Mit Zertifikaten wird die Qualität des Ö. garantiert. Für die Vergabe solcher Zertifikate ist die Zusammensetzung des Ö. entscheidend.
Manche Zertifikate verlangen die reinvestition eines teils der Einnahmen in den Bau neuer Anlagen und dass die Anlagen ein gewisses Alter nicht überschreiten dürfen. In Deutschland gibt es derzeit vier Zertifikate.
"OK power" von EnergieVision e.V.
Das Zertifikat wird vom Öko Institut e.V.,dem WWF Deutschland und der Verbraucher-Zentrale NRW vergeben. Im Mittelpunkt steht die Garantie, dass die mit dem Gütesiegel zertifizierte Ö. zu einer Umweltentlastung führt. Hierzu muss der Anbieter den Neubau von Kraftwerken auf regenerativer Basis nach quantifizierten Mindestbedingungen fördern. Das Gütesiegel wird für Ö.-Modelle vergeben:
Händlermodell
Der Kunde wird mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert, der zu zwei Drittel aus Anlagen stammt, die nicht älter als drei Jahre sind. Die Hälfte dieser Neuanlagen sollen außerhalb des Förderbereichs des Erneuerbare Energien Gesetzes entstehen.
Fonds- oder Zuschussmodelle
Hier wird der gleiche Strom wie bisher geliefert. Der Aufpreis auf den üblichen Tarif wird für die Investitionen neuer regenerativer Kraftwerke verwendet. Das Gütesiegel steht für die Verwendung der Fördermittel. Zudem wird der Anbieter verpflichtet, seine Kunden über die Art des gelieferten Stroms zu informieren.
Grüner Strom Label e.V.
Der Grüne Strom Label e.V. wurde von Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden ins Leben gerufen. Gründungsmitglieder sind u.a. der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland, der Bund der Energieverbraucher sowie EUROSOLAR. Auch hier gibt es zwei Varianten:
Grüner Strom Gold Label
Das "Goldene Label" wird für Angebote vergeben, die zu 100 Prozent regenerativ erzeugten Strom nutzen.
Grüner Strom Silber Label
Das "Silberne Label" kann für Strom aus erneuerbaren Energiequellen erteilt werden, dem ein Anteil von maximal 50 Prozent aus Kraft-Wärme-Kopplung beigemischt ist. Desweiteren wird zwischen "Händlermodell" und "Zuschußmodell" unterschieden. Beim Händlermodell (Gold oder Silber) liefert der Anbieter dem Kunden Grünen Strom, der den Bezug konventionellen Stroms ersetzt, während beim Zuschußmodell (Gold) der Kunde konventionellen Strom bezieht, dem Anbieter aber regelmäßig Zuzahlungen leistet, die dieser für die Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung von Grünem Strom verwendet
Landesgewerbeanstalt Bayern
Die Landesgewerbeanstalt Bayern hat Ö.-Siegel geschaffen, nachdem Sachverständige der LGA überprüfen, ob der angebotene Öko-Strom aus regenerativen Quellen wie Windkraft, Wasserkraft, Biogas, Sonnenenergie, Geothermie (Öko-Strom, regenerativ) oder aus der effektiven Kraft-Wärme-Kopplung stammt. Das Ö.-Gütezeichen wird in zwei Ausführungen vergeben:
Öko-Strom (regenerativ)
Die Stromerzeugung muss aus erneuerbaren Energien erfolgen.und es wird eine Investition in Neuanlagen auf Basis einer Marktprognose gefordert.
Öko-Strom (effektiv)D
ieses Gütezeichen kann vergeben werden, wenn mindestens 25 Prozent der Energiegewinnung aus regenerativen Energiequellen stammt, die restliche Strommenge muß mittels Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden.
TÜV
Beim TÜV-Zertifikat müssen Anbieter erneuerbaren Energiequellen nutzen und bestimmte Vergabekriterien erfüllen. So muss mindestens ein Viertel des Stroms aus Anlagen stammen, die für das Ö.-Angebot geschaffen wurden . Maximal 75 Prozent kann anderen regenerativen Energiequellen stammen (wie etwa aus Wasserkraftwerken. Das TÜV-Zertifikat verlangt jedoch, dass es ein "wesentliches Ziel der Unternehmenspolitik der Zubau von Erzeugungskapazitäten für Strom aus erneuerbaren Energiequellen ist.
Autor: KATALYSE Institut