die übermäßige Entnahme von Wasser zur Trink- und Brauchwassergewinnung ist eine Störung des Wasserhaushaltes (z.B. Grundwasserabsenkungen) und damit
    Gewässerbelastung .(Gewässerschutz).

Einträge von biologisch abbaubaren Stoffen können den Sauerstoffhaushalt der Gewässer belasten. Nährstoffe können zu Algenblüten führen oder Schadstoffe, wie Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle, auf Organismen giftig wirken. Nutzungen der Gewässer, wie Baden, Trinkwassergewinnung u.ä. werden dadurch beeinträchtigt. Mit der  im Jahre 2000 in Kraft getretenen EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll bis 2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht werden. Dies erfordert eine schrittweise Reduzierung bis hin zur Beendigung der Einleitungen von Nähr- und Schadstoffen in die Gewässer.
Die Hauptquellen der Nähr- und Schadstoffbelastung der Gewässer sind die Landwirtschaft, kommunale Kläranlagen, Kraftwerke, Verkehr und Industriebetriebe. Jedoch ist die Gewässerbelastung, verursacht durch die Einleitung von Abwasser aus den Kommunen und der Industrie, in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. Dieser Rückgang ist u.a. durch Produktionsaufgaben der in den neuen Ländern angesiedelten chemischen Industrie zurückzuführen. In den alten und neuen Ländern führte dies durch verbesserte Abwasserreinigungstechniken, konsequente Anwendung des „Standes der Technik“ und Abwasservermeidung zu einer überdurchschnittlichen Abnahme der Schwermetallemissionen. Verbesserungen im industriellen Bereich sind vor allem seit Anfang der neunziger Jahre mit Inkrafttreten der Abwasserverwaltungsvorschriften spürbar.

Heute dominieren Belastungen aus der Landwirtschaft.  Ein Teil der Gewässerbelastungen gelangt durch Erosion und Abschwemmung von Bodenpartikeln (vor allem bei Phosphat und Pflanzenschutzmitteln) in die Oberflächengewässer. Bei der Grundwasserbelastung ist in erster Linie die Auswaschung von Nitrat als Folge des Einsatzes stickstoffhaltiger Düngemittel und die Verlagerung von Pflanzenschutzmitteln von Bedeutung. Die wichtigste Maßnahme zur Verringerung der Gewässerverschmutzung aus landwirtschaftlichen Quellen ist die Einhaltung der guten fachlichen Praxis, die im landwirtschaftlichen Fachrecht geregelt ist. Hier kommt der Düngeverordnung und den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Pflanzen- und Bodenschutz eine besondere Bedeutung zu.

Autor: KATALYSE Institut

Flussäure

Fluorwasserstoff

Autor: KATALYSE Institut

Formalin

F. ist die 35-40%ige wäßrige Lösung von Formaldehyd, die z.B. für Desinfektionsmaßnahmen (Desinfektion) eingesetzt wird.

F. kann Hautallergien auslösen.

Autor: KATALYSE Institut

Forschung und Technologie

Unter F. versteht man die Wissenschaftsbereiche Grundlagenforschung (z.B. über den Aufbau der Atome und Atomkerne), Forschung über den Menschen (z.B. Geschichte, Psychologie) und seine natürliche Umgebung (vom Kleinstlebewesen bis hin zu entfernten Sternensystemen), anwendungsbezogene Forschung als Voraussetzung zur Schonung von Ressourcen und Umwelt, zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (z.B. Mikrochips) sowie Hochtechnologie (Mikroelektronik und -mechanik, Informations-, Kommunikations- und Biotechnologien, Raumfahrt).

F. tragen weltweit zur Steigerung der Arbeitsproduktivität bei und erhöhen damit insgesamt Lebenserwartungen und -standard der Bevölkerung. Zugleich sind mit F. eine Reihe negativer Auswirkungen verbunden, indem sie z.B. die Ausbeute wertvoller Ressourcen ermöglichen bzw. erfordern. Das technische Können ist erheblich schneller gewachsen als das Wissen um ihre Umweltwirkungen und deren Beherrschung: Dazu zählen etwa die Entsorgung des Atommülls, die Erforschung der Wirkungen von ca. 8 Mio definierten, größtenteils neuen synthetischen Chemikalien auf die Umwelt (jährlicher Zuwachs: 500.000) sowie der Bereich der Gentechnologie, der wie andere Risikotechnologien scheinbar hohen Nutzen (sowie hohe finanzielle Anreize) mit bisher nicht abschätzbaren Gefahren verbindet. Aus der Einsicht um diese Risiken ist als eigene Forschungsrichtung der Bereich Technologiefolgenabschätzung entstanden.
In Deutschland sowie in der Europäischen Gemeinschaft werden für F. im Bereich Umwelt Programme mit den Forschungsschwerpunkten emissionsarme industrielle Prozesse, Minderung und Reinigung von Industrieabgasen, umweltfreundliche Produkte,
Abfall-Behandlung und -Verwertung, Bekämpfung der Meeresverschmutzung und Lärm-Minderung geschaffen und gefördert (Förderprogramme Umwelt, Forschungsförderung). Das Förderbudget der EG zeigt dabei in den letzten Jahren eine deutliche Akzentverschiebung: Gegenüber dem Rahmenprogramm 1978-1991, das für Biotechnologien 5,2% des Etats einplante, werden im Rahmenprogramm 1990-1994 13,0% für Biowissenschaften und -technologien sowie 9,1% für den Bereich Umwelt ausgeschrieben. Führend in F. sind sowohl vom finanziellen Aufwand wie von den Ergebnissen her die USA, Japan und Deutschland (1990 2,8% des Bruttosozialprodukts).

Autor: KATALYSE Institut

Forschungsförderung

F. wird in Deutschland für Grundlagen- und für angewandte Forschung gewährt, u.a. in den Bereichen Energie, Biotechnologie, Meeresforschung, Materialforschung, Verkehr, Luftfahrt- und Weltraumforschung.

Das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) als Hauptträger staatlicher F. vertritt einen marktwirtschaftlichen Standpunkt: Verantwortung und Kosten für Forschung und Technologie sollen primär von der Industrie getragen werden, die von der Anwendung profitiere und die Marktchancen von Produkten am besten abschätzen könne. Von gut 70 Mrd DM, die in Deutschland jährlich für Forschung und Entwicklung aufgebracht werden (2,8% des Bruttosozialprodukts), trägt die Wirtschaft selbst mehr als 60%. Die verbleibenden knapp 40% staatlicher F. werden vorrangig vom BMFT sowie vom Verteidigungsministerium und von den Ministerien für Wirtschaft und für Bildung und Wissenschaft getragen. Den Grundsätzen des BMFT zufolge setzt staatliche F. ein, "wo Forschung und Entwicklung aus übergeordneten gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Gründen der Unterstützung bedürfen". Mittels F. soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf den internationalen Märkten gesichert werden.
Die Gelder kommen den Institutionen durch unterschiedliche Förderprogramme zu: "Direkte Projektförderung" kann von Wirtschaft, Hochschulen und Forschungsinstituten beantragt werden. Als besonders förderungswürdig gilt "Verbundforschung", d.h. gemeinsame Projekte von Wirtschaftunternehmen und Forschungsinstituten. "Indirekt-spezifische Förderung" unterstützt die Verbreitung bereits entwickelter Schlüsseltechnologien, indem sie kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zu den Ergebnissen angewandter Forschung verschafft.
Der Bundeshaushalt 1992 weist für das BMFT Fördergelder von insgesamt 9,2 Mrd DM aus. Diese Gelder verteilen sich auf die vier Förderbereiche programmübergreifende Grundlagenforschung (16%), staatliche Langzeitprogramme (24,5%), Vorsorgeforschung (17,4%) sowie Technologie- und Innovationsförderung (42,2%), die wiederum in einzelne Förderschwerpunkte untergliedert sind (s.u.). Die größten Einzelposten entfallen auf: Weltraumforschung und Weltraumtechnik (staatl. Langzeitprogramm, 18,8%), Großgeräte der Grundlagenforschung (10,9%) und Informations- und Fertigungstechnik (Technologie und Innovationsförderung, 10,2%).
Die Gewichtung der Förderaktivitäten durch das BMFT läßt sich an den unten angeführten Prozentsätzen des Etats ablesen. Ein erhebliches Ungleichgewicht zugunsten der Förderung von Hoch- und Risikotechnologien ist eindeutig.
In den vier Förderbereichen sind folgende Schwerpunkte hervorzuheben: Unter die Grundlagenforschung fallen Großprojekte wie die Europäische Synchroton-Strahlenquelle (Grenoble), Beschleunigeranlagen LEP beim CERN (Genf) und SIS/ESR (Darmstadt), der Speicherring HERA beim Deutschen Elektronen-Synchroton (Hamburg) und der Forschungsreaktor BER II (Berlin). Die staatlichen Langzeitprogramme betreffen neben dem deutlichen Schwerpunkt Weltraumforschung (Großprojekte HERMES und COLUMBUS) u.a.Kernfusionsforschung (2,2%), Meeresforschung (1,4%), Polarforschung (0,8%). Die Vorsorgeforschung hat in den letzten Jahren v.a. durch verstärkte Forschung in den Bereichen Ökologie (3%), Umwelttechnologien (2,9%), Klima- und Atmosphärenforschung (1,5%) und Gesundheit (5,1%) an Gewicht gewonnen. Unter die Technologie- und Innovationsförderung fallen u.a. Biotechnologie (3,3%), Materialforschung (3,2%) und Transport und Verkehr (1,8%). Auch die Förderschwerpunkte Kohle und andere fossile Energieträger (1,3%), Regenerative Energiequellen und rationale Energieverwendung (3,8%) und nukleare Energieforschung und Reaktorsicherheit (6,8%) sind hier zu finden.

Autor: KATALYSE Institut

Flußbegradigung

Durch extrem verstandene Flurbereinigung wurden mit Millionenaufwand Bäche und Flüsse verrohrt, betoniert und begradigt.

Mehr und mehr erkennt man die negativen Auswirkungen der F., wie durch schnelles Abfließen der Regenwassermengen bedingtes Hochwasser, verringerte Grundwasserneubildung, Erosion, Artensterben (im naturbelassenen Flußbett können sich in den Zonen unterschiedlicher Fließgeschwindigkeit mannigfache Arten entwickeln).

Mit ebensolchem Aufwand versucht man nun, die Gewässer zu renaturieren (Renaturierung), da man sich zuvor über die Folgen der F. keine Gedanken gemacht hatte.

Autor: KATALYSE Institut

Flockung

Vorgang, bei dem in einer Flüssigkeit schwebende Stoffe zum Absetzen gebracht werden

Typische Anwendungsbereiche sind die Schönung von Wein, die Behandlung industrieller und kommunaler Abwässer oder die Entfernung von Trübstoffen aus Oberflächengewässern bei der Trinkwasseraufbereitung. Häufig verwendete F.-Mittel sind Eisen- oder Aluminium-Salze. Diese bilden in Wasser voluminöse Flocken, die Trübstoffe einschließen bzw. deren elektrostatische Abstoßung aufheben.

Als Hilfsmittel wird auch Polyacrylamid verwendet.
Die Entfernung der Flocken geschieht durch Filtration, Absetzen (Sedimentation) oder durch Aufschwimmen an die Oberfläche (Flotation). Im Trinkwasser müssen F.-Mittel bis auf technisch unvermeidbare und gesundheitlich unbedenkliche Restkonzentrationen entfernt werden.

Autor: KATALYSE Institut

Fischtest

Der F. dient zur Bestimmung der Fischgiftigkeit von Substanzen in Abwässern

Ermittelt wird die akute Toxizität innerhalb von 48 Stunden; als Testfisch dient meist die Goldorfe.
Nach dem Abwasserabgabengesetz wird die Fischgiftigkeit neben anderen Parametern zur Bewertung von Abwässern herangezogen, die in Oberflächengewässer eingeleitet werden und für die eine Abgabe entsprechend ihrer Schädlichkeit erhoben wird.

Autor: KATALYSE Institut

Entwässerung

Abführen von Wassermengen, die zeitlich und örtlich im Übermaß anfallen und für das Wachstum der Kulturpflanzen schädlich sind, durch Gräben und Drainagen

Ziele der E. sind Nutzungsänderungen (Grünland zu Ackerland), Erleichterung der Bodenbearbeitung, Ertragssicherung und -steigerung und die Erneuerung bestehender Anlagen.

In den vergangenen Jahren wurde die E. sehr großzügig gehandhabt. Heute treten als Folge davon in einigen Gebieten (Weinbau an der Mosel und Mittelrhein) in trockenen Monaten Probleme mit der Wasserversorgung auf, weil die notwendige Grundwasserneubildung verringert wird. Die stoffliche Belastung des Grundwassers nimmt allerdings nicht ab, da die Nutzungsintensität der Fläche gesteigert wird.

Die E. führt außerdem zu Verschiebungen im Artenbestand von Tieren und Pflanzen, Humusabbau, erhöhter Stickstoffverfügbarkeit, Geländesetzungen und Auswirkungen auf das Mikroklima. Sie ist mitverantwortlich für die gestiegene Hochwasserhäufigkeit, da das Wasser nicht mehr im Boden versickert. Die E. großer Feuchtgebiete zum Zwecke landwirtschaftlicher Nutzung ist die Hauptursache für das Verschwinden derartiger Biotope und ihrer typischen Pflanzen- und Tierwelt.

Autor: KATALYSE Institut

Elbe

Die E. ist mit 1.140 km Länge von der Quelle bis zur Nordseegrenze und einem Gesamteinzugsgebiet von 148.268 km2 eines der größten Flußgebiete Westeuropas; für das Gebiet der ehemaligen DDR das größte und für die CSFR das zweitgrößte Fließgewässer

Durch die hohe Abwasserbelastung im Gebiet der CSFR werden die Nutzungen im Oberen Elbtal negativ beeinflußt. Die Hauptbelastungsschwerpunkte stellen in Sachsen und Sachsen-Anhalt der Raum Dresden und der Raum Magdeburg mit Mulde- und Saalemündung dar.

Diese hohe Abwasserbelastung führt u.a. im Tidebereich der E. mit erhöhten Aufenthaltszeiten und verringerten Fließgeschwindigkeiten in wärmeren Jahreszeiten zu einem Sauerstoffdefizit. Regelmäßiges Fischsterben ist die Folge. Ursache sind die sauerstoffzehrenden Substanzen (Ammonium (Ammoniak) sowie schwer abbaubare Ligninsulfonsäuren und Huminverbindungen (Sauerstoffzehrung, Lignin, Abbau)).

Schwermetalle, insbesondere Quecksilber und schwer abbaubare chlorierte Kohlenwasserstoffe (Hexachlorbenzol, PCB) zählen zu den besonders problematischen Schadstoffen. Die Schwermetalle reichern sich u.a. in den Sedimenten an. Die hochgradige Belastung des Elbeschlicks führt zu gravierenden Problemen bei der Unterbringung des Baggergutes nach der Entnahme im Hamburger Hafen.

Für die mittleren Abflußverhältnisse der E. sind bezogen auf 1986 die wichtigsten Belastungskomponenten bei Schnackenburg tabellarisch zusammengestellt:
Das Ökosystem der E. soll in einen Zustand versetzt werden, bei dem heute verschwundene, aber früher vorhandene höhere Arten in der E. wieder heimisch werden können. Das Sanierungsziel wird durch Erreichen der Gewässergüteklasse II "mäßig belastet" ausgedrückt.

Die Nutzung des Elbwassers als Rohstoff für die Trinkwasserversorgung muß künftig möglich sein.
Die Belastung der E. durch Problemstoffe muß drastisch verringert werden.
Im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion ist durch ein Konzept von Maßnahmen der diffuse Eintrag von Nährstoffen in das Grundwasser nachhaltig zu reduzieren (Eutrophierung). Einzelne Maßnahmen:
- intensive Beratung der Betriebe,
- pflanzenbedarf- und standortgerechte Düngung,
- Verminderung von Bodenerosion und Abschwemmung,
- sachgerechter Umgang mit tierischen Abgängen (Jauche und Gülle),
- Herausnahme von Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion sowie Extensivierung der Produktion.

Um die an der E. bestehenden Nutzungen langfristig zu sichern, ein möglichst naturnahes Ökosystem zu erreichen und die Belastung der Nordsee aus dem E.-Gebiet nachhaltig zu verringern, ist eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien bei Vorschlägen für langfristige Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen Voraussetzung.

Autor: KATALYSE Institut

Einleitungsbescheid

Der E. ist eine befristete wasserrechtliche Erlaubnis (Wasserhaushaltsgesetz 7).

Er enthält mindestens die Konzentrationen der Schadstoffe und Schadstoffgruppen, den Verdünnungsfaktor für die Fischgiftigkeit und die Jahresschmutzwassermenge, die die Grundlage für die Abwasserabgabenberechnung (Abwasserabgabengesetz) bilden.

Bei Abwässern, die gefährliche Stoffe enthalten (vgl. WHG 7a, Abwasserherkunftsverordnung (AbwHerV)), soll der Einleitungsbescheid auch die Mindestanforderungen entsprechend der Rahmen-AbwasserVwV bzw. die 2.-48. AbwVwV berücksichtigen.

Autor: KATALYSE Institut