Luftreinhaltepläne

Nach Artikel 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), sind L. für solche stark belasteten Gebiete ("Untersuchungsgebiete") aufzustellen, in denen die Immissionswerte nach TA Luft (gegenwärtig für Schwefeldioxid, Stickoxide, Kohlendioxid, Stäube und Ozon) überschritten werden.

Zu berücksichtigen sind die Grenzwerteder Richtlinien der EG (SO2, Staub, NO2), deren Umsetzung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 1991 erhebliche Mängel aufweist. 
L. sind Sanierungspläne für "Untersuchungsgebiete", die ähnlich den Smoggebieten auf Landesebene bestimmt werden. Nach der Novellierung des BImSchG wurde mit dem Vorsorgeplan eine weitere Art des L. eingeführt. 

Der L. enthält die Darstellung von Emissionen und Immissionen, festgestellte Wirkungen auf Mensch, Natur, Bauten etc., Angaben über Verursacher, Prognosen sowie Maßnahmen zur Verminderung der Luftverunreinigungen. Obgleich rechtlich unverbindlich sollten die Landesbehörden die Vorgaben der L. bei Raumordnungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP), Planfeststellungsverfahren oder bei "sonstigen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen" berücksichtigen.

Die alten Bundesländer haben seit Ende der 70er Jahre in unterschiedlicher Weise von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Besonders ausgearbeitet sind die Luftreinhaltepläne von Untermain/Hessen, den baden-württembergischen Belastungsgebieten (Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim), den acht nordrhein-westfälischen Untersuchungsgebieten, den drei rheinland-pfälzischen Untersuchungsgebieten, den Stadtstaaten Hamburg und Berlin. 

Unzureichende und unvollständige L. weisen auf: Bayern, Bremen, Schleswig-Holstein. Vorsorgepläne wurden v.a. in Baden-Württemberg ausgewiesen. I.d.R. wurden die teilweise über 15 Jahre alten L. wenn überhaupt, so nur verspätet und halbherzig aktualisiert, so daß die Daten veraltet und in der Praxis kaum verwendbar sind.

Siehe auch: Bundesimmissionsschutzgesetz, TA Luft, Schwefeldioxid, Stickoxide,Kohlendioxid, Stäube, Ozon

Autor: KATALYSE Institut

Veröffentlicht in G - M, L, Luft & Klima.