Der Ä. ist ein energieäquivalenter Mittelungspegel.
Bei diesem Mittelungsverfahren führt eine Halbierung der Geräuschdauer bei einem Geräusch mit konstantem Pegel zu einer Abnahme des Mittelungspegels um 3 dB (also einer Halbierung).
Hiervon abweichend wird im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ein Halbierungsparameter von q=4 verwendet. Hierbei ergibt sich durch eine Halbierung der Dauer eines konstanten Geräuschs eine Abnahme des Ä. um 4 dB. Hierdurch werden die Ä. bei Fluglärm "leiser" gerechnet. Der Ä. wird auch benötigt zur Bestimmung eines Beurteilungspegels.
Autor: KATALYSE Institut